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Vorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Vorläufige Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten Rettungsdienstgebührensatzung

2033/2025/3 11.02.2026 Feuerwehr

🟢 Beschlossen 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur vorläufigen Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten Rettungsdienstgebührensatzung getroffen. Die Neuregelung, die vom Rat am 10. Dezember 2025 beschlossen wurde, sieht ein neues Abrechnungsverfahren vor. Nach diesem Verfahren erfolgt die unmittelbare Abrechnung mit den Krankenkassen in einer festgelegten Summe, während der Differenzbetrag zur satzungsgemäßen Gebühr direkt von den Gebührenschuldnern eingefordert wird.

Die Verwaltung strebt eine Lösung mit den Krankenkassen an, insbesondere im Hinblick auf Einsätze, die nicht in einem Transport münden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Härtefallregelung zur Teilübernahme der Gebührenschuld zu entwickeln, damit die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes nicht von finanziellen Erwägungen beeinflusst wird. Da im ersten Halbjahr mit einer Überarbeitung der Gebührensatzung zu rechnen ist und aufgrund der Betriebsferien keine zeitnahe Sitzung der zuständigen Ausschüsse oder des Rates möglich war, wurde die Aussetzung der Bescheidung zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand als sachgerecht eingestuft. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Oberbürgermeister sowie ein Ratsmitglied unterzeichnet.

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