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Vorlage

Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen gegenüber des Gebäudes Wupperstraße 3 in Essen-Kettwig

1918/2025/6 27.01.2026 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) · mehrheitlich Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung beabsichtigt, gegenüber des Gebäudes Wupperstraße 3 in Essen-Kettwig zwei Carsharing-Stellplätze einzurichten. Damit sollen zwei bisher nicht bewirtschaftete Allgemeinparkplätze in eine Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing umgewandelt werden. Das Vorhaben steht im Kontext der städtischen Verkehrsplanung, die bis zum Jahr 2035 eine Veränderung des Modal Split und eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs anstrebt.

Im Rahmen einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung IX wurden Bedenken hinsichtlich des Gefälles am geplanten Standort geäußert, weshalb nach Alternativen auf ebener Fläche gefragt wurde. Der Antragsteller erklärte daraufhin, dass das Gefälle durch moderne Fahrzeugausstattungen wie elektrische Handbremsen und Berganfahrassistenten ausgeglichen werden könne. Zudem seien alternative Standorte in der unmittelbaren Umgebung aufgrund von Problemen mit Gehwegparken oder einem erhöhten Reinigungsaufwand durch Bäume weniger geeignet.

Da die verwaltungsinternen Prüfungen sowie die verkehrliche Stellungnahme positiv verlaufen sind, plant das Amt für Straßen und Verkehr, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Die Bezirksvertretung IX wird hierzu angehört. Die Nutzung der Stellplätze ist gebührenpflichtig; pro Stellplatz fällt eine monatliche Gebühr von 20 Euro sowie eine einmalige Verwaltungsgebühr von 50 Euro für die Bearbeitung des Antrags an.

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