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Vorlage

Bau und Baubeginn der Maßnahme "Böcklinstraße Fahrbahnerneuerung"

2029/2025/6 11.02.2026 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Böcklinstraße entscheiden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.

Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn wurde im Rahmen einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Durchführung verantwortlich, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Kosten trägt die Stadt Essen einen Teil der Ausgaben selbst, wobei eine Erstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, jedoch wird sich der städtische Eigenanteil nach Eingang der Beträge entsprechend reduzieren.

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