Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 13.11.2025
- 3.Frohnhauser Straße/ Martin-Luther-Straße: Abbiegeverbot für Lkw
- 3.aPlanbeschluss: Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von öffentlichen Plätzen im Essener Stadtgebiet hier: GiebelplatzZur Vorlage · 1537/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ plant die Stadt Essen die klimaresiliente Umgestaltung des Giebelsplatzes im Stadtteil Margarethenhöhe. Ziel der Maßnahme ist es, die Auswirkungen von Hitzeperioden und Starkregenereignissen zu reduzieren sowie die Aufenthaltsqualität zu steigern. Die Planung basiert auf einer Machbarkeitsstudie, die Maßnahmen zur Entsiegelung und zur Verbesserung des Mikroklimas identifiziert hat.
Die Neugestaltung sieht vor, den derzeit weitgehend versiegelten Platz in eine barrierefreie, verkehrsberuhigte Fläche umzuwandeln. Dabei soll das gesamte Bodenniveau angehoben werden. Im Rahmen der baulichen Umsetzung sollen 18 Stellplätze mit wasserdurchlässigem Pflaster angelegt und zusätzliche Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Zur Verbesserung des Mikroklimas sind die Neupflanzung von drei Bäumen sowie die Installation von Baumrigolen vorgesehen, um die Speicherung von Regenwasser zu ermöglichen. Durch die Entsiegelung von etwa 380 Quadratmetern soll die thermische Belastung gesenkt werden. Das auf dem Platz befindliche Kriegsdenkmal bleibt als geschütztes Denkmal erhalten.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der Baureife beauftragen. Die Bezirksvertretung VIII hat gegen die Planung keine Einwände erhoben. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen, wobei die Baukosten auf etwa 910.000 Euro geschätzt werden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 3.bErrichtung eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-SchuleZur Vorlage · 0026/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer Containeranlage mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Die Umsetzung des Vorhabens soll durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) erfolgen.
Ursprünglich war ein Interimsbau auf dem Gelände der Schule geplant, um den Platzbedarf infolge der Rückkehr zum G9-System und der Erhöhung der Schulzüge zu decken. Da jedoch ein Mischwasserkanal im ursprünglichen Baufeld eine Überbauung verhindert, wurde ein Ersatzstandort in der Kerckhoffstraße identifiziert. Das Grundstück wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt. Bei der Errichtung des Interimsgebäudes sollen bestehende Wege, Parkplätze sowie der Baumbestand weitgehend erhalten bleiben. Nach Abschluss des Erweiterungsneubaus ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Grünfläche vorgesehen.
Aufgrund von Arbeiten an der Kanalerneuerung durch die Stadtwerke Essen AG wird eine Standzeit der Containeranlage von mindestens drei Jahren erwartet. Da die Nutzung über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehen kann, ist die Ausführung in einer technisch hochwertigen „Energy-Variante“ mit Wärmepumpentechnik erforderlich, um den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu entsprechen. Die Verwaltung empfiehlt den Kauf der Anlage gegenüber einer Mietlösung, da dies Vorteile bei der Kostenstruktur und der späteren Wiederverwendbarkeit bietet. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung innerhalb des Schulbau-Haushalts.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 4.Stadtteilprojekt Altendorf
- 5.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 6.Bericht der Beauftragten
- 7.Bezirkliche Haushaltsmittel 2026Zur Vorlage · 0041/2026/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit der Verwendung ihrer Haushaltsmittel für das Jahr 2026. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verwendung von 300.000 Euro sowie eines Sondertopfes in Höhe von 100.000 Euro vor. Letzterer ist für die Bereiche Immobilienwirtschaft, Straßen und Verkehr sowie Grünflächen und Gruga vorgesehen. Die konkreten Maßnahmen zur Mittelverwendung basieren auf Vorschlägen der Verwaltung.
Zudem wird der Stadtkämmerer gebeten, nicht verbrauchte Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Es wird geschätzt, dass etwa 12.000 Euro aus dem Vorjahr noch nicht abschließend verausgabt wurden. Die Übertragung dieser Mittel soll der Bezirksvertretung ermöglichen, unterjährige Bedarfe gemäß der Geschäftsordnung abzudecken und über die Verwendung der restlichen Beträge zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — siehe Beschhluss zu TOP 7.a: Antrag Nr. 0190/2026/CDU/SPD/Grüne
Ergebnis: siehe Beschhluss zu TOP 7.a: Antrag Nr. 0190/2026/CDU/SPD/Grüne - 7.azu TOP 7: Bezirkliche Haushaltsmittel 2026Zur Vorlage · 0190/2026/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und B'90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen gemeinsamen Antrag zur Verwendung der Bezirkshaushaltsmittel für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit der Zuweisung finanzieller Mittel im Stadtbezirk.
Es wird beantragt, die Haushaltsmittel für das Jahr 2026 in Höhe von 300.000 Euro sowie den Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro gemäß einer beigefügten Empfehlung zu verwenden. Diese Empfehlung ersetzt eine Anlage aus der Verwaltungsvorlage 0041/2026/BV III.
Zudem wird der Stadtkämmerer ersucht, alle nicht verbrauchten Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Die Entscheidung über diesen Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung III am 28. Januar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 9.Korrekturen und Ergänzungen zur Vorlage 0056/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 1275/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes umfasst Korrekturen und Ergänzungen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026. Dabei beziehen sich die Anpassungen auf die bereits bestehende Vorlage 0056/2025/4.
Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die Ergänzung einer Tabelle zur temporären Befreiung von Zweckbindungen gemäß § 55 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes NRW. Durch diese Anpassung soll in begründeten Einzelfällen eine Abweichung ermöglicht werden, wobei die Erfüllung der Zweckbindung weiterhin als gegeben gilt. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Korrektur der geplanten Belegung für die Einrichtung am Bonhoefferweg im Stadtteil Horst. Die aktualisierten Zahlen sehen eine Gesamtbelegung von 94 Kindern vor, wovon 24 Kinder unter drei Jahren und 70 Kinder über drei Jahren sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Bildung und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX diese Änderungen zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant die Umsetzung von Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in Essen. Mit der Vorlage 1449/2025/6 wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, Maßnahmen zur Trennung der Gleistrasen vom motorisierten Individualverkehr umzusetzen. Ziel ist es, die Pünktlichkeit und Fahrplantreue von Stadt- und Straßenbahnen zu erhöhen, indem Rückstaus an Lichtsignalanlagen reduziert werden.
Die geplanten Maßnahmen betreffen mehrere Streckenabschnitte. An der Karnaper Straße soll im Bereich zwischen Waldemey und der Haltestelle Arenbergstraße eine etwa 215 Meter lange Gleistrasse separiert werden. Auf der Altenessener Straße ist eine Abmarkierung im Abschnitt zwischen Heßlerstraße und Nordsternstraße vorgesehen, um die Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge zu verringern. Weitere Maßnahmen umfassen die Steeler Straße zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße sowie die Robert-Koch-Straße und die Klarastraße für die Linien 101 und 106.
Durch die Markierung von Sperrflächen soll verhindert werden, dass Straßenbahnen aufgrund von Rückstau im Autoverkehr ihre vorrangige Signalsteuerung an Knotenpunkten nicht nutzen können. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III und V werden über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 12.Hufelandstraße: Verkehrssituation KlinikumZur Vorlage · 1817/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verkehrssituation in der Hufelandstraße, insbesondere im Abschnitt zwischen Robert-Koch-Straße und Holsterhauser Straße, ist durch regelmäßige Rückstaus zu Stoßzeiten geprägt. Ursächlich hierfür sind die Zufahrten zu den Parkhäusern der Universitätsmedizin Essen (UME). Zur Entlastung werden verschiedene Maßnahmen geprüft und umgesetzt.
Zur Verkürzung der Wartezeiten an den Schranken wurde eine Kennzeichenerfassung eingeführt. Die UME befürwortet eine Trennung des Besucher- und Mitarbeiterverkehrs durch Erweiterungen der Fahrspuren oder die Schaffung einer Rechtsabbiegespur, während die Verwaltung hierbei die Sicherheit von Fußgängern sowie die Kosten und den Aufwand prüft. Zur Verbesserung der Orientierung wurden neue Parkleittafeln in Betrieb genommen. Um den Parkdruck im Wohnumfeld zu reduzieren, hat die UME einen sechsmonatigen Pilotversuch mit einem Shuttle-Verkehr zwischen dem Standort Theodor-Althoff-Straße 1 und dem Campus Holsterhausen gestartet. Zudem wird die Einrichtung einer Halteverbotszone zur Vermeidung von Halten in zweiter Reihe geprüft.
Hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung wird die Einführung von Bewohnerparkregeln im Umfeld des Klinikums untersucht, wogegen die UME aufgrund möglicher Auswirkungen auf Patienten und Besucher Bedenken äußert. Parallel dazu prüft die Verwaltung, ob Rettungswagenzufahrten künftig über alternative Tore geleitet werden können. Eine Erweiterung des Parkhauses P1 wird durch eine Machbarkeitsstudie der UME geprüft.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 13.1.000-Bäume-Programm- Bericht zum Stand der Umsetzung, Baumpflanzungen 2025/2026Zur Vorlage · 1944/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des „1.000-Bäume-Programms“ der Stadt Essen sollen in der Pflanzperiode 2025/2026 weitere 200 Bäume in Parkanlagen, Grünflächen und auf Spielplätzen gepflanzt werden. Nachdem im Jahr 2024 bereits 258 Bäume gesetzt wurden, konzentriert sich die aktuelle Phase auf die Erweiterung des Baumbestands durch klimaresiliente und insektenfreundliche Arten.
Die Auswahl der Pflanzorte basiert auf der Klimaanalyse Essen 2022 sowie einer geografischen Auswertung der Baumkronendichte mittels eines GIS-Systems. Ziel ist es, Bereiche mit hohen Temperaturen oder geringer Begrünung gezielt zu stärken. Bei der Auswahl der Baumarten liegt der Fokus auf sogenannten „Zukunftsbäumen“, die eine hohe Anpassungsfähigkeit an steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsmuster aufweisen. Die Umsetzung erfolgt nach den Vorgaben des Handlungsleitfadens BaumAdapt sowie den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau.
Die Neupflanzungen werden an insgesamt 18 Standorten in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, darunter im Park im Universitätsviertel, im Südpark Kray und im Grünzug Hörster Feld. Für die Pflanzung dieser 200 Bäume wurden Fördermittel in Höhe von 340.400 Euro aus dem Bundesprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1842/2025/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie auf die Verwaltung übertragen. Dieser Grundsatzbeschluss folgt auf einen Antrag der Fraktionen CDU und SPD.
Die Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, welches im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Bau von Wohnraum durch Erleichterungen bei der Umnutzung und Nachverdichtung zu fördern. Um die kommunale Planungshoheit sicherzustellen, sieht § 36a BauGB ein Zustimmungserfordernis der Gemeinde vor. Diese Zustimmung kann an Bedingungen wie Anforderungen an die Baugestaltung oder die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum geknüpft werden. Falls die Gemeinde eine Zustimmung nicht innerhalb einer Drei-Monats-Frist verweigert, tritt eine Zustimmungsfiktion ein.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidungskompetenz dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen, da dieser bereits für die Entscheidung über Bebauungspläne zuständig ist. Der Rat behält sich das Recht vor, in Einzelfällen selbst über Zustimmungen zu entscheiden. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gemäß der Hauptsatzung angehört. Zur Anwendung der Regelungen entwickelt die Verwaltung derzeit Leitlinien, die sich unter anderem an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientieren sollen.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Änderung der Verkehrsführung in der Krefelder / Duisburger Straße durch eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AGZur Vorlage · 0078/2026/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III befasst sich mit der Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Krefelder und Duisburger Straße. Grund für die geplante Maßnahme ist ein Bauvorhaben der Stadtwerke Essen AG, welches die Erneuerung einer Wasserversorgungsleitung sowie einer Gasversorgungsleitung umfasst. Die Arbeiten sollen voraussichtlich ab April 2026 beginnen und eine geschätzte Gesamtdauer von sechs Monaten in Anspruch nehmen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung der geänderten Verkehrsregelung während der Bauphase zustimmt. Die entsprechenden Verkehrsregelungen wurden bereits mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Gemäß der Hauptsatzung ist für eine solche Änderung der Verkehrsführung die Entscheidung der Bezirksvertretung erforderlich. Der Vorlage liegen ein Lageplan sowie weitere Erläuterungen zu den Maßnahmen bei.
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- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Änderung der Verkehrsführung in der Virchowstr. 143-165 durch eine Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AGZur Vorlage · 0089/2026/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III befasst sich mit der Änderung der Verkehrsführung in der Virchowstraße im Bereich der Hausnummern 143 bis 165. Hintergrund der geplanten Maßnahme ist eine Baustelle der Stadtwerke Essen AG, die die Erneuerung von Abwasserkanälen auf der Nebenfahrbahn umfasst.
Die Bauarbeiten sind voraussichtlich ab Juni 2026 über einen Zeitraum von insgesamt zwölf Monaten vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung der Bezirksvertretung zur geänderten Verkehrsführung während dieser Bauphase vor. Da die Änderung der Verkehrsführung gemäß § 10 Abs. 1 c) der Hauptsatzung eine Entscheidung des Gremiums erfordert, liegt der Antrag der Bezirksvertretung III zur Beschlussfassung vor. Die Planung basiert auf einem mit den relevanten Behörden abgestimmten Verkehrsprotokoll sowie entsprechenden Lageplänen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Schrägstellplätze Breslauer StraßeZur Vorlage · 0091/2026/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk 3 wird über eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Schrägstellplätze in der Breslauer Straße beraten. Eine Bürgerin hatte sich mit einem schriftlichen Anliegen an die Bezirksvertretung gewandt.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat als zuständiger Fachbereich eine Stellungnahme zu dem Vorgang abgegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die Eingabe der Bürgerin als auch die Stellungnahme des Amtes zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre das Verfahren zu diesem Thema abgeschlossen. Die Bezirksvertretung behält sich jedoch vor, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung am 28. Januar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Aufstellen von Poller an der Hamburger Straße - SchulwegsicherungZur Vorlage · 1622/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung III hat mit der Vorlage 1622/2025/CDU den Antrag gestellt, Poller auf dem Bürgersteig der Hamburger Straße aufzustellen. Die Maßnahme ist im Rahmen der Schulwegsicherung vorgesehen und betrifft den Abschnitt an der Einmündung zur Frohnhauser Straße in Richtung Elisabethschule, konkret im Bereich der Hausnummer 2.
Die Verwaltung wird durch den Antrag ersucht, die Poller so zu platzieren, dass das Parken von Kraftfahrzeugen auf diesem Gehwegabschnitt verhindert wird. Hintergrund der Anfrage ist die Sicherung des Fußgängerüberwegs. Laut dem Dokument behindern parkende Autos die Sicht für Fahrzeugführer sowie für Schülerinnen und Schüler beim Überqueren des Übergangs. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch die Parkweise am Straßenrand die Nutzbarkeit des Gehwegs für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen eingeschränkt wird.
Der Antrag wurde von Dietrich Ostermann, dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion in der BV III, eingereicht. Die Entscheidung über den Antrag steht im Rahmen der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung an.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Einstimmig beschlossen mit Ergänzungen
- 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Einstimmig beschlossen mit Ergänzungen - 19.Verkehrssicherheit Einmündung Rottmannshof / Raadter StraßeZur Vorlage · 0067/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Rottmannshof und Raadter Straße gestellt. Die Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung eines Stoppschilds in Verbindung mit einer Haltelinie in der Straße Rottmannshof die Sicherheit für den Radverkehr in Richtung Erbach erhöhen kann.
Sollte diese Maßnahme nicht möglich sein, soll alternativ geprüft werden, ob die Verwendung von sogenannten Haifischzähnen zur Verbesserung der Situation beitragen kann. Grund für das Ersuchen ist eine eingeschränkte Sichtbarkeit an der Kreuzung. Eine Mauer des ehemaligen Pfarrhauses der evangelischen Kirche Haarzopf behindert den Sichtkontakt zwischen Fahrzeugführern und Radfahrern, die den dort verlaufenden Weg nutzen. Laut Antrag reicht die aktuelle Regelung durch ein Vorfahrt gewähren-Schild nicht aus, um möglichen Unfällen an dieser Stelle vorzubeugen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Wahl einer/eines Integrationsbeauftragten in die Bezirksvertretung IIIZur Vorlage · 0069/2026/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung III haben einen gemeinsamen Antrag zur Wahl einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten vorgelegt. Die im Antrag enthaltene Vorlage sieht vor, dass die gewählte Person der Bezirksvertretung in beratender Funktion zur Verfügung stehen soll. Dies entspricht der vorgesehenen Rolle für Beauftragte innerhalb des Gremiums. Als Begründung für das Ersuchen wird auf die demografische Zusammensetzung des Stadtbezirks III verwiesen, welcher durch einen hohen Anteil an Migrantinnen und Migranten geprägt ist. Aufgrund dieser Struktur wird die Wahl einer entsprechenden Beauftragten für diese Aufgabe als geboten erachtet. Die Entscheidung über den Antrag steht auf der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung III am 28. Januar 2026.
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- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen bei 3 Gegenstimmen (AfD) Ergänzend mehrhehitlich Bestellung beschlossen bei 3 Gegenstimmen (AfD) und 5 Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 3 Gegenstimmen (AfD) Ergänzend mehrhehitlich Bestellung beschlossen bei 3 Gegenstimmen (AfD) und 5 Enthaltungen (CDU) - 21.Zuwendungen für Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 2013/2025/BV III · Bezirksvertretung III
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In der Sitzung der Bezirksvertretung III am 28. Januar 2026 wird über die Vergabe von Zuwendungen an verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk entschieden. Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst finanzielle Unterstützungen für unterschiedliche lokale Projekte und Vorhaben.
Die Liste der beantragten Fördermittel beinhaltet eine Zuwendung an die Caritas SkF Essen gGmbH für ein Klassenzimmertheater sowie Mittel für die Turnvereinigung Holsterhausen zur Durchführung einer Auftaktveranstaltung im Rahmen der „Internationalen Woche gegen Rassismus“. Ein weiterer Punkt des Beschlusses betrifft die KG Rumbacher Narren Essen Haarzopf, die Unterstützung für die Anschaffung von Trainingsanzügen vorsieht.
Zudem sieht der Vorschlag Mittel für Ausflüge im Jahr 2026 durch die Organisation „Die Perspektive“ sowie eine Förderung für das Projekt „Bunter Teller 2026“ der Evangelischen Kirchengemeinde Frohnhausen vor. Die entsprechende Vorlage wurde von Fölster vorgelegt.
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- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Nr. 1 und 2 mehrheitlich beschlossen Nr. 3-5 einstimmig beschlossen
Ergebnis: Nr. 1 und 2 mehrheitlich beschlossen Nr. 3-5 einstimmig beschlossen - 22.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0077/2026/BV III · Bezirksvertretung III
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Die Bezirksvertretung III wird in ihrer Sitzung am 28. Januar 2026 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnisnahme behandeln. Ein Teil der Vorlagen betrifft bauliche Veränderungen an den Haarzopfer Bächen Steinbach und Rumbach, wobei die Verrohrung von drei Brücken in den Gebieten Neulengrund, Böllrodt und Dellberg umgebaut werden soll. Diese Maßnahme basiert auf einem Beschluss der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2025.
Ein weiterer Punkt der Mitteilungen ist die Errichtung einer Hundewiese im Gervinuspark sowie die Aufgabe des Depotcontainers am Genossenschaftsplatz in Essen-Frohnhausen, was auf Beschlüsse der Fraktionen SPD und GRÜNE zurückgeht. Zudem wird über die Aufstellung einer orangefarbenen Sitzbank am Ehrenzeller Platz in Altendorf informiert, die Teil des Projekts „Gewalt gegen Frauen“ ist. Abschließend werden Informationen zur Immobilie in der Bunsenstraße 48 vorgelegt, auf die eine Anfrage der CDU-Fraktion folgte.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.1Umbau der Verrohrung von drei Brücken über die Haarzopfer Bäche Steinbach und Rumbach (Neulengrund, Böllrodt, Dellberg) (Beschluss zu Antrag 1403/2025/CDU aus der Sitzung vom 18.09.2025)
- 22.2Errichtung einer Hundewiese im Gervinuspark (Beschluss zu Antrag 1399/2025/CDU aus der Sitzung vom 18.09.2025)
- 22.3Aufgabe des Depotcontainer am Genossenschaftsplatz in Essen Frohnhausen (Beschluss zu Antrag 1409/2025/SPD/GRÜNE aus der Sitzung vom 18.09.2025)
- 22.4Aufstellung einer orangefarbenen Sitzbank am Ehrenzeller Platz (Altendorf) im Zusammenhang mit dem Projekt „Gewalt gegen Frauen" (Beschluss zu Vorlage 1336/2025/6 aus der Sitzung vom 18.09.2025)
- 22.5Immobilie Bunsenstraße 48 (Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung am 18.09.2025)
- 23.Anfragen
- 24.Unerledigte Beschlüsse
- 25.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Mitteilungen und Anfragen
- 27.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil