Anteilige Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen hier: Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23. Dezember 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sollen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bescheid regelt die Teilnahme der Stadt Essen am Programm zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen, dem Altschulden-entlastungsgesetz (ASEG).
Nach der Bewilligung des Antrags durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird das Land Nordrhein-Westfalen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität in Höhe von rund 610,7 Millionen Euro übernehmen. Dieser Betrag basiert auf einer Mindestentschlagungsquote von etwa 41,1 Prozent zum Stichtag 31. Dezember 2023. Oberbürgermeister Kufen hat die erforderliche Rechtsbehelfsverzichtserklärung bereits am 9. Januar 2026 unterzeichnet und an das zuständige Landesministerium übermittelt.
Das zu übertragende Kreditportfolio wurde mit dem Finanzministerium des Landes abgestimmt. Die Ablösung der Darlehensverträge durch das Land NRW ist für den 28. Januar 2026 vorgesehen. Im Anschluss verbleibt ein Liquiditätskreditbestand von etwa 971,7 Millionen Euro bei der Stadt Essen. Für das Jahr 2026 wird eine Zinsersparnis in Höhe von rund 11,1 Millionen Euro erwartet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026Kenntnis genommen
- 04.02.2026Kenntnis genommen
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