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Vorlage

Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2026

0070/2026/6 10.02.2026 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV berät über die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck für das Jahr 2026. Die Veranstaltung, welche seit 1969 von der Interessengemeinschaft der Schausteller mbH organisiert wird, ist für den Zeitraum vom 4. April bis zum 12. April 2026 vorgesehen.

Die zuständige Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag auf Durchführung zu entsprechen. Die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche liegen bereits mit einem positiven Ergebnis vor, sodass keine Einwände gegen die Veranstaltung bestehen. Für den Veranstaltungsbetrieb gilt die Vorgabe, dass eine Durchfahrt durch das Schloßtor zum Schutz des Bauwerks nicht gestattet ist. Stattdessen muss – abgesehen von Ausnahmefällen – eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten genutzt werden. Da die Osterkirmes in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen durchgeführt werden konnte, sieht die Verwaltung keine Hindernisse für die Genehmigung des geplanten Termins.

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