Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vom 25.11.2025
- 2.Austausch mit der Polizei im Bezirk
- 3.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Umwandlung der Straße Ostropweg in eine AnliegerstraßeZur Vorlage · 1978/2025/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX wird über eine Bürgereingabe zur Verkehrsgestaltung im Ostropweg beraten. Mit einem Schreiben vom 15. Juli 2025 regte ein Bürger an, die Straße Ostropweg in eine Anliegerstraße umzuwandeln. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 1978/2025/BV IX dient der Information des Gremiums über diesen Antrag sowie die darauf folgende behördliche Stellungnahme.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu dem vorliegenden Anliegen bereits eine Stellungnahme vom 30. Oktober 2025 abgegeben, welche Bestandteil der Vorlage ist. Die Bezirksvertretung IX wird sich in ihrer Sitzung am 27. Januar 2026 mit den Ausführungen der Verwaltung befassen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Erläuterungen der zuständigen Stelle lediglich zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 5.Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1842/2025/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie auf die Verwaltung übertragen. Dieser Grundsatzbeschluss folgt auf einen Antrag der Fraktionen CDU und SPD.
Die Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, welches im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Bau von Wohnraum durch Erleichterungen bei der Umnutzung und Nachverdichtung zu fördern. Um die kommunale Planungshoheit sicherzustellen, sieht § 36a BauGB ein Zustimmungserfordernis der Gemeinde vor. Diese Zustimmung kann an Bedingungen wie Anforderungen an die Baugestaltung oder die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum geknüpft werden. Falls die Gemeinde eine Zustimmung nicht innerhalb einer Drei-Monats-Frist verweigert, tritt eine Zustimmungsfiktion ein.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidungskompetenz dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen, da dieser bereits für die Entscheidung über Bebauungspläne zuständig ist. Der Rat behält sich das Recht vor, in Einzelfällen selbst über Zustimmungen zu entscheiden. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gemäß der Hauptsatzung angehört. Zur Anwendung der Regelungen entwickelt die Verwaltung derzeit Leitlinien, die sich unter anderem an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientieren sollen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Verkaufsoffene Sonntage 01.01.2026 bis 31.07.2026Zur Vorlage · 1928/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen erlassen werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen und Empfehlungen der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zeitraum von Dezember 2025 bis Februar 2026.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach aktueller Rechtsprechung eine hinreichende Gewichtung von Sachgründen, wie etwa den Zusammenhang mit örtlichen Festen oder die Stärkung des Einzelhandels, wobei das Prinzip der Wettbewerbsneutralität und der Schutz der Arbeitsruhe zu wahren sind. Die Stadtverwaltung betont, dass die Prüfung der Sachgründe und die Dokumentation der öffentlichen Interessen im Einzelfall erfolgen müssen.
Trotz dieser verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen wurden der Verwaltung durch den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. und die Essen Marketing GmbH Terminvorschläge für das Jahr 2026 vorgelegt. Diese Vorschläge stützen sich auf die gesetzlich vorgesehenen Sachgründe im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + Bündnis 90/Die Grünen BV 5
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 8.Korrekturen und Ergänzungen zur Vorlage 0056/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 1275/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes umfasst Korrekturen und Ergänzungen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026. Dabei beziehen sich die Anpassungen auf die bereits bestehende Vorlage 0056/2025/4.
Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die Ergänzung einer Tabelle zur temporären Befreiung von Zweckbindungen gemäß § 55 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes NRW. Durch diese Anpassung soll in begründeten Einzelfällen eine Abweichung ermöglicht werden, wobei die Erfüllung der Zweckbindung weiterhin als gegeben gilt. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Korrektur der geplanten Belegung für die Einrichtung am Bonhoefferweg im Stadtteil Horst. Die aktualisierten Zahlen sehen eine Gesamtbelegung von 94 Kindern vor, wovon 24 Kinder unter drei Jahren und 70 Kinder über drei Jahren sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Bildung und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX diese Änderungen zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aufwertung der Schnellbuslinie 19 zum XBusZur Vorlage · 1776/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Aufwertung der Schnellbuslinie SB19 zum XBus, vorläufig unter dem Arbeitstitel X15. Voraussetzung für den Beschluss ist, dass die entstehenden Mehrkosten einen Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Maßnahme sieht eine Änderung des Nahverkehrsplans vor, um das Angebot zwischen Essen, Velbert und Heiligenhaus zu verbessern.
Das XBus-Konzept des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) beinhaltet eine Ausweitung der Betriebszeiten bis 23:00 Uhr sowie die Einführung eines 30-Minuten-Taktes zwischen dem Essener Hauptbahnhof und Heiligenhaus, auch an Sonn- und Feiertagen. Zudem sollen höhere Qualitätsstandards durch ein spezielles Fahrzeugdesign, komfortablere Sitze und kostenfreies WLAN umgesetzt werden.
Die Stadt Essen trägt die Kosten für die Ausweitung der Betriebszeiten auf ihrem Stadtgebiet. Die Verwaltung beziffert diesen Aufwand auf eine Spanne zwischen 77.000 und 200.000 Euro. Zur Finanzierung wird ein Teil der jährlichen Einsparungen aus der Einstellung der Linie E93 vorgeschlagen, die rund 280.000 Euro pro Jahr beträgt. Damit soll ab dem Haushaltsjahr 2027 eine Nettoverbesserung des Gesamthaushalates von mindestens 80.000 Euro erreicht werden. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 geplant, um Förderungen durch den VRR nutzen zu können.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 10.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme "Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke"Zur Vorlage · 1576/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Gesamtkosten für die Maßnahme „Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke“ in Essen-Werden. Laut einer Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sollen sich die Kosten von ursprünglich 1.423.000 EUR um 1.841.000 EUR auf nunmehr 3.264.000 EUR erhöhen. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Rat der Stadt Essen am 10. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Grundlage für die Kostensteigerung sind neue statische Berechnungen, wonach die aktuellen Anforderungen nicht erfüllt werden und eine grundlegende Sanierung notwendig ist, um die Nutzbarkeit der Brücke bis zum Jahr 2038 zu gewährleisten. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Verstärkung der Querkrafttragfähigkeit durch das Einbringen von Schubnadeln sowie zusätzliche Ingenieurleistungen. Da die Brücke für die Arbeiten stark abgelastet werden muss, können keine Standardgeräte verwendet werden, was den Einsatz von Gerüstkonstruktionen und einem Ponton erforderlich macht. Zudem sollen weitere Materialproben auf Spannungsrisskorrosion untersucht werden. Die Kostensteigerung resultiert zudem aus der Inflation seit dem ursprünglichen Beschluss im Jahr 2017.
Der Baustart ist für die erste Jahreshälfte 2026 vorgesehen, wobei mit einer Bauzeit von etwa einem Jahr und damit verbundenen Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Eigenmitteln.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.aUmgestaltung "Hauptstraße" in Kettwig in Höhe Einmündung Wilhelmstraße (Querungshilfe, Parkplätze, Fahrradbügel)Zur Vorlage · 1913/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Umgestaltung der Hauptstraße in Kettwig im Bereich der Einmündung zur Wilhelmstraße. Hintergrund der Maßnahme sind Anfragen aus der Vergangenheit, die eine sicherere Querung für Fußgänger sowie zusätzliche Stellplätze forderten. In den Jahren 2021 und 2022 ereigneten sich an dieser Stelle Unfälle, bei denen Fußgänger beteiligt waren.
Im Rahmen der geplanten Arbeiten soll die bestehende Querung zu einem Fußgängerüberweg ausgebaut werden. Um die Sichtverhältnisse für abbiegende Fahrzeuge zu verbessern, wird eine Markierung entfernt, die das Parken am Fahrbahnrand suggeriert. Die bisherige Be- und Entladezone soll in einen Parkstreifen umgewandelt werden, der Platz für drei Pkw sowie drei Stellplätze für Lastenräder bietet. Ein Stellplatz wird als Behindertenstellplatz ausgewiesen.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Herbst 2026 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa sechs Monaten veranschlagt wird. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 80.000 Euro, wovon 30.000 Euro für den Straßenbau und 50.000 Euro für die Beleuchtung vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, während die Bezirksvertretung IX keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: (kein Text vorhanden) - 11.Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen gegenüber des Gebäudes Wupperstraße 3 in Essen-KettwigZur Vorlage · 1918/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, gegenüber des Gebäudes Wupperstraße 3 in Essen-Kettwig zwei Carsharing-Stellplätze einzurichten. Damit sollen zwei bisher nicht bewirtschaftete Allgemeinparkplätze in eine Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing umgewandelt werden. Das Vorhaben steht im Kontext der städtischen Verkehrsplanung, die bis zum Jahr 2035 eine Veränderung des Modal Split und eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs anstrebt.
Im Rahmen einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung IX wurden Bedenken hinsichtlich des Gefälles am geplanten Standort geäußert, weshalb nach Alternativen auf ebener Fläche gefragt wurde. Der Antragsteller erklärte daraufhin, dass das Gefälle durch moderne Fahrzeugausstattungen wie elektrische Handbremsen und Berganfahrassistenten ausgeglichen werden könne. Zudem seien alternative Standorte in der unmittelbaren Umgebung aufgrund von Problemen mit Gehwegparken oder einem erhöhten Reinigungsaufwand durch Bäume weniger geeignet.
Da die verwaltungsinternen Prüfungen sowie die verkehrliche Stellungnahme positiv verlaufen sind, plant das Amt für Straßen und Verkehr, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Die Bezirksvertretung IX wird hierzu angehört. Die Nutzung der Stellplätze ist gebührenpflichtig; pro Stellplatz fällt eine monatliche Gebühr von 20 Euro sowie eine einmalige Verwaltungsgebühr von 50 Euro für die Bearbeitung des Antrags an.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich Bedenken erhoben - 12.Straßenbenennung hier: Benennung eines Platzes nach "Peter Ulner" vor der St. Lucius Kirche -Arbeitsbezeichnung K36 - im Stadtteil WerdenZur Vorlage · 1387/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX befasst sich mit dem Antrag, einen Platz im Stadtteil Werden als „Peter-Ulner-Platz“ zu benennen. Der Vorschlag geht von der evangelischen Kirchengemeinde Werden und dem Geschichts- und Kulturverein Werden aus. Betroffen ist die Grünfläche vor der St. Lucius Kirche, die derzeit unter der Arbeitsbezeichnung K36 geführt wird.
Die Benennung bezieht sich auf Peter Ulner, einen Benediktinermönch der Abtei Werden und ehemaligen Pfarrer der St. Lucius Kirche, der als Gründer des Protestantismus in Werden gilt. Im Jahr 1550 vollzog er dort erstmals das Abendmahl in zwei Gestalten. Die evangelische Kirchengemeinde feiert in diesem Jahr das 475. Jubiläum dieses Ereignisses.
Da es sich um eine Grünfläche von Grün und Gruga handelt, sind keine Gebäude von der Umbenennung betroffen; die zuständige Gesellschaft hat der Benennung bereits zugestimmt. Die anfallenden Kosten beschränken sich auf die Erstellung eines Straßennamenschildes. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidung über die Benennung solcher Plätze bei der Bezirksvertretung. Nach dem formellen Verfahren wird der Beschluss im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht und nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.1Benennung eines Platzes nach "Peter Ulner" vor der St. Lucius Kirchen in Essen-Werden hier: Ergebnisprotokoll über den Ortstermin am 17.11.2025
- 13.Satzung zur Aufhebung der Ortssatzung über die Baugestaltung im Bebauungsgebiet Kemmannsweg, verlängerter Thiemannstraße und Schmachenbergstraße Stadtbezirk: IX, Stadtteil: KettwigZur Vorlage · 1947/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Aufhebung der Ortssatzung über die Baugestaltung im Bebauungsgebiet zwischen dem Kemmannsweg, der verlängerten Thiemannstraße und der Schmachtenbergstraße im Stadtteil Kettwig. Die entsprechende Satzung wurde ursprünglich im Jahr 1954 beschlossen und trat 1955 rechtsverbindlich in Kraft.
Eine juristische Prüfung im Jahr 2020 ergab, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen der Satzung aufgrund fehlender Überleitungsvorschriften nicht mehr wirksam sind. Die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen bleiben jedoch weiterhin anwendbar. Die Verwaltung führt aus, dass die veralteten gestalterischen Vorgaben angesichts moderner Anforderungen an Wohnraum und Sanierungen häufig Abweichungsanträge erforderlich machen. Da nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen oder Erweiterungen von Bestandsgebäuden Abweichungen zwingend zuzulassen sind, führt die Fortführung der Satzung zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand durch notwendige Einzelentscheidungen.
Ziel der Aufhebung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine bürgerfreundlichere Verwaltung zu ermöglichen, da die städtebauliche Entwicklung im betreffenden Gebiet bereits auf Basis des Baugesetzbuches erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Aufhebung der Satzung beschließt. Die Bezirksvertretung IX hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 14.Haushalt 2026 hier: Vergabe bezirklicher MittelZur Vorlage · 2010/2025/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX berät über die Verwendung der Haushaltsmittel für das Jahr 2026. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 steht der Bezirksvertretung ein Ansatz von 300.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich ist ein Sonderbudget in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen, das für die Bereiche Immobilienwirtschaft, Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga eingesetzt werden soll. Bei der Vergabe dieses Sonderbetrags wird eine weitestgehende gleichmäßige Mittelverteilung angestrebt.
Die Verwendung der Haushaltsmittel wurde im Januar 2026 vom interfraktionellen Arbeitskreis Finanzen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit beraten. Die konkrete Vorschlagsliste zur Verteilung der Mittel ist der Vorlage beigefügt. Über die Verwendung von Beträgen, für die zum jetzigen Zeitpunkt noch kein spezifischer Verwendungszweck festgelegt wurde, wird die Bezirksvertretung IX bei Bedarf im Laufe des Haushaltsjahres entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Sanierung der Straße "Hohe Buchen" in BredeneyZur Vorlage · 0061/2026/CDU/FDP-EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU- und die FDP-EBB-Fraktionen der Bezirksvertretung IX haben einen gemeinsamen Antrag zur Sanierung der Straße „Hohe Buchen“ in Bredeney vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 0061/2026/CDU/FDP-EBB wird die Verwaltung aufgefordert, den Straßenabschnitt zwischen der Hausnummer 11 und der Einmündung in die Frankenstraße kurzfristig instand zu setzen und vollständig zu asphaltieren.
Der Antrag begründet das Erfordernis der Maßnahme mit Schäden an der Fahrbahn, wie etwa Schlaglöchern und Aufbrüchen. Diese seien unter anderem durch den Verkehr von schweren Lastkraftwagen im Rahmen von Baustellen entstanden. Die Fraktionen führen aus, dass die Beschaffenheit der Straße ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt, insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie Radfahrende. Da bereits ein Teil des Straßenabschnitts neu asphaltiert wurde, soll durch die Asphaltierung des verbleibenden Abschnitts die Verkehrssicherheit wiederhergestellt und weiteren Folgeschäden an der Fahrbahnoberfläche vorgebeugt werden.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Prüfung von Standorten für Sportbänke im Bereich Tälchen in BredeneyZur Vorlage · 0065/2026/CDU/FDP-EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU- und die FDP/EBB-Fraktion der Bezirksvertretung IX haben mit dem Antrag 0065/2026/CDU/FDP-EBB die Prüfung von Standorten für sogenannte Sportbänke im Bereich des Tälchens in Bredeney angeregt. Die Verwaltung wird darin ersucht, mögliche Einsatzorte für diese speziellen Sitzmöbel zu identifizieren und hierzu entsprechende Vorlagen vorzulegen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Sitzbänken bieten Sportbänke neben der reinen Sitzfunktion zusätzliche Möglichkeiten für einfache körperliche Übungen im öffentlichen Raum. Laut der Begründung durch die Antragsteller Stephan Sülzer und Boris Vorholt wird das Gebiet des Tälchens von zahlreichen Personen als Raum für Spaziergänge und Bewegung genutzt. Durch die Installation der Bänke sollen die Aufenthaltsqualität sowie niedrigschwellige Bewegungsangebote gesteigert werden. Die Maßnahme soll verschiedene Altersgruppen ansprechen und einen Beitrag zur Gesundheitsförderung sowie zur Attraktivität des Stadtteils leisten.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Prüfung von Verschattungsmöglichkeiten auf dem Spielplatz Hohe Buchen in BredeneyZur Vorlage · 0066/2026/CDU/FDP-EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU- und die FDP/EBB-Fraktionen der Bezirksvertretung IX haben einen gemeinsamen Antrag zur Prüfung von Verschattungsmöglichkeiten auf dem Spielplatz in der Straße „Hohe Buchen“ in Bredeney eingebracht. Die Vorlage mit der Nummer 0066/2026/CDU/FDP-EBB sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, geeignete Möglichkeiten zur Schaffung von Verschattungsangeboten auf dem Spielplatz zu prüfen und darzustellen sowie entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
In der Begründung des Antrags, der von Stephan Sülzer und Boris Vorholt unterzeichnet wurde, wird darauf hingewiesen, dass der Spielplatz derzeit nur über begrenzte natürliche oder bauliche Verschattungsmöglichkeiten verfügt. Insbesondere in den Sommermonaten führe die starke Sonneneinstrahlung zu einer Einschränkung der Nutzbarkeit des Geländes. Durch Maßnahmen zur Verschattung soll die Aufenthalts- und Spielqualität für Kinder sowie für begleitende Erwachsene gesteigert werden, um die Nutzung des Spielplatzes auch bei höheren Temperaturen zu ermöglichen.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Barrierefreiheit in Kettwig verbessernZur Vorlage · 0064/2026/CDU/SPD/GRÜNE/EBB/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der Grünen, CDU, FDP/EBB und SPD in der Bezirksvertretung IX haben einen gemeinsamen Antrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Kettwig vorgelegt. Die Vorlage fordert die Verwaltung dazu auf, Gehwege und Straßenübergänge im Stadtteil so umzugestalten, dass durch abgesenkte Bordsteine und glatte Oberflächen eine bessere Befahrbarkeit mit Rollstühlen sowie Begehbarkeit für Menschen mit Gehbehinderungen ermöglicht wird.
Konkret werden Abschnitte vom Märchenplatz zum Rathaus Kettwig, Teile der Hauptstraße sowie die Querung der Ruhrstraße an der Einmündung zur Hauptstraße und im Bereich Akustik KIND genannt. Zudem wird eine Regelung zur Vermeidung von Parkhindernissen auf dem Gehweg gegenüber der Ruhrstraße 94 beantragt. Über die genannten Bereiche hinaus sollen weitere Gehwege im gesamten Bezirk IX verbessert werden. Hierzu bittet der Antrag um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den Jahren 2026 und 2027 bereits geplant sind.
Hintergrund des Antrags sind Anregungen einer Gruppe aus dem St. Josefshaus sowie eine Begehung der betroffenen Routen im Dezember 2025. Dabei wurde auf die Schwierigkeiten beim Befahren von Kopfsteinpflaster-Abschnitten hingewiesen. Die Fraktionen begründen das Vorhaben mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der demografischen Entwicklung.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1981/2025/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung IX am 27. Januar 2026 werden verschiedene Mitteilungen der Verwaltung behandelt. Zum Antrag der CDU und FDP bezüglich eines Parkverbots in der Ferdinand-Weerth-Straße bis Hausnummer 13 teilte das Amt für Straßen und Verkehr mit, dass keine Notwendigkeit für ein Haltverbot besteht. Zwar wird die erforderliche Restfahrbahnbreite bei einem parkenden Fahrzeug aufgrund der Fahrbahnbreite von 5,50 Metern technisch nicht erreicht, jedoch weist die Verkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Polizei auf ein unauffälliges Unfalllagebild hin.
Hinsichtlich des Antrags der Grünen auf zusätzliche Spielgeräte im Zentrum von Werden rät der Fachbereich Grün und Gruga von einer Aufstellung auf der Grünfläche in der Joseph-Breuer-Straße ab. Die Stadtteilplanung weist für Werden eine Versorgungsrate von 180 Prozent aus, womit das Ziel von 90 Prozent bereits überschritten ist. Da der Standort im Erreichungsradius von vier Spielplätzen liegt, wird die Maßnahme als nicht notwendig eingestuft. Zudem würden zusätzliche Investitions- und Unterhaltskosten sowie mögliche Einfriedungen zur Verkehrssicherung entstehen.
Des Weiteren liegen Stellungnahmen des Amtes für Straßen und Verkehr zu einem Tempo-30-Piktogramm in der Propsteistraße, zur Sichtbarkeit eines Fußgängerüberwegs auf der Bredeneyer Straße sowie zur Baumpflanzung am Klemensborn vor.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.1Einrichtung eines Parkverbotes im unteren Bereich der Ferdinand-Weerth-Straße bis Haus Nr. 13
- 19.2Tempo 30-Piktogramm auf der Probsteistraße - Höhe Hausnummer 6
- 19.3Zusätzliche Spielgeräte für Kinder im Zentrum von Werden
- 19.4Verbesserung der Sichtbarkeit und Erhöhung der Sicherheit am Fußgängerüberweg auf der Bredeneyer Straße zwischen den Hausnummern 130 und 107
- 19.5Baumpflanzung am Klemensborn Höhe Haus Nr. 89/91
- 20.Unterrichtung der Bezirksvertretung über Baumaßnahmen mit verkehrlichen Auswirkungen
- 21.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 22.Liste der offenen Anträge der BV IX
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 23.AZustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung von Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB für ein Bauvorhaben in Essen-KettwigErgebnis: Kenntnis genommen
- 24.Ortstermine
- 25.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil