Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- Einführung eines neuen Bezirksvertretungsmitgliedes
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 25.11.2025
- Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 04.11.2025
- 2.geänderter SitzungsterminZur Vorlage · 0040/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 hat eine Änderung des Sitzungskalenders für das Jahr 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Konkret betrifft die Vorlage die Verschiebung eines bereits am 25. November 2025 beschlossenen Termins. Die Sitzung, die ursprünglich für den 3. November 2026 angesetzt war, wird aus organisatorischen Gründen auf Dienstag, den 10. November 2026, verlegt.
Neben der Terminänderung enthält das Dokument eine Übersicht über die weiteren Sitzungen im Jahr 2026 sowie die dazugehörigen Raumzuordnungen. Die Termine sind für die Monate Januar, Februar, März, April, Juni, Juli, September, November und Dezember 2026 festgesetzt. Die Sitzungen finden in den Räumen 1.16, 1.21 und 2.20 statt. Eine entsprechende Zuordnung der Räume ist zudem im Ratsinformationssystem hinterlegt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme des geänderten Termins durch die Bezirksvertretung vor.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 3.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 4.Berichte und Anliegen der Beauftragten
- 5.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 6.Ampel Friedrich-Ebert-Straße/ KreuzeskirchstraßeZur Vorlage · 0035/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag zur Anpassung der Ampelschaltung an der Einmündung Friedrich-Ebert-Straße und Kreuzeskirchstraße eingebracht. Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung Essen aufgefordert, den Fußverkehr beim Überqueren der Friedrich-Ebert-Straße so zu regeln, dass dieser parallel zum Fahrzeugverkehr aus der Kreuzeskirchstraße Grünphasen erhält, ohne eine separate Anforderung per Knopfdruck auslösen zu müssen.
Der Antrag begründet, dass die aktuelle Ampelanlage an dieser Stelle auf Induktionsschleifen oder manuelle Betätigung reagiert. Während die Auslösung durch Fahrzeuge aus der Kreuzeskirchstraße automatisch Grün für den parallel laufenden Fußverkehr ermöglicht, bleibe die Fußgängerampel bei alleiniger Aktivierung durch den Fahrzeugverkehr ohne vorherigen Knopfdruck der Passanten auf Rot. Dies führe zu längeren Wartezeiten für den Fußverkehr, sofern dieser die Anforderung nicht rechtzeitig manuell auslöst. Als Alternative schlägt die Fraktion vor, die Ampelanlage tagsüber von einem Bedarfsbetrieb auf einen regulären Umlauf umzustellen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 7.Verkaufsoffene Sonntage 01.01.2026 bis 31.07.2026Zur Vorlage · 1928/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes sieht den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen vor, um für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 verkaufsoffene Sonntage im Essener Stadtgebiet zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, wobei die Planung die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an die Begründung des öffentlichen Interesses berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen beschließt.
Die Planung umfasst zahlreiche Termine in verschiedenen Stadtteilen, die jeweils in zeitlicher und räumlicher Nähe zu lokalen Veranstaltungen stehen. In der Innenstadt sind Öffnungen im Rahmen des „Essener Wintertraums“ und des Festes „Essen.Original“ vorgesehen. In den Stadtteilen Rüttenscheid, Werden, Altenessen, Kettwig, Steele und Borbeck sind Ladenöffnungen anlässlich von Veranstaltungen wie der „Retro Classic“, dem „Kettwiger Frühlingsfest“, dem „Steeler Weinfest“ oder dem „Borbecker Weinfest“ geplant. Die Öffnungszeiten sind dabei einheitlich für den Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr angesetzt.
Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus. Während die Handwerkskammer Düsseldorf, die IHK zu Essen, die Essen Marketing GmbH, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. sowie die evangelischen und katholischen Kirchen keine Bedenken gegen die Termine äußern, liegen seitens der Gewerkschaft ver.di Bedenken vor. Die Einhaltung der gesetzlichen Begrenzung von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und maximal 16 Kalendersonntagen stadtweit wird in der Vorlage zugesichert.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + Bündnis 90/Die Grünen BV 5
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 9.Umgestaltung WeberplatzZur Vorlage · 1448/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1448/2025/6 beschreibt die geplante Umgestaltung des Weberplatzes im Essener Stadtkern auf einer Fläche von etwa 7.100 Quadratmetern, wobei auch die I. Weberstraße und die Kastanienallee einbezogen sind. Die Planung basiert auf dem Siegerentwurf des Wettbewerbs „Das blaugrüne Wohnzimmer am Weberplatz“. Ziel der Maßnahme sind die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Klimaanpassung sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit und der Durchwegung. Die baulichen Maßnahmen umfassen verkehrsberuhigte Bereiche, neue Pflanzungen, ein Fontänenfeld, die Verwendung von Basalt-Natursteinpflaster sowie eine einheitliche, teils smarte Beleuchtung.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Planungsleistungen in Höhe von 659.136,17 Euro beschließen. Die geschätzten Gesamtkosten der Umgestaltung belaufen sich auf circa 3.260.000 Euro und liegen damit über dem ursprünglichen Kostenrahmen von 2,5 Millionen Euro netto. Die Differenz soll im Haushaltsjahr 2027 durch den Fachbereich 68 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.687835.500.100 sowie Mittel des Programms „Sozialer Zusammenhalt“. Ein Zuwendungsbescheid vom 31. Oktober 2024 sieht Fördermittel in Höhe von 3.038.000 Euro für zuwendungsfähige Gesamtausgaben von 3.797.000 Euro vor.
Der Baubeginn ist für Dezember 2026 vorgesehen, die Fertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Ein Baubeschluss ist für Mai 2026 geplant. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sollen die Planung zur Kenntnis nehmen. Die entsprechenden Sitzungen sind für Dezember 2025 und Januar 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1449/2025/6 des Geschäftsbereichs 6 sieht verschiedene Maßnahmen zur Sperrflächenmarkierung vor, um den Schienenverkehr in Essen zu beschleunigen und die Pünktlichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen. Ziel der geplanten Abmarkierungen ist die Trennung von Schienenverkehr und motorisiertem Individualverkehr auf mehreren Streckenabschnitten, darunter die Karnaper Straße, Altenessener Straße, Steeler Straße, Robert-Koch-Straße und Klarastraße.
Für die Linie U11 ist eine Separation der Gleistrasse auf etwa 215 Meter vorgesehen. Im Bereich der Linien 103/109 in der Steeler Straße ist eine Abmarkung von etwa 335 Metern zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße geplant, um Verspätungen durch blockierte Lichtsignalanlagen zu vermeiden; die Umsetzung ist für 2028 vorgesehen. In der Robert-Koch-Straße sollen Gleise auf etwa 80 Metern getrennt werden, wodurch die Anzahl der Parkplätze reduziert wird. Zudem soll das Parken in zweiter Reihe zwischen Holsterhauser Straße und Hufelandstraße unterbunden werden, um den Verkehrsfluss und die verkehrsabhängige Schaltung der Lichtsignalanlagen zu sichern.
Im Rahmen des Programms ITCS – Teil II sollen zudem die Lichtsignalanlagen 404 und 405 durch Markierungen von Parkbuchten und der Gleistrasse getrennt werden. Die Umsetzung durch die Ruhrbahn GmbH ist für den Zeitraum von März bis Mai 2026 geplant. Die Kosten für die Markierungsarbeiten werden auf rund 65.000 Euro geschätzt, ergänzt durch etwa 35.000 Euro für eine Bordsteinabsenkung. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Führung der Linien 154/155 über die Gerlingstraße und Einstellung der Linie E93Zur Vorlage · 1777/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 sind Änderungen im Essener Busnetz geplant, die mit der Erweiterung der Citybahn im östlichen Abschnitt einhergehen. Da die neue Linie 108 künftig den Bereich bis zur Hans-Böckler-Straße bedient und damit Haltestellen wie den Betriebshof Stadtmitte übernimmt, wird eine neue Linienführung für die Linien 154 und 155 vorgeschlagen. Diese sollen ab der Haltestelle Viehofer Platz über die Gerlingstraße und das EVONIK Tor 3 verkehren, bevor sie über die Eiserne Hand wieder auf den bisherigen Streckenverlauf einschwenken. In diesem Zuge entfallen für die Linien 154/155 die Haltestellen Gerlingstraße sowie Betriebshof Stadtmitte.
Durch die neue Führung der Linien 154 und 155 sollen verstärkt umsteigefreie Verbindungen zum EVONIK-Standort ermöglicht werden, weshalb die Linie E93 eingestellt werden soll. Die Kosten für die Umleitung der Linien 154/155 sind laut Vorlage für die Ruhrbahn kostenneutral. Die jährlichen Kosten der Linie E93 in Höhe von rund 280.000 Euro sollen nach Vorschlag der Verwaltung mit 80.000 Euro zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben der Ruhrbahn und mit bis zu 200.000 Euro zur Finanzierung der geplanten XBus-Linie 15 zwischen Essen, Velbert und Heiligenhaus verwendet werden.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Vorlage dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorlegen. Die Sitzung des Rates ist für den 10. Dezember 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.Ablastung der Brücke im Zuge der Hans-Böckler-Straße (B224) über DB auf 30 TonnenZur Vorlage · 1790/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Straßenüberführung Hans-Böckler-Straße über die Deutsche Bahn wird in ihrer zulässigen Belastung angepasst. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts Berthold-Beitz-Boulevard wurde eine erneute statische Untersuchung der Brücke durchgeführt. Da Verstärkungsmaßnahmen aufgrund der Materialbeschaffenheit und der Lage im Gleisbereich als unwirtschaftlich eingestuft wurden, sieht die Vorlage eine Reduzierung der maximalen Belastung auf 30 Tonnen vor.
Die verkehrslenkenden Maßnahmen umfassen eine Begrenzung der Achslast auf 10 Tonnen für die äußeren Fahrstreifen sowie ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen auf den inneren Fahrstreifen. Zur Vermeidung von Schwingungen wird zudem eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf dem Bauwerk eingeführt. Der Verkehr soll über die Frohnhauser Straße und die Schederhofstraße umgeleitet werden.
Zusätzlich zur Belastungsreduzierung ist bis zum Neubau der Brücke eine jährliche Hauptprüfung des Bauwerks vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die verkehrslenkenden Maßnahmen, während die Bezirksvertretung I die Ablastung sowie die Verkehrsleitung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.Straßenbenennung hier: Benennung zweier Planstraßen in "Selma-Meyer-Straße" und "Alice-Shalvi-Straße" im Plangebiet Thurmfeld (Bottroper Straße/ Hilgerstraße) - Arbeitsbezeichnungen L36 und M36 - im Stadtteil NordviertelZur Vorlage · 1801/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I plant die Benennung zweier neuer Straßen im Plangebiet Thurmfeld im Essener Nordviertel. Die Planstraßen mit den Arbeitsbezeichnungen L36 und M36 sollen fortan die Bezeichnungen „Selma-Meyer-Straße“ und „Alice-Shalvi-Straße“ tragen. Da seitens des Bauträgers keine Vorschläge für die Straßenbenennung vorlagen, hatte Bezirksbürgermeister Valerius bei der Universitätsdirektorin Prof. Dr. Albert um Namensvorschläge gebeten.
Die vorgeschlagenen Namen beziehen sich auf Persönlichkeiten mit Bezug zu Essen und der Wissenschaft. Selma Meyer, geboren in Essen, war die erste deutsche Professorin für Kinderheilkunde. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten emigrierte sie in die USA. Alice Shalvi, ebenfalls in Essen geboren, war eine akademische Vertreterin, die nach Israel auswanderte und dort als öffentliche Intellektuelle tätig war.
Die neuen Straßen entstehen im Zuge der Errichtung des Forschungsbaus „Active Sites“ der Universität Duisburg-Essen, der Forschung in den Bereichen Nanowissenschaften, Energie und Umwelt ermöglichen soll. Die Inbetriebnahme des Zentrums ist für den Sommer 2028 vorgesehen. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die vorgeschlagenen Benennungen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 14.Fahrradstraßen HuttropZur Vorlage · 1826/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Planungsstand der „Fahrradstraßen Huttrop“ beschreibt die geplante Einrichtung einer rund 3,2 km langen Radverkehrsroute im Stadtbezirk I, die die Essener Innenstadt mit Huttrop verbindet. Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2035 von derzeit 7 % auf 25 % zu steigern. Die Planung sieht die Aufwertung bestehender Anlagen nach dem Essener Standard vor, was unter anderem die Einrichtung eines getrennten Geh- und Zweirichtungsradwegs in der Frau-Bertha-Krupp-Straße sowie die Anpassung von Lichtsignalanlagen und Vorfahrtregelungen umfasst.
Die baulichen Veränderungen führen zu einer Reduzierung der legalen Parkplätze auf der gesamten Achse von 703 auf 439 Stellstände. Einzelne Abschnitte wie die Heinickestraße, die Steinstraße oder die Michaelstraße sind von einem Entfall von Parkflächen betroffen. Weitere Maßnahmen umfassen die Umgestaltung der Steubenstraße und der Saarbrücker Straße, den Rückbau von Mittelinseln sowie die Sicherung von Feuerwehrzufahrten durch neue Sperrpfosten. Im Zuge der Umsetzung ist der Entfall von fünf Bäumen bei gleichzeitiger Neupflanzung von sechs Bäumen vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Maßnahmen, schlägt jedoch eine Prüfung durch einen interfraktionellen Arbeitskreis vor. Die bisherigen Kostenberechnungen für die Bauphase belaufen sich auf etwa 4,9 Millionen Euro, während die Planungskosten für ein externes Ingenieurbüro rund 240.000 Euro betragen. Ein endgültiger Baubeschluss wird erst nach Vorliegen einer detaillierten Kostenberechnung und der Prüfung von Fördermöglichkeiten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.1.000-Bäume-Programm- Bericht zum Stand der Umsetzung, Baumpflanzungen 2025/2026Zur Vorlage · 1944/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des „1.000-Bäume-Programms“ der Stadt Essen sollen in der Pflanzperiode 2025/2026 weitere 200 Bäume in Parkanlagen, Grünflächen und auf Spielplätzen gepflanzt werden. Nachdem im Jahr 2024 bereits 258 Bäume gesetzt wurden, konzentriert sich die aktuelle Phase auf die Erweiterung des Baumbestands durch klimaresiliente und insektenfreundliche Arten.
Die Auswahl der Pflanzorte basiert auf der Klimaanalyse Essen 2022 sowie einer geografischen Auswertung der Baumkronendichte mittels eines GIS-Systems. Ziel ist es, Bereiche mit hohen Temperaturen oder geringer Begrünung gezielt zu stärken. Bei der Auswahl der Baumarten liegt der Fokus auf sogenannten „Zukunftsbäumen“, die eine hohe Anpassungsfähigkeit an steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsmuster aufweisen. Die Umsetzung erfolgt nach den Vorgaben des Handlungsleitfadens BaumAdapt sowie den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau.
Die Neupflanzungen werden an insgesamt 18 Standorten in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, darunter im Park im Universitätsviertel, im Südpark Kray und im Grünzug Hörster Feld. Für die Pflanzung dieser 200 Bäume wurden Fördermittel in Höhe von 340.400 Euro aus dem Bundesprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 16.Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1842/2025/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie auf die Verwaltung übertragen. Dieser Grundsatzbeschluss folgt auf einen Antrag der Fraktionen CDU und SPD.
Die Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, welches im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Bau von Wohnraum durch Erleichterungen bei der Umnutzung und Nachverdichtung zu fördern. Um die kommunale Planungshoheit sicherzustellen, sieht § 36a BauGB ein Zustimmungserfordernis der Gemeinde vor. Diese Zustimmung kann an Bedingungen wie Anforderungen an die Baugestaltung oder die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum geknüpft werden. Falls die Gemeinde eine Zustimmung nicht innerhalb einer Drei-Monats-Frist verweigert, tritt eine Zustimmungsfiktion ein.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidungskompetenz dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen, da dieser bereits für die Entscheidung über Bebauungspläne zuständig ist. Der Rat behält sich das Recht vor, in Einzelfällen selbst über Zustimmungen zu entscheiden. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gemäß der Hauptsatzung angehört. Zur Anwendung der Regelungen entwickelt die Verwaltung derzeit Leitlinien, die sich unter anderem an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientieren sollen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.Bebauungsplan Nummer 4/85 "Innenstadt, südlicher Teil" 3. Änderung, Bereich Willly-Brandt-Platz / An der Reichsbank Stadtbezirk: I, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren sowie VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1946/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 4/85 „Innenstadt, südlicher Teil“ soll im Bereich Willy-Brandt-Platz / An der Reichsbank um eine dritte Änderung ergänzt werden. Das etwa 0,76 Hektar große Plangebiet im Essener Stadtkern umfasst die Flächen zwischen dem Königshof, dem Willy-Brandt-Platz, der Hachestraße und der Straße An der Reichsbank.
Hintergrund der Planung ist die Veränderung der Nutzung im Bereich der ehemaligen Hauptpost. Da die Deutsche Bundespost ihre Dienste dort nicht mehr erbringt und Teile der Fläche an medizinische Praxen vermietet wurden, besteht für die bisher festgesetzte Gemeinbedarfsfläche kein Bedarf mehr. Die Änderung soll neue Nutzungsmöglichkeiten ermöglichen, um die Innenstadt durch eine Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie, Büros, Dienstleistungen und kulturellen Angeboten zu ergänzen.
Um einer einseitigen Konzentration bestimmter sozialer oder gesundheitlicher Nutzungen entgegenzuwirken sowie aufgrund von Lärmemissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr, sieht die Planung den Ausschluss spezifischer Nutzungen vor. Auch Wohnnutzungen sollen im Bereich der Änderung künftig ausgeschlossen werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll beschließen, die Begründung zur Änderung sowie den Plan im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - Modernisierung Steeler Strecke - Taktreduzierung Linie 113 im Schienenersatzverkehr und Einführung Shuttlebus zur Bedienung der Haltestelle WörthstraßeZur Vorlage · 0001/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Modernisierung der Steeler Strecke werden Anpassungen am Schienenersatzverkehr für die Straßenbahnlinien vorgenommen. Da die tatsächlichen Fahrgastzahlen auf der Linie 113 hinter den ursprünglichen Prognosen zurückbleiben, soll der Takt von fünf auf zehn Minuten (Montag bis Freitag) angepasst werden. Diese Maßnahme ist ab dem 2. Februar 202läufig geplant, um Buskapazitäten für den Schienenersatzverkehr der Linien 101 und 106 im Rahmen des Projekts Citybahn bereitzustellen. Die Taktreduzierung führt zu jährlichen Einsparungen von etwa 722.500 Euro.
Gleichzeitig wird die Einführung eines Shuttlebusses (Linie E103) vorgesehen, um die Haltestelle Wörthstraße wieder an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden. Aufgrund der aktuellen Baustellensituation und der Fahrzeuggrößen können die Linien 113 und 119 die Haltestelle Wörthstraße derzeit nicht bedienen. Der neue Shuttlebus soll im 30-Minuten-Takt zwischen der Haltestelle Parkfriedhof und der Wörthstraße verkehren und dabei unter anderem die Moltkestraße, die Steeler Straße sowie die Kurfürstenstraße anfahren. Die Betriebskosten für den E103 werden auf circa 175.000 Euro pro Jahr geschätzt. Durch die Kombination aus Taktreduzierung und dem neuen Angebot ergibt sich ein jährliches Einsparpotenzial von rund 547.500 Euro. Die Inbetriebnahme des Shuttlebusses ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Ausbau Segerothstraße von Universitätsstraße bis PaulstraßeZur Vorlage · 1494/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Ausbau der Segerothstraße im Bereich zwischen der Universitätsstraße und der Paulstraße. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche, barrierefreie und gestalterische Optimierung des Knotenpunkts Grillostraße, Segerothstraße und Hans-Böckler-Straße. Das Planungsgebiet umfasst etwa 25.000 m². Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei die geschätzten Gesamtkosten bei circa 6 Millionen Euro liegen.
Im Rahmen der Planung wurden drei Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wird die Variante 3 empfohlen. Diese sieht die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in Nebenanlagen mit einer Breite von zwei Metern sowie einen 0,75 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen vor. Zudem ist die Einrichtung einer 3,25 Meter breiten Busspur in Richtung Norden sowie die barrierefreie Erweiterung der Haltestelle „Universität-Essen“ geplant. Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll im Bereich der Grillostraße und Paulstraße von 61 auf 22 reduziert werden. Im Bereich der Grünflächen ist die Rodung von 13 Bäumen bei gleichzeitiger Neupflanzung von 23 Bäumen vorgesehen. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Erneuerung zweier Lichtsignalanlagen aufgrund veralteter Steuergeräte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt sowie die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragt. Die Finanzierung der Haltestellenumbauten erfolgt über Zuwendungen nach dem ÖPNV-Gesetz NRW.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen (Vorzugsvariante 3)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 18.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0036/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I setzt sich im Rahmen der vorliegenden Verwaltungsmitteilung mit zwei Themenbereichen auseinander, die zur Kenntnisnahme bereitgestellt wurden.
Der erste Punkt der Mitteilung befasst sich mit der Situation von Bäumen im Univiertel sowie in der Fläche „Grüne Mitte“. Hierzu liegen Informationen aus dem Fachbereich 67 (Grün und Gruga Essen) vor, die auf eine vorangegangene Sitzung der Bezirksvertretung vom August 2025 Bezug nehmen.
Ein zweiter Gegenstand der Verwaltungsmitteilung betrifft den Bereich Verkehr. Das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) informiert über eine Verkehrserhebung in der Kurt-Jooss-Straße. Im Fokus stehen dabei die Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Straßenabschnitt. Die Informationen beziehen sich auf vorangegangene Beratungen der Bezirksvertretung aus dem April 2025 sowie weitere Vorlagen zu diesem Thema.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 18.1Bäume im Univiertel / Grüne Mitte
- 18.2Verkehrserhebung Kurt-Jooss-Straße / Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kurt-Jooss-Straße
- Nachtrag Mitteilung der Verwaltung - Kreuzung Bismarckstraße/FriedrichstraßeZur Vorlage · 0165/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat eine Mitteilung der Verwaltung zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Bismarckstraße/Friedrichstraße zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist ein Anliegen einer Bürgerin, die die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an drei der vier Rechtsabbiegespuren fordert. An dieser signalisierten Kreuzung gibt es derzeit drei freifließende Rechtsabbiegestreifen, bei denen zu Fuß Gehende die Vorfahrt der Kraftfahrzeuge beachten müssen.
Das Amt für Straßen und Verkehr teilte mit, dass polizeiliche Daten der letzten drei Jahre insgesamt neun Verkehrsunfälle an dieser Kreuzung ausweisen, wobei kein Zusammenhang zwischen den freifließenden Rechtsabbiegern und zu Fuß Gehenden festgestellt wurde. Die Verkehrssituation wird daher als unauffällig eingestuft, sodass im Vergleich zu anderen Stellen im Stadtgebiet kein vorrangiger Handlungsbedarf besteht.
Eine Prüfung von Maßnahmen wie dem Rückbau der Abbiegestreifen oder der Installation von Lichtsignalanlagen soll bei anstehenden Erneuerungsmaßnahmen erfolgen. Für den betreffenden Knotenpunkt sind jedoch bis zum Jahr 2026 keine kurzfristigen Erneuerungsarbeiten geplant, da die aktuellen Planungs- und Baukapazitäten durch Projekte mit dringlicherem Handlungsbedarf gebunden sind.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 18.b)Nachtrag Mitteilung der Verwaltung - Grünschnitt an den Fahrräderständern in der HerwarthstraßeZur Vorlage · 0182/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat eine Mitteilung der Verwaltung zum Thema Grünschnitt an den Fahrradständern in der Herwarthstraße zur Kenntnis genommen. Die vorliegende Vorlage Nummer 0182/2026/BV I dient als Nachtrag zu einer früheren Erörterung verkehrlicher Problempunkte im Stadtbezirk, die bereits in der Sitzung vom 25. August 2025 behandelt worden war.
Dem Fachbereich 67 (Grün und Gruga) zufolge wurden die Arbeiten zur Entfernung des Grünschnitts an den betreffenden Fahrradständern bereits im Dezember abgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte etwa in der 50. Kalenderwoche. Mit dieser Mitteilung informiert die Verwaltung die Bezirksvertretung über den Abschluss der Tätigkeiten im Bereich der Herwarthstraße. Der Vorgang ist als reine Information zur Kenntnisnahme vorgesehen, da die entsprechenden Arbeiten bereits durchgeführt wurden.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 19.Sonstige Mitteilungen
- 19.a)Ortstermine
- 19.a) 1Ortstermin Winfriedschule
- 19.a) 2Ortstermin Hauptschule an der Wächtlerstraße
- 20.SWE Baumaßnahmen
- 20.1SWE Maßnahme Fischerstraße - BrauerstraßeZur Vorlage · 0038/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks 1 hat sich mit der geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Bereich der Fischerstraße und Brauerstraße befasst. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen etwa 160 Meter Abwasserkanal aus PE-Rohren verlegt sowie drei Schächte erneuert werden. Der Beginn der Arbeiten ist voraussichtlich für Juli 2026 geplant, wobei eine Bauzeit von rund drei Monaten veranschlagt wird.
Im Zuge dieser Erneuerungsarbeiten kommt es zu einer geänderten Verkehrsführung in den betroffenen Straßenabschnitten. Die Bezirksvertretung nimmt diese Änderung zur Kenntnis und stellt gleichzeitig die Forderung, dass die Baustelle erst nach der Sicherstellung von Material und Personal eingerichtet werden soll. Damit wird angestrebt, einen zeitnahen Baubeginn sowie eine Durchführung der Maßnahmen ohne Unterbrechungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 20.2SWE Kaiserhofstraße - StorpplatzZur Vorlage · 0039/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks 1 hat sich mit der geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Bereich Kaiserhofstraße und Storpplatz befasst. Gegenstand der Vorlage ist die Erneuerung der Abwasserkanäle durch den Versorger, deren Beginn voraussichtlich für April 2026 vorgesehen ist. Die geplante Bauzeit wird auf etwa zwei Monate geschätzt.
Mit der Durchführung der Arbeiten geht eine veränderte Verkehrsführung einher. Die Bezirksvertretung I nahm die entsprechenden Pläne zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang wurde die Bitte geäußert, die Einrichtung der Baustelle erst dann vorzunehmen, wenn das erforderliche Material und das Personal vollständig zur Verfügung stehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauarbeiten zeitnah beginnen und ohne Unterbrechungen abgewickelt werden können.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- SWE Maßnahme AssmannwegZur Vorlage · 0166/2026/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I setzt sich mit der geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG am Assmannweg auseinander. Laut der Vorlage 0166/2026/BV I ist die Erneuerung einer Gasversorgungsleitung im Bereich des Assmannwegs 11 bis 17 vorgesehen. Die Arbeiten sollen am Assmannweg 16 beginnen und an der Kreuzung zur Hilgerstraße enden.
Der Baubeginn ist für Februar 2026 geplant, wobei die voraussichtliche Bauzeit etwa zehn Wochen beträgt. Mit der Maßnahme geht eine geänderte Verkehrsführung einher. Die Bezirksvertretung I hat die Informationen über diese veränderte Verkehrsführung zur Kenntnis genommen. Zudem wurde im Beschlussvorschlag festgehalten, dass die Baustelle erst dann einzurichten ist, wenn das erforderliche Material und das Personal bereitstehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauarbeiten zeitnah beginnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 21.Verkehrliche Problempunkte
- 22.Aktion "Hässliche Ecken"
- 22.1Zustand und Zukunft des unbebauten Grundstücks Herkulesstraße 8
- 22.2Absicherung und Bautätigkeiten am Gebäude Steeler Straße 184/186
- 22.3Vermüllung und Bausubstanz am Gebäude Steeler Straße 149
- 22.4Vermüllung am Containerstandort Auf der Donau
- 23.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 23.1Erhöhung von Elternbeiträgen
- 23.2Veranstaltung im Club Essence
- 23.3Zukunft des Gebäudes der ehemaligen Stadtteilbibliothek Huttrop
- 23.4Rückbau des Altpapiercontainer Kastanienallee „56“
- 24.Liste der offenen Aufträge
- 25.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 26.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Grundstücksangelegenheiten
- 27.1Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof: Umbauplanungen und Betriebskonzept
- 27.b)Grundstücksangelegenheiten in Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.Mitteilungen der Verwaltung
- 29.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil