Haushaltsplanaufstellung 2027/2028
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 die Aufstellung eines Doppelhaushalts. Auf Grundlage einer Vorlage der Stadtkämmerei wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfohlen, dem Rat der Stadt die Verabschiedung einer Haushaltssatzung für diesen Zeitraum vorzuschlagen. Die rechtliche Basis hierfür bildet § 78 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Anwendung eines Doppelhaushalts soll laut Sachverhaltsdarstellung verschiedene Vorteile mit sich bringen. Dazu gehören die Vermeidung einer vorläufigen Haushaltsführung im zweiten Haushaltsjahr sowie die Reduzierung des administrativen Aufwands in der Verwaltung und den politischen Gremien. Zudem wird eine höhere Planungssicherheit für kreditfinanzierte Investitionen im Jahr 2028 angestrebt, da Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen nach der Satzungsbekanntgabe auch für das zweite Jahr gelten. Ein weiteres Merkmal ist der Wegfall des Anzeige- und Bekanntmachungserfordernisses für die Haushaltssatzung des zweiten Jahres. Die Transparenz gegenüber dem Vertretungsorgan soll durch bestehende Unterrichtungspflichten bei Planabweichungen gewahrt bleiben.
Der weitere Prozess sieht vor, dass der Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 am 16. September 2026 in den Rat eingebracht wird. Die Beratung und der abschließende Beschluss im Rat der Stadt Essen sind für den 18. November 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.02.2026mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026einstimmig empfohlen