Haushaltswirtschaftsverfügung 2026 und Visaverfügung 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen setzt für das Haushaltsjahr 2026 die bestehenden restriktiven Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung fort und ergänzt diese um neue Maßnahmen. Grundlage der Vorlage der Stadtkämmerei ist eine im Finanzcontrollingbericht zum 30. September 2025 prognostizierte strukturelle Unterdeckung von über 120 Millionen Euro für das Jahr 2025.
Auf Basis des § 25 Absatz 2 KomHVO NRW werden die bereits im Vorjahr erlassenen Bewirtschaftungsregelungen zur Haushaltssperre im Jahr 2026 fortgeführt. Für sämtliche konsumtiven Geschäftsvorfälle ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro ist eine Visakontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt vorgesehen, um die sachliche und zeitliche Unabwendbarkeit der Aufwendungen zu prüfen.
Für ausgewählte freiwillige Leistungen der Stadt Essen wurde ein Ausnahmekatalog festgelegt, der diese Maßnahmen von der Visaprüfung ausnimmt. Dies soll eine eigenverantwortliche Budgetverwaltung sowie eine verlässliche Jahresplanung ermöglichen. Im Gegenzug wird das konsumtive Budget dieser Produkte pauschal um 20 Prozent gekürzt, um zur Haushaltskonsolidierung beizutragen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Haushaltswirtschaftsverfügung und die Visaverfügung 2026 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026Kenntnis genommen
- 04.02.2026Kenntnis genommen