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Vorlage

Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die Verwaltung

1842/2025/7 1. Ergänzung 10.02.2026 Geschäftsbereich 7

🟢 Beschlossen 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie auf die Verwaltung übertragen. Dieser Grundsatzbeschluss folgt auf einen Antrag der Fraktionen CDU und SPD.

Die Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, welches im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Bau von Wohnraum durch Erleichterungen bei der Umnutzung und Nachverdichtung zu fördern. Um die kommunale Planungshoheit sicherzustellen, sieht § 36a BauGB ein Zustimmungserfordernis der Gemeinde vor. Diese Zustimmung kann an Bedingungen wie Anforderungen an die Baugestaltung oder die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum geknüpft werden. Falls die Gemeinde eine Zustimmung nicht innerhalb einer Drei-Monats-Frist verweigert, tritt eine Zustimmungsfiktion ein.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidungskompetenz dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen, da dieser bereits für die Entscheidung über Bebauungspläne zuständig ist. Der Rat behält sich das Recht vor, in Einzelfällen selbst über Zustimmungen zu entscheiden. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gemäß der Hauptsatzung angehört. Zur Anwendung der Regelungen entwickelt die Verwaltung derzeit Leitlinien, die sich unter anderem an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientieren sollen.

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