Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 0057/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen berät über die Bestellung der Schriftführung für das Gremium. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschlagen, Protokolle über die gefassten Beschlüsse zu führen, welche von einer vom Ausschuss zu bestellenden Person unterzeichnet werden müssen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer Person als Schriftführer sowie zwei weiteren Personen als stellvertretende Schriftführer vor. Die Entscheidung hierüber ist für die Sitzung des Ausschusses am 29. Januar 2026 vorgesehen. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die Niederschriften der Ausschusssitzungen gemäß den rechtlichen Vorgaben dokumentiert und durch die gewählte Schriftführung bestätigt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr. 41 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 11.09.2025
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.1Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0759/2025/6 befasst sich mit dem Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan. Dieser Bericht basiert auf einem seit 2022 laufenden Prozess eines Gutachterkonsortiums. Er enthält 57 Maßnahmensteckbriefe mit Umsetzungshorizonten, die über das Jahr 2035 hinausreichen, sowie Zielnetze für sämtliche Verkehrsarten. Ein angestrebtes Ziel des Plans ist die Steigerung des Umweltverbundes auf 75 Prozent. Zudem sollen Vertiefungsprojekte, unter anderem zum automatisierten Fahren und zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs, bis zum Ende des vierten Quartals 2025 innerhalb des bestehenden Gutachterauftrags abgeschlossen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen die Empfehlungen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses soll die Zielnetze, die Maßnahmenvorschläge sowie die Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans berücksichtigen. Die Beratung und Entscheidungsprozesse in den Gremien sind für den Zeitraum von September 2025 bis März 2026 vorgesehen.
Für die weitere Vorgehensweise wird vorgeschlagen, die wesentlichen Beteiligten im ersten Quartal 2026 erneut einzubinden, wobei die genaue Form, etwa als Workshop oder Beirat, noch abzustimmen ist. Ziel dieser Einbindung ist die Vorbereitung einer abschließenden Beschlussfassung. Die Vorlage enthält keine Angaben zu konkreten Kosten oder Investitionen, da hierauf in den Anlagen verwiesen wird. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird vorab eingeschätzt. Federführend ist der Geschäftsbereich 6.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25Zur Vorlage · 1812/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1812/2025/6 präsentiert die Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten in Essen für den Zeitraum 2024/25. Die durch das Büro „Planersocietät“ durchgeführte Erhebung basierte auf einem postalischen Anschreiben von 54.000 Personen, wobei 4.089 Haushalte mit insgesamt 8.287 Personen teilnahmen. Die Befragung wurde in zwei Wellen zwischen dem 9. Oktober 2024 und dem 5. Juni 2025 durchgeführt.
Die Daten zeigen eine Veränderung der Verkehrsanteile: Der Anteil der Wege im Umweltverbund stieg von 45 % im Jahr 2019 auf 48 %, während der motorisierte Individualverkehr von 55 % auf 52 % sank. Die tägliche Verkehrsleistung erhöhte sich von etwa 16,3 Millionen auf 19,8 Millionen Personenkilometer. Zudem verfügen 77 % der Haushalte über mindestens ein Kraftfahrzeug, während 63 % mindestens ein Fahrrad besitzen.
Hinsichtlich der subjektiven Bewertung der Verkehrssysteme schneiden die öffentlichen Verkehrsmittel mit den Noten 3,1 für Bus, Straßenbahn und U-Bahn sowie 3,5 für S-Bahn und Zug schlechter ab als vergleichbare Metropolen (Note 2,4). Während Taktung, Komfort und Sicherheit überwiegend positiv bewertet werden, werden Radabstellanlagen, Fahrpreise sowie die Taktung in den Abendstunden und am Wochenende negativ beurteilt. Der Radverkehr erreichte die Note 3,1, was eine Verbesserung gegenüber dem Wert von 3,8 im Jahr 2019 darstellt. Der Fußverkehr (Note 2,3) und der Autoverkehr (Note 2,4) erzielten die besten Bewertungen. Im Fußverkehr werden Mängel bei Sitzgelegenheiten und der Trennung von Geh- und Radwegen angeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Auf´m Kirchenland"Zur Vorlage · 1979/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße „Auf’m Kirchenland“. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 hatte ergeben, dass die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich erneuerungsbedürftig ist. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 480.000 EUR geschätzt.
Da das Vorhaben im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 480.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für diese Maßnahme ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei die genaue Höhe der Erstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Der städtische Eigenanteil wird sich nach Eingang der Erstattungsbeträge entsprechend verringern.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 29. Januar 2026, die anschließende Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie die finale Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026. Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen und empfohlen - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wildpferdehut Erneuerung"Zur Vorlage · 2030/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Wildpferdehut Erneuerung“. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Straße Wildpferdehut. Hintergrund ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, welche die Notwendigkeit einer Sanierung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit aufzeigte.
Für die Durchführung des Bauvorhabens werden Gesamtkosten in Höhe von 350.000 EUR veranschlagt. Da diese Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen und empfohlen - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Böcklinstraße Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 2029/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Böcklinstraße entscheiden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn wurde im Rahmen einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Durchführung verantwortlich, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Kosten trägt die Stadt Essen einen Teil der Ausgaben selbst, wobei eine Erstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, jedoch wird sich der städtische Eigenanteil nach Eingang der Beträge entsprechend reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen und empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Brandschutz U-Bahnhof Bamlerstraße"Zur Vorlage · 1975/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Brandschutzmaßnahmen am U-Bahnhof Bamlerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 13,3 Millionen Euro geschätzt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird zudem eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro beantragt, die aus dem Projekt zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen gedeckt werden soll.
Die Maßnahmen dienen der Gewährleistung einer sicheren Entfluchtung im Brandfall. Geplant sind bauliche Änderungen wie die Errichtung eines Tunnelquerschlags zwischen den Bahnsteigen sowie die Schaffung von Schutzeinhausungen. Zudem wird die technische Gebäudeausstattung angepasst, unter anderem durch neue Beleuchtungsanlagen und Kommunikationstechnik. Der bestehende Bodenbelag soll durch eine Epoxidharzbeschichtung ersetzt und ein taktiles Leitsystem integriert werden. Für die Feuerwehr werden zudem Abschalteinrichtungen für die Fahrleitung sowie Entnahmestellen für Trockenlöschleitungen installiert.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt federführend durch die Ruhrbahn GmbH. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten beläuft sich auf rund 6,86 Millionen Euro, wobei ein erheblicher Teil der förderfähigen Kosten über das Landesförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen
- 10.1Planbeschluss: Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von öffentlichen Plätzen im Essener Stadtgebiet hier: Marktplatz Überruhr-HinselZur Vorlage · 1538/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1538/2025/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der klimaresilienten Umgestaltung des Marktplatzes Überruhr-Hinsel sowie des Giebelplatzes auf der Margarethenhöhe. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung von Hitze- und Starkregenfolgen. Für den Marktplatz Überruhr-Hinsel sieht die Planung eine Entsiegelung von etwa 535 Quadratmetern, die Schaffung von zehn Neupflanzungen zur Verschattung sowie die Einrichtung von 45 Stellplätzen vor, wovon zwei für Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind. Die Fläche von circa 2.500 Quadratmetern soll durch Baumrigolen und eine Mulde zur Regenwassernutzung aufgewertet werden.
Die geschätzten Baukosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 1.050.000 Euro, während die Planungskosten für den Marktplatz mit rund 47.000 Euro beziffert werden. Zur Finanzierung wurden im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ Fördermittel in Höhe von 1.200.000 Euro bewilligt, was einem Fördersatz von 90 Prozent entspricht. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden auf 1.333.333,33 Euro geschätzt.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Planung beschlossen und beauftragt die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife, wobei der Baubeginn für den Sommer 2026 vorgesehen ist. Um die Abrechnungsfristen der Fördermittel einzuhalten, muss die Fertigstellung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat die Informationen zur Kenntnis genommen, und die Bezirksvertretung VIII zeigt keine Bedenken gegen die Planung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (3. Sitzung) — einstimmig bei einer Enthaltung keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.2Bau und Baubeginn der Maßnahme "Klimaresiliente Umgestaltung Marktplatz Überruhr"Zur Vorlage · 0017/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Klimaresiliente Umgestaltung Marktplatz Überruhr“ beschließen. Die Vorlage sieht Gesamtkosten in Höhe von 1.097.000 Euro vor, wobei für das Jahr 202<0xC2>6 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 1.080.600 Euro beantragt wird.
Das Vorhaben ist Teil des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Ziel der Maßnahme ist es, die Folgen von Hitzeperioden und Starkregenereignissen durch eine klimagerechte Neugestaltung des Platzes zu reduzieren. Der derzeit vollständig versiegelte Asphaltplatz in Überruhr-Hinsel soll durch Entsiegelung, mehr Grünstrukturen sowie ein Regenwassermanagement mittels Röglen umgestaltet werden. Zudem sollen Verschattungen und eine flexible Nutzbarkeit die Aufenthaltsqualität erhöhen. Ein Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant, wobei die Fertigstellung bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen muss, um die Förderfähigkeit der Bundesmittel zu gewährleisten.
Die Kosten setzen sich aus etwa 1.050.000 Euro für die Baumaßnahme und rund 47.000 Euro für Planungsleistungen zusammen. Während ein Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt wird, beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 497.000 Euro. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Bereitstellung von Mitteln aus anderen Projekten des Haushalts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.3Planbeschluss: Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von öffentlichen Plätzen im Essener Stadtgebiet hier: GiebelplatzZur Vorlage · 1537/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die klimaresiliente Umgestaltung des Giebelplatzes in Essen-Margarethenhöhe ist Gegenstand der vorliegenden Planung. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung von Hitze- und Starkregenfolgen durch verschiedene bauliche Anpassungen. Die Planung sieht eine Entsiegelung von circa 380 Quadratmetern sowie die Schaffung von 18 Stellplätzen aus versickerungsfähigem Pflaster vor. Zudem sollen Gehwege auf eine Breite von zwei Metern angepasst und drei Neupflanzungen mit Baumrigolen durchgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt barrierefrei, wobei der Erhalt eines Kriegsdenkmals vorgesehen ist. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant.
Für die Umsetzung der Maßnahmen am Giebelplatz sowie am Marktplatz Überruhr-Hinsel wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von 1.200.000 Euro bewilligt. Dies entspricht einem Fördersatz von 90 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.333.333,33 Euro. Um die Abrechnungsfristen einzuhalten, muss die Fertigstellung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Die geschätzten Baukosten für den Giebelplatz liegen bei etwa 910.000 Euro, während die Planungskosten mit rund 38.000 Euro veranschlagt sind. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Planung beschlossen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragt. Die Bezirksvertretung VIII hat keine Bedenken gegen die Planung geäußert, und der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.3.1TOP: Planbeschluss: Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von öffentlichen Plätzen im Essener Stadtgebiet hier: GiebelplatzZur Vorlage · 0213/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat den gemeinsamen Antrag 0213/2026 eingereicht, der die klimaresiliente Umgestaltung öffentlicher Plätze im Stadtgebiet, konkret am Giebelplatz, betrifft. Der Antrag richtet sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Thorsten Schoch, sowie an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks III, Dietrich Ostermann.
Die Fraktionen fordern die Stadtverwaltung dazu auf, parallel zur geplanten Umgestaltung ortsnahe Alternativen für die wegfallenden Kfz-Stellplätze zu erarbeiten. Diese Vorschläge sollen der weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeführt werden. Dabei ist die Verwaltung angewiesen, insbesondere die Bedarfe der ansässigen Anwohnerinnen und Anwohner bei der Erarbeitung zu berücksichtigen.
Zudem wird im Antrag festgehalten, dass sich weitere Maßnahmen bei der Umsetzung des Vorhabens an dem Beschluss DS 1450/2024/6 orientieren sollen. Der Antrag wurde von Fabian Schrumpf und Philipp Rosenau unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.4Bau und Baubeginn der Maßnahme "Klimaresiliente Umgestaltung Giebelplatz"Zur Vorlage · 0019/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Klimaresiliente Umgestaltung Giebelplatz“. Die Vorlage sieht vor, die Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 948.000 Euro zu decken, wobei für das Jahr 2026 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 934.000 Euro beantragt wird.
Das Projekt im Essener Stadtteil Margarethenhöhe zielt darauf ab, die Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden und Starkregenereignisse zu reduzieren. Im Fokus stehen dabei der Erhalt sowie die Ergänzung von Bäumen zur Hitzeprävention sowie eine gestalterische Aufwertung der bisher weitgehend versiegelten Asphaltfläche. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant. Um die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu gewährleisten, muss die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine Kombination aus Bundeszuwendung und städtischen Mitteln. Von den Gesamtkosten entfallen 600.000 Euro auf einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm, während der städtische Eigenanteil 348.000 Euro beträgt. Die Baukosten werden auf rund 910.000 Euro geschätzt, ergänzt durch etwa 38.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen und empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 6.100.000 EUR. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.631.000 EUR sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 EUR vorgesehen.
Die Kostenstruktur der Maßnahme gliedert sich in die Bereiche Radverkehr mit 3.670.000 EUR, Straßenbau mit 1.050.000 EUR, Beleuchtung mit 570.000 EUR, Signalisierung mit 310.000 EUR sowie die barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen mit rund 400.000 EUR. Letztere werden aus der ÖPNV-Pauschale finanziert. Im Rahmen des Projekts ist zudem die Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Ringstraße/Volckarmstraße/Werdener Straße sowie der Beleuchtungsanlage geplant.
Das Vorhaben dient der Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal-Split von derzeit 7 % auf 25 % bis zum Jahr 2035, wie im Maßnahmenpaket des RadEntscheids festgelegt. Die Vorlage führt aus, dass die durch die Verkehrsverlagerung erzielten CO2-Einsparungen die Emissionen der Baumaßnahme kompensieren. Eine Verlagerung von 1 Prozentpunkt vom Kraftfahrzeugverkehr auf den Radverkehr wird mit einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um etwa 9.300 Tonnen pro Jahr veranschlagt. Die Bezirksvertretung IX hat den Vorgang zur Kenntnis genommen. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum zwischen September 2025 und März 2026 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Untersuchung zum Parken auf der Margarethenhöhe und Gehwegparken auf der SommerburgstraßeZur Vorlage · 1450/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1450/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Untersuchung der Parkraumsituation auf der Margarethenhöhe sowie der Problematik des Gehwegparkens in der Sommerburgstraße. Eine Erhebung vom Januar 2024 dokumentierte in der Sommerburgstraße etwa 84 Parkvorgänge, die aufgrund einer verbleibenden Gehwegbreite von weniger als 1,20 Metern als unzulässig eingestuft wurden.
Um das Parkplatzdefizit im Untersuchungsgebiet, das auf 85 Plätze beziffert wird, zu beheben, wurden vier potenzielle Flächen geprüft. Die Flächen an der Steilen Straße sowie die „Kirchwiese“ vor der katholischen Kirche Heilige Familie wurden als am besten geeignet bewertet, wobei die Nutzung unter dem Vorbehalt denkmalrechtlicher Genehmigungen steht. Für die „Kirchwiese“ bietet die Margarethe-Krupp-Stiftung eine Pacht an, sofern die Stadt Essen die Planung, Finanzierung und Unterhaltung eines Parkplatzes mit 18 Stellplätzen übernimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Untersuchung zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungskonzept für den „Parkplatz Kirchwiese“ an der Metzendorfstraße auszuarbeiten, um perspektivisch das Gehwegparken in der Sommerburgstraße durch Stilpoller zu verhindern. Für das Vorhaben sind Baugrunduntersuchungen, Baumgutachten sowie ein Bauantrag durch das Amt für Straßen und Verkehr erforderlich. Aufgrund der geschätzten Bausumme von über 300.000 Euro sind ein Planbeschluss sowie ein Baubeschluss notwendig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.Ausbau Segerothstraße von Universitätsstraße bis PaulstraßeZur Vorlage · 1494/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Ausbau der Segerothstraße im Bereich zwischen der Universitätsstraße und der Paulstraße. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche, barrierefreie und gestalterische Optimierung des Knotenpunkts Grillostraße, Segerothstraße und Hans-Böckler-Straße. Das Planungsgebiet umfasst etwa 25.000 m². Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei die geschätzten Gesamtkosten bei circa 6 Millionen Euro liegen.
Im Rahmen der Planung wurden drei Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wird die Variante 3 empfohlen. Diese sieht die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in Nebenanlagen mit einer Breite von zwei Metern sowie einen 0,75 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen vor. Zudem ist die Einrichtung einer 3,25 Meter breiten Busspur in Richtung Norden sowie die barrierefreie Erweiterung der Haltestelle „Universität-Essen“ geplant. Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll im Bereich der Grillostraße und Paulstraße von 61 auf 22 reduziert werden. Im Bereich der Grünflächen ist die Rodung von 13 Bäumen bei gleichzeitiger Neupflanzung von 23 Bäumen vorgesehen. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung zweier Lichtsignalanlagen aufgrund veralteter Steuergeräte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt sowie die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragt. Die Finanzierung der Haltestellenumbauten erfolgt über Zuwendungen nach dem ÖPNV-Gesetz NRW.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen (Vorzugsvariante 3)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen (Vorzugsvariante 3) - 14.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1449/2025/6 des Geschäftsbereichs 6 sieht verschiedene Maßnahmen zur Sperrflächenmarkierung vor, um den Schienenverkehr in Essen zu beschleunigen und die Pünktlichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen. Ziel der geplanten Abmarkierungen ist die Trennung von Schienenverkehr und motorisiertem Individualverkehr auf mehreren Streckenabschnitten, darunter die Karnaper Straße, Altenessener Straße, Steeler Straße, Robert-Koch-Straße und Klarastraße.
Für die Linie U11 ist eine Separation der Gleistrasse auf etwa 215 Meter vorgesehen. Im Bereich der Linien 103/109 in der Steeler Straße ist eine Abmarkung von etwa 335 Metern zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße geplant, um Verspätungen durch blockierte Lichtsignalanlagen zu vermeiden; die Umsetzung ist für 2028 vorgesehen. In der Robert-Koch-Straße sollen Gleise auf etwa 80 Metern getrennt werden, wodurch die Anzahl der Parkplätze reduziert wird. Zudem soll das Parken in zweiter Reihe zwischen Holsterhauser Straße und Hufelandstraße unterbunden werden, um den Verkehrsfluss und die verkehrsabhängige Schaltung der Lichtsignalanlagen zu sichern.
Im Rahmen des Programms ITCS – Teil II sollen zudem die Lichtsignalanlagen 404 und 405 durch Markierungen von Parkbuchten und der Gleistrasse getrennt werden. Die Umsetzung durch die Ruhrbahn GmbH ist für den Zeitraum von März bis Mai 2026 geplant. Die Kosten für die Markierungsarbeiten werden auf rund 65.000 Euro geschätzt, ergänzt durch etwa 35.000 Euro für eine Bordsteinabsenkung. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH mit der Umsetzung beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei - 15.Umgestaltung "Hauptstraße" in Kettwig in Höhe Einmündung Wilhelmstraße (Querungshilfe, Parkplätze, Fahrradbügel)Zur Vorlage · 1913/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Umgestaltung der Hauptstraße in Kettwig im Bereich der Einmündung zur Wilhelmstraße. Hintergrund der Maßnahme sind Anfragen aus der Vergangenheit, die eine sicherere Querung für Fußgänger sowie zusätzliche Stellplätze forderten. In den Jahren 2021 und 2022 ereigneten sich an dieser Stelle Unfälle, bei denen Fußgänger beteiligt waren.
Im Rahmen der geplanten Arbeiten soll die bestehende Querung zu einem Fußgängerüberweg ausgebaut werden. Um die Sichtverhältnisse für abbiegende Fahrzeuge zu verbessern, wird eine Markierung entfernt, die das Parken am Fahrbahnrand suggeriert. Die bisherige Be- und Entladezone soll in einen Parkstreifen umgewandelt werden, der Platz für drei Pkw sowie drei Stellplätze für Lastenräder bietet. Ein Stellplatz wird als Behindertenstellplatz ausgewiesen.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Herbst 2026 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa sechs Monaten veranschlagt wird. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 80.000 Euro, wovon 30.000 Euro für den Straßenbau und 50.000 Euro für die Beleuchtung vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, während die Bezirksvertretung IX keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Modernisierung Steeler Strecke - Taktreduzierung Linie 113 im Schienenersatzverkehr und Einführung Shuttlebus zur Bedienung der Haltestelle WörthstraßeZur Vorlage · 0001/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Modernisierung der Steeler Strecke werden Anpassungen am Schienenersatzverkehr für die Straßenbahnlinien vorgenommen. Da die tatsächlichen Fahrgastzahlen auf der Linie 113 hinter den ursprünglichen Prognosen zurückbleiben, soll der Takt von fünf auf zehn Minuten (Montag bis Freitag) angepasst werden. Diese Maßnahme ist ab dem 2. Februar 202läufig geplant, um Buskapazitäten für den Schienenersatzverkehr der Linien 101 und 106 im Rahmen des Projekts Citybahn bereitzustellen. Die Taktreduzierung führt zu jährlichen Einsparungen von etwa 722.500 Euro.
Gleichzeitig wird die Einführung eines Shuttlebusses (Linie E103) vorgesehen, um die Haltestelle Wörthstraße wieder an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden. Aufgrund der aktuellen Baustellensituation und der Fahrzeuggrößen können die Linien 113 und 119 die Haltestelle Wörthstraße derzeit nicht bedienen. Der neue Shuttlebus soll im 30-Minuten-Takt zwischen der Haltestelle Parkfriedhof und der Wörthstraße verkehren und dabei unter anderem die Moltkestraße, die Steeler Straße sowie die Kurfürstenstraße anfahren. Die Betriebskosten für den E103 werden auf circa 175.000 Euro pro Jahr geschätzt. Durch die Kombination aus Taktreduzierung und dem neuen Angebot ergibt sich ein jährliches Einsparpotenzial von rund 547.500 Euro. Die Inbetriebnahme des Shuttlebusses ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Arbeitsprogramm Straßeninfrastruktur 2026Zur Vorlage · 0084/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0084/2026/6 des Geschäftsbereichs 6 gibt einen Überblick über den Umsetzungsstand der Straßeninfrastrukturmaßnahmen aus dem Jahr 2025 sowie die Planung für das Jahr 2026. Im Rahmen des Erneuerungsprogramms 2045 wurden 2025 rund 20 Millionen Euro für die Straßenerneuerung ausgegeben. Dabei konnten im Hauptverkehrsstraßennetz 10 von 14 Maßnahmen begonnen werden, während im Nebenstraßennetz alle 15 geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden. Bei den Lichtsignalanlagen (LSA) wurden 22 von 32 geplanten Maßnahmen gestartet.
Für das Jahr 2026 ist der Baubeginn von zehn Abschnitten im Hauptverkehrsstraßennetz mit einem Volumen von 33 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sind 30 LSA-Baumaßnahmen mit einem Budget von 1,5 Millionen Euro geplant. Im Bereich der Bushaltestellen sieht das Amt für Straßen und Verkehr die Erneuerung von 27 Haltekanten vor, wobei insgesamt 40 Bussteige unter Einbeziehung der Ruhrbahn GmbH ausgebaut werden sollen. Hierfür ist ein Finanzvolumen von 2 Millionen Euro etatiert.
Im Nebenstraßennetz sollen 33 Abschnitte mit einem Volumen von 20 Millionen Euro erneuert werden. Die Planung umfasst zudem die Einrichtung von Fahrradstraßen sowie die Gleiserneuerung im Rahmen von Projekten der Ruhrbahn GmbH. Zur Behebung von Schlaglöchern setzt die Verwaltung 112 Mitarbeitende ein, wobei die tägliche Behebungsrate im Durchschnitt bei 120 Schlaglöchern liegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Fahrradstraßen KaternbergZur Vorlage · 0150/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0150/2025/6) beschreibt den aktuellen Planungsstand zur Erweiterung der Fahrradstraßen im Essener Stadtteil Katernberg. Ziel der Planung ist es, eine bestehende Route von 1,2 km auf insgesamt 2,4 km auszuweiten und dabei aktuelle Standards für Klimaschutz und Arbeitsschutz einzuhalten. Die Planung umfasst verschiedene Abschnitte, darunter die Hanielstraße, Theobaldstraße, Heinrich-Lersch-Straße, Distelbeckhof und Bolsterbaum.
Die Maßnahmen sehen bauliche Veränderungen wie Fahrbahnverengungen, Gehwegverbreiterungen, die Umwandlung von Parkplätzen in Längsparkzonen sowie die Entsiegelung und Begrünung von Flächen vor. In bestimmten Bereichen ist die Reduzierung von Parkplätzen vorgesehen, um barrierefreie Gehwege und neue Baumstandorte zu ermöglichen. So soll im Bereich Bolsterbaum die Fahrbahnbreite reduziert und der Gehweg verbreitert werden, während in der Hanielstraße eine Fahrbahnverbreerung nach ERA-Standard sowie Geschwindigkeitsdämpfungen durch Verschwenkungen geplant sind. Insgesamt sollen 48 neue Baumstandorte geschaffen und zahlreiche Fahrradabstellanlagen installiert werden. Zudem ist die Modernisierung einer Lichtsignalanlage durch Kameraerkennung vorgesehen.
Die Bezirksvertretung VI und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen den Planungsstand der beauftragten Ingenieurbüros zur Kenntnis nehmen. Ein interfraktioneller Arbeitskreis soll zudem die Erörterung von weiteren Verbesserungen für den Radverkehr begleiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmen im bestehenden Straßenraum erfolgen und keine neuen Flächenversiegelungen entstehen. Die Planungskosten für die externen Ingenieurbüros belaufen sich auf etwa 124.000 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Radverkehrsanlagen EleonorastraßeZur Vorlage · 1575/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1575/2024/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Planung von Radverkehrsanlagen in der Eleonorastraße im Essener Stadtteil Rüttenscheid. Ziel der Maßnahmen ist die Aufwertung des Abschnitts zwischen Sabinastraße und Susannastraße sowie die Anbindung an das Rommenhöller Gleis im Rahmen des RadEntscheids.
Es werden zwei Varianten geprüft. Die erste Variante sieht ein Upgrade der bestehenden Fahrradstraße auf einer Länge von etwa 300 Metern vor, was den Wegfall von 23 der 31 vorhandenen Parkplätze zur Einhaltung der erforderlichen Fahrbahnbreiten zur Folge hätte. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer Fahrradzone vor, die durch die Einbeziehung der Straßen Susanna-, Sibyll-, Wanda- und Agnesstraße auf eine Länge von etwa 1000 Metern erweitert wird. Diese Zone würde eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Anwendung der Rechts-vor-Links-Regel sowie die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr umfassen. Hierbei würden insgesamt etwa 30 Parkplätze entfallen. Die Verwaltung empfiehlt die Fahrradzone als Vorzugsvariante.
Zudem ist ein Umbau des Knotenpunktes Eleonorastraße/Sabinastraße geplant, um die Radverkehrsführung zu verbessern. Bauliche Maßnahmen umfassen die Anpassung der Dreiecksinsel, den Rückbau der westlichen Mittelinsel sowie die Installation eines zusätzlichen Signals. Die Verwaltung soll einen interfraktionellen Arbeitskreis zur Prüfung weiterer Verbesserungen organisieren. Die Finanzierung erfolgt über das entsprechende PSP-Element; konkrete Kosten werden mit dem Planbeschluss beziffert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Fahrradstraßen HuttropZur Vorlage · 1826/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Planungsstand der „Fahrradstraßen Huttrop“ beschreibt die geplante Einrichtung einer rund 3,2 km langen Radverkehrsroute im Stadtbezirk I, die die Essener Innenstadt mit Huttrop verbindet. Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2035 von derzeit 7 % auf 25 % zu steigern. Die Planung sieht die Aufwertung bestehender Anlagen nach dem Essener Standard vor, was unter anderem die Einrichtung eines getrennten Geh- und Zweirichtungsradwegs in der Frau-Bertha-Krupp-Straße sowie die Anpassung von Lichtsignalanlagen und Vorfahrtregelungen umfasst.
Die baulichen Veränderungen führen zu einer Reduzierung der legalen Parkplätze auf der gesamten Achse von 703 auf 439 Stellstände. Einzelne Abschnitte wie die Heinickestraße, die Steinstraße oder die Michaelstraße sind von einem Entfall von Parkflächen betroffen. Weitere Maßnahmen umfassen die Umgestaltung der Steubenstraße und der Saarbrücker Straße, den Rückbau von Mittelinseln sowie die Sicherung von Feuerwehrzufahrten durch neue Sperrpfosten. Im Zuge der Umsetzung ist der Entfall von fünf Bäumen bei gleichzeitiger Neupflanzung von sechs Bäumen vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Maßnahmen, schlägt jedoch eine Prüfung durch einen interfraktionellen Arbeitskreis vor. Die bisherigen Kostenberechnungen für die Bauphase belaufen sich auf etwa 4,9 Millionen Euro, während die Planungskosten für ein externes Ingenieurbüro rund 240.000 Euro betragen. Ein endgültiger Baubeschluss wird erst nach Vorliegen einer detaillierten Kostenberechnung und der Prüfung von Fördermöglichkeiten erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Straßenzustand PaulinenstraßeZur Vorlage · 1036/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Paulinenstraße wurde der Zustand der Asphaltfahrbahn beanstandet. Das Amt für Straßen und Verkehr führt dazu aus, dass sich die Straße in einem gebrauchten, aber verkehrssicheren Zustand befindet. Einzelne Schäden wie Schlaglöcher werden im Rahmen von Sofortmaßnahmen mit Kaltasphalt beseitigt, um die Verkehrssicherheit kurzfristig wiederherzustellen. Für die zweite Jahreshälfte 2025 sind zudem punktuelle Instandsetzungen im Bereich der Hausnummer 7 geplant.
Hinsichtlich abgängiger Schieber- und Hydrantenkappen wurde eine Überprüfung durch die Stadtwerke Essen veranlasst. Eine grundlegende Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Paulinenstraße ist mittelfristig vorgesehen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist jedoch von den Ergebnissen der regelmäßigen Zustandserfassung sowie von eventuell vorangehenden Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen abhängig. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (26. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 22.1Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045 (DS 0482/2024/6) Hier: Schnellere Straßensanierungen durch Konzentration auf das WesentlicheZur Vorlage · 1343/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung zur Optimierung des Erneuerungsprogramms der Straßeninfrastruktur bis zum Jahr 2045 bezweckt. Die Stadtverwaltung wird darin aufgefordert, darzustellen, welche rechtlich zwingenden Standards bei der Erneuerung des öffentlichen Straßenraums einzuhalten sind. Zudem soll die Verwaltung die finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen einer Beschränkung auf diese Pflichtvorgaben analysieren.
Der Antrag umfasst zudem die Klärung, wie sich diese notwendigen Vorgaben von zusätzlichen freiwilligen Planungs- und Ausführungsarbeiten abgrenzen lassen. Es soll aufgezeigt werden, in welchem Umfang und innerhalb welches Zeitraums mehr Straßenabschnitte unter Einhaltung der Pflichtstandards erneuert werden könnten, unter Berücksichtigung der praktischen Umsetzbarkeit durch die Stadt Essen. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Sicherstellung, dass die bestehende Anzahl an legalen und bislang geduldeten Pkw-Stellplätze nach den Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Quartieren, vollständig erhalten bleibt. Ziel der Anfrage ist es, durch eine Konzentration auf das rechtlich Erforderliche Kapazitäten für den Abbau des Sanierungsstaus im Straßenraum zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
Ergebnis: zurückgezogen - 23.Mitteilungen der Verwaltung
- 24.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- [1.]Ruhrbahn GmbH hier: Beschaffung von BussenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 25.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 3. Quartal 2025Ergebnis: Kenntnis genommen
- 26.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 4. Quartal 2025Ergebnis: Kenntnis genommen
- 27.Verschiedenes