Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 0Einführung und Verpflichtung sachkundiger Bürger
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 13.01.2026
- 2.Mitteilungen der Verwaltung zu bereits behandelten Eingaben
- 2.1Ruhrbahn GmbH / Defekte Fahrtreppen und Aufzüge hier: Beantwortung offener Fragen
- 3.Digitale Statusrückmeldungen für VerwaltungsprozesseZur Vorlage · 0287/2026/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger regt die Einführung eines digitalen Verfahrens an, über das der Bearbeitungsstatus von Anträgen, wie etwa bei Fahrerlaubnissen, jederzeit einsehbar sein soll. Ziel dieser Anregung ist eine Verbesserung des Bürgerservices sowie eine Reduzierung von Rückfragen, um die Verwaltung zu entlasten.
Die Verwaltung bewertet diesen Vorschlag als fachlich nachvollziehbar und verweist auf die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das eine nutzerfreundliche digitale Verwaltung vorsieht. Eine flächendeckende Umsetzung von Statusportalen ist jedoch derzeit durch technische Herausforderungen begrenzt. Viele Fachverfahren basieren auf bestehenden Systemen, die noch nicht durchgehend über standardisierte Schnittstellen für eine automatisierte Bereitstellung von Informationen verfügen. Aktuell ist eine Statusanzeige lediglich für Online-Anträge über das Serviceportal verfügbar.
Da die manuelle Pflege von Statusinformationen personelle Ressourcen beansprucht, wird angestrebt, diese Tätigkeiten durch integrierte, automatisierte Lösungen zu ersetzen. Entsprechende Anpassungen der IT-Infrastruktur werden derzeit im Rahmen von Digitalisierungsprogrammen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene vorangetrieben. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 4.Abgabetermine der Steuererklärung für die BeherbergungssteuerZur Vorlage · 2021/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Essen wurde die aktuelle Regelung zu den Abgabeterminen der Beherbergungssteuer behandelt. Ein Antragsteller regte an, die quartalsweise Abgabe der Steuererklärungen für bestimmte Anbietergruppen zu ändern, da der Verwaltungsaufwand insbesondere für kleinere oder gelegentlich tätige Betriebe als unverhältnismäßig hoch empfunden wird. Vorgeschlagen wurde die Einführung einer jährlichen Erklärungspflicht sowie von Umsatz- oder Wertgrenzen.
Gemäß der vorliegenden Erläuterungen des Stadtkämmerers Grabenkamp sind die Abgabefristen in der Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen verbindlich festgelegt. Die Steuererklärungen müssen derzeit zum Ablauf des auf das jeweilige Kalendervierteljahr folgenden Monats eingereicht werden. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Beherbergungsbetriebe, unabhängig von deren Größe oder dem Umfang ihrer Tätigkeit. Eine Differenzierung nach Anbietergruppen ist satzungsrechtlich aktuell nicht vorgesehen.
Da sich die Beherbergungssteuer noch in der Einführungsphase befindet, liegen derzeit keine ausreichenden Erfahrungswerte vor, um über mögliche verfahrensrechtliche Vereinfachungen entscheiden zu können. Eine Bewertung der Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand sowie die Rechtssicherheit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Nach einer Stabilisierung der Abläufe und dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse ist eine Evaluation der bestehenden Regelungen vorgesehen, in die auch die Anregung des Antragstellers einbezogen wird.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 5.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Antwort der Stadtverwaltung auf die Petition "Kein finanzieller Druck im Notfall - Stoppt neue Rettungsdienstgebühren in Essen"Zur Vorlage · 0366/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat auf eine Petition reagiert, die sich gegen die im Dezember 2025 verabschiedete Rettungsdienstgebührensatzung in Essen richtet. Ziel der Petition ist es, finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger in Notfallsituationen zu verhindern.
Ein verbindlicher Zeitplan für eine endgültige Klärung der Gebührenproblematik kann laut Verwaltung nicht erstellt werden, da die Entscheidung von bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Abstimmungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abhängt. Die Stadt beteiligt sich jedoch an den entsprechenden Gesprächen auf Bundes- und Landesebene. Zur Information der Öffentlichkeit wurden verschiedene Kommunikationskanäle wie Pressemitteilungen, soziale Medien und eine Bürgerhotline genutzt. Aufgrund der rechtlichen Komplexität durch das Kommunalabgabengesetz sowie das Rettungsgesetz NRW und das Sozialgesetzbuch werden Informationen in Form von FAQs auf der städtischen Website bereitgestellt.
Hinsichtlich einer Härtefallregelung weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits eine Ermäßigung oder ein Erlass von Gebühren in Einzelfällen möglich ist. Parallel dazu wird an einer weiteren Ausgestaltung von Härtefallkonstellationen gearbeitet, wie von der CDU und der SPD angeregt. Bei einem entsprechenden Beschluss des Rates wird eine rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2026 angestrebt. Der Oberbürgermeister hat zudem Gespräche mit der Bundesgesundheitsministerin sowie dem NRW-Gesundheitsminister geführt, um die Problematik der Kostenübernahme zu thematisieren. Eine rechtlich verbindlich zuzusichernde dauerhafte Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen kann die Stadt nicht geben, da wesentliche Faktoren außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
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- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 6.Umzug innerhalb von Essen - Weitergabe der AdressdatenZur Vorlage · 0361/2026/3 · Vorlage
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Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt einen Sachstandsbericht zur Weitergabe von Adressdaten bei Umzügen innerhalb Essens zur Kenntnis. Die Vorlage des Einwohneramtes erläutert, dass die Übermittlung von Meldedaten an andere Stellen an gesetzliche Grundlagen wie das Bundesmeldegesetz gebunden ist. Ein Beispiel hierfür ist der Datenaustausch im Steuerbereich über das Bundeszentralamt für Steuern an die Finanzverwaltung.
Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesmeldegesetzes gilt zudem der Grundsatz der Datenminimierung, wonach nur die für einen bestimmten Zweck erforderlichen Informationen weitergegeben werden dürfen. Im Zuge der Registermodernisierung ist die Einführung des Once-Only-Prinzips vorgesehen. Dieses Prinzip sieht vor, dass Behörden unter Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger notwendige Daten digital austauschen können, um Doppelmeldungen zu vermeiden und den Service der Stadtverwaltung zu verbessern. Die Vorlage betont dabei, dass Transparenz sowie das Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben und die Betroffenen über den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden müssen. Der Bericht wurde von Beigeordnetem Kromberg vorgelegt.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 7.Evaluation MängelmelderZur Vorlage · 0362/2026/3 · Vorlage
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Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befasst sich mit einem Sachstandsbericht zur Evaluation des Mängelmelders der Stadt Essen. Hintergrund ist eine Bürgeranregung vom Januar 2026, in der vorgeschlagen wurde, die Kategorien des Mängelmelders auch während der Betriebsferien nicht abzuschalten und bei längeren Bearbeitungszeiten verstärkt Rückmeldungen an die Meldenden zu senden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Kategorien „Reinigung“ und „Entsorgung“ weiterhin aktiv bleiben, da die zuständigen Entsorgungsbetriebe auch während der Betriebsferien der Stadtverwaltung tätig sind. Die Kategorien „Straßen, Wege, Plätze“ sowie „Ampeln und Laternen“ werden hingegen bewusst deaktiviert, um keine Erwartung einer zeitnahen Bearbeitung zu erwecken. Bei akuter Gefahr wird über eine Infobox auf die telefonische Erreichbarkeit der Verkehrsleitstelle verwiesen. Eine dauerhafte Aktivierung dieser Kategorien während der Ferienzeiten habe in der Vergangenheit zu einer hohen Anzahl an Doppelmeldungen geführt, was den Bearbeitungsaufwand in den Fachbereichen erhöht habe.
Hinsichtlich der Information über längere Bearbeitungszeiten wird darauf hingewiesen, dass bei komplexen Straßenbaumaßnahmen die endgültige Umsetzung oft schwer planbar ist. Während sicherheitsrelevante Anliegen Vorrang haben, werden weniger dringliche Meldungen nachgelagert bearbeitet. Die Erstellung individueller Sachstandsberichte für jede einzelne Meldung würde die Kapazitäten der zuständigen Fachbereiche zu stark beanspruchen.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 8.E-Scooter auf dem GehwegZur Vorlage · 0400/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Bürgerin regt in einer Eingabe an, das Gefahrenpotenzial durch E-Scooter im Stadtgebiet Essen zu reduzieren. Hintergrund sind Vorfälle auf Gehwegen, bei denen Fußgänger verletzt wurden. Die Antragstellerin fordert ein strengeres Vorgehen gegen Fehlverhalten, intensivere Kontrollen durch die Polizei sowie das Ordnungsamt und die Prüfung von Fahrverboten in bestimmten Bereichen, insbesondere in der Innenstadt.
Die Verwaltung nimmt dazu Bericht erstattet. Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch, insbesondere in der Innenstadt, und arbeitet im Rahmen gemeinsamer Streifen mit der Polizei zusammen. Eine Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr ist jedoch aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen weitgehend der Polizei vorbehalten.
Technische Maßnahmen wie eine Drosselung von E-Scootern oder örtliche Fahrverbote werden als grundsätzlich geeignet bewertet, sind jedoch aktuell rechtlich nicht umsetzbar, da das Kraftfahrt-Bundesamt entsprechende technische Steuerungen bei der Fahrzeugzulassung derzeit nicht ermöglicht. Die Stadt Essen prüft weiterhin Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und steht dazu im Austausch mit den zuständigen Polizeibehörden.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 9.Führung des Radverkehrs auf der Hauptroute durch die InnenstadtZur Vorlage · 0092/2026/6 · Vorlage
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Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Anlagen und Beschwerden Informationen zur Führung des Radverkehrs auf der Nord-Süd-Route durch die Essener Innenstadt vorgelegt. Die aktuelle Route, welche den Viehofer Platz mit dem Hauptbahnhof verbindet, basiert auf einer Kompromisslösung aus den 1990er Jahren und umfasst abwechselnde Abschnitte von Straßen und Fußgängerzonen. Diese Führung ist Bestandteil des im Jahr 2010 beschlossenen Radverkehrsnetzes.
Im Rahmen der Baustelleninformation im städtischen Geoportal wurde eine fehlerhafte Information entfernt, wonach die Route über den Kennedyplatz vorerst auf unbestimmte Zeit über den III. Hagen und den Salzmarkt umgeleitet sei. Zukünftige Hinweise auf eine Sperrung des Kennedyplatzes werden nur noch dann veröffentlicht, wenn eine Durchfahrt aufgrund von Veranstaltungen, wie etwa dem Weihnachtsmarkt, nicht möglich ist, wobei jeweils ein konkreter Zeitraum angegeben wird.
Im Zusammenhang mit dem kommenden Mobilitätsplan ist eine Überarbeitung des Radverkehrsnetzes vorgesehen. Hierbei bestehen Überlegungen, die Hauptroute durch die Innenstadt zu verlagern. Eine Umsetzung einer alternativen Route kann erst erfolgen, wenn diese politisch beschlossen und im Verkehrsraum entsprechend realisiert wurde.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 10.Parkraumbewirtschaftung BaldeneyseeZur Vorlage · 0093/2026/6 · Vorlage
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Mit der Vorlage 0093/2026/6 liegt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eine Eingabe vor, die die Einführung von Parkgebühren an den Parkflächen im Bereich des Hardenbergufers sowie am Haus Scheppen fordert. Ein Bürger weist auf mögliche Verdrängungseffekte hin, die durch die bereits beschlossene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung am Regattaturm und in der Freiherr-vom-Stein-Straße entstehen könnten. Da sich die Freizeitangebote an den gegenüberliegenden Seeufern deutlich unterscheiden, wird eine Nutzung der kostenfreien Flächen am Haus Scheppen als Ersatz nicht als wahrscheinlich angesehen.
Die Stadtverwaltung hält fest, dass der Rat der Stadt Essen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bisher explizit auf die Bereiche Regattaturm und Freiherr-vom-Stein-Straße beschränkt hat. Eine grundsätzliche Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkflächen im Umfeld des Baldeneysees ist nicht geplant. Das Ordnungsamt wird die Freihaltung der Wege am Hardenbergufer weiterhin im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen überwachen. Der Ausschuss soll die vorliegende Eingabe zur Kenntnis nehmen.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 11.Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der WittenbergstraßeZur Vorlage · 0251/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund einer Bürgeranregung wird die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Wittenbergstraße geprüft. Ein Bürger hatte in diesem Zusammenhang eine Eingabe eingereicht, in der er über häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen und eine damit verbundene Lärmbelästigung berichtet.
Die Verkehrsbehörde hat zur Untersuchung des Sachverhalts Stellungnahmen der Polizei sowie des Umweltamtes angefordert. Nach Angaben der Polizei ist das Unfallgeschehen auf der Wittenbergstraße unauffällig; es liegen keine Hinweise vor, dass überhöhte Geschwindigkeiten die Hauptursache für Unfälle darstellen. Im Jahr 2025 zeigten Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei und das Ordnungsamt bei etwa 172.000 kontrollierten Fahrzeugen eine Überschreitungsrate von lediglich rund 1,1 %. Eine Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung ist aktuell nicht feststellbar, da im betrachteten Abschnitt keine schützenswerten Einrichtungen vorhanden sind, die eine Reduzierung rechtfertigen würden.
Hinsichtlich der Lärmimmissionen ist eine abschließende Klärung noch ausstehend, da die notwendigen Kriterien derzeit vom Umweltamt und dem Amt für Straßen und Verkehr überarbeitet werden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird noch erwartet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 12.Verkehrsbelastung bei Großveranstaltungen der Messe EssenZur Vorlage · 0258/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eine Eingabe eingereicht, die auf wiederkehrende Verkehrsbehinderungen während Großveranstaltungen der Messe Essen hinweist. Der Antragsteller berichtet von regelmäßigen Staus auf der A52, der Alfredstraße sowie auf angrenzenden Nebenstraßen, welche Anwohner, Pendler und Durchreisende beeinträchtigen. Zur Optimierung des Verkehrs- und Parkraumkonzeptes regt die Eingabe die Prüfung einer dauerhaften Erweiterung des Messeparkplatzes P10 durch Parkhäuser, eine Verbesserung der Kommunikation und Taktung des Shuttleangebots sowie eine verstärkte Überwachung der Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Messeaussteller an. Zudem wurde ein Schrankensystem für den Grugapark-Parkplatz vorgeschlagen, um diesen primär Besuchern vorzubehalten.
Die Verwaltung und die Messe Essen entgegnen, dass bereits ein dynamisches Verkehrskonzept existiert, welches auf einzelne Veranstaltungen angepasst wird. Eine Erweiterung des Parkplatzes P10 sei aufgrund logistischer Aspekte sowie der Lage in einem Wasserschutzgebiet nicht umsetzbar. Für den Grugapark werden bereits kooperative Regelungen kommuniziert. Der Ausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, gemeinsam mit der Messe Essen weitere Möglichkeiten zur Optimierung des Verkehrsablaufs bei Großveranstaltungen zu prüfen.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 13.Antrag zur Ergänzung des Verkehrsmanagements auf der Ruhrallee und begleitende EntlastungsstrategieZur Vorlage · 2032/2025/6 · Vorlage
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Ein Bürger hat im Rahmen eines Antrags zur Ergänzung des Verkehrsmanagements auf der Ruhrallee verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gebracht wurden. Die Anregung umfasst die technische Erweiterung des „COMO“-Projekts um eine automatische Blockadeerkennung durch Kameras und Sensorik, um stehende Fahrzeuge zu identifizieren und Abschleppaufträge einzuleiten. Zudem wurde die Prüfung einer dritten Fahrspur pro Fahrtrichtung zur Priorisierung des ÖPNV sowie die aktive Unterstützung des A52-Lückenschlusses gefordert, um den Durchgangsverkehr zu entlasten.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) nahm in seiner Stellungnahme zu diesen Punkten Stellung. Eine automatische Blockadeerkennung sei technisch und wirtschaftlich nicht realisierbar, da die vorhandenen AwareAI-Kameras auf eine begrenzte Reichweite ausgelegt sind; im Falle von Pannenfahrzeugen werde die Polizei informiert. Ein Ausbau der Ruhrallee um eine zusätzliche Fahrspur wurde aufgrund des bestehenden Baumbestands sowie der entsprechenden Schutzsatzungen und naturschutzrechtlicher Vorgaben abgelehnt. Bezüglich des A52-Lückenschlusses erklärte die Stadtverwaltung jedoch, dieses Vorhaben im Rahmen der Möglichkeiten vollumfänglich zu unterstützen, um eine langfristige Entlastung der Verkehrsader zu erreichen.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 14.Stellungnahme zur Beschwerde betreffend eine Eiche an der DinnendahlstraßeZur Vorlage · 0005/2026/6 · Vorlage
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Gegenstand der Vorlage ist eine Stellungnahme zu einer Beschwerde eines Bürgers bezüglich einer Eiche an der Dinnendahlstraße. Der Beschwerdeführer führt einen Schiefstand des Baumes sowie die Gefahr durch herabfallende Eicheln an und fordert eine Einkürzung der Baumkrone.
Die zuständige Fachabteilung hat die genannten Punkte mehrfach überprüft. Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure wurde festgestellt, dass der Abstand der Äste zur angrenzenden Bebauung als fachlich angemessen bewertet wird. Ein Handlungsbedarf für eine Einkürzung der Krone besteht derzeit nicht. Der vorhandene Schiefstand des Baumes wird als unkritisch eingestuft und weist keine zeitliche Veränderung auf.
Hinsichtlich des Abwurfs von Eicheln stellt die Verwaltung fest, dass natürliche Prozesse wie der Fruchtfall rechtlich als zu duldende Erscheinungen gelten. Zudem ist der Baum durch die Baumschutzsatzung geschützt. Gemäß § 32 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind Bäume, die dem Straßenkörper zugeordnet sind, Bestandteil der Straße, was eine Duldungspflicht für natürliche Emissionen wie Laub oder Früchte einschließt. Da keine unmittelbare Gefahr vorliegt, sieht die Verwaltung keinen Anlass für Maßnahmen und lehnt den Antrag ab.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 15.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, hie: Brandschutz in Essener ClubsZur Vorlage · 0256/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Dem Ausschuss für Anlegungen und Beschwerden wurde eine Eingabe zum Brandschutz in Essener Bars und Clubs vorgelegt. Auslöser der Eingabe ist ein Brandereignis in Crans-Montana, Schweiz. Der Einreicher weist darauf hin, dass sich zahlreiche Lokalitäten im Stadtgebiet Essen in Kellergeschossen befinden und die Rettungswege teilweise über längere Treppenanlagen sowie mehrere Ebenen führen. Zudem werden die Nutzung von Tischfeuerwerk und Bengalos sowie die Brennbarkeit von Wand- und Deckenverkleidungen thematisiert. Ziel der Eingabe ist eine Überprüfung und Verbesserung des Brandschutzes, ohne die betroffenen Betriebe zu schließen.
Die Bauaufsichtsbehörde und die Feuerwehr haben vereinbart, Betriebe im Stadtgebiet, die hinsichtlich Lage, Nutzung und baulicher Ausgestaltung vergleichbare Merkmale mit dem Vorfall in der Schweiz aufweisen, prioritär zu kontrollieren. Bei diesen Begehungen werden die Einhaltung brandschutzrechtlicher Anforderungen, die Nutzbarkeit von Rettungswegen sowie die Brennbarkeit verwendeter Materialien überprüft. Falls im Zuge dieser Maßnahmen brandschutztechnische Mängel festgestellt werden, leitet die zuständige Bauaufsichtsbehörde ordnungsbehördliche Verfahren ein. Dies kann Anordnungen zur Mängelbeseitigung oder Nutzungsbeschränkungen umfassen, sofern diese zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich sind.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 16.Verschiedenes