Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 03.12.2025
- 2.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 10.12.2025
- 3.Niederschrift Nr. 37 über die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus vom 16.09.2025
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung - Datenanalyse und NeubewertungZur Vorlage · 0998/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse und Neubewertung der Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung für Kurzzeitvermietungen zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung der Registrierungen von Beherbergungsbetrieben, die bis zum 1. September 2025 bei der Stadt Essen eingegangen sind. Diese sollen mit den bisherigen Zahlen zu Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet verglichen werden.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Datenlage soll geprüft werden, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung gemäß dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit bestehenden Abweichungen zwischen den amtlichen Daten der Stadtverwaltung und den online verfügbaren Angeboten. Als mögliche Gründe für die unvollständige Datenlage werden die Umwandlung von Wohnraum in Beherbergungsstätten sowie Unkenntnis über lokale Regelungen angeführt.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Rat der Stadt Essen in der Sitzung im Dezember 2025 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser soll auch den benötigten Personal- und Ressourceneinsatz enthalten. Die Grundlage für die Neubewertung bildet die seit dem 1. August 2025 geltende Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, die eine aktuellere Datenbasis ermöglichen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Antrag wurde seitens der Fraktion zurückgezogen.
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Enscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Transparente Berichterstattung über Maßnahmen der restriktiven HaushaltsbewirtschaftungZur Vorlage · 0142/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0142/2026/GRÜNE eingebracht, der eine transparentere Berichterstattung über Maßnahmen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung vorsieht.
Der Antrag beinhaltet die Aufforderung an die Stadtverwaltung, dem Rat schriftlich jene Verwaltungsvorhaben darzulegen, welche im Zuge der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung durch die Kämmerei abgelehnt wurden. Des Weiteren sollen nachfolgende Änderungen an diesen Vorhaben umgehend mitgeteilt werden. Ergänzend dazu fordert die Fraktion eine regelmäßige Berichterstattung über den Vollzug der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung in den Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Die Entscheidung über das Anliegen wird im Rahmen der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 4. Februar 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 7.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Tourismuskonzept der Essen Marketing GmbH (EMG)Zur Vorlage · 0164/2026/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss setzt sich in seiner Sitzung am 4. Februar 2026 mit dem neuen Tourismuskonzept der Essen Marketing GmbH (EMG) auseinander. Die vorliegende Vorlage sieht vor, das Konzept zur Kenntnis zu nehmen. Das Dokument dient als strategische Orientierung für die Stadt Essen sowie alle beteiligten Akteure, um künftige Maßnahmen und Investitionen an den definierten Zielsetzungen auszurichten. Es fungiert als inhaltliche Ergänzung zur im Jahr 2020 vorgelegten Stadtmarketingkonzeption.
Bei der Erarbeitung des Konzepts wurde die Hamburger Stadtmanufaktur GmbH als externe Unterstützung hinzugezogen. Im Rahmen eines Entwicklungsprozesses wurden Experteninterviews durchgeführt sowie Workshops mit Akteuren aus Politik und Tourismus organisiert, deren Ergebnisse in das finale Konzept eingeflossen sind. Als städtische Tourismusgesellschaft übernimmt die EMG die Koordination touristischer Belange sowie die externe Vermarktung der Stadt.
Der Tourismussektor stellt einen wirtschaftlichen Faktor für Essen dar, insbesondere durch die Messe Essen und die Präsenz namhafter Unternehmen. Dies führt zu einer Nachfrage im Bereich von Messen, Tagungen und Kongressen sowie im damit verbundenen Geschäftsreisetourismus. Parallel dazu entwickelt sich die Stadt als Reiseziel für den Freizeittourismus. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Anzahl der Hotelbetriebe und verfügbaren Zimmer nahezu verdoppelt, wobei im Jahr 2024 erstmals über eine Million Übernachtungsgäste in Essen registriert wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.aGenehmigung einer Dienstreise vom 4. bis zum 5. März 2026 nach BerlinZur Vorlage · 0216/2026/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss berät über die Genehmigung einer Dienreise nach Berlin für zwei Ratsmitglieder im Zeitraum vom 4. bis zum 5. März 2026. Die Reise dient der Teilnahme an einem parlamentarischen Abend am 4. März 2026, welcher als Vorbereitung auf die EURO DEFENCE EXPO (EUDEX) stattfindet.
Die EUDEX wird vom 22. bis zum 25. September 2026 in der Messe Essen durchgeführt und ist an die Fachmesse security essen angegliedert. Die neue Fachmesse hat zum Ziel, die Sicherheits- und Verteidigungsbranche auf nationaler sowie europäischer Ebene zusammenzuführen. Die Kosten für die Reise sowie die Unterbringung der Ratsmitglieder werden von den jeweiligen Fraktionen getragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Anteilige Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen hier: Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23. Dezember 2025Zur Vorlage · 0090/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sollen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bescheid regelt die Teilnahme der Stadt Essen am Programm zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen, dem Altschulden-entlastungsgesetz (ASEG).
Nach der Bewilligung des Antrags durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird das Land Nordrhein-Westfalen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität in Höhe von rund 610,7 Millionen Euro übernehmen. Dieser Betrag basiert auf einer Mindestentschlagungsquote von etwa 41,1 Prozent zum Stichtag 31. Dezember 2023. Oberbürgermeister Kufen hat die erforderliche Rechtsbehelfsverzichtserklärung bereits am 9. Januar 2026 unterzeichnet und an das zuständige Landesministerium übermittelt.
Das zu übertragende Kreditportfolio wurde mit dem Finanzministerium des Landes abgestimmt. Die Ablösung der Darlehensverträge durch das Land NRW ist für den 28. Januar 2026 vorgesehen. Im Anschluss verbleibt ein Liquiditätskreditbestand von etwa 971,7 Millionen Euro bei der Stadt Essen. Für das Jahr 2026 wird eine Zinsersparnis in Höhe von rund 11,1 Millionen Euro erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Haushaltswirtschaftsverfügung 2026 und Visaverfügung 2026Zur Vorlage · 0068/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen setzt für das Haushaltsjahr 2026 die bestehenden restriktiven Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung fort und ergänzt diese um neue Maßnahmen. Grundlage der Vorlage der Stadtkämmerei ist eine im Finanzcontrollingbericht zum 30. September 2025 prognostizierte strukturelle Unterdeckung von über 120 Millionen Euro für das Jahr 2025.
Auf Basis des § 25 Absatz 2 KomHVO NRW werden die bereits im Vorjahr erlassenen Bewirtschaftungsregelungen zur Haushaltssperre im Jahr 2026 fortgeführt. Für sämtliche konsumtiven Geschäftsvorfälle ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro ist eine Visakontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt vorgesehen, um die sachliche und zeitliche Unabwendbarkeit der Aufwendungen zu prüfen.
Für ausgewählte freiwillige Leistungen der Stadt Essen wurde ein Ausnahmekatalog festgelegt, der diese Maßnahmen von der Visaprüfung ausnimmt. Dies soll eine eigenverantwortliche Budgetverwaltung sowie eine verlässliche Jahresplanung ermöglichen. Im Gegenzug wird das konsumtive Budget dieser Produkte pauschal um 20 Prozent gekürzt, um zur Haushaltskonsolidierung beizutragen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Haushaltswirtschaftsverfügung und die Visaverfügung 2026 zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Haushaltsplanaufstellung 2027/2028Zur Vorlage · 0085/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 die Aufstellung eines Doppelhaushalts. Auf Grundlage einer Vorlage der Stadtkämmerei wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfohlen, dem Rat der Stadt die Verabschiedung einer Haushaltssatzung für diesen Zeitraum vorzuschlagen. Die rechtliche Basis hierfür bildet § 78 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Anwendung eines Doppelhaushalts soll laut Sachverhaltsdarstellung verschiedene Vorteile mit sich bringen. Dazu gehören die Vermeidung einer vorläufigen Haushaltsführung im zweiten Haushaltsjahr sowie die Reduzierung des administrativen Aufwands in der Verwaltung und den politischen Gremien. Zudem wird eine höhere Planungssicherheit für kreditfinanzierte Investitionen im Jahr 2028 angestrebt, da Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen nach der Satzungsbekanntgabe auch für das zweite Jahr gelten. Ein weiteres Merkmal ist der Wegfall des Anzeige- und Bekanntmachungserfordernisses für die Haushaltssatzung des zweiten Jahres. Die Transparenz gegenüber dem Vertretungsorgan soll durch bestehende Unterrichtungspflichten bei Planabweichungen gewahrt bleiben.
Der weitere Prozess sieht vor, dass der Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 am 16. September 2026 in den Rat eingebracht wird. Die Beratung und der abschließende Beschluss im Rat der Stadt Essen sind für den 18. November 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Cashpool-Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0094/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 0094/2026/2 behandelt den Jahresbericht 2025 zum Cashpool. Das Dokument dient dazu, den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss über die im Berichtszeitraum aufgetretenen Entwicklungen sowie Veränderungen innerhalb des Cashpools zu informieren. Die Verwaltung nutzt hierfür sowohl Quartals- als auch Jahresberichte, um eine kontinuierliche Information über die Bestände und Anpassungen im Cashpool zu gewährleisten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Jahresbericht für das Jahr 2025 zur Kenntnis nimmt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt. Eine Beratung des Berichts ist für die Sitzung des Ausschusses am 4. Februar 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.RGE Servicegesellschaft Essen mbH hier: Wirtschaftsplan 2026Zur Vorlage · 1827/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Wirtschaftsplan 2026 der RGE Servicegesellschaft Essen mbH festzustellen. Dieser sieht ein Jahresergebnis in Höhe von 841.000 Euro vor. Gleichzeitig soll die mittelfristige Planung zur Kenntnis genommen und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung ermächtigt werden.
Die RGE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Essen, die Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Sicherheit und Catering erbringt. Der vorliegende Wirtschaftsplan weist ein Ergebnis aus, das unter der Schüttungsvorgabe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr liegt. In den Vorjahren waren bereits Entnahmen aus der Gewinnrücklage erforderlich, um diese Vorgaben zu erfüllen. Für das Jahr 2026 werden sinkende Umsatzerlöse in den Bereichen Sicherheit und Gastronomie erwartet, was unter anderem auf ein geringeres Auftragsvolumen bei Bewachungsleistungen sowie das Ende der Versorgung von Übergangsheimen zurückzuführen ist.
Zusätzlich beeinflussen Kostenveränderungen die Planung, etwa durch Anpassungen bei den Preisen für Schulessen oder Reinigungsdienstleistungen sowie die umsatzsteuerliche Organschaft mit der Stadt Essen. Die mittelfristige Planung bis zum Jahr 2030 prognostiziert zwar steigende Umsatzerlöse, das Jahresergebnis wird jedoch voraussichtlich zwischen 854.000 Euro und 906.000 Euro liegen. Für den Haushaltsansatz der Stadt Essen bedeutet dies, dass ab dem Jahr 2027 mit geringeren Erträgen aus der Gewinnverteilung zu rechnen ist, da die bisher angesetzten 1,5 Millionen Euro voraussichtlich nicht erreicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 0154/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine Kapitaleinlage in Höhe von 75 Millionen Euro an die Kapitalrücklage der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) zuzuführen. Die Maßnahme ist notwendig, um den Kapitalbedarf für zukünftige Projekte sowie für Verpflichtungen gegenüber Tochterunternehmen, insbesondere der Ruhrbahn GmbH, zu decken. Da die Mittel aus Beteiligungen wie der Stadtwerke Essen AG und der Stromnetz Essen GmbH & Co. KG nicht ausreichen und im Haushaltsjahr 2026 keine Verlustausgleichszahlungen vorgesehen sind, ist diese Einlage beabsichtigt.
Die Auszahlung der 75 Millionen Euro soll in drei Tranchen zu jeweils 25 Millionen Euro im Februar, Mai und September 2026 erfolgen. Die Kapitaleinlage dient der Sicherstellung der langfristigen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, indem sie die notwendige Liquidität für finanzielle Verpflichtungen und geplante Projekte bereitstellt. Neben der Einzahlung sind kalkulatorische Zinsen in Höhe von etwa 2,775 Millionen Euro vorgesehen. In der städtischen Bilanz führt die Maßnahme nicht zu einem Verbrauch des Eigenkapitals, da vorhandene stille Reserven im Beteiligungsbuchwert der Finanzanlage genutzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Anpassung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 0185/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Gesellschaftsvertrag der Theater und Philharmonie Essen GmbH anzupassen. Die Vorlage sieht Änderungen in zwei Kernbereichen vor: die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Fristen für die Wirtschaftsplanung.
In Bezug auf den Aufsichtsrat soll die fachliche Expertise der kulturpolitisch zuständigen Beigeordneten dauerhaft sichergestellt werden. Falls der Oberbürgermeister oder dessen Vertreter nicht die für Kultur zuständige Person entsendet, soll diese als festes Mitglied in den Aufsichtsrat aufgenommen werden, wodurch sich die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder auf 14 erhöhen kann.
Zudem sollen die Fristen für die Wirtschaftsplanung angepasst werden. Die Vorlage des Wirtschaftsplans beim Aufsichtsrat soll künftig bis zum 31. Mai erfolgen, während die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis zum 30. Juni stattfinden soll. Durch diese Verschiebung der Termine sollen wirtschaftliche Erkenntnisse aus der laufenden Spielzeit besser in die Planung der darauffolgenden Spielzeit einfließen können. Die Verwaltung wurde zudem ermächtigt, geringfügige Korrekturen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses unberührt bleibt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Vorläufige Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten RettungsdienstgebührensatzungZur Vorlage · 2033/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur vorläufigen Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten Rettungsdienstgebührensatzung getroffen. Die Neuregelung, die vom Rat am 10. Dezember 2025 beschlossen wurde, sieht ein neues Abrechnungsverfahren vor. Nach diesem Verfahren erfolgt die unmittelbare Abrechnung mit den Krankenkassen in einer festgelegten Summe, während der Differenzbetrag zur satzungsgemäßen Gebühr direkt von den Gebührenschuldnern eingefordert wird.
Die Verwaltung strebt eine Lösung mit den Krankenkassen an, insbesondere im Hinblick auf Einsätze, die nicht in einem Transport münden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Härtefallregelung zur Teilübernahme der Gebührenschuld zu entwickeln, damit die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes nicht von finanziellen Erwägungen beeinflusst wird. Da im ersten Halbjahr mit einer Überarbeitung der Gebührensatzung zu rechnen ist und aufgrund der Betriebsferien keine zeitnahe Sitzung der zuständigen Ausschüsse oder des Rates möglich war, wurde die Aussetzung der Bescheidung zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand als sachgerecht eingestuft. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Oberbürgermeister sowie ein Ratsmitglied unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 17.Beschaffung eines Nachfolgeverfahrens zum Verfahren "Migewa" (Gewerbeverwaltung)Zur Vorlage · 1851/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gewerbemeldestelle der Stadt Essen plant die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens für gewerberechtliche Verwaltungsaufgaben. Da der Support für das derzeit genutzte System „Migewa“ zum Ende des Jahres 2025 eingestellt wird, ist eine Ablösung vorgesehen, um die Abwicklung von jährlich über 12.000 Vorgängen in Bereichen wie Gaststätten, Glücksspiel oder Reisegewerbe weiterhin zu gewährleisten. Eine im Jahr 2025 durchgeführte Ausschreibung konnte aufgrund einer zu geringen Kostenschätzung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weshalb eine neue Beschaffung mit angepassten Mitteln beantragt wird.
Die einmaligen Investitionskosten für Lizenzen sowie die Inbetriebnahme und Schulung belaufen sich auf voraussichtlich rund 330.000 Euro. Da im Haushalt 2026 kein ausreichender Planansatz vorhanden ist, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorgeschlagen. Die Finanzierung soll durch die Umwidmung von 300.000 Euro aus dem Projekt zur Fahrzeugbeschaffung der Gefahrenabwehr sowie durch 30.000 Euro aus einem Sammelansatz für Sachanlagen erfolgen. Die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Wartung werden auf etwa 51.600 Euro geschätzt und sollen aus dem bestehenden Planansatz der Produktgruppe „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ gedeckt werden. Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Beschaffung beschließen und die Entscheidung dem Rat der Stadt Essen empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.21.01 „Eingliederungshilfe nach SGB IX“Zur Vorlage · 1866/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6,4 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 entscheiden. Die beantragte Summe ist für die Produktgruppe „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“ vorgesehen. Hintergrund der Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen ist eine voraussichtliche Überschreitung der geplanten Transferaufwendungen im laufenden Jahr.
Nach den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 zeichnet sich ein Bedarf ab, der über dem ursprünglichen Ansatz liegt. Die Zahl der Leistungsempfänger im Bereich der Eingliederungshilfe hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. So stieg die Anzahl der Empfänger von 524 im ersten Halbjahr 2020 auf 1.087 im ersten Halbjahr 2025 an. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind dabei die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere Integrationshilfen in Schulen.
Die Sozialtransferaufwendungen weisen seit Jahren einen Aufwärtstrend auf. Während die Ausgaben im Jahr 2020 bei rund 11,4 Millionen Euro lagen, stiegen sie bis zum Jahr 2024 auf etwa 25,3 Millionen Euro an. Für das Jahr 2025 wird ein Gesamtaufwand von circa 26,66 Millionen Euro prognostiziert. Sollten keine weiteren Deckungsmittel innerhalb des Geschäftsbereichs gefunden werden können, würde der ungedeckte Mehrbedarf zu Lasten des Jahresergebnisses gehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Auf´m Kirchenland"Zur Vorlage · 1979/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße „Auf’m Kirchenland“. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 hatte ergeben, dass die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich erneuerungsbedürftig ist. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 480.000 EUR geschätzt.
Da das Vorhaben im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 480.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für diese Maßnahme ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei die genaue Höhe der Erstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Der städtische Eigenanteil wird sich nach Eingang der Erstattungsbeträge entsprechend verringern.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 29. Januar 2026, die anschließende Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie die finale Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026. Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Böcklinstraße Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 2029/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Böcklinstraße entscheiden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn wurde im Rahmen einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Durchführung verantwortlich, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Kosten trägt die Stadt Essen einen Teil der Ausgaben selbst, wobei eine Erstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, jedoch wird sich der städtische Eigenanteil nach Eingang der Beträge entsprechend reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wildpferdehut Erneuerung"Zur Vorlage · 2030/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Wildpferdehut Erneuerung“. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Straße Wildpferdehut. Hintergrund ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, welche die Notwendigkeit einer Sanierung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit aufzeigte.
Für die Durchführung des Bauvorhabens werden Gesamtkosten in Höhe von 350.000 EUR veranschlagt. Da diese Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Klimaresiliente Umgestaltung Marktplatz Überruhr"Zur Vorlage · 0017/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Klimaresiliente Umgestaltung Marktplatz Überruhr“ beschließen. Die Vorlage sieht Gesamtkosten in Höhe von 1.097.000 Euro vor, wobei für das Jahr 202<0xC2>6 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 1.080.600 Euro beantragt wird.
Das Vorhaben ist Teil des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Ziel der Maßnahme ist es, die Folgen von Hitzeperioden und Starkregenereignissen durch eine klimagerechte Neugestaltung des Platzes zu reduzieren. Der derzeit vollständig versiegelte Asphaltplatz in Überruhr-Hinsel soll durch Entsiegelung, mehr Grünstrukturen sowie ein Regenwassermanagement mittels Röglen umgestaltet werden. Zudem sollen Verschattungen und eine flexible Nutzbarkeit die Aufenthaltsqualität erhöhen. Ein Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant, wobei die Fertigstellung bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen muss, um die Förderfähigkeit der Bundesmittel zu gewährleisten.
Die Kosten setzen sich aus etwa 1.050.000 Euro für die Baumaßnahme und rund 47.000 Euro für Planungsleistungen zusammen. Während ein Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt wird, beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 497.000 Euro. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Bereitstellung von Mitteln aus anderen Projekten des Haushalts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Klimaresiliente Umgestaltung Giebelplatz"Zur Vorlage · 0019/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Klimaresiliente Umgestaltung Giebelplatz“. Die Vorlage sieht vor, die Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 948.000 Euro zu decken, wobei für das Jahr 2026 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 934.000 Euro beantragt wird.
Das Projekt im Essener Stadtteil Margarethenhöhe zielt darauf ab, die Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden und Starkregenereignisse zu reduzieren. Im Fokus stehen dabei der Erhalt sowie die Ergänzung von Bäumen zur Hitzeprävention sowie eine gestalterische Aufwertung der bisher weitgehend versiegelten Asphaltfläche. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant. Um die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu gewährleisten, muss die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine Kombination aus Bundeszuwendung und städtischen Mitteln. Von den Gesamtkosten entfallen 600.000 Euro auf einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm, während der städtische Eigenanteil 348.000 Euro beträgt. Die Baukosten werden auf rund 910.000 Euro geschätzt, ergänzt durch etwa 38.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Brandschutz U-Bahnhof Bamlerstraße"Zur Vorlage · 1975/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Brandschutzmaßnahmen am U-Bahnhof Bamlerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 13,3 Millionen Euro geschätzt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird zudem eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro beantragt, die aus dem Projekt zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen gedeckt werden soll.
Die Maßnahmen dienen der Gewährleistung einer sicheren Entfluchtung im Brandfall. Geplant sind bauliche Änderungen wie die Errichtung eines Tunnelquerschlags zwischen den Bahnsteigen sowie die Schaffung von Schutzeinhausungen. Zudem wird die technische Gebäudeausstattung angepasst, unter anderem durch neue Beleuchtungsanlagen und Kommunikationstechnik. Der bestehende Bodenbelag soll durch eine Epoxidharzbeschichtung ersetzt und ein taktiles Leitsystem integriert werden. Für die Feuerwehr werden zudem Abschalteinrichtungen für die Fahrleitung sowie Entnahmestellen für Trockenlöschleitungen installiert.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt federführend durch die Ruhrbahn GmbH. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten beläuft sich auf rund 6,86 Millionen Euro, wobei ein erheblicher Teil der förderfähigen Kosten über das Landesförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Bilanzielle Übertragung einer Grundstücksfläche an der Stankeitstr von der Stadt Essen an die SBEZur Vorlage · 0981/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Grundstücksfläche an der Stankeitstraße von ihrem Grundvermögen auf die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) zu übertragen. Betroffen ist ein 1.829 Quadratmeter großes Teilstück des Geländes des Kaiser-Wilhelm-Parks in Altenessen, dessen Verkehrswert mit 358.484 Euro bewertet wird. Die Übertragung soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.
Grundlage für diesen Schritt ist das geplante Erweiterungsprojekt des Leibniz-Gymnasiums an der Stankeitstraße 22. Im Rahmen der Neugestaltung sollen ein Erweiterungsbau sowie zwei Sporthallen errichtet werden. Da hierfür bestehende Funktionsgebäude, darunter eine Freilufthalle und Umkleideräume, abgerissen werden müssen, ist eine Neuzuordnung der Grundstücksverhältnisse vorgesehen. Durch die Übertragung auf die SBE soll die Durchführung und zukünftige Bewirtschaftung der Baumaßnahmen für das Umkleidegebäude und die Freilufthalle in der Verantwortung der Sport- und Bäderbetriebe liegen.
Die bilanzielle Übertragung erfolgt als Sacheinlage zum Verkehrswert, um den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes zu entsprechen. Während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V die Vorlage zur Kenntnis nimmt, haben die zuständigen Fachausschüsse bereits Empfehlungen für eine Entscheidung abgegeben. Der endgültige Beschluss über die Grundstücksübertragung liegt beim Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Sternschule, Brigittastraße 34; hier: Kostenanpassung beim Projekt Umbau und Erweiterung SternschuleZur Vorlage · 1404/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Beim Projekt zur Erweiterung der Sternschule in Essen-Rüttenscheid ist eine Kostenanpassung vorgesehen. Für das Bauvorhaben 5.600913, welches den Neubau und die Erweiterung umfasst, sollen die Gesamtkosten von bisher 15,7 Millionen Euro auf 16,3 Millionen Euro (jeweils brutto) steigen. Dies entspricht einer Erhöhung um 600.000 Euro. Grund für diese Anpassung sind Verzögerungen und Unterbrechungen im Bauablauf, insbesondere beim neuen Treppenhaus an der Klarastraße. Als Ursachen werden erschwerte Bodenverhältnisse sowie die Kündigung von Auftragnehmern und daraus resultierende Neuausschreibungen angeführt. Während der Erweiterungsbau bereits seit Ostern 2025 genutzt wird, soll das Treppenhaus voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt werden. Die Kosten für die Sanierung des Bestandsgebäudes (Projekt 5.600360) bleiben mit 6,1 Millionen Euro unverändert.
Da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beendet ist, erfolgt die Finanzierung nun über den Haushalt der Stadt Essen. Im Jahr 2025 wurden bereits 250.000 Euro bereitgestellt. Um die verbleibende Differenz von 362.000 Euro für das Jahr 2026 zu decken, ist eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule und Bildung, bevor er im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss entschieden wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Generalsanierung des Eisenhammerensembles im Deilbachtal (Deilbachhammer) hier: Kostenanpassung im Rahmen des ProjektabschlussesZur Vorlage · 1942/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektabschlusses der Generalsanierung des Eisenhammerensembles im Deilbachtal wird eine Anpassung der Gesamtkosten beantragt. Die Kosten für das Projekt „Kulturlandschaft Deilbachtal“ sollen von bisher 4.548.000 Euro brutto um 485.000 Euro brutto auf insgesamt 5.033.000 Euro brutto steigen. Für das Haushaltsjahr 2026 ist zudem eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 235.000 Euro brutto vorgesehen, um die noch ausstehenden Restarbeiten zu finanzieren.
Die Sanierung steht kurz vor dem Abschluss, wobei die offizielle Wiedereröffnung für den 21. März 2026 geplant ist. Während Teile der Gebäude und des Hofes bereits weitgehend fertiggestellt sind, stehen Arbeiten an der Elektro- und Sanitärinstallation sowie Trockenbauarbeiten noch aus. Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch einen erhöhten manuellen Arbeitsaufwand aufgrund des baulichen Zustands des Meistergebäudes sowie durch die Anforderungen des Denkmalschutzes, des Brandschutzes und der Bauphysik. Zudem führten zusätzliche Bedarfe bei der IT-Anbindung und dem Flutschutz zu einer Erhöhung der Planungsleistungen. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Wiederherstellung der Gartenflächen auf rund 4.800 Quadratmetern, die bisher nicht in der Kalkulation enthalten war. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel für 2026 soll durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 28.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103 - Kostenanpassung der GeneralsanierungZur Vorlage · 2007/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Kostenanpassung für die Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen sich die Gesamtkosten des Projekts von bisher 32.070.000 Euro brutto um 4.750.000 Euro auf insgesamt 36.820.000 Euro erhöhen. Zur Finanzierung dieser Mehrkosten ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in gleicher Höhe für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen soll.
Die Kostensteigerung begründet sich durch einen erweiterten Bauumfang sowie umfangreichere Arbeiten an den Außenanlagen. Im Zuge der Rückbauarbeiten wurden bauliche Mängel wie instabile Innenwände und die Notwendigkeit eines neuen Estrichs festgestellt. Zudem muss die gesamte Heizungsanlage aufgrund von Leckagen und veralteter Technik erneuert werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Modernisierung der IT- und Elektroinstallationen, den Ausbau von Sanitäranlagen sowie Malerarbeiten.
Im Außenbereich ist eine Neugestaltung des Vorplatzes zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen. Dies beinhaltet auch den Rückbau von Garagen mit asbesthaltigen Dachplatten sowie die Schaffung eines Zugangs zwischen den Grundstücken 101 und 103. Aufgrund von Einbrüchen am Objekt wurde zudem die Installation eines Sicherheitsdienstes notwendig. Die Fertigstellung der Sanierung ist für Juli 2026 geplant, um anschließend das Amt für Soziales und Wohnen an diesem Standort unterzubringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Errichtung eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-SchuleZur Vorlage · 0026/2026/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer Containeranlage mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Die Umsetzung des Vorhabens soll durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) erfolgen.
Ursprünglich war ein Interimsbau auf dem Gelände der Schule geplant, um den Platzbedarf infolge der Rückkehr zum G9-System und der Erhöhung der Schulzüge zu decken. Da jedoch ein Mischwasserkanal im ursprünglichen Baufeld eine Überbauung verhindert, wurde ein Ersatzstandort in der Kerckhoffstraße identifiziert. Das Grundstück wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt. Bei der Errichtung des Interimsgebäudes sollen bestehende Wege, Parkplätze sowie der Baumbestand weitgehend erhalten bleiben. Nach Abschluss des Erweiterungsneubaus ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Grünfläche vorgesehen.
Aufgrund von Arbeiten an der Kanalerneuerung durch die Stadtwerke Essen AG wird eine Standzeit der Containeranlage von mindestens drei Jahren erwartet. Da die Nutzung über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehen kann, ist die Ausführung in einer technisch hochwertigen „Energy-Variante“ mit Wärmepumpentechnik erforderlich, um den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu entsprechen. Die Verwaltung empfiehlt den Kauf der Anlage gegenüber einer Mietlösung, da dies Vorteile bei der Kostenstruktur und der späteren Wiederverwendbarkeit bietet. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung innerhalb des Schulbau-Haushalts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 30.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 31.Mitteilungen der Verwaltung
- 32.Ruhrbahn GmbH hier: Beschaffung von BussenErgebnis: einstimmig empfohlen im öffentlichen Teil
- 33.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: Konzeptionierung eines RechenzentrumsErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 34.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 35.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 101 - Kostenerhöhung der AusbaumaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 36.Grundstücksangelegenheiten in Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig empfohlen
- 37.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 38.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil