Einrichtungen von Baustellen im Bezirk V
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V vom 11. November 2025 wurde die Verwaltung gebeten, die Einrichtung von Baustellen im Stadtbezirk V im Hinblick auf die Barrierefreiheit für eingeschränkte Personen zu verbessern. Hierzu hat das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) eine Stellungnahme abgegeben, die nun der Bezirksvertretung zur Kenntnis vorgelegt wird.
Dem Fachbereich zufolge werden Baustellen grundsätzlich so weit wie möglich barrierefrei oder barrierearm eingerichtet, um den Belangen eingeschränkter Personen Rechnung zu tragen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass mobile Elemente an Baustellen häufig entwendet werden oder bei Tagesbaustellen nicht eingesetzt werden. Damit die Verkehrsbehörde Korrekturen einleiten kann, ist eine Benennung der entsprechenden Örtlichkeiten bzw. Baustellen erforderlich. Ohne konkrete Angaben zu den betroffenen Stellen kann das Amt keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergreifen. Die Bezirksvertretung V nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 27.01.2026Kenntnis genommen