Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 18.03.2026
- 2.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 25.03.2026
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung Essen, vorläufiges Rechnungsergebnis 2025 und Prognose 2026Zur Vorlage · 0744/2026/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen weist für das vorläufige Rechnungsergebnis 2025 bei den beeinflussbaren Personalaufwendungen eine Überschreitung des Planansatzes um 49,79 Millionen Euro aus. Als Gründe werden die Besoldungserhöhung von 5,5 Prozent ab Februar 2025, eine Tarifsteigerung im TVöD VKA um 3 Prozent ab April 2025 sowie ein Zuwachs des Personalbestands um 321 Mitarbeitende angeführt. Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung aktiver Beamtinnen und Beamten liegen zudem um 6,21 Millionen Euro über dem Planansatz, was auf die Besoldungsanpassungen und beschleunigte Beförderungen durch das neue Landeslaufbahnrecht zurückzuführen ist. Bei den Versorgungsaufwendungen zeigt sich eine Überschreitung des Planansatzes um 33,02 Millionen Euro, primär bedingt durch erhöhte Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen sowie eine Zunahme an Pensionierungen.
Für das Jahr 2026 wird bei den beeinflussbaren Personalaufwendungen erneut eine Überschreitung des Planansatzes um 47,59 Millionen Euro prognostiziert, obwohl personalkostensenkende Maßnahmen mit einem Potenzial von 20 Millionen Euro berücksichtigt wurden. Die Prognose basiert auf der vollständigen Wirkung des Personalzuwachses aus dem Vorjahr sowie auf weiteren Tarif- und Besoldungssteigerungen, die im aktuellen Doppelhaushalt noch nicht enthalten waren. Im Gegensatz dazu wird bei den Zuführungen zur Pensionsrückstellung aktiver Beamtinnen und Beamten eine Unterschreitung des Planansatzes um 4,97 Millionen Euro erwartet, unter anderem aufgrund der Anhebung des Pensionseintrittsalters, insbesondere im Bereich der Feuerwehr. Für die Versorgungsaufwendungen werden für 2026 keine wesentlichen Abweichungen prognostiziert.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 0374/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Vorschlag zur Regelung über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt sollen die im Haushaltesjahr 2025 durch den Stadtkämmerer genehmigten Mittel zur Kenntnis nehmen. Diese umfassen rund 15,6 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln sowie etwa 18,1 Millionen Euro an investiven Verpflichtungsermächtigungen. Teilweise erfolgte die Deckung dieser Mittel aus Erträgen aus dem Verkauf von STEAG-Anteilen.
Zudem wird der Rat um die Beschlussfassung für notwendige Mittelbereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 gebeten. Hierbei handelt es sich um etwa 17,5 Millionen Euro für konsumtive und rund 2,07 Millionen Euro für investive Zwecke, wobei die Deckung durch Mehrerträge und Minderaufwendungen erfolgt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026. Dazu gehören konsumtive Ermächtigungen für die neun Bezirksvertretungen in Höhe von rund 531.000 Euro, was den Planüberschuss 2026 auf etwa 1,48 Millionen Euro reduziert. Für das Jahr 2026 wird zudem eine Gesamtauszahlungsermächtigung im konsumtiven Bereich von circa 25,4 Millionen Euro sowie investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 325,3 Millionen Euro übertragen. Die Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von etwa 586,9 Millionen Euro wird vollständig in das Jahr 2026 übernommen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2025Zur Vorlage · 0689/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 über den Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2025 entscheiden. Mit dem Beschlussvorschlag soll sichergestellt werden, dass den im Haushalt der Stadt Essen geführten Betrieben im Rahmen der Gewinnermittlung steuerlich angemessene Zinsaufwendungen und Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen zugeordnet werden können. Dabei kommen die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Grundsätze zur Anwendung.
Für alle im Haushaltsjahr 2025 aufgenommenen Kredite wird ein durchschnittlicher Zinssatz von 2,74 Prozent ausgewiesen. Da der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, dient die Vorlage der Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen. Dieses Vorgehen entspricht der Praxis der vorangegangenen Jahre. Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf jene Betriebe gewerblicher Art, die direkt im Haushalt der Stadt Essen bewirtschaftet werden. Für Betriebe, die in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt werden, ist der entsprechende Nachweis bereits sichergestellt.
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- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Globaler Minderaufwand Umsetzungsbericht 2025 und Konsolidierungsmaßnahmen 2026Zur Vorlage · 0618/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung des Globalen Minderaufwands für das Haushaltsjahr 2025 sowie zu den Konsolidierungsmaßnahmen für 2026 liegt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vor. Durch die Anwendung des Instruments des Globalen Minderaufwands konnte im Doppelhaushalt 2025/2026 ein Haushaltsausgleich erzielt und die Haushaltssicherungspflicht abgewendet werden.
Im Haushaltsjahr 2025 wurde ein Minderaufwand von 10,0 Millionen Euro veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahmen erwirtschaftete letztlich rund 10,8 Millionen Euro, womit das Ziel erreicht wurde. Diese Einsparungen resultierten überwiegend aus Ertragssteigerungen sowie Reduzierungen beim Sachaufwand, während Einsparungen beim Personal- und Büroflächenaufwand eine untergeordnete Rolle spielten. In einem Geschäftsbereich konnte die Vorgabe jedoch um rund 1,2 Millionen Euro unterschritten werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 ist ein Globaler Minderaufwand von 37,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon sollen 20,0 Millionen Euro durch Maßnahmen der Geschäftsbereiche und 17,7 Millionen Euro aus dem Deckungsbudget erbracht werden. Die Geschäftsbereiche haben hierfür 88 Konsolidierungsvorschläge mit einem Volumen von rund 18,0 Millionen Euro dokumentiert. Auch in diesem Zeitraum verzeichnet ein Geschäftsbereich eine Differenz von etwa 2,1 Millionen Euro zur Vorgabe. Der Fortschritt der Umsetzung wird im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings berichtet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2025Zur Vorlage · 0681/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2025 liegt vor. Der Abschluss weist einen Jahresüberschuss von 1,1 Millionen Euro aus. Im Vergleich zum Plan von 0,6 Millionen Euro sowie zum Vorjahr, das einen Unterschied von 72,7 Millionen Euro aufweist, zeigt sich eine Veränderung des Ergebnisses. Das Ergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich auf 0,2 Millionen Euro. Bei den ordentlichen Aufwendungen sind Mehraufwendungen in den Bereichen Personal (56,2 Millionen Euro), Versorgungsaufwendungen (33,0 Millionen Euro) sowie Sach- und Dienstleistungen (43,9 Millionen Euro) verzeichnet. Das Finanzergebnis weist einen Überschuss von 74,9 Millionen Euro auf.
Die Bilanzsumme der Stadt Essen beträgt zum Stichtag 7.442,3 Millionen Euro. Die Passivseite setzt sich aus Verbindlichkeiten in Höhe von 3.796,0 Millionen Euro und Pensionsrückstellungen von 1.965,2 Millionen Euro zusammen. Während die Liquiditätskredite um 40,853 Millionen Euro auf 1.530.567 Tausend Euro sanken, stiegen die Investitionskredite um 265.172 Tausend Euro auf 1.864.722 Tausend Euro an, wodurch sich der Gesamtbestand der Kredite um rund 224,3 Millionen Euro erhöhte. Das Eigenkapital stieg von 15,9 Millionen Euro auf 184,3 Millionen Euro, bedingt durch eine Erhöhung der allgemeinen Rücklage auf 97,2 Millionen Euro und der Ausgleichsrücklage auf 86,3 Millionen Euro.
Es wird vorgeschlagen, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Rat als Bestätigungsvermerk zur Feststellung vorgelegt werden. Die Beratung ist für den 20. Mai 2026 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie für den 27. Mai 2026 im Rat der Stadt Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 9.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2026 zum Prognosestichtag 31. März 2026Zur Vorlage · 0014/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Finanzcontrolling-Bericht I/2026 der Stadt Essen legt die Prognose zur Haushaltsentwicklung für das Jahr 2026 auf Basis des Buchungsstandes zum 31. März 2026 vor. Für das laufende Haushaltsjahr wird ein Defizit von rund 163,0 Millionen Euro prognostiziert.
Die Vorlage verweist auf strukturelle Herausforderungen im Bereich der Ausgaben. Infolgedessen soll die restriktive und sparsame Haushaltsbewirtschaftung auf Grundlage des § 25 Abs. 2 KomHVO NRW fortgesetzt werden. Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 treten zudem zusätzliche restriktive Bewirtschaftungsregeln in Kraft. Der Bericht sowie die ergänzende Bewirtschaftungsverfügung werden dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den Mai 2026 angesetzt.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 0273/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Hebesatzsatzung II für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2026 zu beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Hebesätze aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und zur Kompensation von Ertragsausfällen aus dem Vorjahr.
Im Jahr 2025 verzeichnete die Stadt einen Minderertrag von 9,0 Millionen Euro im Vergleich zum Plan. Zudem bestehen rechtliche Unsicherheiten durch Urteile der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf, welche die differenzierte Ausgestaltung der Hebesätze für Nichtwohngrundstücke beanstanden haben. Die Stadt hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt.
Um die Rechtsunsicherheit zu reduzieren, schlägt die Verwaltung für das Jahr 2026 die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B vor. Der Planansatz für die Grundsteuer B wird dabei von 138,1 Millionen Euro auf 147,1 Millionen Euro angepasst, was einem Hebesatz von gerundet 925 v.H. entspricht. Für die Grundsteuer A wird der Hebesatz auf 510 v.H. angepasst, um einen Minderertrag aus dem Vorjahr auszugleichen.
Die Anpassung führt zu einer strukturellen Verschiebung der Steuerlast: Während bei Wohngrundstücken Median-Mehrbelastungen auftreten, ergeben sich bei Nichtwohngrundstücken Median-Entlastungen. Ein Beschluss zur rückwirkenden Kraftsetzung der Satzung zum 1. Januar 2026 muss bis spätestens 30. Juni 2026 erfolgen.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.1Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung), hier: Evaluation, soziale Sicherung und Prüfung Grundsteuer CZur Vorlage · 0920/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den Wohnungsmarkt und die Stadtentwicklung zu untersuchen. Beantragt wird ein Quartiers-Monitoring, das die sozialen und wohnungsmarktlichen Folgen des einheitlichen Hebesatzes fortlaufend beobachtet. Die Ergebnisse sollen erstmals im vierten Quartal 2026 sowie danach halbjährlich in den Gremien vorgelegt werden. Der Fokus der Analyse soll auf der Entwicklung von Warmmieten, der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, der sozialen Mischung in den Stadtteilen sowie auf Segregationstendenzen und Verdrängungsdruck liegen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Auswertung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu differenzierten Hebesätzen, um mögliche kommunale Handlungsspielräume zu ermitteln. Der Antrag sieht zudem die Prüfung einer Einrichtung eines Härtefall-Fonds „Wohnen“ für existenzbedrohende Einzelfälle vor. Ergänzend soll die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke untersucht werden, um Anreize zur Flächenmobilisierung zu schaffen und spekulativem Leerstand entgegenzuwirken.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.2Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung), hier: Grundsteuer gerecht gestaltenZur Vorlage · 0931/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur Hebesatzsatzung der Grundsteuer für das Jahr 2026 eingebracht. Die Vorlage fordert, dass die Verwaltung die geplante Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2026 nicht weiterverfolgt. Stattdessen soll dem Rat bis zum 30. Juni 2026 eine überarbeitete Satzung mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorgelegt werden. Dabei soll unter Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verdeutlicht werden, dass die Differenzierung der Korrektur einer durch die Grundsteuerreform entstandenen Entlastung von Nichtwohngrundstücken dient.
Zusätzlich wird eine gesonderte Prüfung der Behandlung gemischter Nutzung von Grundstücken beantragt. Falls eine rechtzeitige Neuregelung nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung die rechtlichen und haushalterischen Folgen darlegen und bis zum vierten Quartal 2026 ein Konzept für eine Grundsteuererhebung ab 2027 vorlegen. Dieses soll unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke sowie weitere Instrumente zur Aktivierung von Bauland prüfen. In der Begründung führt die Fraktion an, dass der geplante einheitliche Hebesatz zu einer Verschiebung der Steuerlast von gewerblichen Flächen hin zu Wohnimmobilien führen würde.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 11.Quartalsbericht I/2026 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0631/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 20. Mai 2026 mit dem ersten Quartalsbericht für das Jahr 2026 zum Zins- und Schuldenmanagement auseinander. Die von der Stadtkämmerei vorgelegte Vorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme durch das Gremium.
Der Bericht umfasst eine detaillierte Darstellung der aktuellen Finanzlage im Bereich der Kreditverwaltung. Er beinhaltet Informationen über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die Entwicklung der städtischen Schulden. Darüber hinaus werden die Abschlüsse von Options- und Derivatgeschäften, deren jeweilige Marktwerte sowie weitere relevante Risikokennzahlen dokumentiert.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte festgelegten Limits. Zudem wird dargelegt, inwieweit die in der Haushaltssatzung 2025/2026 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Bericht bietet somit einen Überblick über das gesamte Kreditportfolio und die Einhaltung der finanziellen Vorgaben.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Cashpool-Quartalsbericht I/2026Zur Vorlage · 0738/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss den ersten Quartalsbericht des Jahres 2026 zum Cashpool vorgelegt. Dieser Bericht dient der Information über die aktuellen Entwicklungen sowie Veränderungen innerhalb des Cashpools.
Im Rahmen eines regelmäßigen Berichterstattungsverfahrens informiert die Verwaltung den zuständigen Ausschuss durch Quartals- und Jahresberichte über die finanziellen Vorgänge im Cashpool. Die Vorlage stellt sicher, dass die Entwicklung der Bestände und die damit verbundenen Veränderungen für das Gremium dokumentiert werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Quartalsbericht I/2026 in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 zur Kenntnis nimmt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Quartalsbericht I/2026 der Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0775/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss setzt sich im Rahmen der Sitzung am 20. Mai 2026 mit dem ersten Quartalsbericht 2026 der Essener Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auseinander. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 3lag 31. März 2026 und umfasst die Daten von 33 städtischen Gesellschaften sowie zwei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Er enthält Berichte über die Ergebnisse, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie Personalentwicklungen und bietet aktualisierte Prognosen zum Jahresergebnis im Vergleich zur jeweiligen Wirtschaftsplanung.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Darstellung der Auswirkungen von Zuschussleistungen, Verlustausgleichszahlungen und Gewinnabführungen auf den städtischen Haushalt 2026. Dabei wird erläutert, dass etwaige Rückzahlungen aus Überkompensationen des Vorjahres bereits im Jahresabschluss 2025 berücksichtigt wurden und somit keine Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr haben.
Zudem liefert die Vorlage Informationen zur prognostizierten Neuverschuldung der Berichtsteilnehmer im laufenden Geschäftsjahr. Aktuell gemeldete Darlehensaufnahmen belaufen sich auf 348.078 Tausend Euro, während Tilgungsleistungen in Höhe von 114.040 Tausend Euro verzeichnet werden. Dies führt zu einer erwarteten Erhöhung der Gesamtverschuldung um 234.038 Tausend Euro auf insgesamt 2.341.375 Tausend Euro. Zu den Unternehmen mit Darlehensaufnahmen von mindestens 10 Millionen Euro gehören unter anderem die Ruhrbahn GmbH, die Entwässerung Essen GmbH sowie die Stadtwerke Essen AG.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Erster Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbHZur Vorlage · 0391/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht der Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (EUH) befasst sich mit der strategischen Neuausrichtung des Stadthafens. Die Entwicklung umfasst eine Fläche von etwa 120 Hektar mit 57 Liegenschaften, die über Miet- oder Erbbaurechte genutzt werden. Ziel der Strategie ist die wertschöpfende Flächenentwicklung zur Sicherung der industriellen Nutzung und Trimodalität.
Im Rahmen der geplanten Maßnahmen ist die Sanierung von etwa 790 Metern Spundwand ab dem Jahr 2027 vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 werden Kosten in Höhe von 12 Millionen Euro für die Planung und den Bau der westlichen Spundwand veranschlagt; eine Sanierung beider Seiten würde schätzungsweise 16 bis 18 Millionen Euro kosten. Zudem entstehen durch die Entsorgung kontaminierter Bodenmassen infolge der Insolvenz eines Mieters Kosten zwischen 2,1 Millionen Euro und 3,7 Millionen Euro, was im Jahr 2025 zu einer Rückstellung und einem Jahresfehlbetrag führt.
Für die kommenden drei Jahre wurden fünf Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 9,46 Hektar für Neunutzungen identifiziert, darunter ein Areal an der Lüschershofstraße. Die Prüfung der Ansiedlung eines Unternehmens auf etwa einem Hektar zur Schaffung von rund 80 Arbeitsplätzen ist ebenfalls Gegenstand des Berichts. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit ist eine ausreichende Kapitalausstattung durch die Gesellschafterin Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Ruhr:HUB GmbH hier: Übertragung der Gesellschaftsanteile der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH an der Ruhr:HUB GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 0656/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0656/2026/2) behandelt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen der Ruhr:HUB GmbH sowie deren geplante Verschmelzung auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Beteiligung der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH in Höhe von 18,69 % unentgeltlich auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu übertragen. Die Verschmelzung der Ruhr:HUB GmbH auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zum 1. Januar 2026 erfolgen, woraufhin die Ruhr:HUB GmbH gemäß gesetzlichen Vorschriften aufgelöst wird.
Im Rahmen dieser Umstrukturierung soll eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 als Ersatz für den bisherigen Dienstleistungsvertrag dienen. Die Durchführung des Projekts erfolgt unter finanzieller Beteiligung der bisherigen Gesellschafter. Die Verwaltung befürwortet die unentgeltliche Übertragung der Anteile unter Bezugnahme auf die Einschätzung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, da eine Übertragung zum Nennwert das Verfahren gefährdet hätte.
Die finanziellen Mittel für die Kooperationsvereinbarung sind für das Jahr 2026 in der EWG vorhanden; für die Folgejahre ist die Bereitstellung im Wirtschaftsplan vorzusehen. Die Gesellschafter werden anteilig von Steuern, Rückforderungen und Rechtskosten freigestellt, sofern diese einen Betrag von 85.000 Euro überschreiten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde, der die Veräußerung der Beteiligung anzuzeigen ist. Die Vertreter der Stadt in den Gremien der beteiligten Gesellschaften werden ermächtigt, notwendige Umsetzungsbeschlüsse zu fassen.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 16.Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0547/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0547/2026/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2026/2027. Geplant ist die Beibehaltung von 572 Gruppen sowie die Erweiterung um 77,5 Gruppen an insgesamt 84 Grundschulen und fünf Förderschulen. Dies führt zu einem Mehrbedarf von etwa 1.884 zusätzlichen Plätzen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf soll der Rat der Stadt Essen der Erhöhung des städtischen Eigenanteils von circa 16,16 Millionen Euro auf rund 20,32 Millionen Euro zustimmen.
Die geplante Qualitätsoffensive umfasst die Einrichtung von 25 weiteren Koordinierungsstellen und die Integration von 35 Ergänzungskräften. Zudem sind Kosten für die Höhergruppierung von Erziehern und Springerstellen sowie für Küchenhilfen und Sportangebote des Essener Sportbundes e.V. vorgesehen. Für die Ausstattung der neuen Gruppen sind 1,55 Millionen Euro, für bestehende Gruppen 2,22 Millionen Euro veranschlagt.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden Gesamtaufwendungen von 58,9 Millionen Euro prognostiziert, woraus ein ungedeckter Fehlbetrag von 11,6 Millionen Euro resultiert. Die Bereitstellung dieses Mehrbedarfs soll im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung erfolgen, wobei eine Kompensation aus dem Bereich FB 40/GB 4 angestrebt wird. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen nach dem SGB VIII sowie der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz ab dem Schuljahr 2026/2027.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in den Projekten 5.402204 „Erstausstattung Realschulen“ und 5.402304 „Erstausstattung Gymnasien“Zur Vorlage · 0690/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2026 wird in der Stadt Essen die Bereitstellung von Mitteln für die Erstausstattung verschiedener Schulen beantragt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von rund 2.658.000 Euro vor, um die Ausstattung mit Mobiliar und IT-Infrastruktur in vier Realschulen und acht Gymnasien sicherzustellen. Dabei wird für das Projekt „Erstausstattung Realschulen“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 850.000 Euro sowie für das Projekt „Erstausstattung Gymnasien“ eine außerplanmäßige Bereitstellung von 1.450.000 Euro beantragt.
Die zusätzlichen Bedarfe resultieren aus laufenden Schulbaumaßnahmen, Sanierungen und Erweiterungen. Betroffen sind unter anderem die Abendrealschule Eiberg, die Realschule am Schloss Borbeck sowie das Carl-Humann-Gymnasium und das Gymnasium Essen-Überruhr. Die Bereitstellung der Mittel dient dazu, den ordnungsgemäßen Schulbetrieb zum Schuljahresbeginn 2026/2027 zu gewährleisten. Zur Deckung der Kosten sollen Mittel aus dem Projekt „Erstausstattung Gesamtschulen“ genutzt werden, da es bei dortigen Maßnahmen zu Verzögerungen im Baufortschritt gekommen ist. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6 hier: Sachstand der baulichen Umsetzung der Entwurfsplanung und Vorstellung der Konzepte für den Umzug sowie den Betrieb am neuen StandortZur Vorlage · 0506/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtbibliothek informiert über den Sachstand zur baulichen Umsetzung sowie die Konzepte für den Umzug und den Betrieb der neuen Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6. Die geschätzten Gesamtprojektkosten wurden von rund 13,8 Millionen Euro auf etwa 24,6 Millionen Euro angepasst. Die Eröffnung der neuen Räumlichkeiten ist für den 24. Oktober 2026 vorgesehen, während der bisherige Standort Gildehof am 27. Juli 2026 geschlossen wird. Der Umzug der rund 280.000 Medien und 85 Arbeitsplätze soll ab der 26. Kalenderwoche in drei Phasen erfolgen. Zudem ist eine Reinigung der Sammlung Krupp’sche Bücherhalle mit etwa 47.600 Bänden notwendig, da dort Schimmelbefall vorliegt.
Die neuen Öffnungszeiten sehen eine tägliche Nutzung von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 16:00 Uhr vor. Ergänzt werden diese durch Open-Library-Zeiten bis 22:00 Uhr an etwa 25 Terminen pro Jahr sowie sechs „Lange Samstage“. Die Kosten für die Standortverlagerung belaufen sich im Jahr 2026 auf 562.800 Euro, zuzüglich 19.100 Euro für die Übergabe des Standorts Hollestraße. Für das Jahr 2027 sind 440.000 Euro für den Rückbau sowie 410.800 Euro für den Betriebsaufwand veranschlagt. Die Rückgabe des Standorts Hollestraße ist für April 2027 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Konzeption zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt EssenZur Vorlage · 0557/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule (VHS) entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen bei den Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen sowie Änderungen bei den Regelungen zum Rücktritt von Anmeldungen vor.
Im Bereich der Ermäßigungen sollen künftig auch die Gebühren für Teilnahmebescheinigungen in die Befreiungsregelung einbezogen werden. Zudem ist vorgesehen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte sowie Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung (Kennzeichnung B oder H) bestimmte Einzelveranstaltungen kostenfrei besuchen können. Die Regelungen zu Kostenumlagen für Unterrichtsmaterialien werden ebenfalls erweitert.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Rücktrittsfrist. Während eine Abmeldung bisher bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen muss, soll die Regelung um eine Kulanzmöglichkeit ergänzt werden. In Ausnahmefällen, wenn eine Teilnahme aufgrund unvorhersehbarer, nachweisbarer Gründe – wie etwa einer durch ein Attest belegten Erkrankung – nicht möglich ist, soll eine Befreiung von der Zahlung ermöglicht werden.
Die Anpassungen der seit April 2024 gültigen Entgeltregelung führen laut dem Dokument zu keinen erwarteten Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Kulturausschuss sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Nutzungs- und Entgeltordnungen für die Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadteilarbeit in kommunaler TrägerschaftZur Vorlage · 0043/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über angepasste sowie neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für verschiedene Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadtteilarbeit in kommunaler Trägerschaft entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Aktualisierung der bestehenden Regelungen für das Bürgerhaus Oststadt, das Bürgerzentrum Villa Rü sowie das Jugend- und Bürgerzentrum Werden vor. Dabei wird insbesondere zwischen einer stundenweisen und einer ganztägigen Nutzung von Räumlichkeiten unterschieden. Während die Höhe der Entgelte im Vergleich zu 2019 weitgehend unverändert bleibt, wurde für das Bürgerhaus Oststadt eine Regelung zur Raumvermietung an Privatpersonen nach 22 Uhr angepasst, um soziale und gemeinwohlorientierte Angebote zu stärken.
Zudem werden die Regelungen für fünf weitere Einrichtungen synchronisiert, wobei die Bedingungen für eine kostenfreie Raumnutzung präzisiert wurden. Diese gilt nun ausdrücklich sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für die Umsetzung von Projekten innerhalb der Einrichtungen. Parallel dazu werden erstmals neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Begegnungszentrum Kraysel sowie die Stadtteilbüros KaBüZe und M.56 vorgeschlagen. Für das Kooperationsprojekt Haus für Bildung und Kultur Storp 9, bei dem die Raumvergabe über den Verein Storp 9 e.V. erfolgt, ist keine eigene kommunale Ordnung vorgesehen, jedoch sollen Fremdnutzungen bestmöglich an die bestehenden Vorgaben der anderen Einrichtungen angeglichen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)Zur Vorlage · 0813/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von bis zu 6.800.000 Euro für die Produktgruppe der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung über diese zusätzlichen Mittel empfehlen.
Der Mehrbedarf resultiert aus steigenden Fallzahlen und Kosten, die bei der Haushaltsplanung im Jahr 2024 nicht vorhersehbar waren. Insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen, etwa bei Schulbegleitungen und Integrationshilfen, ist eine Entwicklung zu verzeichnen, welche die ursprünglichen Annahmen übersteigt. Als Gründe für diese Entwicklung werden unter anderem eine verbesserte Diagnostik, eine gestiegene Sensibilisierung sowie die Anforderungen aus der inklusiven Beschulung angeführt.
Da die Haushaltsmittel für das Jahr 2026 voraussichtlich nicht bis zum Jahresende zur Deckung der gesetzlichen Verpflichtungen ausreichen werden, ist die Bereitstellung der Mittel vorgesehen. Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll nach derzeitigen Erkenntnissen über das Jahresergebnis erfolgen. Um die Zahlungsfähigkeit für die Zahlläufe im Mai und Juni 2026 zu gewährleisten, ist die beantragte Maßnahme notwendig. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich am 27. Mai 2026 über den Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Änderung der "Grundsätze für die Straßenbenennung"Zur Vorlage · 0792/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0792/2026/6 aus dem Geschäftsbereich 6 sieht eine Änderung der „Grundsätze für die Straßenbenennung“ der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist die Standardisierung von Erläuterungsschildern an Straßennamen. Diese Schilder sollen Informationen über Namensgeber oder historische Ereignisse vermitteln, ohne die Orientierungsfunktion der Straßenschilder zu beeinträchtigen oder Umbenennungen aufgrund biografischer Hintergründe zu erzwingen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die einheitliche Gestaltung der Erläuterungsbeschilderung als neuen Punkt 10 in die bestehenden Grundsätze zu integrieren, wodurch die bisherigen Punkte 10 und 11 nach hinten verschoben werden. Für die technische Umsetzung der Schilder werden feste Vorgaben festgelegt: Die Abmessungen sind auf eine maximale Höhe von 100 mm und eine Breite von 600 mm begrenzt, wobei die Breite stets geringer als die des jeweiligen Straßennamensschildes sein muss. Die Beschriftung darf maximal drei Zeilen mit jeweils 50 Zeichen, einschließlich Leerzeichen und Sonderzeichen, umfassen.
Die Nutzung von QR-Codes ist aufgrund von Datenschutz- und Missbrauchsrisiken nicht zulässig. Als alternative Informationsmöglichkeiten werden Gedenk- oder touristische Tafeln empfohlen. Die Kostenfrage für die Erläuterungsschilder ist vorab zu klären, wobei Angaben zu konkreten Sach- oder Personalkosten in der Vorlage nicht enthalten sind. Die Vorprüfung der Klimarelevanz ergab keine negativen Auswirkungen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll die Änderung empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen den Beschluss final fassen kann.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Gönterstraße Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 0520/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Gönterstraße entscheiden. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 480.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Ausbau Daniel-Eckhardt-Straße“ erfolgen, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns noch Budget zur Verfügung steht.
Hintergrund der Maßnahme ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Zustandsbefahrung durch den TÜV, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn in der Gönterstraße festgestellt hat. Die Umsetzung obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr.
Finanzrechtlich unterliegt das Vorhaben den Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG). Für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, besteht ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern. Die dadurch der Stadt Essen entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Entscheidung über die Mittelbereitstellung nach der Beratung in den entsprechenden Ausschüssen durch den Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wolfskuhle Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 0590/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Wolfskuhle Fahrbahnerneuerung“ beschließen. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 600.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Straße „Wolfskuhle“. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 hatte ergeben, dass die Fahrbahn erneuerungsbedürftig ist. Die Durchführung der Arbeiten dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Das Bauvorhaben ist gemäß dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des §8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch entgehenden Einnahmen der Stadt Essen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht aktuell noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Erneuerung der Lichtsignalanlage 171 Donnerstraße/Prosperstraße/ReuenbergZur Vorlage · 0576/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage 171 an der Kreuzung Donnerstraße, Prosperstraße und Reuenberg beschließen. Die Maßnahme erfordert eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 474.000 Euro für das Jahr 2026, da die Kosten im Haushalt 2025/2026 nicht vorgesehen waren.
Die Erneuerung der Anlage erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Ein wesentlicher Grund für den Austausch des Steuergeräts ist die Abkündigung der GSM-Mobilfunkanbindung an den Verkehrsrechner. Im Rahmen der Maßnahme soll zudem eine Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs für die Straßenbahn durch ein Schutzsignal an der Haltestelle Reuenberg Steig 1 realisiert werden, um die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen zu erhöhen.
Zusätzlich sind bauliche Anpassungen zur Barrierefreiheit vorgesehen, wie etwa eine taktile Pflasterung und das Absenken von Bordsteinen. Der technische Umfang umfasst den Austausch von Masten, Kabeln und der gesamten Signaltechnik sowie die Installation neuer Kontakt- und Stauschleifen auf der Prosperstraße und dem Reuenberg. Die Kosten gliedern sich in 370.000 Euro für die Lichtsignalanlage, 86.000 Euro für den behindertengerechten Umbau sowie 18.000 Euro für die Anpassung der Straßenbeleuchtung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Neuer Verwaltungscampus - Vorstellung des Ergebnisses der Entwurfswerkstatt und Beauftragung des prämierten Entwurfs zur Erstellung einer vertiefenden KonzeptplanungZur Vorlage · 0549/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Ergebnisse der Entwurfswerkstatt für den neuen Verwaltungscampus zur Kenntnis nehmen und die vertiefende Konzeptplanung des prämierten Entwurfs beauftragen. Die Vorlage sieht vor, die Planungsmittel für das Projekt Neubau Verwaltungscampus von bisher 300.000 Euro brutto um 600.000 Euro brutto auf insgesamt 900.000 Euro brutto zu erhöhen. Damit verbunden ist die Beauftragung des Architekturbüros Peter Bastian Architekten durch die IME zur Erstellung der vertiefenden Planung sowie die Beauftragung der IME mit der Vorbereitung weiterer Realisierungsschritte.
Die vertiefende Planung basiert auf dem vorliegenden Entwurf und umfasst die Weiterentwicklung des Raumprogramms für die Polizei sowie städtische Einheiten. Zudem soll eine Vergabestrategie für ein Totalunternehmermodell vorbereitet werden. Die Jury hat für die weitere Planung Anpassungen bei der Hofgestaltung, der Bodenversiegelung, der Barrierefreiheit sowie eine Reduzierung der Gebäudehöhe gefordert, um die Hochhausrichtlinie zu vermeiden.
Für die Planungsphase ist ein Kostenrahmen von 700.000 Euro brutto kalkuliert. Durch vorhandene Budgets ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein zusätzlicher Mittelbedarf von 600.000 Euro brutto, der über das Projekt 5.600373 finanziert werden soll. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen die Beschlüsse, während die Bezirksvertretung I das Ergebnis zur Kenntnis nimmt. Eine Beschlussfassung zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen und der Bauausführung wird für das erste Quartal 2027 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 27.Neubau Tiegelschule, Tiegelstraße 29, 45141 Essen hier: Kostenanpassung im laufenden Projekt TiegelschuleZur Vorlage · 0479/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenanpassung beim Neubau der Tiegelschule beraten. Die Vorlage sieht vor, die veranschlagten Gesamtkosten des Bauvorhabens von bisher rund 29,4 Millionen Euro brutto um etwa 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 32,3 Millionen Euro brutto zu erhöhen.
Die Kostensteigerungen sind laut der Sachverhaltsdarstellung auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Ein Wasserschaden im Zuge der Inbetriebnahme der Heizungsanlage machte zusätzliche Trocknungsmaßnahmen und Nacharbeiten an den Bodenbelägen erforderlich. Zudem führten unzureichende Leistungen einzelner Gewerke, insbesondere bei Putz- und Fassadenarbeiten, zu Mehraufwendungen für Nachbesserungen sowie für die Zwischenlagerung von Materialien und zusätzliche Anfahrten. Weitere kostentreibende Faktoren sind Lieferengpässe, Planungsanpassungen bei der Möbelausstattung sowie gestiegene Materialpreise.
Der Rohbau wurde Mitte 2024 fertiggestellt, derzeit finden Arbeiten am Innenausbau statt. Die Fertigstellung des Projekts ist für den Sommer 2026 geplant. Zur Deckung der Mehrkosten ist eine Mittelumschichtung vorgesehen. Dabei sollen Mittel aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule genutzt werden, da dort im Haushaltsjahr 2026 ein geringerer Mittelabfluss prognostiziert wird.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Maria-Wächtler-Gymnasium, Abzweig Isenbergstraße 77, 45130 Essen hier: Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereiches / Schulentwicklungsplanung G9Zur Vorlage · 0160/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn zur Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereichs am Maria-Wächtler-Gymnasium in Rüttenscheid beschließen. Die Maßnahme an der Isenbergstraße 77 umfasst die Modernisierung der Chemie- und Biologieräume, um den Anforderungen der Schulentwicklungsplanung G9 gerecht zu werden.
Die geplanten Arbeiten sollen sicherstellen, dass im Chemieraum ein Unterrichtsbetrieb für bis zu 32 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist. Hierfür ist unter anderem der Einbau eines Stahlträgers zum Ersatz einer tragenden Wand sowie die Erneuerung des Deckenversorgungssystems vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten, um den laufenden Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Der erste Abschnitt umfasst die Biologieräume und soll im Sommer 2026 beginnen, mit einem voraussichtlichen Abschluss im April 2027. Im zweiten Schritt werden die Chemieräume umgebaut, wobei der Baubeginn für April oder Mai 2027 geplant ist. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme wird für April 2028 erwartet. Neben baulichen Veränderungen an Wänden und Decken sind auch Arbeiten an der Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation sowie eine mögliche Schadstoffsanierung Teil des Vorhabens.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.200.000 Euro brutto. Davon entfallen 884.000 Euro auf die Baugewerke, die aus Instandhaltungsrücklagen finanziert werden sollen. Die Kosten für die neue Ausstattung in Höhe von 316.000 Euro werden durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen gedeckt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22,45326 Essen Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort hier: KostenanpassungZur Vorlage · 0336/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Projekt eines Interimsgebäudes an der Mallinckrodtstraße 11, das als Ersatzlösung für den geplanten Erweiterungsbau des Leibniz-Gymnasiums dient, wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten sollen von bisher rund 4.620.000 Euro brutto auf insgesamt 5.313.000 Euro brutto steigen, was einer Erhöhung um 693.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerung resultiert unter anderem aus dem Ergebnis des Vergabeverfahrens für das Gewerk Modulbau, dessen Auftragssumme mit rund 3.993.000 Euro höher ausfiel als die ursprüngliche Schätzung. Zudem steigen die Baunebenkosten um 235.000 Euro, da aufgrund fehlender interner Kapazitäten externe Fachplanungsleistungen beauftragt werden müssen. Ein weiterer Faktor ist die Aufnahme der Ertüchtigung von Sanitärräumen in die Interimsmaßnahme. Teilweise konnten diese Steigerungen durch eine Reduzierung des Sicherheitsbeiwerts sowie geringere Aufwendungen bei der Grundstückserschließung abgefedert werden.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Tiefbau- und Gründungsarbeiten Mitte April 2026 vor. Nach der Anlieferung der Module im Mai soll der Innenausbau bis Mitte August 2026 abgeschlossen sein, sodass die Übergabe an die Nutzer für Ende August 2026 vorgesehen ist. Die Finanzierung der Differenz erfolgt durch eine Mittelumschichtung in Höhe von 473.000 Euro aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule innerhalb des bestehenden Deckungsrings.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das 2. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 0606/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das zweite Halbjahr 2025 dokumentiert den Abschluss von Maßnahmen im Rahmen des KInvFG 2. Insgesamt wurden 25 Projekte, darunter Sanierungen von Schulturnhallen, Schultoiletten und eine Schulsanierung, mit einem Fördervolumen von rund 56,73 Millionen Euro abgeschlossen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen beliefen sich auf etwa 81,51 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von rund 24,78 Millionen Euro leistete. Für den Zeitraum von 2025 bis 2036 wurde der Stadt Essen ein Budget aus dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von rund 335,02 Millionen Euro bewilligt. Im Bereich der OGS-Förderung wurden bisher über 7 Millionen Euro abgerufen, wobei die Programmlaufzeit bis Ende 2029 verlängert wurde. Zudem liegt ein Förderantrag für den Erweiterungsneubau des Theo-Dorff-Gymnasiums über rund 200.100 Euro vor.
Weitere Fördermaßnahmen umfassen die NRW-Sportschule am Helmholtz-Gymnasium, für die bereits Mittel für einen Trainingsraum sowie eine Zweifachsporthalle vereinnahmt wurden. Für das Museum Folkwang wurden Landes- und Bundeszuwendungen in Höhe von jeweils 2,5 Millionen Euro bewilligt, deren Mittelabruf ab dem vierten Quartal 2026 geplant ist. Für Schloss Borbeck wurde ein Antrag im INK-Auswahlverfahren vorbereitet. Bezüglich der Sanierung historischer Fenster am Rathaus Werden ist die Beauftragung eines Sachverständigen für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Beteiligung der Stadt Essen an der Auslobung zur Ausrichtung der e-REGIONALE 2033Zur Vorlage · 0804/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme an der Bewerbung um die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“. Bei diesem Wettbewerb der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht es darum, Regionen als Experimentierräume für die zukünftige Entwicklung zu etablieren. Die geplante Bewerbung erfolgt im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Oberhausen sowie dem Kreis Recklinghausen. Innerhalb Essens sollen dabei insbesondere die Stadtbezirke V und VI berücksichtigt werden.
Das Leitmotiv der Ausschreibung lautet „Weniger wird Zukunft“. Ziel ist es, strukturelle Veränderungen wie Bevölkerungsrückgang oder Infrastrukturwandel als Chance für eine Neuausrichtung zu nutzen. Durch die Nutzung von Experimentierklauseln im Landes- oder Bundesrecht sollen geschützte Räume geschaffen werden, in denen neue Lösungsansätze in den Bereichen Stadtentwicklung, Mobilität, Energie und Innovation getestet werden können. Die Verwaltung soll die gemeinsame Bewerbung so vorbereiten, dass sie bis zum 20. Juli 2026 über das Online-Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden kann.
Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Kommunen unter Einbindung relevanter Akteure wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen. Im Falle eines Zuschlags sollen die teilnehmenden Gebiete bis zum Jahr 2033 von einem priorisierten Zugang zu Fördermitteln profitieren, um Projekte zur Gestaltung des strukturellen Wandels umzusetzen. Ein Zwischenpräsentationsjahr ist für 2029 vorgesehen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 32.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 33.Mitteilungen der Verwaltung
- 34.Zukunft der Abfallwirtschaft hier: Leistungsverträge zwischen Stadt Essen und EBEErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 35.Werkstätten der Theater und Philharmonie Essen GmbHErgebnis: einstimmig empfohlen
- 36.Beschaffung von 21 Krankentransportwagen - Beauftragung und KostenerhöhungErgebnis: einstimmig empfohlen
- 37.Philharmonie Essen / Saalbau hier: Vertragsangelegenheiten zur BetriebsführungErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 38.Museum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 39.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 40.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 41.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil