Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII vom 02.12.2025
- 2.Niederschrift Nr. 3 der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII vom 20.01.2026
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Informationsaustausch mit dem Bezirksdienst der Polizei für den Stadtbezirk VIII
- 5.Baumaßnahme der Stadtwerke AG hier: Byfanger StraßeZur Vorlage · 1804/2025/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII befasst sich in ihren kommenden Sitzungen mit einer geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke AG (SWE AG) in der Byfanger Straße. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 1804/2025/BV VIII dient dazu, die zuständigen Gremien über das geplante Bauvorhaben und die damit einhergehenden Änderungen im Straßenverkehr zu informieren.
Im Rahmen der Sitzungstermine am 2. Dezember 2025 sowie am 3. Februar 2026 soll die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel über den Sachverhalt entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Baumaßnahme der SWE AG zur Kenntnis nimmt und gleichzeitig über die vorgeschlagene Verkehrsführung abstimmt. Gegenstand der Beratung ist somit die Regelung des Verkehrsflusses im Bereich der Byfanger Straße während der Bauphase.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 6.Bauvorhaben Deilbachtal mdl. Berichterstattung
- 7.Sicherung des Industriestandortes DeilbachtalZur Vorlage · 1824/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung VIII hat mit der Vorlage 1824/2025/GRÜNE einen Antrag zur Sicherung des Industriestandortes Deilbachtal eingebracht. Die Fraktionsvorsitzende Iris Sarholz beantragt, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung (ASPB) einen Bebauungsplan für das Gebiet im Deilbachtal erstellt. Das betreffende Areal erstreckt sich zwischen der Dilldorfer Straße und dem Eisenhammerweg im Essener Stadtteil Kupferdreh.
Der Antrag sieht vor, dass die planerischen Festsetzungen so gestaltet werden, dass das produzierende Gewerbe auf den aktuell genutzten Flächen langfristig erhalten bleibt. Damit soll eine Veränderung der Flächen durch nicht-gewerbliche Nutzungen verhindert werden. Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist der Schutz der bestehenden Wohnbebauung innerhalb des Plangebiets, um künftige Nutzungskonflikte zu vermeiden. Laut Begründung der Fraktion stellt das Industrie- und Gewerbegebiet im Deilbachtal eine der letzten traditionsreichen Flächen für Gewerbe im Stadtbezirk VIII dar und bietet zahlreiche Arbeitsplätze in der Nähe von Wohngebieten.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 8.Bebauungsplan Nummer 1/23 "Holteyer Straße / Im Heimberge" Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: Burgaltendorf Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1929/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 1/23 „Holteyer Straße / Im Heimberge“ im Essener Stadtteil Burgaltendorf beschließen. Das etwa 1,7 Hektar große Plangebiet umfasst eine bisher brachliegende Fläche eines ehemaligen Tennisplatzes im Stadtbezirk VIII. Die Planung sieht vor, die Fläche durch den Projektentwickler Arsatec GmbH für Wohnzwecke zu nutzen und dabei Doppel-, Reihen- sowie Mehrfamilienhäuser zu errichten.
Insgesamt sollen etwa 50 bis 55 Wohneinheiten entstehen. Dabei ist vorgesehen, dass 30 Prozent der Wohnfläche im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden. Die städtebauliche Entwicklung umfasst zudem die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche sowie eines Spielplatzes mit rund 600 Quadratmetern. Zur Verbesserung der Infrastruktur ist eine Aufweitung des Gehwegs an der Holteyer Straße sowie die Einrichtung einer Querungshilfe geplant.
Da Teile des Gebiets rechtlich als Wald einzustufen sind, sieht das Verfahren eine Ersatzaufforstung über den Flächenpool der Stadt Essen vor. Der Bebauungsplan soll inklusive Begründung und Umweltbericht öffentlich ausgelegt werden. Die Bezirksvertretung VIII hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 9.Rathaus Heisingen, Hagmanngarten 5/Gathergang 1 hier: Behebung von BrandschutzproblemenZur Vorlage · 1846/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rathaus Heisingen sollen Brandschutzmängel behoben werden, um den Umbau ehemaliger Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss zu Schulungsräumen für die Folkwang Musikschule zu ermöglichen. Für die erforderliche Nutzungsänderung ist ein Brandschutzkonzept nach aktuellem Stand der Technik notwendig. Eine Begehung mit der Feuerwehr hat ergeben, dass die Fluchtwegsituation im Gebäude, einschließlich des historischen Ratssaals im ersten Obergeschoss, den heutigen Normen nicht vollumfänglich entspricht. Eine Rettung über Fenster allein kann bei der zulässigen Personenzahl nicht gewährleistet werden.
Um einen zweiten Rettungsweg zu schaffen, ist der Einbau einer zusätzlichen Tür im Ratssaal geplant, die einen baulich getrennten Zugang zum zweiten Treppenhaus ermöglicht. Die Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes: Bestehende Holzpaneele der Wandvertäfelung sollen demontiert und so aufbereitet werden, dass eine doppelflügelige Scheintür entsteht, die sich unauffällig in die historische Gestaltung einfügt. Hinter dieser Konstruktion soll eine T30-Brandschutztür im Mauerwerk installiert werden. Die bauliche Maßnahme soll sicherstellen, dass der Ratssaal auch künftig für Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen genutzt werden kann. Der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wird der Sachverhalt zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Anregungen und Beschwerden gem. §24 Gemeindeordnung NRW
- 10.1Gefahrenstelle Worringstraße Eingabe aus der BürgerschaftZur Vorlage · 0128/2026/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel wird über eine Eingabe aus der Bürgerschaft bezüglich einer Gefahrenstelle in der Worringstraße beraten. Ein Bürger hat sich mit entsprechenden Anliegen an verschiedene Stellen der Essener Verwaltung gewandt, um auf die Situation in diesem Bereich hinzuweisen.
Die Beantwortung dieser Anfragen erfolgte durch den Oberbürgermeister nach einer verwaltungsseitigen Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel sowohl die ursprüngliche Eingabe als auch das darauf folgende Antwortschreiben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis nimmt. Damit wird die politische Vertretung über den aktuellen Stand der behördlichen Bearbeitung dieses Sachverhalts informiert.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 11.Parksituation durch Abstellen von Anhängern und Wohnmobilen auf der RuhrhalbinselZur Vorlage · 0118/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezlag VIII befasst sich mit einem Antrag zur Regulierung der Parksituation auf der Ruhrhalbinsel. Mit der Vorlage 0118/2026/CDU wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, das darauf abzielt, den Parkraum in den Stadtteilen der Ruhrhalbinsel zu entlasten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Gebieten wie dem Hinsbecker Löh und der Über-ruhrstraße.
Der Antrag sieht vor, Maßnahmen zu entwickeln, um das dauerhafte Abstellen von (Werbe-)Anhängern, Wohnwagen sowie Wohnmobilen im öffentlichen Straßenraum zu begrenzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Anhänger teilweise über den in der Straßenverkehrsordnung zulässigen Zeitraum von 14 Tagen hinaus ohne Zugfahrzeug abgestellt werden. Zudem wird die Nutzung von Parkstreifen durch breite Wohnmobile thematisiert, was laut Antrag zu einer teilweisen Beanspruchung von Gehwegflächen führen kann.
Neben der Vermeidung von dauerhaft blockierten Parkplätzen soll das angeforderte Konzept auch nach geeigneten Ausweichflächen suchen. Ziel ist es, Flächen zu identifizieren, die für das Abstellen von Wohnmobilen in oder in der Nähe der Wohngebiete genutzt werden können, um den öffentlichen Straßenraum für andere Verkehrsteilnehmer freizuhalten.
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- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 12.Instandsetzung Pergola Kupferdreher MarktZur Vorlage · 0120/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0120/2026/CDU liegt der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII ein Ersuchen zur Instandsetzung der Pergola am Kupferdreher Markt vor. Ein Bürger hat sich mit diesem Anliegen an den Bezirksbürgermeister Wilhelm Kohlmann gewandt und fordert die Verwaltung dazu auf, den beschädigten Teil der Pergola ersetzen zu lassen. Ziel des Antrags ist es, den ursprünglichen Zustand der Konstruktion wiederherzustellen.
Hintergrund des Ersuchens ist ein Vorfall während des Aufbaus der Kirmes auf dem Kupferdreher Markt. Ein Kran hat dabei einen Teil der umfassenden Pergola beschädigt. Um die Gestaltung des Marktplatzes zu sichern, soll das betroffene Segment durch die zuständige Verwaltung ausgetauscht werden. Die Beratung über diesen Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 3. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 13.Prüfung von Fußgängerüberwegen am ZOB / S-BahnhofZur Vorlage · 0121/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE in der Bezirksvertretung VIII für den Essener Stadtbezirk hat einen Antrag mit der Nummer 0121/2026/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung von einem oder mehreren Fußgängerüberwegen im Bereich der Bahnhofstraße zu prüfen. Die Untersuchung soll sich auf den Abschnitt zwischen der Poststraße und der Hofstraße konzentrieren.
Die Fraktionsvorsitzende Iris Sarholz beantragt, dass eine Prüfung stattfindet, ob solche Überwege entweder temporär oder dauerhaft eingerichtet werden können. Hintergrund des Antrags ist die Anbindung des ZOB sowie des S-Bahnhofs. Laut dem Dokument soll sichergestellt werden, dass der Zugang zu den dortigen Parkplätzen und zum Markt für Fußgänger gut erreichbar und sicher gestaltet ist. Der Antrag weist darauf hin, dass im aktuellen Straßenverlauf keine gesicherten Fußgängerüberwege existieren, die eine direkte Verbindung zwischen diesen Punkten ermöglichen. Ziel der Prüfung ist es, die Sicherheit und Erreichbarkeit des Verkehrsknotenpunktes für Fußgänger zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 14.Beseitigung mehrerer Gefahrenstellen in Überruhr/SchulwegsicherungZur Vorlage · 0122/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE in der Bezirksvertretung VIII hat einen Antrag zur Beseitigung von Gefahrenstellen in Überruhr vorgelegt. Die Antragstellerin Iris Sarholz fordert, dass die Verwaltung die sogenannten freien Rechtsabbieger entlang der Marie-Juchacz-Straße aufhebt und die Abbiegemöglichkeit stattdessen durch eine Signalanlage regelt.
Der Antrag bezieht sich auf die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende. Es wird angeführt, dass freie Rechtsabbieger an Knotenpunkten häufig als Unfallhäufungspunkte auftreten können, da die Abbiegegeschwindigkeit ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmende darstellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich des Zwei-Richtungsradwegs sowie der Kreuzung zur Langenberger Straße, um die Sicherheit auf den dortigen Schulwegen zu gewährleisten. Die Maßnahme wird mit dem Ziel der sogenannten „Vision Zero“ begründet, wonach die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gegenüber der Verkehrsflussoptimierung priorisiert werden soll.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 15.Ladeboxen für E-Bike-Akkus an der Fahrradstation am Kupferdreher BahnhofZur Vorlage · 0123/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat einen Antrag zur Erweiterung der Ausstattung an der Fahrradstation am Bahnhof Kupferdreh vorgelegt. Der von Christian Sieg eingereichte Vorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Installation von wetterfesten und diebstahlsicheren Ladeboxen für E-Bike-Akkus prüft und umsetzt.
Derzeit ist die Unterbringung von E-Bikes inklusive Akkus an der Station aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, was den Nutzerinnen und Nutzern das Entfernen der Akkus vor Ort abverlangt. Die beantragten Ladeboxen sollen über integrierte Steckdosen verfügen und technische Anforderungen an Witterungsbeständigkeit, Vandalismusresistenz sowie Brandschutz erfüllen. Zudem soll die Platzierung im Außenbereich der Station unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit realisiert werden.
Hinsichtlich der Finanzierung wird die Prüfung von Fördermitteln, beispielsweise aus Landesprogrammen zur Radverkehrsförderung, sowie die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung durch die Nutzer, etwa durch ein Mietmodell, angeregt. Die Verwaltung soll zudem einen Kosten- und Zeitplan für die Umsetzung erstellen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 16.Schmierereien am Stromkasten Heisingen entfernenZur Vorlage · 0124/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII liegt mit der Vorlage 0124/2026/SPD ein Antrag von Christian Sieg vor, der die Entfernung von Schmierereien an einem Stromkasten im Essener Stadtteil Heisingen zum Gegenstand hat. Der betreffende Verteilerkasten befindet sich in der Ortsmitte des Stadtteils, unmittelbar vor der Georgschule.
Dem Antrag zufolge wurde das Objekt in den vergangenen Wochen mit roter Farbe besprüht und mit Schriftzügen versehen, die einen Bezug zum RWE-Fanclub aufweisen. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen dieses Antrags dazu aufgefordert, die Reinigung des Stromkastens umgehend zu veranlassen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, Kontakt zu den Mitgliedern des genannten Fanclubs aufzunehmen, um die Situation vor Ort zu adressieren.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 17.Schmierereien im Ludwig-Kessing-Park in ÜberruhrZur Vorlage · 0125/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII liegt der Antrag 0125/2026/SPD vor, der die Entfernung von Schmierereien im Essener Stadtteil Überruhr zum Gegenstand hat. Christian Sieg fordert die Verwaltung dazu auf, Graffiti-Schäden an verschiedenen öffentlichen Plätzen und Aufenthaltsorten zu beseitigen.
Betroffen sind insbesondere der Ludwig-Kessing-Park sowie der Wanderweg im Wichtelthal. Der Antrag weist darauf hin, dass Bänke und Mülleimer in diesen Bereichen bereits seit längerer Zeit Verschmutzungen aufweisen. Darüber hinaus wird die Reinigung einer Bank am Wanderweg in Richtung Kapelle an der Mönkhoffstraße, in unmittelbarer Nähe zum Aussichtspunkt Ruhrblick, beantragt.
Laut dem Dokument wurden die genannten Verschmutzungen bereits wiederholt über den Mängelmelder der Stadt Essen gemeldet, sind jedoch weiterhin im Stadtteilbild präsent. Ziel des Antrags ist eine zeitnahe und regelmäßige Reinigung der dokumentierten Orte, um die Pflege des öffentlichen Raums in Überruhr sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 18.Urnenbeisetzungsmöglichkeit (Rondell mit Baum mittig) auf dem St. Georg-Friedhof / Heisingen schaffenZur Vorlage · 0126/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0126/2026/SPD liegt der Bezirksvertretung VIII ein Vorschlag zur Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf dem alten St. Georg-Friedhof in Heisingen vor. Christian Sieg regt an, eine Form der Urnenbeisetzung einzuführen, die als Rondell mit einem zentral platzierten Baum gestaltet ist.
Der Antrag begründet, dass die Nachfrage nach Urnenbestattungen zunimmt. Die vorgeschlagene Art der Beisetzung, wie sie bereits in anderen Teilen des Bezirks VIII praktiziert wird, zeichnet sich dadurch aus, dass sie keine zusätzliche Pflege erfordert und die Anbringung von Namensplatten ermöglicht.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Umsetzung dieses Bestattungsangebots auf dem genannten Friedhof möglich ist. Als Grundlage für diese Prüfung wird darauf verwiesen, dass auf der Fläche des alten St. Georg-Friedhofs entsprechende Freiflächen zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 19.Uhr am alten Rathaus Heisingen wieder in Betrieb nehmenZur Vorlage · 0127/2026/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag Nummer 0127/2026/SPD hat Christian Sieg ein Anliegen zur Instandsetzung der Uhr am alten Rathaus Heisingen in die Bezirksvertretung VIII eingebracht. Der Antrag richtet sich an die Stadtverwaltung mit der Bitte, die Uhr wieder funktionsfähig zu machen. Die Entscheidung über diesen Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung VIII am 3. Februar 2026 vorgesehen.
Nach einer vorangegangenen Maßnahme, die ebenfalls auf einen Antrag aus der Bezirksvertretung VIII zurückging, war die Uhr nach einem mehrjährigen Stillstand wieder in Betrieb genommen worden und funktionierte ordnungsgemäß. Seit einiger Zeit steht das Zifferblatt jedoch erneut still. Der vorliegende Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die notwendigen Reparaturarbeiten durchzuführen, um den Betrieb der Uhr am alten Rathaus Heisingen sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 19. a.Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel 2026Zur Vorlage · 2019/2025/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel wird in ihrer Sitzung am 3. Februar 2026 über die Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2026 entscheiden. Grundlage hierfür ist der vom Rat der Stadt verabschiedete Doppelhaushalt 2025/2026, der den Bezirksvertretungen jeweils einen Ansatz von 300.000 Euro für die Förderung bezirklicher Aufgaben bereitstellt. Zusätzlich steht ein „Sondertopf“ in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung, dessen Mittel aus den Fachbereichen Immobilienwirtschaft, Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga stammen und zweckgebunden für Projekte dieser Bereiche einzusetzen sind.
Für die Mittelverwendung liegen verschiedene Zuwendungsanträge vor. Dazu gehören unter anderem die Überdachung eines Jugendraums bei der Teutonia Überruhr, ein Gradierwerk für das Kurt-Schumacher-Zentrum durch die AWO sowie Anschaffungen wie Metallbänke und Scheinwerfer für einen Bürgertreff. Weitere beantragte Maßnahmen umfassen die Ausstattung mit Medien für die KÖB, ein Zirkusprojekt der Grundschule Burgaltendorf, Einsatzkleidung für die DLRG sowie ein Projekt zur Sozialkompetenz an der Hinsbeckschule.
Die Verwendung der Mittel wurde in einer Vorbesprechung mit den Fraktionen und einem Einzelmitglied am 26. Januar 2026 erörtert. Im Rahmen dieses Prozesses wurden für Anträge der Teutonia Überruhr und der AWO ergänzende Informationen durch den CDU-Vorsitzenden eingeholt. Über die Verwendung etwaiger Restmittel, für die noch kein Verwendungszweck festgelegt wurde, wird die Bezirksvertretung bei Bedarf im Laufe des Haushaltsjahres entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 20.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 21.Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1842/2025/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie auf die Verwaltung übertragen. Dieser Grundsatzbeschluss folgt auf einen Antrag der Fraktionen CDU und SPD.
Die Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, welches im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Bau von Wohnraum durch Erleichterungen bei der Umnutzung und Nachverdichtung zu fördern. Um die kommunale Planungshoheit sicherzustellen, sieht § 36a BauGB ein Zustimmungserfordernis der Gemeinde vor. Diese Zustimmung kann an Bedingungen wie Anforderungen an die Baugestaltung oder die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum geknüpft werden. Falls die Gemeinde eine Zustimmung nicht innerhalb einer Drei-Monats-Frist verweigert, tritt eine Zustimmungsfiktion ein.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidungskompetenz dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen, da dieser bereits für die Entscheidung über Bebauungspläne zuständig ist. Der Rat behält sich das Recht vor, in Einzelfällen selbst über Zustimmungen zu entscheiden. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gemäß der Hauptsatzung angehört. Zur Anwendung der Regelungen entwickelt die Verwaltung derzeit Leitlinien, die sich unter anderem an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientieren sollen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.Zebrastreifen Kita Dilldorfer Höhe; hier: Ergebnis des Ortstermins vom 09.12.25 Bezug: BV VIII 02.09.25; TOP 9.2.; 1170/2025/BV VIIIZur Vorlage · 1964/2025/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel befasst sich mit der Verkehrsgestaltung im Bereich der Kita Dilldorfer Höhe. Grundlage der Vorlage sind eine Eingabe aus der Bürgerschaft sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Zebrastreifen an dieser Stelle. Im Rahmen des Verfahrens fand am 9. Dezember 2025 ein Ortstermin statt, an dem auch Vertreter der Fraktionen teilnahmen.
Auf Basis der bei diesem Termin geführten Gespräche liegt nun ein Beschlussvorschlag vor. Die Bezirksvertretung beantragt, dass die Verwaltung eine Kostenermittlung für eine Aufpflasterung mit rotem Gussasphalt erstellt, wie es in einer Stellungnahme der Verwaltung vom 8. Juli 2025 bereits vorgeschlagen wurde. Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, ob alternativ eine weiße Abmarkierung oder eine andere Kennzeichnung auf Höhe des Kindergartens realisierbar ist. Die Empfehlung zur Annahme des Beschlussvorschlags stützt sich auf die Ergebnisse des Ortstermins.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 23.Gefahrfreie Querung der Straße Lelei; hier: Ergebnis des Ortstermins vom 09.12.25 Bezug: BV VIII 02.09.25; TOP 9.5; 1148/2025/ BV VIIIZur Vorlage · 1961/2025/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel befasst sich mit der Gestaltung einer gefahrenfreien Querung der Straße Lelei. Hintergrund der Vorlage ist eine Eingabe aus der Bürgerschaft sowie die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung, die bereits in einer vorangegangenen Sitzung thematisiert wurden.
Im Rahmen der Bearbeitung fand am 9. Dezember 2025 ein Ortstermin statt, an dem Vertreter der Verwaltung und der Fraktionen teilnahmen. Basierend auf den Ergebnissen dieses Termins wird nun vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Prüfung konkreter Maßnahmen zu beauftragen. Konkret soll untersucht werden, ob im Bereich der Einmündung Staelsfeld zur Straße Lelei eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob am Ende des Gehwegs an der Einmündung Staelsfeld/Lelei Poller sowie entsprechende Abmarkierungen angebracht werden können.
Die Empfehlung für diesen Beschlussvorschlag ergibt sich aus den Gesprächen, die während des Ortstermins vor Ort geführt wurden. Ziel der Prüfung ist es, die Verkehrssicherheit im Bereich der genannten Straßenkreuzung zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 24.Gestaltung des Ufers des Deilbachs; hier: Ergebnis des Ortstermins vom 13.01.26 Bezug: BV VIII 05.11.25, 1567/2025/CDUZur Vorlage · 2020/2025/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel wird in ihrer Sitzung am 3. Februar 2026 über die weitere Gestaltung des Deilbachufers entscheiden. Grundlage der Vorlage ist ein Ortstermin vom 13. Januar 2026, an dem Vertreter des Umweltamtes, des Amtes für Straßen und Verkehr sowie von Grün & Gruga und verschiedene Fraktionen teilnahmen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den zweiten Punkt eines Antrags der CDU nicht weiter zu verfolgen. Bezüglich des dritten Punktes des Antrags wird die Verwaltung beauftragt, eine Fuß- und Radwegverbindung entlang des westlichen Deilbachufers zu prüfen. Diese Verbindung soll vom Spielplatz „Deilbachtal“ in nördlicher Richtung bis zum ZOB Kupferdreh führen. Darüber hinaus soll die Prüfung einer Anbindung des Spielplatzes „Deilbachtal“ an den Deilbachradweg in südlicher Richtung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 25.Baumaßnahme der SWE AG hier: Gas- und Wasserbaumaßnahme Hinseler HofZur Vorlage · 0153/2026/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung VIII am 3. Februar 2026 wird über eine geplante Baumaßnahme der SWE AG im Bereich Hinseler Hof beraten. Gegenstand der Vorlage 0153/2026/BV VIII ist ein Bauvorhaben zur Instandsetzung bzw. Verlegung von Gas- und Wasserleitungen durch den Essener Versorger.
Die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel soll im Rahmen dieser Sitzung die Ausführungen der SWE AG offiziell zur Kenntnis nehmen. Ein zentraler Punkt des Beschlussvorschlags ist die Entscheidung über die vorgeschlagene Verkehrsführung während der Bauarbeiten. Die Details zur Umsetzung sowie die Auswirkungen auf den fließenden Verkehr sind in einem beigefügten Verkehrsprotokoll und weiteren Unterlagen erläutert. Das Gremium wird gebeten, der geplanten Verkehrsregelung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Eine abschließende Bewertung der baulichen Maßnahmen erfolgt auf Basis der bereitgestellten technischen Informationen und der damit verbundenen verkehrstechnischen Anpassungen im Stadtbezirk.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 26.Korrekturen und Ergänzungen zur Vorlage 0056/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 1275/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes umfasst Korrekturen und Ergänzungen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026. Dabei beziehen sich die Anpassungen auf die bereits bestehende Vorlage 0056/2025/4.
Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die Ergänzung einer Tabelle zur temporären Befreiung von Zweckbindungen gemäß § 55 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes NRW. Durch diese Anpassung soll in begründeten Einzelfällen eine Abweichung ermöglicht werden, wobei die Erfüllung der Zweckbindung weiterhin als gegeben gilt. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Korrektur der geplanten Belegung für die Einrichtung am Bonhoefferweg im Stadtteil Horst. Die aktualisierten Zahlen sehen eine Gesamtbelegung von 94 Kindern vor, wovon 24 Kinder unter drei Jahren und 70 Kinder über drei Jahren sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Bildung und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX diese Änderungen zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.Verkaufsoffene Sonntage 01.01.2026 bis 31.07.2026Zur Vorlage · 1928/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen erlassen werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen und Empfehlungen der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zeitraum von Dezember 2025 bis Februar 2026.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach aktueller Rechtsprechung eine hinreichende Gewichtung von Sachgründen, wie etwa den Zusammenhang mit örtlichen Festen oder die Stärkung des Einzelhandels, wobei das Prinzip der Wettbewerbsneutralität und der Schutz der Arbeitsruhe zu wahren sind. Die Stadtverwaltung betont, dass die Prüfung der Sachgründe und die Dokumentation der öffentlichen Interessen im Einzelfall erfolgen müssen.
Trotz dieser verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen wurden der Verwaltung durch den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. und die Essen Marketing GmbH Terminvorschläge für das Jahr 2026 vorgelegt. Diese Vorschläge stützen sich auf die gesetzlich vorgesehenen Sachgründe im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + Bündnis 90/Die Grünen BV 5
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 29.1.000-Bäume-Programm- Bericht zum Stand der Umsetzung, Baumpflanzungen 2025/2026Zur Vorlage · 1944/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des „1.000-Bäume-Programms“ der Stadt Essen sollen in der Pflanzperiode 2025/2026 weitere 200 Bäume in Parkanlagen, Grünflächen und auf Spielplätzen gepflanzt werden. Nachdem im Jahr 2024 bereits 258 Bäume gesetzt wurden, konzentriert sich die aktuelle Phase auf die Erweiterung des Baumbestands durch klimaresiliente und insektenfreundliche Arten.
Die Auswahl der Pflanzorte basiert auf der Klimaanalyse Essen 2022 sowie einer geografischen Auswertung der Baumkronendichte mittels eines GIS-Systems. Ziel ist es, Bereiche mit hohen Temperaturen oder geringer Begrünung gezielt zu stärken. Bei der Auswahl der Baumarten liegt der Fokus auf sogenannten „Zukunftsbäumen“, die eine hohe Anpassungsfähigkeit an steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsmuster aufweisen. Die Umsetzung erfolgt nach den Vorgaben des Handlungsleitfadens BaumAdapt sowie den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau.
Die Neupflanzungen werden an insgesamt 18 Standorten in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, darunter im Park im Universitätsviertel, im Südpark Kray und im Grünzug Hörster Feld. Für die Pflanzung dieser 200 Bäume wurden Fördermittel in Höhe von 340.400 Euro aus dem Bundesprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 30.Baumbilanz 2024Zur Vorlage · 0028/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen die Baumbilanz für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Berichterstattung erfolgt vor dem Hintergrund der EU-Wiederherstellungsverordnung, die bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischen Grünflächen vorsieht, sowie der sogenannten „3–30–300-Regel“ für den Zugang zu urbanem Grün.
Der städtische Baumbestand in Essen verringerte sich im Zeitraum von 2023 auf 2024 numerisch um insgesamt 7.765 Bäume. Während der Bestand im Jahr 2023 noch 208.342 Bäume umfasste, belief sich die Zahl im Jahr 2024 auf 200.577. Im betrachteten Jahr wurden 2.310 Fällungen verzeichnet, während 960 Neupflanzungen sowie natürliche Verjüngungen registriert wurden. Unter Berücksichtigung der natürlichen Verjüngung ergibt sich ein Rückgang des Gesamtbaumbestandes um 6.304 Bäume.
Als Ursachen für die numerischen Veränderungen führt die Verwaltung verschiedene Faktoren an. Neben natürlichen Einflüssen wie Stürmen, Dürre oder Insektenbefall können auch die Wuchsdynamik und die natürliche Verjüngung die Anzahl der Bäume beeinflussen. So kann das Absterben eines Altbaums und das gleichzeitige Aufkommen zahlreicher Jungbäume die numerische Bilanz verändern. Zudem werden in der aktuellen Datengrundlage keine Flächenverkäufe oder Rodungen für Bauvorhaben berücksichtigt, und Verzögerungen bei Baumkontrollen können die zeitliche Erfassung von Bestandsänderungen beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung)
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 30. b.Baumbilanz 2024Zur Vorlage · 0028/2026/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0028/2026/6 1. Ergänzung enthält eine korrigierte Baumbilanz für das Jahr 2024 der Stadt Essen. Die Anpassung der Tabelle 1 und der Erläuterungen erfolgte, da in der ursprünglichen Fassung Neupflanzungen bei der Übertragung der Zahlen unvollständig berücksichtigt wurden. Der Bericht ist Teil eines jährlichen Monitorings, das die Einhaltung der EU-Wiederherstellungsverordnung sowie Prinzipien wie die „3–30–300-Regel“ für städtisches Grün im Blick hat.
Die numerische Auswertung zeigt für verschiedene Zuständigkeitsbereiche unterschiedliche Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr 2023. So verzeichnete der Fachbereich 67 einen Rückgang von 5.406 Bäumen, während im Bereich des Amtes für Straßen und Verkehr (FB 66) ein Zuwachs von 225 Bäumen dokumentiert wurde. Die Verwaltung führt diese Veränderungen auf natürliche Prozesse wie Wuchsdynamiken, Störungen durch Wetterereignisse oder Insekten sowie auf die natürliche Verjüngung zurück, bei der eine hohe Anzahl an Jungbäumen entstehen kann. Zudem werden Verzögerungen in der Datenerfassung durch die zeitliche Abfolge von Baumkontrollen und das Fehlen von Informationen zu Flächenverkäufen oder Rodungen im Rahmen der Stadtentwicklung als Gründe für die numerischen Differenzen angeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sollen die Ausführungen zur Baumbilanz zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 31.Mitteilungen der Verwaltung und anderer DienststellenZur Vorlage · 2015/2025/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel am 3. Februar 2026 werden verschiedene Mitteilungen der Verwaltung und anderer Dienststellen zur Kenntnis genommen. Ein Punkt betrifft die Aufstellung von Laubkörben in Hattingswiese und am Hinseler Hof, wobei die EBE mitteilte, dass Standorte für das kommende Jahr vorgemerkt sind und die derzeitigen Körbe wieder eingezogen werden. Zudem liegt eine Stellungnahme des Fachbereichs 67 zur Pflege von Straßenbäumen im Bereich der Byfanger Straße und des Reulsbergwegs in Kupferdreh vor, die sich auf die Beseitigung von Wurzelschäden bezieht.
Die Vorlage umfasst darüber hinaus Informationen zu verschiedenen Infrastruktur- und Bildungsthemen. Dazu gehören der Zwischenstand zur Anmeldesituation an den Essener Grundschulen auf der Ruhrhalbinsel sowie der Sachstand zum Schulhof der Hinsbeckschule und die Begehung der Grundschule Überruhr. Weitere behandelte Themen sind die Barrierefreiheit am Roten Platz in Holthausen, die Buswendeanlage Lanfermannfähre sowie verschiedene Wegeverbindungen, etwa zwischen der Drehscheibe und der Kurt-Schumacher-Brücke oder im Ludwig-Kessing-Park. Des Weiteren werden Informationen zur Kennzeichnung von Parkplätzen mit Elektrosäulen, zu Ladesäulen für Elektro-PKW sowie zur Verkehrssicherheit in der Klapperstraße aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 31.1Laubkorb Hattingswiese/Hinseler Hof Bezug: BV VIII 02.12.2025, TOP 17.4
- 31.2Situation an Grundschulen auf der Ruhrhalbinsel Bezug: BV VIII 02.12.25, 1808/2025/CDU
- 31.3Barrierefreiheit „Roter Platz“ in Holthausen Bezug: BV VIII 02.09.2025, DS 1278/2025/CDU, TOP 12
- 31.4Buswendeanlage Lanfermannfähre Bezug: BV VIII 04.03.2025, TOP 19.6
- 31.5Verbindungsweg Drehscheibe/Kurt-Schumacher-Brücke Bezug: BV VIII 05.11.2025, TOP 33.4
- 31.6Wanderweg zwischen Holthuser Tal und Deipenbecktal; Hinderfeldshof Bezug BV VIII 06.06.23; 0830/2023/SPD, TOP 10
- 31.7Pflege von Straßenbäumen – Beseitigung von Wurzelschäden im Bereich Dixbäume, Byfanger Straße, und Reulsbergweg in Kupferdreh Bezug: BV VIII 05.11.2025, DS 1572/2025/CDU, TOP 20
- 31.8Sachstand Schulhof Hinsbeckschule Bezug: BV VIII 05.11.2025, DS 1581/2025/SPD, TOP 21
- 31.9Kenntlichmachen von Parkplätzen mit Elektrosäulen Bezug: BV VIII 05.11.2025, TOP 34.10
- 31.10Ladesäulen für Elektro PKW Bezug: BV VIII 05.11.2025, TOP 34.9
- 31.11Begehung der Grundschule Überruhr; Hinseler Hof Bezug: BV VIII 05.11.2025, DS 1446/2025/VIII, TOP 28
- 31.12Fehlende Wegeverbindung Ludwig-Kessing-Park Bezug: BV VIII 01.04.25, DS 0451/2025/SPD
- 31.13Gefahrfreie Querung der Klapperstraße Höhe Haus Nr. 33-39 Bezug: BV VIII 05.11.2024, DS 1587/2024/SPD, TOP 12
- 32.Termine, Geschäftliches, Verschiedenes
- 33.Anfragen und Mitteilungen aus der Bezirksvertretung
- 33.1Bankplatz Butenbergskamp/Lelei
- 33.2Bankplatz Am Herrenbusch/Elsaßstraße
- 33.3Hochbeete Schaffelhofer Weg
- 33.4Sanierung Eisenbrücke Heisingen/Kupferdreh
- 33.5Grundschulen im Bezirk
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 6.Bauvorhaben Deilbachtal
- 7.Sicherung des Industriestandortes Deilbachtal
- 34.Verschiedenes/Geschäftliches
- 35.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil