Stellungnahme zur Beschwerde betreffend eine Eiche an der Dinnendahlstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Gegenstand der Vorlage ist eine Stellungnahme zu einer Beschwerde eines Bürgers bezüglich einer Eiche an der Dinnendahlstraße. Der Beschwerdeführer führt einen Schiefstand des Baumes sowie die Gefahr durch herabfallende Eicheln an und fordert eine Einkürzung der Baumkrone.
Die zuständige Fachabteilung hat die genannten Punkte mehrfach überprüft. Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure wurde festgestellt, dass der Abstand der Äste zur angrenzenden Bebauung als fachlich angemessen bewertet wird. Ein Handlungsbedarf für eine Einkürzung der Krone besteht derzeit nicht. Der vorhandene Schiefstand des Baumes wird als unkritisch eingestuft und weist keine zeitliche Veränderung auf.
Hinsichtlich des Abwurfs von Eicheln stellt die Verwaltung fest, dass natürliche Prozesse wie der Fruchtfall rechtlich als zu duldende Erscheinungen gelten. Zudem ist der Baum durch die Baumschutzsatzung geschützt. Gemäß § 32 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind Bäume, die dem Straßenkörper zugeordnet sind, Bestandteil der Straße, was eine Duldungspflicht für natürliche Emissionen wie Laub oder Früchte einschließt. Da keine unmittelbare Gefahr vorliegt, sieht die Verwaltung keinen Anlass für Maßnahmen und lehnt den Antrag ab.
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