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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 0057/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen berät über die Bestellung der Schriftführung für das Gremium. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschlagen, Protokolle über die gefassten Beschlüsse zu führen, welche von einer vom Ausschuss zu bestellenden Person unterzeichnet werden müssen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer Person als Schriftführer sowie zwei weiteren Personen als stellvertretende Schriftführer vor. Die Entscheidung hierüber ist für die Sitzung des Ausschusses am 29. Januar 2026 vorgesehen. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die Niederschriften der Ausschusssitzungen gemäß den rechtlichen Vorgaben dokumentiert und durch die gewählte Schriftführung bestätigt werden können.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr. 41 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 11.09.2025
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.1Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan vorgelegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zu beauftragen, das die Zielnetzentwürfe und Maßnahmenvorschläge der Gutachter berücksichtigt und den Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) entspricht.
Der Erarbeitungsprozess umfasst 57 Maßnahmensteckbriefe, deren Umsetzungshorizonte von kurzfristigen Projekten bis hin zu langfristigen Vorhaben über das Jahr 2035 hinausreichen. Zu den angestrebten Zielen gehören die Steigerung des Verkehrsanteils des Umweltverbundes auf 75 % sowie die Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffemissionen. Da der bestehende Masterplan aus dem Jahr 2018 die SUMP-Kriterien nur teilweise erfüllt, strebt die Verwaltung eine Anpassung an die europäischen Vorgaben an.
Zusätzlich sind im Rahmen des bestehenden Gutachterauftrags Vertiefungsprojekte vorgesehen, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen. Dazu gehören eine Machbarkeitsstudie zum automatisierten Fahren im ÖPNV, mit einem möglichen Pilotprojekt im Bereich Zollverein, sowie Analysen zur Beschleunigung des ÖPNV-Vorrangnetzes in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn. Zudem ist eine vertiefende Betrachtung verkehrsbezogener Maßnahmen für die Essener Innenstadt geplant, um Synergien mit dem Integrierten Entwicklungskonzept zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25Zur Vorlage · 1812/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25 in Essen wurden dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt. Die Erhebung, die durch das Büro „Planersocietät“ durchgeführt wurde, basierte auf einer Zufallsstichprobe von 54.000 postalisch angeschriebenen Personen, wobei sich 8.287 Personen aus 4.089 Haushalten beteiligten. Die Daten dienen als Grundlage für die Verkehrsplanung und Stadtentwicklung sowie zur Wirkungskontrolle von Förderprojekten im Bereich Fuß- und Radverkehr.
Im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2019 ist der Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege von 45 % auf 48 % gestiegen. Während der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 55 % auf 52 % sank, verzeichnete der Radverkehr einen Zuwachs um drei Prozentpunkte und der Fußverkehr um zwei Prozentpunkte. Der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel sank hingegen um zwei Prozentpunkte auf 17 %. Rund 77 % der Haushalte besitzen mindestens ein Pkw, während 63 % über mindestens ein Fahrrad verfügen, wobei der Anteil an Elektrofahrrädern bei 32 % liegt.
Die durchschnittliche Wegelänge erhöhte sich von 8,7 km auf 11 km, was zu einer Steigerung der gesamten Verkehrsleistung um etwa 21,4 % führte. Trotz des veränderten Modal Splits macht der Autoverkehr weiterhin 68 % der zurückgelegten Personenkilometer aus. Die subjektive Bewertung des öffentlichen Nahverkehrs lag bei Noten von 3,1 für Bus und Straßenbahn sowie 3,5 für S-Bahn und Zug, was unter dem Wert vergleichbarer Stadtregionen liegt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Auf´m Kirchenland"Zur Vorlage · 1979/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße „Auf’m Kirchenland“. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 hatte ergeben, dass die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich erneuerungsbedürftig ist. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 480.000 EUR geschätzt.
Da das Vorhaben im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 480.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für diese Maßnahme ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei die genaue Höhe der Erstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Der städtische Eigenanteil wird sich nach Eingang der Erstattungsbeträge entsprechend verringern.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 29. Januar 2026, die anschließende Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie die finale Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026. Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen und empfohlen - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wildpferdehut Erneuerung"Zur Vorlage · 2030/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Wildpferdehut Erneuerung“. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Straße Wildpferdehut. Hintergrund ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, welche die Notwendigkeit einer Sanierung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit aufzeigte.
Für die Durchführung des Bauvorhabens werden Gesamtkosten in Höhe von 350.000 EUR veranschlagt. Da diese Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen und empfohlen - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Böcklinstraße Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 2029/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Böcklinstraße entscheiden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn wurde im Rahmen einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Durchführung verantwortlich, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Kosten trägt die Stadt Essen einen Teil der Ausgaben selbst, wobei eine Erstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, jedoch wird sich der städtische Eigenanteil nach Eingang der Beträge entsprechend reduzieren.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen und empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Brandschutz U-Bahnhof Bamlerstraße"Zur Vorlage · 1975/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Brandschutzmaßnahmen am U-Bahnhof Bamlerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 13,3 Millionen Euro geschätzt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird zudem eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro beantragt, die aus dem Projekt zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen gedeckt werden soll.
Die Maßnahmen dienen der Gewährleistung einer sicheren Entfluchtung im Brandfall. Geplant sind bauliche Änderungen wie die Errichtung eines Tunnelquerschlags zwischen den Bahnsteigen sowie die Schaffung von Schutzeinhausungen. Zudem wird die technische Gebäudeausstattung angepasst, unter anderem durch neue Beleuchtungsanlagen und Kommunikationstechnik. Der bestehende Bodenbelag soll durch eine Epoxidharzbeschichtung ersetzt und ein taktiles Leitsystem integriert werden. Für die Feuerwehr werden zudem Abschalteinrichtungen für die Fahrleitung sowie Entnahmestellen für Trockenlöschleitungen installiert.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt federführend durch die Ruhrbahn GmbH. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten beläuft sich auf rund 6,86 Millionen Euro, wobei ein erheblicher Teil der förderfähigen Kosten über das Landesförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen
- 10.1Planbeschluss: Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von öffentlichen Plätzen im Essener Stadtgebiet hier: Marktplatz Überruhr-HinselZur Vorlage · 1538/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ plant die Stadt Essen die klimaresiliente Umgestaltung des Marktplatzes Überruhr-Hinsel. Ziel der Maßnahme ist es, die thermische Belastung zu senken und die Anpassung an Hitzeperioden sowie Starkregenereignisse zu fördern. Die vorliegende Planung basiert auf einer Machbarkeitsstudie und berücksichtigt Anregungen aus einer Bürgerversammlung vom Juni 2024.
Die Neugestaltung des rund 2.500 m² großen Platzes sieht umfassende Entsiegelungsmaßnahmen vor. Dabei sollen etwa 535 m² Fläche entsiegelt und weitere 555 m² durch Rasenfugen teilentsiegelt werden. Zur Verbesserung der Verschattung sind zehn Neupflanzungen vorgesehen, während bestehende Bäume durch den Einsatz von Baumrigolen für die Regenwasserversorgung aufgewertet werden sollen. Die Parkplatzsituation wird neu geordnet, wobei die Anzahl der Stellplätze auf insgesamt 45 angepasst wird, darunter zwei Behindertenstellplätze. Zudem werden ein helleres Oberflächenmaterial sowie eine Mulde zur Regenwasseraufnahme eingesetzt. Für den Wochenmarkt werden auch neue Strom- und Wasseranschlüsse eingeplant.
Die Baukosten für das Projekt werden auf etwa 1.050.000 Euro geschätzt, wobei die Planungskosten rund 47.000 Euro betragen. Ein Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung zur Baureife beauftragen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (3. Sitzung) — einstimmig bei einer Enthaltung keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.2Bau und Baubeginn der Maßnahme "Klimaresiliente Umgestaltung Marktplatz Überruhr"Zur Vorlage · 0017/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Klimaresiliente Umgestaltung Marktplatz Überruhr“ beschließen. Die Vorlage sieht Gesamtkosten in Höhe von 1.097.000 Euro vor, wobei für das Jahr 202<0xC2>6 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 1.080.600 Euro beantragt wird.
Das Vorhaben ist Teil des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Ziel der Maßnahme ist es, die Folgen von Hitzeperioden und Starkregenereignissen durch eine klimagerechte Neugestaltung des Platzes zu reduzieren. Der derzeit vollständig versiegelte Asphaltplatz in Überruhr-Hinsel soll durch Entsiegelung, mehr Grünstrukturen sowie ein Regenwassermanagement mittels Röglen umgestaltet werden. Zudem sollen Verschattungen und eine flexible Nutzbarkeit die Aufenthaltsqualität erhöhen. Ein Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant, wobei die Fertigstellung bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen muss, um die Förderfähigkeit der Bundesmittel zu gewährleisten.
Die Kosten setzen sich aus etwa 1.050.000 Euro für die Baumaßnahme und rund 47.000 Euro für Planungsleistungen zusammen. Während ein Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt wird, beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 497.000 Euro. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Bereitstellung von Mitteln aus anderen Projekten des Haushalts.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.3Planbeschluss: Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von öffentlichen Plätzen im Essener Stadtgebiet hier: GiebelplatzZur Vorlage · 1537/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ plant die Stadt Essen die klimaresiliente Umgestaltung des Giebelsplatzes im Stadtteil Margarethenhöhe. Ziel der Maßnahme ist es, die Auswirkungen von Hitzeperioden und Starkregenereignissen zu reduzieren sowie die Aufenthaltsqualität zu steigern. Die Planung basiert auf einer Machbarkeitsstudie, die Maßnahmen zur Entsiegelung und zur Verbesserung des Mikroklimas identifiziert hat.
Die Neugestaltung sieht vor, den derzeit weitgehend versiegelten Platz in eine barrierefreie, verkehrsberuhigte Fläche umzuwandeln. Dabei soll das gesamte Bodenniveau angehoben werden. Im Rahmen der baulichen Umsetzung sollen 18 Stellplätze mit wasserdurchlässigem Pflaster angelegt und zusätzliche Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Zur Verbesserung des Mikroklimas sind die Neupflanzung von drei Bäumen sowie die Installation von Baumrigolen vorgesehen, um die Speicherung von Regenwasser zu ermöglichen. Durch die Entsiegelung von etwa 380 Quadratmetern soll die thermische Belastung gesenkt werden. Das auf dem Platz befindliche Kriegsdenkmal bleibt als geschütztes Denkmal erhalten.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der Baureife beauftragen. Die Bezirksvertretung VIII hat gegen die Planung keine Einwände erhoben. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen, wobei die Baukosten auf etwa 910.000 Euro geschätzt werden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.3.1TOP: Planbeschluss: Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von öffentlichen Plätzen im Essener Stadtgebiet hier: GiebelplatzZur Vorlage · 0213/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat den gemeinsamen Antrag 0213/2026 eingereicht, der die klimaresiliente Umgestaltung öffentlicher Plätze im Stadtgebiet, konkret am Giebelplatz, betrifft. Der Antrag richtet sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Thorsten Schoch, sowie an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks III, Dietrich Ostermann.
Die Fraktionen fordern die Stadtverwaltung dazu auf, parallel zur geplanten Umgestaltung ortsnahe Alternativen für die wegfallenden Kfz-Stellplätze zu erarbeiten. Diese Vorschläge sollen der weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeführt werden. Dabei ist die Verwaltung angewiesen, insbesondere die Bedarfe der ansässigen Anwohnerinnen und Anwohner bei der Erarbeitung zu berücksichtigen.
Zudem wird im Antrag festgehalten, dass sich weitere Maßnahmen bei der Umsetzung des Vorhabens an dem Beschluss DS 1450/2024/6 orientieren sollen. Der Antrag wurde von Fabian Schrumpf und Philipp Rosenau unterzeichnet.
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- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.4Bau und Baubeginn der Maßnahme "Klimaresiliente Umgestaltung Giebelplatz"Zur Vorlage · 0019/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Klimaresiliente Umgestaltung Giebelplatz“. Die Vorlage sieht vor, die Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 948.000 Euro zu decken, wobei für das Jahr 2026 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 934.000 Euro beantragt wird.
Das Projekt im Essener Stadtteil Margarethenhöhe zielt darauf ab, die Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden und Starkregenereignisse zu reduzieren. Im Fokus stehen dabei der Erhalt sowie die Ergänzung von Bäumen zur Hitzeprävention sowie eine gestalterische Aufwertung der bisher weitgehend versiegelten Asphaltfläche. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant. Um die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu gewährleisten, muss die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine Kombination aus Bundeszuwendung und städtischen Mitteln. Von den Gesamtkosten entfallen 600.000 Euro auf einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm, während der städtische Eigenanteil 348.000 Euro beträgt. Die Baukosten werden auf rund 910.000 Euro geschätzt, ergänzt durch etwa 38.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten.
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- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen und empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 6,1 Millionen Euro vor. Hierfür wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 2.631.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 Euro beantragt.
Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Radhauptroutennetzes durch die Anbindung des Panoramaradweges an den Ruhrtalradweg im Stadtbezirk Kettwig. Die Planung umfasst die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf Abschnitten der Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Volckmarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und Mintarder Weg. Neben der Erneuerung der Fahrbahnoberflächen sollen auch die Lichtsignalanlage im Bereich der Kreuzung Ringstraße, Volckmarstraße und Werdener Straße modernisiert sowie barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ und „Am Strang“ vorgesehen, wobei die Kosten hierfür aus der ÖPNV-Pauschale finanziert werden sollen. Im Zuge der Arbeiten sind auch Erneuerungen der Beleuchtungsanlagen in den betroffenen Straßenbereichen geplant.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Untersuchung zum Parken auf der Margarethenhöhe und Gehwegparken auf der SommerburgstraßeZur Vorlage · 1450/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat die Ergebnisse einer Parkraumuntersuchung sowie das weitere Vorgehen zur Reduzierung des Gehwegparkens in der Sommerburgstraße zur Kenntnis genommen. Dabei wurde beschlossen, das Planungskonzept zum „Parkplatz Kirchwiese“ an der Metzendorfstraße für einen Planbeschluss weiter auszuarbeiten. Ziel ist es, perspektivisch das Parken auf den Gehwegen in der Sommerburgstraße durch die Aufstellung von Stilpollern zu verhindern. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Verwaltung ebenfalls mit der Ausarbeitung dieses Konzepts beauftragt.
Die Untersuchung der Parkraumsituation ergab, dass das Parken auf den Gehwegen entlang der Sommerburgstraße die Restbreite des Gehwegs teilweise unter das Maß von 1,20 Metern reduziert, was die Nutzung für Fußgänger und Personen mit Kinderwagen erschwert. Eine Prüfung, ob ein halbhüftiges Parken zur Entlastung möglich wäre, wurde aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und Sicherheitsaspekten in Kurvenbereichen verworfen.
Die im Jahr 2024 durchgeführte Erhebung zeigt zudem eine hohe Auslastung der öffentlichen Stellplätze in den Abendstunden. Selbst bei einer Legalisierung derzeit geduldeter Parkflächen bliebe ein Defizit von etwa 85 Parkplätzen bestehen. Um die Parkraumsituation in der Margarethenhöhe langfristig zu verbessern und das Gehwegparken zu reduzieren, soll durch die Schaffung neuer Flächen, wie dem geplanten Parkplatz Kirchwiese, Abhilfe geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.Ausbau Segerothstraße von Universitätsstraße bis PaulstraßeZur Vorlage · 1494/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung für den Ausbau der Segerothstraße im Bereich zwischen der Universitätsstraße und der Paulstraße beschließen. Mit der Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen, während die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt.
Die geplante Maßnahme umfasst die Erneuerung des Knotenpunkts Grillostraße, Segerothstraße und Hans-Böckler-Straße. Zu den Kerninhalten gehören die Sanierung der Fahrbahnen, der Austausch eines defekten Steuergeräts der Lichtsignalanlage sowie der barrierefreie Ausbau von Fußgängerüberwegen und Bussteigen. Zudem soll die Radverkehrsinfrastruktur nachhaltig optimiert werden, indem die derzeit zu schmalen Radwege auf die aktuellen Standards erweitert werden.
Das Planungsgebiet umfasst etwa 25.000 Quadratmeter im Essener Nordviertel. Ziel der Arbeiten ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Kfz- sowie des ÖPNV-Verkehrs, insbesondere da der betreffende Knotenpunkt als Unfallhäufungsstelle eingestuft ist. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der sogenannten Variante 3. Der Zeitraum für die Umsetzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf circa 6 Millionen Euro, wobei die Abstimmung über Fördermittel mit der Bezirksregierung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen (Vorzugsvariante 3)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen (Vorzugsvariante 3) - 14.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant die Umsetzung von Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in Essen. Mit der Vorlage 1449/2025/6 wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, Maßnahmen zur Trennung der Gleistrasen vom motorisierten Individualverkehr umzusetzen. Ziel ist es, die Pünktlichkeit und Fahrplantreue von Stadt- und Straßenbahnen zu erhöhen, indem Rückstaus an Lichtsignalanlagen reduziert werden.
Die geplanten Maßnahmen betreffen mehrere Streckenabschnitte. An der Karnaper Straße soll im Bereich zwischen Waldemey und der Haltestelle Arenbergstraße eine etwa 215 Meter lange Gleistrasse separiert werden. Auf der Altenessener Straße ist eine Abmarkierung im Abschnitt zwischen Heßlerstraße und Nordsternstraße vorgesehen, um die Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge zu verringern. Weitere Maßnahmen umfassen die Steeler Straße zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße sowie die Robert-Koch-Straße und die Klarastraße für die Linien 101 und 106.
Durch die Markierung von Sperrflächen soll verhindert werden, dass Straßenbahnen aufgrund von Rückstau im Autoverkehr ihre vorrangige Signalsteuerung an Knotenpunkten nicht nutzen können. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III und V werden über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei - 15.Umgestaltung "Hauptstraße" in Kettwig in Höhe Einmündung Wilhelmstraße (Querungshilfe, Parkplätze, Fahrradbügel)Zur Vorlage · 1913/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Umgestaltung der Hauptstraße in Kettwig im Bereich der Einmündung zur Wilhelmstraße. Hintergrund der Maßnahme sind Anfragen aus der Vergangenheit, die eine sicherere Querung für Fußgänger sowie zusätzliche Stellplätze forderten. In den Jahren 2021 und 2022 ereigneten sich an dieser Stelle Unfälle, bei denen Fußgänger beteiligt waren.
Im Rahmen der geplanten Arbeiten soll die bestehende Querung zu einem Fußgängerüberweg ausgebaut werden. Um die Sichtverhältnisse für abbiegende Fahrzeuge zu verbessern, wird eine Markierung entfernt, die das Parken am Fahrbahnrand suggeriert. Die bisherige Be- und Entladezone soll in einen Parkstreifen umgewandelt werden, der Platz für drei Pkw sowie drei Stellplätze für Lastenräder bietet. Ein Stellplatz wird als Behindertenstellplatz ausgewiesen.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Herbst 2026 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa sechs Monaten veranschlagt wird. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 80.000 Euro, wovon 30.000 Euro für den Straßenbau und 50.000 Euro für die Beleuchtung vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, während die Bezirksvertretung IX keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Modernisierung Steeler Strecke - Taktreduzierung Linie 113 im Schienenersatzverkehr und Einführung Shuttlebus zur Bedienung der Haltestelle WörthstraßeZur Vorlage · 0001/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Modernisierung der Steeler Strecke werden Anpassungen am Schienenersatzverkehr für die Straßenbahnlinien vorgenommen. Da die tatsächlichen Fahrgastzahlen auf der Linie 113 hinter den ursprünglichen Prognosen zurückbleiben, soll der Takt von fünf auf zehn Minuten (Montag bis Freitag) angepasst werden. Diese Maßnahme ist ab dem 2. Februar 202läufig geplant, um Buskapazitäten für den Schienenersatzverkehr der Linien 101 und 106 im Rahmen des Projekts Citybahn bereitzustellen. Die Taktreduzierung führt zu jährlichen Einsparungen von etwa 722.500 Euro.
Gleichzeitig wird die Einführung eines Shuttlebusses (Linie E103) vorgesehen, um die Haltestelle Wörthstraße wieder an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden. Aufgrund der aktuellen Baustellensituation und der Fahrzeuggrößen können die Linien 113 und 119 die Haltestelle Wörthstraße derzeit nicht bedienen. Der neue Shuttlebus soll im 30-Minuten-Takt zwischen der Haltestelle Parkfriedhof und der Wörthstraße verkehren und dabei unter anderem die Moltkestraße, die Steeler Straße sowie die Kurfürstenstraße anfahren. Die Betriebskosten für den E103 werden auf circa 175.000 Euro pro Jahr geschätzt. Durch die Kombination aus Taktreduzierung und dem neuen Angebot ergibt sich ein jährliches Einsparpotenzial von rund 547.500 Euro. Die Inbetriebnahme des Shuttlebusses ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Arbeitsprogramm Straßeninfrastruktur 2026Zur Vorlage · 0084/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität prüft das Arbeitsprogramm für die Straßeninfrastruktur 2026. Die Vorlage dokumentiert den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Jahr 2025 sowie die geplanten Vorhaben für das Jahr 2026 im Rahmen des langfristigen Erneuerungsprogramms bis 2045.
Im Bereich der Hauptverkehrsstraßen konnten von 14 geplanten Maßnahmen zehn begonnen werden. Verzögerungen bei den verbleibenden vier Projekten ergaben sich unter anderem durch Bergbausanierungen, Schwierigkeiten im Vergabeunterlagenprozess sowie ausstehende Kampfmittelsondierungen. Auch bei den Lichtsignalanlagen kam es zu Verzögerungen, bedingt durch Ausschreibungsverfahren und personelle Engpässe im Zusammenhang mit dem Citybahn-Projekt. Bei der Erneuerung von Bussteigen sowie bei Straßenplanungen führten Abstimmungsprozünsche und Naturschutzauflagen dazu, dass weniger Maßnahmen als geplant begonnen werden konnten. Im Nebenstraßennetz wurden die geplanten Erneuerungen weitgehend umgesetzt.
Für das Jahr 2026 ist für zehn neue Abschnitte im Hauptverkehrsstraßennetz der Baubeginn vorgesehen, wobei ein Budget von 33 Millionen Euro veranschlagt ist. Zu den geplanten Projekten gehören unter anderem Arbeiten im Zuge der Citybahn sowie die Wittekindstraße. Im Bereich der Lichtsignalanlagen sind 30 neue Maßnahmen für 2026 geplant, wofür 1,5 Millionen Euro vorgesehen sind. Ein Fokus liegt dabei auf dem Projekt Citybahn sowie der Beschleunigung der Straßenbahnlinien 101 und 106.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Fahrradstraßen KaternbergZur Vorlage · 0150/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über den aktuellen Planungsstand zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Katernberger Stadtteil informiert. Ziel der Maßnahme ist es, eine bestehende Fahrradroute von 1,2 Kilometern auf insgesamt 2,4 Kilometer zu erweitern und an aktuelle technische Standards wie „E Klima 2022“ sowie den AGFS-Leitfaden anzupassen.
Die geplante Route erstreckt sich von der Theobaldstraße über den Heinrich-Lersch-Platz und den Distelbeckhof bis zum Bolsterbaum, einschließlich eines Abzweigs über die Hanielstraße. Geplant sind bauliche Veränderungen wie die Verschmälerung von Fahrbahnen zur Geschwindigkeitsreduzierung, die Umwandlung von Parkplätzen sowie die Verbreiterung und barrierefreie Gestaltung von Gehwegen. Zudem sollen Knotenpunkte optimiert werden, um den Radverkehr zu bevorzugen. Ein Verlust an Parkraum in einzelnen Abschnitten soll durch Kapazitäten in Nebenstraßen abgefedert werden.
Verkehrszählungen zeigen, dass die Kfz-Belastung auf den betrachteten Strecken unter dem Wert von 2.500 Fahrzeugen pro Tag liegt und bereits ein nennenswerter Anteil an Radverkehr vorhanden ist. Die Maßnahme ist Teil des Sofortprogramms „Saubere Luft“ und soll die Anbindung an das Radhauptroutennetz sowie zum UNESCO-Welterbe Zollverein stärken. Auf Basis der vorliegenden Untersuchungen soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Umständen Verbesserungen für den Radverkehr erzielt werden können.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Radverkehrsanlagen EleonorastraßeZur Vorlage · 1575/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Eleonorastraße im Essener Stadtteil Rüttenscheid werden Planungen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur vorgestellt. Ziel ist es, die bestehende Fahrradstraße zwischen der Sabinastraße und der Susannastraße gemäß dem RadEntscheid auf einen neuen Standard zu bringen und den Anschluss an das Rommenhöller Gleis zu ermöglichen.
Für die Umsetzung werden zwei Varianten geprüft. Die erste Variante umfasst ein Upgrade der vorhandenen Fahrradstraße auf den Essener Standard. Um die geforderten Anforderungen an Fahrbahnmarkierungen, Trennstreifen und Vorfahrtsregelungen zu erfüllen, müssten in diesem Abschnitt 23 der insgesamt 31 Parkplätze entfallen.
Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer Fahrradzone vor. Hierbei würde das Planungsgebiet um die Straßen Susannastraße, Sibyllastraße, Wandastraße und Agnesstraße erweitert, wodurch sich die Strecke von etwa 300 auf circa 1000 Meter vergrößern würde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis nehmen. Auf Grundlage der Untersuchungen soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Voraussetzungen Verbesserungen für den Radverkehr erzielt werden können.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Fahrradstraßen HuttropZur Vorlage · 1826/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine neue Radverkehrsroute, die die Innenstadt über das Südostviertel mit dem Stadtteil Huttrop verbindet. Das rund 3,2 Kilometer lange Vorhaben soll Lücken im Radhauptroutennetz schließen und dazu beitragen, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2035 von derzeit 7 Prozent auf 25 Prozent zu steigern. Die geplante Strecke führt über verschiedene Wohnstraßen, darunter die Heinickestraße, Michaelstraße und Saarbrücker Straße, und endet an der Dinnendahlstraße.
Die vorliegende Planung des Gutachterbüros „Lindschulte“ sieht vor, bestehende Fahrradstraßen auf den aktuellen Essener Standard aufzuwerten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Anpassung von Parkplätzen, die Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen sowie die Überarbeitung von signalisierten Knotenpunkten. Verkehrsdaten zeigen, dass das tägliche Kfz-Aufkommen auf den meisten Abschnitten deutlich unter 2.500 Fahrzeugen liegt. Gleichzeitig besteht in den dicht bebauten Wohngebieten ein hoher Parkdruck.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung I sollen den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis nehmen. Im Anschluss soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Bedingungen Verbesserungen für den Radverkehr realisiert werden können, wobei auch die Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr zu berücksichtigen sind.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Straßenzustand PaulinenstraßeZur Vorlage · 1036/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Paulinenstraße wurde der Zustand der Asphaltfahrbahn beanstandet. Das Amt für Straßen und Verkehr führt dazu aus, dass sich die Straße in einem gebrauchten, aber verkehrssicheren Zustand befindet. Einzelne Schäden wie Schlaglöcher werden im Rahmen von Sofortmaßnahmen mit Kaltasphalt beseitigt, um die Verkehrssicherheit kurzfristig wiederherzustellen. Für die zweite Jahreshälfte 2025 sind zudem punktuelle Instandsetzungen im Bereich der Hausnummer 7 geplant.
Hinsichtlich abgängiger Schieber- und Hydrantenkappen wurde eine Überprüfung durch die Stadtwerke Essen veranlasst. Eine grundlegende Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Paulinenstraße ist mittelfristig vorgesehen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist jedoch von den Ergebnissen der regelmäßigen Zustandserfassung sowie von eventuell vorangehenden Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen abhängig. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (26. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 22.1Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045 (DS 0482/2024/6) Hier: Schnellere Straßensanierungen durch Konzentration auf das WesentlicheZur Vorlage · 1343/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung zur Optimierung des Erneuerungsprogramms der Straßeninfrastruktur bis zum Jahr 2045 bezweckt. Die Stadtverwaltung wird darin aufgefordert, darzustellen, welche rechtlich zwingenden Standards bei der Erneuerung des öffentlichen Straßenraums einzuhalten sind. Zudem soll die Verwaltung die finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen einer Beschränkung auf diese Pflichtvorgaben analysieren.
Der Antrag umfasst zudem die Klärung, wie sich diese notwendigen Vorgaben von zusätzlichen freiwilligen Planungs- und Ausführungsarbeiten abgrenzen lassen. Es soll aufgezeigt werden, in welchem Umfang und innerhalb welches Zeitraums mehr Straßenabschnitte unter Einhaltung der Pflichtstandards erneuert werden könnten, unter Berücksichtigung der praktischen Umsetzbarkeit durch die Stadt Essen. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Sicherstellung, dass die bestehende Anzahl an legalen und bislang geduldeten Pkw-Stellplätze nach den Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Quartieren, vollständig erhalten bleibt. Ziel der Anfrage ist es, durch eine Konzentration auf das rechtlich Erforderliche Kapazitäten für den Abbau des Sanierungsstaus im Straßenraum zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
Ergebnis: zurückgezogen - 23.Mitteilungen der Verwaltung
- 24.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- [1.]Ruhrbahn GmbH hier: Beschaffung von BussenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 25.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 3. Quartal 2025Ergebnis: Kenntnis genommen
- 26.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 4. Quartal 2025Ergebnis: Kenntnis genommen
- 27.Verschiedenes