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Erlass der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), DS 1722/2025/2 hier: Änderungsantrag

1948/2025/CDU/SPD 28.01.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung eingebracht. Das Vorhaben mit der Nummer 1948/2025/CDU/SPD befasst sich mit dem Erlass einer Satzung zur Erhebung der Hundesteuer sowie einem entsprechenden Änderungsantrag.

Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, dass die Steuerermäßigung gemäß § 6 Absatz 2 der bisherigen Hundesteuersatzung weiterhin bestehen bleibt. Alle weiteren im Rahmen des Änderungsantrags vorgesehenen Anpassungen sollen hingegen zugestimmt werden. Damit wird eine Beibehaltung der bestehenden Vergünstigungen bei gleichzeitiger Umsetzung der restlichen Änderungen angestrebt.

Der parlamentarische Ablauf ist für den Dezember 2025 angesetzt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll am 10. Dezember 2025 eine Empfehlung zu dem Antrag abgeben, woraufhin am selben Tag die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen soll. Für den Januar 2026 ist zudem die Kenntnisnahme im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehen.

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