Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung neuer Bezirksvertretungsmitglieder
- 2.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 11.11.2025
- 3.Einwohnerfragestunde
- 3.aZustand des Gebäudes an der Altenessener Str. 503-509
- 3.bStörungen der U-Bahn-Linien U 11 / U 17
- 3.cIllegale Müllablagerungen im Bezirk V
- 4.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
- 4.1Verkehrliche Lärmbelastung an der Thiesstraße Ecke GewerkenstraßeZur Vorlage · 1988/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wird die verkehrliche Lärmbelastung an der Kreuzung Thiesstraße und Gewerkenstraße behandelt. Grundlage der Vorlage ist eine Bürgereingabe aus dem August 2022, in der auf eine Zunahme der Lärmbelästigung durch beschleunigende Fahrzeuge hingewiesen wurde. Als Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms wurden die Installation von Bodenschwellen oder der Einsatz eines sogenannten Dezibel-Blitzers vorgeschlagen.
Nachdem das Thema bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 27. Februar 202läufig beraten wurde, hatte die Verwaltung um Informationen zu alternativen Mitteln der Verkehrsberuhigung sowie zur Ausgestaltung einer Lastkraftwagen-Parkzone gebeten. Die vorliegende Vorlage enthält nun die Stellungnahme des Fachbereichs 66 (Amt für Straßen und Verkehr) zu diesen Punkten. Die Bezirksvertretung V wird die Ausführungen in ihrer Sitzung am 27. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.2Verkehrsberuhigung in der Wolbeckstraße in Altenessen-NordZur Vorlage · 0016/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V setzt sich im Rahmen ihrer Sitzung am 27. Januar 2026 mit der Verkehrsberuhigung in der Wolbeckstraße in Altenessen-Nord auseinander. Grundlage für die vorliegende Vorlage ist eine Eingabe eines Bürgers, die bereits in der Sitzung vom 25. März 2025 Gegenstand der Beratung war.
Im Zuge der damaligen Sitzung hatte die Bezirksvertretung die Verwaltung um detaillierte Informationen zu geplanten Geschwindigkeitskontrollen sowie um den Ersatz fehlender Verkehrszeichen gebeten. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0016/2026/BV V dient nun der Information über die Stellungnahme des Fachbereichs 66 – Amt für Straßen und Verkehr zu diesen Anliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme der Informationen durch die Bezirksvertretung vor. Damit wird der aktuelle Stand der behördlichen Ausführungen bezüglich der angefragten Maßnahmen im Bereich der Verkehrsberuhigung in der Wolbeckstraße dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Vorstellung des neuen Leiters der Polizeiinspektion 3 Nord
- 6.Fußgängerampel Haltestelle II. SchichtstraßeZur Vorlage · 0029/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V wurde ein Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation an der U-Bahn-Haltestelle II. Schichtstraße eingebracht. Karl-Heinz Kirchner, stellvertretender Fraktionssprecher der SPD-Fraktion in der BV V, bittet den Bezirksbürgermeister Klaus Hagen um die Prüfung von Maßnahmen im Bereich der Fußgängerampel in Fahrtrichtung Innenstadt.
Dem Antrag zufolge werden an dieser Stelle regelmäßig Parkflächen für Pkw so genutzt, dass die vorgeschriebenen Abstände zur Ampel nicht eingehalten werden. Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise die Installation von Pollern, Abhilfe zu schaffen. Sollte eine bauliche Veränderung nicht möglich sein, sieht der Antrag vor, dass das Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen durchführt und entsprechende Verstöße ahndet.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - 6.1Ergänzungsantrag zum Antrag Nr. 0029/2026/SPD "Fußgängerampel Haltestelle II. Schichtstraße"Zur Vorlage · 0187/2026/LINKE-GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionsgemeinschaft aus der Linken und Bündnis 90/Die Grünen hat für die Bezirksvertretung 5 einen Ergänzungsantrag zur Vorlage 0029/2026/SPD vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Signalsteuerung der Fußgängerampel an der Haltestelle II. Schichtstraße.
Der Antrag sieht vor, die Umschaltzeit der Ampelanlage zu verkürzen. Damit ist die Zeitspanne gemeint, die zwischen dem Betätigen der Anforderungstaste und dem Wechsel auf die Grünphase vergeht. Zudem wird eine Verlängerung der Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger beantragt. Die Maßnahme soll ein sicheres und zügiges Überqueren der Straße gewährleisten, wobei insbesondere die Bedürfnisse von Personen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden sollen. Eine Umsetzung wird unter dem Vorbehalt der verkehrstechnischen und sicherheitsrechtlichen Machbarkeit angestrebt.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - 7.Bauruine Ecke Altenessener Straße/Neuessener StraßeZur Vorlage · 0030/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat mit der Vorlage 0030/2026/SPD einen Antrag zu der Bauruine an der Ecke Altenessener Straße und Neuessener Straße eingebracht. Das Areal, auf dem sich ein ehemaliges China-Restaurant befand, ist seit etwa ein bis zwei Jahren eingezäunt, wobei laut Antrag bislang keine sichtbaren Baufortschritte stattgefunden haben. Der Zustand des Grundstücks beeinträchtige das Erscheinungsbild des Stadtteils und könne die Sicherheit sowie die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beeinflussen.
Der Antrag fordert die zuständigen Fachverwaltungen auf, Maßnahmen zur Sicherung des öffentlichen Raums einzuleiten. Zudem soll geprüft werden, welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Eigentümer erforderlich sind und diese gegebenenfalls umgesetzt werden. Die Bezirksvertretung soll über die Entwicklung sowie über etwaige Kenntnisse der Verwaltung zu einer geplanten Weiternutzung des Geländes in Kenntnis gesetzt werden. Der Antrag wurde von Karl-Heinz Kirchner, dem stellvertretenden Fraktionssprecher der SPD-Fraktion in der BV V, gestellt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Kanalanschluss Gartenbauverein BernetalZur Vorlage · 0031/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag zur Sicherstellung des Kanalanschlusses für den Gartenbauverein Bernetal gestellt. In dem von Karl-Heinz Kirchner, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, eingereichten Dokument wird darauf hingewiesen, dass eine Ableitung von Abwasser in die Berne künftig nicht mehr möglich ist. Ein Anschluss an das städtische Kanalnetz wird daher als erforderlich dargestellt.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags aufgefordert, eine Sachstandsmitteilung zur aktuellen Situation vorzulegen. Zudem soll die Verwaltung die Gespräche mit den Betroffenen fortführen und auf die Erarbeitung einer Lösung hinarbeiten. Die Ergebnisse dieser Bemühungen sollen der Bezirksvertretung anschließend berichtet werden. Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft über die voraussichtlichen Kosten, die für den Gartenbauverein durch den erforderlichen Anschluss an das städtische Kanalnetz entstehen würden.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Überquerungshilfe PalmbuschwegZur Vorlage · 0032/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag zur Anpassung einer Überquerungshilfe im Palmbuschweg gestellt. Der von Karl-Heinz Kirchner eingereichte Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister Klaus Hagen und befasst sich mit der Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur nahe der evangelischen Kindertagesstätte im Palmbuschweg (Hausnummer 156).
Dem Dokument zufolge weist die derzeit installierte Überquerungshilfe eine Höhe auf, welche die Nutzung für Menschen mit Bewegungseinschränkungen, Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen erschwert. Die zuständige Fachverwaltung wird im Rahmen des Antrags aufgefordert, die Überquerungshilfe abzusenken, um eine barrierearme Gestaltung zu erreichen.
Die Entscheidung über den Antrag der SPD-Fraktion ist für die Sitzung der Bezirksvertretung V am 27. Januar 2026 vorgesehen.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Bischoffstraße: Prüfung eines ParkverbotesZur Vorlage · 0034/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V wird im Rahmen eines Antrags der CDU gebeten, die Einrichtung eines Parkverbots für Lkw auf der Bischoffstraße zu prüfen. Das Verbot soll Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen betreffen und insbesondere den Bereich zwischen der Bischoffstraße 37 und der Kreuzung zur Basunestraße umfassen.
Der Antrag begründet die Prüfung mit der Sicherheit auf Schulwegen. Da die Straße als Hauptweg zur Glückauf-Schule sowie zum Zugang der Kita in der Villa Berkel genutzt wird, könnten parkende Lkw und Anhänger die Sicht auf Querungsstellen einschränken. Zudem wird angeführt, dass die Nutzung des öffentlichen Raums als Abstellfläche für schwere Fahrzeuge nicht dem Charakter des Wohngebiets entspreche.
Ein weiterer Aspekt sind Verkehrsbehinderungen durch abgestellte Autotransporter, Wohnwagen und abgemeldete Fahrzeuge. Diese behinderten laut Antrag den Linienverkehr sowie Entsorgungsfahrzeuge. Zudem wird auf Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung hingewiesen, etwa durch illegale Fahrzeugreparaturen im öffentlichen Raum. Die Verwaltung soll untersuchen, ob ein entsprechendes Verbot zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit umsetzbar ist.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Weiterverwendung einer für das Jahr 2025 gewährten Zuwendung der Bezirksvertretung im Jahr 2026Zur Vorlage · 2025/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit der Weiterverwendung einer bereits für das Jahr 2025 gewährten Zuwendung im Jahr 2026. In ihrer Sitzung vom 26. November 2024 hatte die Bezirksvertretung der Caritas-SkF-Essen gGmbH einen Betrag in Höhe von 4.531 Euro für das Projekt „Klassenzimmertheater“ bewilligt, welches an Grundschulen im Stadtbezirk V durchgeführt wird.
Die Caritas-SkF-Essen gGmbH hat nun dargelegt, dass die verbleibenden Restmittel aus der ursprünglichen Bewilligung den Zuschuss der Bezirksvertretung für das Jahr 2026 übersteigen. Vor diesem Hintergrund wird um Erlaubnis gebeten, die vorhandenen bezirklichen Mittel im Jahr 2026 erneut für denselben Zweck einzusetzen, sodass auf eine Neubeantragung verzichtet werden kann. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V der Weiterverwendung dieser Mittel zustimmt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2026Zur Vorlage · 1985/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit der Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2026. Basierend auf dem vom Rat der Stadt verabschiedeten Doppelhaushalt 2025/2026 ist für die Bezirksvertretung ein Budget von 300.000 Euro vorgesehen. Zusätzlich steht ein Sondertopf aus den Fachbereichen 60, 66 und 67 in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
Für die Verteilung dieser Mittel liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits Empfehlungen der zuständigen Fachbereiche vor. Über Mittelanteile, für die zum jetzigen Zeitpunkt noch kein spezifischer Verwendungszweck definiert wurde, wird die Bezirksvertretung im Laufe des Haushaltsjahres 2026 nach Bedarf entscheiden. Darüber hinaus beantragt die Bezirksvertretung beim Stadtkämmerer die Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in das neue Haushaltsjahr, wie dies bereits in der Vergangenheit bewilligt wurde.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 12.1Verwendung bezirklicher HaushaltsmittelZur Vorlage · 0189/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 0189/2026/SPD hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V für den Essener Stadtbezirk 5 einen Antrag zur Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel eingebracht. Die Fraktionssprecherin Heike Brandherm richtet das Schreiben an den Bezirksbürgermeister Klaus Hagen.
Der Inhalt des Antrags sieht vor, dass die zuständige Fachverwaltung dazu aufgefordert wird, einen Nachweis über die Verwendung der Bewilligungen aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zu erbringen. Damit soll die Verwendung der in diesen Jahren bereitgestellten Mittel dokumentiert werden.
Die Entscheidung über diesen Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung V am 27. Januar 2026 vorgesehen. Eine Begründung zum Antrag erfolgt nach Angaben aus dem Dokument gegebenenfalls mündlich während der Beratung im Gremium.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Lenkungsgruppe Altenessen-Süd/Nordviertel (LG AESNV), AbstimmungsverfahrenZur Vorlage · 1953/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V wird über die dauerhafte Änderung des Abstimmungsverfahrens in der Lenkungsgruppe Altenessen-Süd/Nordviertel (LG AESNV) entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das bisherige Konsensprinzip bei Entscheidungen über Anträge im Rahmen des Verfügungsfonds Sozialer Zusammenhalt durch ein Mehrheitsentscheid-Verfahren zu ersetzen.
Hintergrund der Vorlage ist die Feststellung, dass das Konsensprinzip in der Vergangenheit zu langwierigen Diskussionen geführt und durch das damit verbundene Vetorecht einzelnen Stimmen eine hohe Gewichtung eingeräumt hat. Nach vorangegangenen befristeten Entscheidungen zur Änderung des Verfahrens, zuletzt mit einer Verlängerung bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode, soll die Umstellung nun dauerhaft erfolgen. Laut dem Dokument hat sich das Mehrheitsprinblem bei der Entscheidung über Projektanträge bewährt und trägt zu einer konstruktiveren Zusammenarbeit innerhalb der Lenkungsgruppe bei.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.Bilanzielle Übertragung einer Grundstücksfläche an der Stankeitstr von der Stadt Essen an die SBEZur Vorlage · 0981/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Grundstücksfläche an der Stankeitstraße von ihrem Grundvermögen auf die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) zu übertragen. Betroffen ist ein 1.829 Quadratmeter großes Teilstück des Geländes des Kaiser-Wilhelm-Parks in Altenessen, dessen Verkehrswert mit 358.484 Euro bewertet wird. Die Übertragung soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.
Grundlage für diesen Schritt ist das geplante Erweiterungsprojekt des Leibniz-Gymnasiums an der Stankeitstraße 22. Im Rahmen der Neugestaltung sollen ein Erweiterungsbau sowie zwei Sporthallen errichtet werden. Da hierfür bestehende Funktionsgebäude, darunter eine Freilufthalle und Umkleideräume, abgerissen werden müssen, ist eine Neuzuordnung der Grundstücksverhältnisse vorgesehen. Durch die Übertragung auf die SBE soll die Durchführung und zukünftige Bewirtschaftung der Baumaßnahmen für das Umkleidegebäude und die Freilufthalle in der Verantwortung der Sport- und Bäderbetriebe liegen.
Die bilanzielle Übertragung erfolgt als Sacheinlage zum Verkehrswert, um den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes zu entsprechen. Während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V die Vorlage zur Kenntnis nimmt, haben die zuständigen Fachausschüsse bereits Empfehlungen für eine Entscheidung abgegeben. Der endgültige Beschluss über die Grundstücksübertragung liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Verkaufsoffene Sonntage 01.01.2026 bis 31.07.2026Zur Vorlage · 1928/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen erlassen werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen und Empfehlungen der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zeitraum von Dezember 2025 bis Februar 2026.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach aktueller Rechtsprechung eine hinreichende Gewichtung von Sachgründen, wie etwa den Zusammenhang mit örtlichen Festen oder die Stärkung des Einzelhandels, wobei das Prinzip der Wettbewerbsneutralität und der Schutz der Arbeitsruhe zu wahren sind. Die Stadtverwaltung betont, dass die Prüfung der Sachgründe und die Dokumentation der öffentlichen Interessen im Einzelfall erfolgen müssen.
Trotz dieser verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen wurden der Verwaltung durch den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. und die Essen Marketing GmbH Terminvorschläge für das Jahr 2026 vorgelegt. Diese Vorschläge stützen sich auf die gesetzlich vorgesehenen Sachgründe im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + Bündnis 90/Die Grünen BV 5
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + Bündnis 90/Die Grünen BV 5 - 17.Korrekturen und Ergänzungen zur Vorlage 0056/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 1275/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes umfasst Korrekturen und Ergänzungen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026. Dabei beziehen sich die Anpassungen auf die bereits bestehende Vorlage 0056/2025/4.
Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die Ergänzung einer Tabelle zur temporären Befreiung von Zweckbindungen gemäß § 55 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes NRW. Durch diese Anpassung soll in begründeten Einzelfällen eine Abweichung ermöglicht werden, wobei die Erfüllung der Zweckbindung weiterhin als gegeben gilt. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Korrektur der geplanten Belegung für die Einrichtung am Bonhoefferweg im Stadtteil Horst. Die aktualisierten Zahlen sehen eine Gesamtbelegung von 94 Kindern vor, wovon 24 Kinder unter drei Jahren und 70 Kinder über drei Jahren sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Bildung und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX diese Änderungen zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant die Umsetzung von Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in Essen. Mit der Vorlage 1449/2025/6 wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, Maßnahmen zur Trennung der Gleistrasen vom motorisierten Individualverkehr umzusetzen. Ziel ist es, die Pünktlichkeit und Fahrplantreue von Stadt- und Straßenbahnen zu erhöhen, indem Rückstaus an Lichtsignalanlagen reduziert werden.
Die geplanten Maßnahmen betreffen mehrere Streckenabschnitte. An der Karnaper Straße soll im Bereich zwischen Waldemey und der Haltestelle Arenbergstraße eine etwa 215 Meter lange Gleistrasse separiert werden. Auf der Altenessener Straße ist eine Abmarkierung im Abschnitt zwischen Heßlerstraße und Nordsternstraße vorgesehen, um die Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge zu verringern. Weitere Maßnahmen umfassen die Steeler Straße zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße sowie die Robert-Koch-Straße und die Klarastraße für die Linien 101 und 106.
Durch die Markierung von Sperrflächen soll verhindert werden, dass Straßenbahnen aufgrund von Rückstau im Autoverkehr ihre vorrangige Signalsteuerung an Knotenpunkten nicht nutzen können. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III und V werden über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 20.1.000-Bäume-Programm- Bericht zum Stand der Umsetzung, Baumpflanzungen 2025/2026Zur Vorlage · 1944/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des „1.000-Bäume-Programms“ der Stadt Essen sollen in der Pflanzperiode 2025/2026 weitere 200 Bäume in Parkanlagen, Grünflächen und auf Spielplätzen gepflanzt werden. Nachdem im Jahr 2024 bereits 258 Bäume gesetzt wurden, konzentriert sich die aktuelle Phase auf die Erweiterung des Baumbestands durch klimaresiliente und insektenfreundliche Arten.
Die Auswahl der Pflanzorte basiert auf der Klimaanalyse Essen 2022 sowie einer geografischen Auswertung der Baumkronendichte mittels eines GIS-Systems. Ziel ist es, Bereiche mit hohen Temperaturen oder geringer Begrünung gezielt zu stärken. Bei der Auswahl der Baumarten liegt der Fokus auf sogenannten „Zukunftsbäumen“, die eine hohe Anpassungsfähigkeit an steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsmuster aufweisen. Die Umsetzung erfolgt nach den Vorgaben des Handlungsleitfadens BaumAdapt sowie den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau.
Die Neupflanzungen werden an insgesamt 18 Standorten in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, darunter im Park im Universitätsviertel, im Südpark Kray und im Grünzug Hörster Feld. Für die Pflanzung dieser 200 Bäume wurden Fördermittel in Höhe von 340.400 Euro aus dem Bundesprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 21.Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1842/2025/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie auf die Verwaltung übertragen. Dieser Grundsatzbeschluss folgt auf einen Antrag der Fraktionen CDU und SPD.
Die Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, welches im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Bau von Wohnraum durch Erleichterungen bei der Umnutzung und Nachverdichtung zu fördern. Um die kommunale Planungshoheit sicherzustellen, sieht § 36a BauGB ein Zustimmungserfordernis der Gemeinde vor. Diese Zustimmung kann an Bedingungen wie Anforderungen an die Baugestaltung oder die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum geknüpft werden. Falls die Gemeinde eine Zustimmung nicht innerhalb einer Drei-Monats-Frist verweigert, tritt eine Zustimmungsfiktion ein.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidungskompetenz dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen, da dieser bereits für die Entscheidung über Bebauungspläne zuständig ist. Der Rat behält sich das Recht vor, in Einzelfällen selbst über Zustimmungen zu entscheiden. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gemäß der Hauptsatzung angehört. Zur Anwendung der Regelungen entwickelt die Verwaltung derzeit Leitlinien, die sich unter anderem an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientieren sollen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.1Ausweisung einer HundewieseZur Vorlage · 1986/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit der möglichen Einrichtung einer Hundewiese auf der Freifläche gegenüber der Straße Lattenkamp. In ihrer Sitzung vom 26. August 2025 hatte das Gremium die Verwaltung um eine Prüfung gebeten, ob die Fläche für diesen Zweck genutzt werden kann. Bei dem betreffenden Areal handelt es sich um den ehemaligen Spielplatz Lattenkamp, der Teil des Bürgerparks Kuhlhoffpark ist.
Nach einer Zwischenmitteilung des Fachbereichs 67 (Grün und Gruga) ist eine Nutzung der Fläche als Hundewiese grundsätzlich denkbar. Die weitere Umsetzung ist jedoch an das laufende Planungsverfahren für den Park gekoppelt. Der Rat der Stadt hat am 4. Juni 2025 beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für den Kuhlhoffpark und die dazugehörigen Gebäude zu beauftragen. Dieses Konzept soll gemeinsam mit der Jugendhilfe Essen gGmbH entwickelt und den politischen Gremien inklusive einer konkreten Finanzierung vorgelegt werden. Im Zuge dieses Verfahrens kann auch die Prüfung der Flächeneignung als Hundewiese erfolgen. Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.2Schutz der Allee an der ErbslöhstraßeZur Vorlage · 1992/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 befasst sich mit dem Schutz der Allee an der Erbslöhstraße. Hintergrund der aktuellen Vorlage ist eine Anfrage der Bezirksvertretung aus einer Sitzung im Mai 2024. Damals wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, inwieweit das Befahren und Parken der Erbslöhstraße durch Schwerlastverkehr sowie Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen unterbunden werden kann, um den Schutz der dort befindlichen Bäume zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit diesem Anliegen wurde im August 2025 eine externe Anfrage gestellt, auf die die zuständige Geschäftsbereichsvorständin für den Geschäftsbereich 6 bereits geantwortet hat. Die vorliegende Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung über diese Antworten. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme der Informationen durch das Gremium vor.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.3Versetzung von AltpapiercontainernZur Vorlage · 1993/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde ein Antrag zur Versetzung von Altpapiercontainern vorgelegt. Die Grundlage bildet eine Anfrage aus der Einwohnerfragestunde vom 26. August 2025, in der ein Bürger um die Änderung der Standorte verschiedener Depotcontainer bat.
Konkret betrifft das Anliegen Container in der Fünfhöfestraße an der Ecke Vogelheimer Straße, in der Wolbeckstraße, der Johanniskirchstraße sowie in der Strickerstraße. Zudem wurde eine Verlegung des Altkleider-Containers im Teilungsweg beantragt. Als Grund für die gewünschten Änderungen wurden illegale Müllablagerungen an den aktuellen Standorten angeführt.
Der Fachbereich 02-01, zuständig für die Entsorgungswirtschaft und die stadtinterne Steuerberatung, hat zu diesem Vorgang eine Stellungnahme abgegeben, die der Vorlage beigefügt ist. Die Bezirksvertretung V wird im Rahmen der Sitzung am 27. Januar 2026 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.4Spielplatz Schmemannstraße/EllernmühleZur Vorlage · 1994/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 23. September 2025 wurde im Rahmen einer Einwohnerfrage der Zustand des Spielplatzes Schmemannstraße/Ellernmühle thematisiert. Eine Einwohnerin gab an, dass auf dem Gelände aktuell kein Spielgerät mehr vorhanden sei, und erkundigte sich nach Aussichten auf eine Verbesserung der Situation.
Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) teilte dazu mit, dass die Anregung in die künftige Spielraumleitplanung aufgenommen und bei der Planung im Stadtteil berücksichtigt werde. Da der betreffende Spielplatz jedoch nicht Bestandteil der Maßnahmenplanung für die Jahre 2025 und 2026 ist und die entsprechenden Budgets bereits verplant sind, kann eine mögliche Generalsanierung frühestens ab dem Jahr 2027 in Erwägung gezogen werden. Voraussetzung für eine solche Maßnahme sei eine entsprechende Neubewertung des Spielplatzes durch die zuständige Stelle.
Die Bezirksvertretung V hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 22.5Spielplatz Krablerstraße / WickingstraßeZur Vorlage · 1995/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Spielplatz an der Kreuzung Krablerstraße und Wickingstraße ist nach einer längeren Sperrung wieder für die Nutzung freigegeben. Die Bezirksvertretung V hatte sich bereits in den Sitzungen vom 27. Februar sowie am 28. Mai 2024 mit der Schließung der Rutsche und des Sandspielplatzes an diesem Standort befasst.
Nach Angaben des Fachbereichs 67 (Grün und Gruga) waren für die Wiederherstellung der Spielmöglichkeiten umfangreiche Vorbereitungen erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahmen verzögerte sich aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen mehrfach. Seit August 2025 ist der Spielplatz jedoch wieder vollständig hergestellt.
Die Bezirksvertretung V wird im Rahmen ihrer Sitzung am 27. Januar 2026 über den aktuellen Sachstand informiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme der Wiederherstellung durch das Gremium vor.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.6Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungsbereich Altenessener Straße / StapenhorststraßeZur Vorlage · 1996/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 liegt eine Information zur Durchführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Kreuzungsbereich Altenessener Straße und Stapenhorststraße vor. Der Hintergrund der Vorlage ist ein Hinweis aus der Sitzung der Bezirksvertretung am 23. September 2025, in der auf Mängel bei den Abbiegemarkierungen hingewiesen wurde. Betroffen waren die Altenessener Straße in Richtung Stapenhorststraße aus Richtung Innenstadt sowie die Zufahrt zur Heßlerstraße aus Richtung Karnap kommend.
Das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) hat dazu mitgeteilt, dass die entsprechenden Markierungsarbeiten am 8. November 2025 durchgeführt wurden. Die Bezirksvertretung V nimmt den Sachverhalt im Rahmen der Sitzung zum 27. Januar 2026 zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 22.7Erfordernis eines Grünschnitts am HelenendammZur Vorlage · 1997/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde über die Maßnahmen zur Pflege des Grünbereichs am Helenendamm berichtet. Hintergrund der Vorlage sind Anwohnerbeschwerden, die bereits in der Sitzung vom 23. September 2025 thematisiert wurden. Dabei ging es um den Zustand der Grünflächen sowie um damit verbundene Gefährdungen, woraufhin die Verwaltung um eine Prüfung und entsprechende Abhilfe gebeten worden war.
Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) teilte dazu mit, dass Rückschnittarbeiten im Bereich der Kreuzung Lierfeldstraße und Palmbuschweg in der 46. Kalenderwoche durchgeführt wurden. Bezüglich des angrenzenden Grundstücks am Palmbuschweg 70 wurde der Besitzer eines dort befindlichen Garagenhofs darüber informiert, dass für notwendige Rückschnittarbeiten auf seinem eigenen Grundstück die Eigenverantwortung liegt und diese selbstständig zu veranlassen sind. Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.8Einrichtungen von Baustellen im Bezirk VZur Vorlage · 1998/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V vom 11. November 2025 wurde die Verwaltung gebeten, die Einrichtung von Baustellen im Stadtbezirk V im Hinblick auf die Barrierefreiheit für eingeschränkte Personen zu verbessern. Hierzu hat das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) eine Stellungnahme abgegeben, die nun der Bezirksvertretung zur Kenntnis vorgelegt wird.
Dem Fachbereich zufolge werden Baustellen grundsätzlich so weit wie möglich barrierefrei oder barrierearm eingerichtet, um den Belangen eingeschränkter Personen Rechnung zu tragen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass mobile Elemente an Baustellen häufig entwendet werden oder bei Tagesbaustellen nicht eingesetzt werden. Damit die Verkehrsbehörde Korrekturen einleiten kann, ist eine Benennung der entsprechenden Örtlichkeiten bzw. Baustellen erforderlich. Ohne konkrete Angaben zu den betroffenen Stellen kann das Amt keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergreifen. Die Bezirksvertretung V nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.9Bauvorhaben JohanniskirchstraßeZur Vorlage · 2000/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2000/2025/BV V informiert das Amt für Stadtplanung und Bauordnung die Bezirksvertretung V über den Sachstand zum Bauvorhaben in der Johanniskirchstraße. Nachdem die Bezirksvertretung bereits in ihrer Sitzung im Mai 2025 um einen Bericht zum Verkehrsgutachten gebeten hatte, liegen nun neue Informationen vor.
Seit der finalen Bauabnahme am 20. Januar 2025 sind keine ausstehenden Mängel an dem Objekt gemeldet worden. Zudem sind seit diesem Zeitpunkt keine Beschwerden von Bürgern oder Anliegern im Zusammenhang mit dem Verkehrsaufkommen eingegangen.
Im Zuge eines ersten Nachtrags zum Bauvorhaben wurden bauliche Anpassungen vorgenommen. Diese umfassen die Zusammenlegung von ursprünglich vier geplanten Einheiten zu einer Einheit sowie geringfügige Änderungen am Baukörper, am Gebäudeinneren und am Dachaufbau. Zudem wurden die Außenanlagen, unter anderem im Bereich der Feuerwehrumfahrt, der Stellplätze und der Grünflächen, angepasst. Nach Angaben des Fachbereichs 61 erfordern diese Änderungen keine Anpassung des in der Stammakte hinterlegten Verkehrsgutachtens. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V diesen Sachstand zur Kenntnis nimmt.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.10Anhänger-Parken im Bereich Altenessener Straße 507 - 523Zur Vorlage · 2002/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde die Situation des Anhänger-Parkens im Bereich der Altenessener Straße zwischen den Hausnummern 507 und 523 thematisiert. Grundlage ist ein Hinweis aus einer Sitzung der Bezirksvertretung vom 26. August 2025, in der auf das Parken von Anhängern in diesem Straßenabschnitt hingewiesen wurde.
Das Ordnungsamt (Fachbereich 32) teilte dazu mit, dass die Problematik im genannten Bereich zuvor nicht bekannt war. Inzwischen wurden Kontrollen durch spezialisierte Außendienstkräfte durchgeführt, die gezielt nach Anhängern und abgemeldeten Fahrzeugen suchen. Aktuell befindet sich noch ein Anhänger in dem betreffenden Abschnitt der Altenessener Straße; gegen diesen läuft ein entsprechendes Verfahren. Weitere Nachkontrollen sind seitens des Ordnungsamtes vorgesehen. Die Bezirksvertretung V hat die Informationen zur Kenntnis genommen.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.11Verkehrliche Situation am Palmbuschweg Höhe KutelZur Vorlage · 2003/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wird die Verkehrssituation am Palmbuschweg auf Höhe des Kutels behandelt. Hintergrund sind Anmerkungen zur Verkehrsführung, die bereits in einer Sitzung im August 2025 thematisiert wurden.
Der Fachbereich 66, das Amt für Straßen und Verkehr, nimmt dazu Stellung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen auf der Lierfeldstraße wurde der Notgehweg am Palmbuschweg eingekürzt; ergänzend wurde eine Gelbmarkierung angebracht. Durch die Entfernung von Halteverbotsschildern auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat sich die Parkplatzsituation verändert. Zudem hielt das Amt fest, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht von der Anzahl der Verkehrsteilnehmer abhängig ist.
Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.12Bepflanzung der Baumbeete an der Gladbecker StraßeZur Vorlage · 2004/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde über den aktuellen Stand der Bepflanzung der Baumbeete an der Gladbecker Straße berichtet. Die Information dient der Beantwortung eines Hinweises, der bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 23. September 2025 thematisiert worden war. In jener Sitzung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Bepflanzung der betreffenden Flächen noch aussteht.
Nach Angaben des Fachbereichs 67, zuständig für Grün und Gruga, sind die entsprechenden Arbeiten zur Bepflanzung bereits beauftragt worden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die kommende Pflanzsaison vorgesehen und soll bis März 2026 abgeschlossen sein. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V diese Informationen zur Kenntnis nimmt.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.13Radwegeverbindung Altenessener Straße zur Gladbecker StraßeZur Vorlage · 2011/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 setzt sich mit dem Zustand der Radwegeverbindung zwischen der Altenessener Straße und der Gladbecker Straße auseinander. Hintergrund der vorliegenden Vorlage ist ein Hinweis aus einer Sitzung der Bezirksvertretung vom 27. August 2024, in der die Notwendigkeit einer Instandsetzung des Radwegs im Bereich der Altenessener Straße thematisiert wurde.
Nach Angaben des Fachbereichs 66 (Grün und Gruga) wurden erste Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit bereits umgesetzt. Der betreffende Abschnitt des Radweges wurde freigeschnitten, sodass dieser aktuell wieder genutzt werden kann. Über die kurzfristige Sicherung der Befahrbarkeit hinaus sieht die weitere Planung eine umfassende Überarbeitung der Radwegeverbindung vor. Diese Anpassungen wurden bereits in die entsprechenden Planungsunterlagen aufgenommen. Die Bezirksvertretung V nimmt die Informationen zum aktuellen Stand der Maßnahmen und zur weiteren Planung zur Kenntnis.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.14Wiederherstellung der Grünfläche Kleinstraße / StakenholtZur Vorlage · 2012/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Instandsetzung der Grünfläche im Bereich Kleinstraße und Stakenholt ist abgeschlossen. In den Sitzungen der Bezirksvertretung V in den Jahren 2024 und 2025 wurde auf die Beschaffenheit des Weges in dieser Anlage hingewiesen, da bei Regen Bodenmaterial von der Wegdecke auf den angrenzenden Gehweg gespült wurde.
Der Fachbereich 67, Grün und Gruga, teilte mit, dass die notwendigen Instandsetzungsarbeiten inzwischen durchgeführt wurden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde die Anlage teilweise geöffnet, um eine dauerhafte Begrünung zu gewährleisten, sodass zukünftig beidseitig des Weges Rasen vorhanden sein wird. Die erfolgte Umsetzung der Arbeiten wird durch entsprechende Vorher-Nachher-Bilder dokumentiert. Die Bezirksvertretung V nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.15Barrierefreier Zugang zum Alleecenter im Bereich der MallinckrodtstraßeZur Vorlage · 2017/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde über die Fertigstellung des barrierefreien Zugangs zum Allee-Center im Bereich der Mallinckrodtstraße informiert. Das Thema war bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 22. August 2023 Gegenstand einer Beratung, woraufhin die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten worden war.
Da das betreffende Gelände im Eigentum des Allee-Centers steht, waren die Durchführung der Baumaßnahme sowie die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch den Betreiber vorgesehen. In Abstimmung mit dem Fachbereich 61 (Amt für Stadtplanung und Bauordnung) wurden hierfür die erforderlichen Vorbereitungen getroffen. Der Fachbereich 61 teilte nun mit, dass der barrierefreie Zugang hergestellt werden konnte. Zur Dokumentation der Maßnahme wurde ein Foto vorgelegt. Die Bezirksvertretung V nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.16Baustelle Karnaper StraßeZur Vorlage · 2031/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde über die Situation der Baustelle in der Karnaper Straße informiert. Anlass für die Vorlage war eine Sitzung der Bezirksvertretung am 11. November 2025, in der Berichte über veränderte Verkehrsverhältnisse durch die Baustelle und die damit verbundenen Umleitungen thematisiert wurden. Es wurde um Abhilfe durch die Verwaltung gebeten.
Der Fachbereich 66, das Amt für Straßen und Verkehr, teilte hierzu mit, dass die Gleisbaustelle in der Karnaper Straße am 13. November 2025 ordnungsgemäß geräumt wurde. Die Arbeiten wurden an diesem Tag abgeschlossen. Sämtliche Baustelleneinrichtungen, Materialien sowie verkehrsrechtliche Sicherungen wurden entfernt, sodass der betroffene Straßen- und Gleisbereich wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben wurde. Die Bezirksvertretung V nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.17Sachstandsbericht zur Gladbecker Straße (B224)Zur Vorlage · 0018/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit einem Sachstandsbericht zur Verkehrsüberwachung auf der Gladbecker Straße (B224). Zuvor hatte die Bezirksvertretung die Verwaltung um eine Prüfung gebeten, ob eine permanente stationäre Verkehrsüberwachung durch eine sogenannte LKW-Blitzanlage eingerichtet werden kann. Die Bezirksvertretung nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.
Das Ordnungsamt sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine Ressourcenverlagerung von der Geschwindigkeitsüberwachung hin zu LKW-Kontrollen. Hintergrund ist, dass die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid an der Messstation Gladbecker Straße seit Jahren eingehalten werden.
Für die Überwachung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist die Polizei zuständig. Die Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Essen/Mülheim an der Ruhr führt Kontrollen durch und ahndet festgestellte Verstöße. Dabei wird berichtet, dass einige LKW-Führer das Verbot missachten, während andere aufgrund von Anlieferungen berechtigt die Straße befahren dürfen.
Eine technische Umsetzung mittels Silhouetten-Blitzer wird als schwierig bewertet. Da die Laser-Technik nicht sicher zwischen Fahrzeugen mit unterschiedlicher zulässiger Gesamtmasse unterscheiden kann, könnten zahlreiche Verdachtsfälle entstehen. Dies würde einen hohen personellen Aufwand bei der Nachbearbeitung sowie datenschutzrechtliche Herausforderungen zur Folge haben.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 22.18Verparkung der Straßenecken der I. Schockenhecke zur GravelottestraßeZur Vorlage · 0088/2026/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wird die Parksituation im Bereich der I. Schockenhecke zur Gravelottestraße thematisiert. Aus einer Sitzung der Bezirksvertretung vom Februar 2024 geht hervor, dass an den dortigen Straßenecken verbotswidrig geparkt wird. Diese Parkweise führt dazu, dass die Müllabfuhr durch die Entsorgungsbetriebe behindert wird.
Nachdem Anwohner das Anliegen bei der Ortspolitik vorgetragen hatten, wurde die Verwaltung mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt. Ziel ist es, eine Mitteilung darüber zu erhalten, wie zur Behebung der Situation am sinnvollsten vorgegangen werden kann. Der aktuelle Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V den Sachstand sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.aTOP 23.d Gebäude an der Ecke Karl-/HeßlerstraßeZur Vorlage · 0134/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung V über den aktuellen Status des Gebäudes an der Ecke Karl-/Heßlerstraße. Laut der vorliegenden Mitteilung sind die sicherheitsrelevanten Arbeiten an dem Objekt noch nicht vollständig abgeschlossen. Da zudem die bauordnungsrechtlich erhobenen Forderungen bislang nicht vollumfänglich erfüllt wurden, können die bestehenden Sicherungsmaßnahmen derzeit nicht aufgehoben werden. Das ordnungsbehördliche Verfahren wird seitens der Verwaltung weitergeführt.
Für das betreffende Gebäude liegt ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung vor, der eine Sanierung sowie eine Nutzungsänderung vorsieht. Geplant ist die Umwandlung des bisherigen Wohngebäudes mit Ladenanteil in ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt acht Wohneinheiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Sonstige Mitteilungen
- 23.1Gehwegsperrung am Südufer des Rhein-Herne-Kanals in Essen-KarnapZur Vorlage · 1999/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich mit der anhaltenden Gehwegsperrung am Südufer des Rhein-Herne-Kanals in Essen-Karnap auseinander. Anlass für die Vorlage ist eine Anfrage eines Bürgers aus der Einwohnerfragestunde, der nach dem Zeitpunkt der Wiederfreigabe des Weges fragte, da die Sperrung eine Barriere für Fußgänger und Radfahrer darstellt.
Nach Informationen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Westdeutsche Kanäle werden derzeit auf der Nordseite vorbereitende Arbeiten für den Ersatz von Spundwänden durchgeführt. Die Vergabe der Bauleistung ist im Gange, wobei der Submissionstermin für Anfang Dezember angesetzt wurde. Ein Baubeginn der Maßnahmen an der Nordseite ist für Februar 2026 geplant, die Fertigstellung wird für Mitte 2027 erwartet.
Diese Arbeiten sind eine notwendige Voraussetzung für die anschließende Instandsetzung der Schäden an der Südseite des Kanals. Ein konkreter Zeitplan für die Reparaturarbeiten am Südufer kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Weitere Informationen hierzu werden voraussichtlich Ende des nächsten Jahres erwartet. Die Bezirksvertretung nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.2Zustand des Grundstücks Karnaper Straße Höhe Haltestelle Boyer StraßeZur Vorlage · 2001/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V setzt sich mit dem Zustand eines Grundstücks an der Karnaper Straße, auf Höhe der Haltestelle Boyer Straße, auseinander. In der vorliegenden Vorlage wird über den aktuellen Stand und geplante Maßnahmen zur Sicherung der Fläche berichtet.
Nach einer Stellungnahme der Deutschen Bahn AG ist die Errichtung eines Zugangstores für das betreffende Grundstück in Planung. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ablagerung von Müll auf der Fläche zu unterbinden. Die Deutsche Bahn teilte mit, dass sich die Planung für das Tor bereits seit mehreren Wochen befinde. Eine Umsetzung vor Ort werde erst ab Beginn des Jahres 2026 möglich sein. Für den Monat Januar ist die Abstimmung weiterer Schritte mit einem beauftragten Dienstleister vorgesehen, um die Installation des Zugangstores zu veranlassen.
Die Bezirksvertretung V nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 24.aBauliche Instandsetzung und Aufwertung des Gebäudes Altenessener Straße 517
- 24.bSicherung des Gehwegs Palmbuschweg Ecke Rahmstraße
- 24.cAuswirkungen der längerfristigen Sperrung der Lierfeldstraße
- 24.dBaumfällungen am Radweg Gewerkenstraße in Richtung Johanniskirchstraße
- 24.ePlanungen einer Seniorenwohnstätte Ecke Karnaper Straße / Boyer Straße
- 24.fEhemaliges Karl-Matull-Heim in Karnap
- 24.gEhemaliges Ledigenheim in der Seumannstraße
- 24.hSituation des ÖPNV im Bezirk V
- 25.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Grundstücksangelegenheiten
- 26.1Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRWErgebnis: Kenntnis genommen
- 27.Mitteilungen der Verwaltung
- 28.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 28.aChicken-House an der Vogelheimer Straße 132
- 28.bProblemimmobilien im Bezirk V
- 28.cFertigstellung des Baumbeetes in der II. Schichtstraße
- 29.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil