Umzug innerhalb von Essen - Weitergabe der Adressdaten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt einen Sachstandsbericht zur Weitergabe von Adressdaten bei Umzügen innerhalb Essens zur Kenntnis. Die Vorlage des Einwohneramtes erläutert, dass die Übermittlung von Meldedaten an andere Stellen an gesetzliche Grundlagen wie das Bundesmeldegesetz gebunden ist. Ein Beispiel hierfür ist der Datenaustausch im Steuerbereich über das Bundeszentralamt für Steuern an die Finanzverwaltung.
Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesmeldegesetzes gilt zudem der Grundsatz der Datenminimierung, wonach nur die für einen bestimmten Zweck erforderlichen Informationen weitergegeben werden dürfen. Im Zuge der Registermodernisierung ist die Einführung des Once-Only-Prinzips vorgesehen. Dieses Prinzip sieht vor, dass Behörden unter Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger notwendige Daten digital austauschen können, um Doppelmeldungen zu vermeiden und den Service der Stadtverwaltung zu verbessern. Die Vorlage betont dabei, dass Transparenz sowie das Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben und die Betroffenen über den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden müssen. Der Bericht wurde von Beigeordnetem Kromberg vorgelegt.
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