Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 1.Einführung und Verpflichtung sachkundiger Bürger/-innenZur Vorlage · 1908/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1908/2025/3 des Geschäftsbereichs 3 regelt die formale Einführung und Verpflichtung der in den Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung gewählten sachkundigen Bürgerinnen und Bürger. Der Entwurf, unterzeichnet von Beigeordnetem Kromberg, sieht vor, dass die Amtseinführung durch die jeweilige Ausschussleitung erfolgt.
Im Rahmen der Sitzung am 28. Januar 2026 sollen die Mitglieder die entsprechende Verpflichtungsformel leisten. Dabei erklären sich die sachkundigen Bürger damit einverstanden, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Die Formel umfasst zudem das Versprechen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt und ihrer Bevölkerung zu erfüllen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im zuständigen Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Bestellung der Schriftführer/-inZur Vorlage · 1909/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Bestellung der Schriftführerinnen für die Sitzung am 28. Januar 2026 erfolgen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Jana Grimm als Schriftführerin und Sabine Menger als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.
Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Protokolle müssen von den vom Ausschuss bestellten Schriftführerinnen unterzeichnet werden. Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, die bisherige Praxis des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beizubehalten. Demnach sollen erneut Mitarbeiterinnen der Verwaltung mit der Funktion der Schriftführung betraut werden. Die Vorlage stammt aus dem Geschäftsbereich 3 und wurde von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Sitzungstermine des Ausschusses für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Jahr 2026Zur Vorlage · 1910/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (ARSO) plant seine Sitzungstermine für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nimmt. Diese Planung erfolgt nach der Neukonstituierung des Rates am 4. November 2025, wodurch sich auch die Bezeichnungen und Zuständigkeiten der Ausschüsse geändert haben. Der bisherige Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPAG) tritt nun unter dem Namen ARSO auf.
Die vorgeschlagene Terminplanung umfasst acht Sitzungen im Jahr 2026. Die Termine wurden unter Berücksichtigung der Schulferien sowie der Sitzungsdaten des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses festgelegt. Als erster Termin ist eine konstituierende Sitzung am 28. Januar 2026 vorgesehen. Die weiteren Termine sind für den 11. März, 13. Mai, 10. Juni, 2. September, 30. September, 4. November und 2. Dezember 2026 angesetzt. Alle Sitzungen sollen jeweils um 15:00 Uhr stattfinden.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Niederschrift Nr. 42 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 10.09.2025
- 5.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des ARSO
- 6.Erlass der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)Zur Vorlage · 1722/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Im Zentrum der Überarbeitung steht die Digitalisierung des Nachweisverfahrens. Anstelle der bisherigen physischen Hundemarke aus Metall soll künftig ein QR-Code auf dem Steuerbescheid dienen. Dieser digitale Nachweis kann per Smartphone vorgezeigt werden, wobei die Mitführung des Steuerbescheids in Papierform weiterhin möglich bleibt.
Mit der Neufassung entfällt zudem die sogenannte Zwingersteuer. Eine weitere Änderung betrifft die Steuerermäßigung für neu angeschaffte oder übernommene Hunde: Für Tiere, die ab dem 1. Januar 2026 in den Haushalt aufgenommen werden, wird die bisherige Ermäßigung aufgehoben. Für Hunde, die bereits vor diesem Datum gehalten werden, gilt ein Bestandsschutz, sodass bestehende Vergünstigungen fortbestehen.
Die Satzung wird zudem sprachlich auf eine geschlechtergerechte Form umgestellt und an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst. Administrative Prozesse wie die An- und Abmeldung von Hunden sollen künftig primär elektronisch über das Serviceportal der Stadt Essen abgewickelt werden, wobei für Personen, denen eine digitale Antragstellung nicht zumutbar ist, Härtefallregelungen vorgesehen sind. Die Neufassung umfasst darüber hinaus Anpassungen bei den Ordnungswidrigkeiten sowie die Regelung zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Hundehalterdaten.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen in geänderter Form
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen in geänderter Form
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Erlass der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), DS 1722/2025/2 hier: ÄnderungsantragZur Vorlage · 1948/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung eingebracht. Das Vorhaben mit der Nummer 1948/2025/CDU/SPD befasst sich mit dem Erlass einer Satzung zur Erhebung der Hundesteuer sowie einem entsprechenden Änderungsantrag.
Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, dass die Steuerermäßigung gemäß § 6 Absatz 2 der bisherigen Hundesteuersatzung weiterhin bestehen bleibt. Alle weiteren im Rahmen des Änderungsantrags vorgesehenen Anpassungen sollen hingegen zugestimmt werden. Damit wird eine Beibehaltung der bestehenden Vergünstigungen bei gleichzeitiger Umsetzung der restlichen Änderungen angestrebt.
Der parlamentarische Ablauf ist für den Dezember 2025 angesetzt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll am 10. Dezember 2025 eine Empfehlung zu dem Antrag abgeben, woraufhin am selben Tag die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen soll. Für den Januar 2026 ist zudem die Kenntnisnahme im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Verkaufsoffene Sonntage 01.01.2026 bis 31.07.2026Zur Vorlage · 1928/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen erlassen werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen und Empfehlungen der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zeitraum von Dezember 2025 bis Februar 2026.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach aktueller Rechtsprechung eine hinreichende Gewichtung von Sachgründen, wie etwa den Zusammenhang mit örtlichen Festen oder die Stärkung des Einzelhandels, wobei das Prinzip der Wettbewerbsneutralität und der Schutz der Arbeitsruhe zu wahren sind. Die Stadtverwaltung betont, dass die Prüfung der Sachgründe und die Dokumentation der öffentlichen Interessen im Einzelfall erfolgen müssen.
Trotz dieser verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen wurden der Verwaltung durch den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. und die Essen Marketing GmbH Terminvorschläge für das Jahr 2026 vorgelegt. Diese Vorschläge stützen sich auf die gesetzlich vorgesehenen Sachgründe im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + Bündnis 90/Die Grünen BV 5
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE) - 9.Beschaffung eines Nachfolgeverfahrens zum Verfahren "Migewa" (Gewerbeverwaltung)Zur Vorlage · 1851/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gewerbemeldestelle der Stadt Essen plant die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens für gewerberechtliche Verwaltungsaufgaben. Da der Support für das derzeit genutzte System „Migewa“ zum Ende des Jahres 2025 eingestellt wird, ist eine Ablösung vorgesehen, um die Abwicklung von jährlich über 12.000 Vorgängen in Bereichen wie Gaststätten, Glücksspiel oder Reisegewerbe weiterhin zu gewährleisten. Eine im Jahr 2025 durchgeführte Ausschreibung konnte aufgrund einer zu geringen Kostenschätzung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weshalb eine neue Beschaffung mit angepassten Mitteln beantragt wird.
Die einmaligen Investitionskosten für Lizenzen sowie die Inbetriebnahme und Schulung belaufen sich auf voraussichtlich rund 330.000 Euro. Da im Haushalt 2026 kein ausreichender Planansatz vorhanden ist, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorgeschlagen. Die Finanzierung soll durch die Umwidmung von 300.000 Euro aus dem Projekt zur Fahrzeugbeschaffung der Gefahrenabwehr sowie durch 30.000 Euro aus einem Sammelansatz für Sachanlagen erfolgen. Die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Wartung werden auf etwa 51.600 Euro geschätzt und sollen aus dem bestehenden Planansatz der Produktgruppe „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ gedeckt werden. Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Beschaffung beschließen und die Entscheidung dem Rat der Stadt Essen empfehlen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Ergänzungsoptionen für Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr Hier: Spielmöglichkeiten für KinderZur Vorlage · 1334/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1334/2025/CDU einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Prüfung von Optionen für Spielmöglichkeiten im Außenbereich neuer Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr auffordert. Die geplanten Spielangebote sollen einen thematischen Bezug zum Feuerwehrwesen aufweisen, beispielsweise durch entsprechende Spielgeräte, und barrierefrei gestaltet sein.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Einrichtung eines Patenschaftsmodells. Demnach sollen die Pflege und Unterhaltung der Spielanlagen durch die Freiwillige Feuerwehr erfolgen. Die Begründung führt aus, dass die Nutzung von Flächen auf den Außengeländen der Feuerwachen je nach Lage und Verfügbarkeit möglich sei. Durch die Platzierung auf dem Gelände der Feuerwachen soll zudem ein Schutz vor Vandalismus sowie eine erhöhte Sicherheit gewährleistet werden. Die Übernahme der Instandhaltung durch die Feuerwehr dient laut Antrag der Sicherstellung einer dauerhaften Qualität der Spielangebote.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — seitens des Antragstellers zuückgezogen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 11.Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Essen für die Jahre 2026 – 2027Zur Vorlage · 1627/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung für die Jahre 2026 und 2027 beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat hierzu eine Empfehlung zum Beschluss abgegeben. Die Vorlage beinhaltet zudem die Kenntnisnahme einer Umstellung des Abrechnungsverfahrens für die Rettungsdienstgebühren.
Die Anpassung der Gebührensatzung erfolgt aufgrund der aktuellen Kosten- und Einsatzzahlenentwicklung. Zwar verzeichnete der Rettungsdienst nach 2022 einen Rückgang der Einsatzzahlen, jedoch stiegen die Vorhaltekosten gleichzeitig an. Als Ursachen für die Kostensteigerungen werden Preissteigerungen am Markt, gestiegene Anforderungen an die Patientensicherheit sowie der notwendige Ausbau von Rettungsmitteln zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung genannt.
Die finanzielle Entwicklung zeigt eine Volatilität: Während im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung erreicht wurde, ergab sich für das Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von rund 14 Millionen Euro. Die neue Gebührenkalkulation basiert auf den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Prognosen für die Jahre 2026 und 2027, die eine Steigerung der Einsatzzahlen auf etwa 153.672 vorsehen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Vorläufige Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten RettungsdienstgebührensatzungZur Vorlage · 2033/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur vorläufigen Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten Rettungsdienstgebührensatzung getroffen. Die Neuregelung, die vom Rat am 10. Dezember 2025 beschlossen wurde, sieht ein neues Abrechnungsverfahren vor. Nach diesem Verfahren erfolgt die unmittelbare Abrechnung mit den Krankenkassen in einer festgelegten Summe, während der Differenzbetrag zur satzungsgemäßen Gebühr direkt von den Gebührenschuldnern eingefordert wird.
Die Verwaltung strebt eine Lösung mit den Krankenkassen an, insbesondere im Hinblick auf Einsätze, die nicht in einem Transport münden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Härtefallregelung zur Teilübernahme der Gebührenschuld zu entwickeln, damit die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes nicht von finanziellen Erwägungen beeinflusst wird. Da im ersten Halbjahr mit einer Überarbeitung der Gebührensatzung zu rechnen ist und aufgrund der Betriebsferien keine zeitnahe Sitzung der zuständigen Ausschüsse oder des Rates möglich war, wurde die Aussetzung der Bescheidung zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand als sachgerecht eingestuft. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Oberbürgermeister sowie ein Ratsmitglied unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE) - 13.Beschaffung eines Systems zur standardisierten Notrufabfrage in der Leitstelle der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1617/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung und Einführung eines Systems zur standardisierten Notrufabfrage in der Leitstelle der Feuerwehr Essen beschließen. Das Vorhaben ist mit Gesamtkosten von rund 274.000 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren veranschlagt. Die Kosten umfassen im Jahr 2026 Investitionen für Lizenzen und die Inbetriebnahme sowie laufende Wartungsverträge, die bis zum Jahr 2029 laufen sollen.
Die Einführung der neuen Software soll die Rechtssicherheit und die Qualität der Notrufannahme verbessern. Bisher basiert die Disposition auf einem Indikationskatalog und der individuellen Erfahrung der Disponentinnen und Disponenten, was zu nicht reproduzierbaren Abfrageergebnissen führen kann. Durch den Einsatz von softwaregestützten Abfragebäumen soll ein einheitlicher Standard etabliert werden, der unabhängig von der jeweiligen Person ein gleichbleibendes Ergebnis liefert. Dies dient auch dazu, das Risiko für Klage- und Beschwerdeverfahren zu minimieren und die Prozesse in der Leitstelle an künftige gesetzliche Regelungen des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen anzupassen.
Die Finanzierung der Investitionskosten erfolgt aus dem Projekt zur Erneuerung der Medientechnik in der Leitstelle. Da der zuständige Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Jahr 2025 nicht mehr tagt, wird die Entscheidung über die Beschaffung direkt dem Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Rahmenvertrag Rollcontainer - Beauftragung und KostenerhöhungZur Vorlage · 1670/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Rollcontainern inklusive Beladung beschließen. Das beantragte Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 4,53 Millionen Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2028. Damit unterscheidet sich die Vorlage von einem Beschluss aus dem Dezember 2024, der ein Volumen von etwa 3,5 Millionen Euro für 800 Container vorsah.
Auf Basis einer Bedarfsanalyse und einer europaweiten Ausschreibung wurde der Bedarf auf etwa 450 Rollcontainer samt Bestückung festgesetzt. Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Schätzung wird mit marktbedingten Preisentwicklungen bei den Beladungskomponenten sowie einer erhöhten Nachfrage im Bereich des Katastrophenschutzes begründet. Zudem erschwerten neue Konstruktionen bei den Containerarten eine präzise Kalkulation im Vorfeld.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Projekt „Erwerb von Sachanlagevermögen Gefahrenabwehr“. Der Mittelbedarf verteilt sich auf die Jahre 2025 (1,5 Millionen Euro), 2026 (1,73 Millionen Euro), 2027 (700.000 Euro) und 2028 (600.000 Euro). Da der zuständige Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Jahr 2025 nicht mehr tagt, wird die Beauftragung dem Rat zur Entscheidung und dem Ausschuss nachträglich zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe RettungsdienstZur Vorlage · 1927/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 6,1 Millionen Euro für die Produktgruppe Rettungsdienst der Feuerwehr. Die Vorlage sieht vor, dass diese Mittel zulasten des Jahresergebnisses 2025 bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Maßnahme nachträglich zur Kenntnis nehmen.
Die zusätzlichen Mittel dienen der Deckung verschiedener Kostenpositionen. Dazu gehören eine Abschlagszahlung an die Hilfsorganisationen in Höhe von 2,29 Millionen Euro für Dezember 2025 sowie voraussichtliche Nachzahlungen für Betriebskosten im Jahr 2025 in Höhe von etwa 1,62 Millionen Euro. Des Weiteren sind 720.000 Euro für den laufenden Betrieb und Verbrauchsmaterial sowie 1,47 Millionen Euro für eine Lieferung von Rettungsdienstkleidung aus einem bereits bestehenden Liefervertrag vorgesehen.
Die Notwendigkeit der Mittelbereitstellung begründet sich laut Dokument unter anderem durch inflationsbedingte Preissteigerungen bei den Betriebskosten. Da die Einnahmen aus den Rettungsdienstgebühren im Jahr 2025 nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen, wird die entstandene Kostenunterdeckung in die nächste Gebührenkalkulation einfließen. Die Stadt Essen ist als Trägerin des Rettungsdienstes gesetzlich zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport verpflichtet.
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- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Verschiedenes
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