Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 18.03.2026
- 2.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 25.03.2026
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung Essen, vorläufiges Rechnungsergebnis 2025 und Prognose 2026Zur Vorlage · 0744/2026/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen weist für das vorläufige Rechnungsergebnis 2025 bei den beeinflussbaren Personalaufwendungen eine Überschreitung des Planansatzes um 49,79 Millionen Euro aus. Als Gründe werden die Besoldungserhöhung von 5,5 Prozent ab Februar 2025, eine Tarifsteigerung im TVöD VKA um 3 Prozent ab April 2025 sowie ein Zuwachs des Personalbestands um 321 Mitarbeitende angeführt. Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung aktiver Beamtinnen und Beamten liegen zudem um 6,21 Millionen Euro über dem Planansatz, was auf die Besoldungsanpassungen und beschleunigte Beförderungen durch das neue Landeslaufbahnrecht zurückzuführen ist. Bei den Versorgungsaufwendungen zeigt sich eine Überschreitung des Planansatzes um 33,02 Millionen Euro, primär bedingt durch erhöhte Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen sowie eine Zunahme an Pensionierungen.
Für das Jahr 2026 wird bei den beeinflussbaren Personalaufwendungen erneut eine Überschreitung des Planansatzes um 47,59 Millionen Euro prognostiziert, obwohl personalkostensenkende Maßnahmen mit einem Potenzial von 20 Millionen Euro berücksichtigt wurden. Die Prognose basiert auf der vollständigen Wirkung des Personalzuwachses aus dem Vorjahr sowie auf weiteren Tarif- und Besoldungssteigerungen, die im aktuellen Doppelhaushalt noch nicht enthalten waren. Im Gegensatz dazu wird bei den Zuführungen zur Pensionsrückstellung aktiver Beamtinnen und Beamten eine Unterschreitung des Planansatzes um 4,97 Millionen Euro erwartet, unter anderem aufgrund der Anhebung des Pensionseintrittsalters, insbesondere im Bereich der Feuerwehr. Für die Versorgungsaufwendungen werden für 2026 keine wesentlichen Abweichungen prognostiziert.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 0374/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Vorschlag zur Regelung über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt sollen die im Haushaltesjahr 2025 durch den Stadtkämmerer genehmigten Mittel zur Kenntnis nehmen. Diese umfassen rund 15,6 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln sowie etwa 18,1 Millionen Euro an investiven Verpflichtungsermächtigungen. Teilweise erfolgte die Deckung dieser Mittel aus Erträgen aus dem Verkauf von STEAG-Anteilen.
Zudem wird der Rat um die Beschlussfassung für notwendige Mittelbereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 gebeten. Hierbei handelt es sich um etwa 17,5 Millionen Euro für konsumtive und rund 2,07 Millionen Euro für investive Zwecke, wobei die Deckung durch Mehrerträge und Minderaufwendungen erfolgt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026. Dazu gehören konsumtive Ermächtigungen für die neun Bezirksvertretungen in Höhe von rund 531.000 Euro, was den Planüberschuss 2026 auf etwa 1,48 Millionen Euro reduziert. Für das Jahr 2026 wird zudem eine Gesamtauszahlungsermächtigung im konsumtiven Bereich von circa 25,4 Millionen Euro sowie investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 325,3 Millionen Euro übertragen. Die Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von etwa 586,9 Millionen Euro wird vollständig in das Jahr 2026 übernommen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2025Zur Vorlage · 0689/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 über den Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2025 entscheiden. Mit dem Beschlussvorschlag soll sichergestellt werden, dass den im Haushalt der Stadt Essen geführten Betrieben im Rahmen der Gewinnermittlung steuerlich angemessene Zinsaufwendungen und Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen zugeordnet werden können. Dabei kommen die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Grundsätze zur Anwendung.
Für alle im Haushaltsjahr 2025 aufgenommenen Kredite wird ein durchschnittlicher Zinssatz von 2,74 Prozent ausgewiesen. Da der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, dient die Vorlage der Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen. Dieses Vorgehen entspricht der Praxis der vorangegangenen Jahre. Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf jene Betriebe gewerblicher Art, die direkt im Haushalt der Stadt Essen bewirtschaftet werden. Für Betriebe, die in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt werden, ist der entsprechende Nachweis bereits sichergestellt.
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- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Globaler Minderaufwand Umsetzungsbericht 2025 und Konsolidierungsmaßnahmen 2026Zur Vorlage · 0618/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung des Globalen Minderaufwands für das Haushaltsjahr 2025 sowie zu den Konsolidierungsmaßnahmen für 2026 liegt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vor. Durch die Anwendung des Instruments des Globalen Minderaufwands konnte im Doppelhaushalt 2025/2026 ein Haushaltsausgleich erzielt und die Haushaltssicherungspflicht abgewendet werden.
Im Haushaltsjahr 2025 wurde ein Minderaufwand von 10,0 Millionen Euro veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahmen erwirtschaftete letztlich rund 10,8 Millionen Euro, womit das Ziel erreicht wurde. Diese Einsparungen resultierten überwiegend aus Ertragssteigerungen sowie Reduzierungen beim Sachaufwand, während Einsparungen beim Personal- und Büroflächenaufwand eine untergeordnete Rolle spielten. In einem Geschäftsbereich konnte die Vorgabe jedoch um rund 1,2 Millionen Euro unterschritten werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 ist ein Globaler Minderaufwand von 37,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon sollen 20,0 Millionen Euro durch Maßnahmen der Geschäftsbereiche und 17,7 Millionen Euro aus dem Deckungsbudget erbracht werden. Die Geschäftsbereiche haben hierfür 88 Konsolidierungsvorschläge mit einem Volumen von rund 18,0 Millionen Euro dokumentiert. Auch in diesem Zeitraum verzeichnet ein Geschäftsbereich eine Differenz von etwa 2,1 Millionen Euro zur Vorgabe. Der Fortschritt der Umsetzung wird im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings berichtet.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2025Zur Vorlage · 0681/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2025 liegt zur Kenntnisnahme vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu überweisen. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst und dem Rat der Stadt Essen zur Feststellung vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 1,1 Millionen Euro aus. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsplan 2025 entspricht dies einer Verringerung um 0,6 Millionen Euro; gegenüber dem Vorjahr 2024 ist ein Rückgang um 72,7 Millionen Euro zu verzeichnen. Das ordentliche Ergebnis der Stadt Essen schließt mit einem Defizit von 73,8 Millionen Euro ab, während das Finanzergebnis einen Überschuss von 74,9 Millionen Euro ausweist, was maßgeblich zum Gesamtergebnis beiträgt.
Bei den ordentlichen Erträgen zeigen sich Steigerungen bei der Gewerbesteuer und den Zuweisungen des Landes, während die Grundsteuer sowie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer rückläufig sind. Die ordentlichen Aufwendungen stiegen insbesondere bei den Personalaufwendungen, den Versorgungsaufwendungen für Pensionen und Beihilfen sowie bei den Transferaufwendungen, etwa für die ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes. Die Bilanzsumme der Stadt Essen beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf 7.442,3 Millionen Euro.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 9.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2026 zum Prognosestichtag 31. März 2026Zur Vorlage · 0014/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Finanzcontrolling-Bericht I/2026 der Stadt Essen legt die Prognose zur Haushaltsentwicklung für das Jahr 2026 auf Basis des Buchungsstandes zum 31. März 2026 vor. Für das laufende Haushaltsjahr wird ein Defizit von rund 163,0 Millionen Euro prognostiziert.
Die Vorlage verweist auf strukturelle Herausforderungen im Bereich der Ausgaben. Infolgedessen soll die restriktive und sparsame Haushaltsbewirtschaftung auf Grundlage des § 25 Abs. 2 KomHVO NRW fortgesetzt werden. Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 treten zudem zusätzliche restriktive Bewirtschaftungsregeln in Kraft. Der Bericht sowie die ergänzende Bewirtschaftungsverfügung werden dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den Mai 2026 angesetzt.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 0273/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2026. Die Vorlage dient gleichzeitig der Information über die Erfahrungen aus dem ersten Vollzugsjahr der reformierten Grundsteuer im Jahr 2025 sowie über die aktuelle rechtliche Lage.
Im Jahr 2025 kam es aufgrund von Änderungen der Grundlagenbescheide durch die Finanzämter zu einer Vielzahl an Anpassungen der städtischen Grundsteuerbescheide. Insgesamt wurden in Essen 18.424 Grundlagenbescheide geändert. Zudem gingen rund 7.300 Widersprüche gegen die Grundsteuerfestsetzung ein, wobei 90 Klagen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben wurden.
Finanziell ergab sich für das Jahr 2025 ein Minderertrag von 9,0 Millionen Euro gegenüber der Planung. Dem Haushaltsplanansatz von 137,8 Millionen Euro standen tatsächliche Erträge in Höhe von 128,8 Millionen Euro gegenüber. Dieser Rückgang betrifft primär die Grundsteuer B, insbesondere den Bereich der Nichtwohngrundstücke. Ein weiteres finanzielles Risiko besteht durch noch nicht bestandskräftige Grundlagenbescheide sowie durch 35 anhängige Klageverfahren zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.1Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung), hier: Evaluation, soziale Sicherung und Prüfung Grundsteuer CZur Vorlage · 0920/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den Wohnungsmarkt und die Stadtentwicklung zu untersuchen. Beantragt wird ein Quartiers-Monitoring, das die sozialen und wohnungsmarktlichen Folgen des einheitlichen Hebesatzes fortlaufend beobachtet. Die Ergebnisse sollen erstmals im vierten Quartal 2026 sowie danach halbjährlich in den Gremien vorgelegt werden. Der Fokus der Analyse soll auf der Entwicklung von Warmmieten, der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, der sozialen Mischung in den Stadtteilen sowie auf Segregationstendenzen und Verdrängungsdruck liegen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Auswertung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu differenzierten Hebesätzen, um mögliche kommunale Handlungsspielräume zu ermitteln. Der Antrag sieht zudem die Prüfung einer Einrichtung eines Härtefall-Fonds „Wohnen“ für existenzbedrohende Einzelfälle vor. Ergänzend soll die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke untersucht werden, um Anreize zur Flächenmobilisierung zu schaffen und spekulativem Leerstand entgegenzuwirken.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.2Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung), hier: Grundsteuer gerecht gestaltenZur Vorlage · 0931/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur Hebesatzsatzung der Grundsteuer für das Jahr 2026 eingebracht. Die Vorlage fordert, dass die Verwaltung die geplante Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2026 nicht weiterverfolgt. Stattdessen soll dem Rat bis zum 30. Juni 2026 eine überarbeitete Satzung mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorgelegt werden. Dabei soll unter Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verdeutlicht werden, dass die Differenzierung der Korrektur einer durch die Grundsteuerreform entstandenen Entlastung von Nichtwohngrundstücken dient.
Zusätzlich wird eine gesonderte Prüfung der Behandlung gemischter Nutzung von Grundstücken beantragt. Falls eine rechtzeitige Neuregelung nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung die rechtlichen und haushalterischen Folgen darlegen und bis zum vierten Quartal 2026 ein Konzept für eine Grundsteuererhebung ab 2027 vorlegen. Dieses soll unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke sowie weitere Instrumente zur Aktivierung von Bauland prüfen. In der Begründung führt die Fraktion an, dass der geplante einheitliche Hebesatz zu einer Verschiebung der Steuerlast von gewerblichen Flächen hin zu Wohnimmobilien führen würde.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 11.Quartalsbericht I/2026 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0631/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 20. Mai 2026 mit dem ersten Quartalsbericht für das Jahr 2026 zum Zins- und Schuldenmanagement auseinander. Die von der Stadtkämmerei vorgelegte Vorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme durch das Gremium.
Der Bericht umfasst eine detaillierte Darstellung der aktuellen Finanzlage im Bereich der Kreditverwaltung. Er beinhaltet Informationen über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die Entwicklung der städtischen Schulden. Darüber hinaus werden die Abschlüsse von Options- und Derivatgeschäften, deren jeweilige Marktwerte sowie weitere relevante Risikokennzahlen dokumentiert.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte festgelegten Limits. Zudem wird dargelegt, inwieweit die in der Haushaltssatzung 2025/2026 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Bericht bietet somit einen Überblick über das gesamte Kreditportfolio und die Einhaltung der finanziellen Vorgaben.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Cashpool-Quartalsbericht I/2026Zur Vorlage · 0738/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss den ersten Quartalsbericht des Jahres 2026 zum Cashpool vorgelegt. Dieser Bericht dient der Information über die aktuellen Entwicklungen sowie Veränderungen innerhalb des Cashpools.
Im Rahmen eines regelmäßigen Berichterstattungsverfahrens informiert die Verwaltung den zuständigen Ausschuss durch Quartals- und Jahresberichte über die finanziellen Vorgänge im Cashpool. Die Vorlage stellt sicher, dass die Entwicklung der Bestände und die damit verbundenen Veränderungen für das Gremium dokumentiert werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Quartalsbericht I/2026 in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 zur Kenntnis nimmt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Quartalsbericht I/2026 der Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0775/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss setzt sich im Rahmen der Sitzung am 20. Mai 2026 mit dem ersten Quartalsbericht 2026 der Essener Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auseinander. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 3lag 31. März 2026 und umfasst die Daten von 33 städtischen Gesellschaften sowie zwei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Er enthält Berichte über die Ergebnisse, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie Personalentwicklungen und bietet aktualisierte Prognosen zum Jahresergebnis im Vergleich zur jeweiligen Wirtschaftsplanung.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Darstellung der Auswirkungen von Zuschussleistungen, Verlustausgleichszahlungen und Gewinnabführungen auf den städtischen Haushalt 2026. Dabei wird erläutert, dass etwaige Rückzahlungen aus Überkompensationen des Vorjahres bereits im Jahresabschluss 2025 berücksichtigt wurden und somit keine Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr haben.
Zudem liefert die Vorlage Informationen zur prognostizierten Neuverschuldung der Berichtsteilnehmer im laufenden Geschäftsjahr. Aktuell gemeldete Darlehensaufnahmen belaufen sich auf 348.078 Tausend Euro, während Tilgungsleistungen in Höhe von 114.040 Tausend Euro verzeichnet werden. Dies führt zu einer erwarteten Erhöhung der Gesamtverschuldung um 234.038 Tausend Euro auf insgesamt 2.341.375 Tausend Euro. Zu den Unternehmen mit Darlehensaufnahmen von mindestens 10 Millionen Euro gehören unter anderem die Ruhrbahn GmbH, die Entwässerung Essen GmbH sowie die Stadtwerke Essen AG.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Erster Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbHZur Vorlage · 0391/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (EUH) hat einen ersten Zwischenbericht zu ihren bisherigen Aktivitäten vorgelegt. Die Gesellschaft, die im August 2024 den operativen Betrieb aufnahm, verfolgt das Ziel einer „wertschöpfenden Flächenentwicklung“. Im Fokus steht dabei die Sicherung der industriellen und gewerblichen Nutzung des Stadthafens Essen sowie die Bereitstellung von Gewerbeflächen im Stadtgebiet. Die rund 120 Hektar umfassende Hafenfläche wird dabei ausschließlich über Erbbaurechte oder Mietverträge zur Verfügung gestellt; ein Verkauf von Grundstücken ist nicht beabsichtigt.
Zur Erhaltung der Trimodalität durch Wasser, Schiene und Straße plant die EUH notwendige Investitionen in die Infrastruktur. Dazu gehört die Sanierung von etwa 790 Metern Spundwand am Hafenbecken, wobei die Ausschreibungen für den westlichen Teil im Jahr 2026 beginnen sollen. Parallel dazu wird die Sichtbarkeit des Standorts durch ein neues Marketingkonzept und einen Internetauftritt erhöht, der bis Mitte 2026 online gehen soll. Mittels eines geoinformationssystembasierten Verfahrens werden Liegenschaften nach Kriterien wie wirtschaftlicher Relevanz und ökologischer Nachhaltigkeit bewertet, um Flächen gezielt für neue Nutzungen zu entwickeln.
Für die nächsten drei Jahre sind etwa 9,46 Hektar Fläche als Perspektive für Unternehmensansiedlungen identifiziert worden. Ein Beispiel ist ein rund vier Hektar großes Grundstück an der Lüscherhofstraße, das künftig für industrielle Produktion oder Energieprojekte genutzt werden soll. Zudem wird die Entwicklung eines etwa einen Hektar großen Standorts für Büros und Werkstätten geprüft, der voraussichtlich 80 Arbeitsplätze schaffen könnte.
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- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Ruhr:HUB GmbH hier: Übertragung der Gesellschaftsanteile der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH an der Ruhr:HUB GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 0656/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gesellschaftsanteile der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) an der Ruhr:HUB GmbH in Höhe von 18,69 Prozent unentgeltlich auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu übertragen. Diese Maßnahme dient der Vorbereitung einer Verschmelzung der Ruhr:HUB GmbH mit der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum 1. Januar 2026.
Die Umstrukturierung erfolgt, nachdem im März 2025 die Entscheidung über den Wegfall der Landesförderung für die Ruhr:HUB GmbH bekannt wurde, was die Fortführung des bisherigen Finanzierungsmodells verunmöglichte. Durch die geplante Verschmelzung sollen die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 sowie das vorhandene Know-how gesichert und die Kosten für die Gesellschafter gering gehalten werden. Ein Dienstleistungsvertrag wird durch eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 ersetzt.
Um die Verschmelzung zu ermöglichen, sollen alle Anteile der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH übertragen werden, sodass diese alleinige Gesellschafterin wird. Laut vorliegender Bewertung ist die unentgeltliche Übertragung aufgrund des fehlenden nennenswerten Unternehmenswertes vertretbar. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Zudem werden die Vertreter der Stadt in den Gremien der beteiligten Gesellschaften ermächtigt, die für die Umsetzung notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 16.Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0547/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2026/2027 entscheiden. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sieht der Beschlussvorschlag vor, die bestehenden 572 OGS-Gruppen fortzuführen und um 77,5 Gruppen an 84 Grundschulen sowie fünf Förderschulen im Primarbereich zu ergänzen. Damit würde sich die Gesamtzahl der Gruppen auf 649,5 erhöhen.
Mit dieser Maßnahme ist eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils zur Finanzierung der Angebote von rund 16,16 Millionen Euro auf etwa 20,32 Millionen Euro verbunden. Ein Teil dieser Mittel dient der Anschaffung und Erneuerung von multifunktionalem Mobiliar für die Gruppen; hierfür sind im Haushalt 2026 rund 3,77 Millionen Euro vorgesehen. Zudem ist eine Anpassung der Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) geplant, um den Personalbedarf durch die neuen Gruppen zu decken.
Hintergrund der Erweiterung ist ein nach gemeldetem Bedarf der Schulleitungen steigender Bedarf an Betreuungsplätzen sowie der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Erstklässler. Parallel dazu soll die Anzahl der OGS-Ferienstandorte von 30 auf insgesamt 33 Standorte erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in den Projekten 5.402204 „Erstausstattung Realschulen“ und 5.402304 „Erstausstattung Gymnasien“Zur Vorlage · 0690/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2026 wird in der Stadt Essen die Bereitstellung von Mitteln für die Erstausstattung verschiedener Schulen beantragt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von rund 2.658.000 Euro vor, um die Ausstattung mit Mobiliar und IT-Infrastruktur in vier Realschulen und acht Gymnasien sicherzustellen. Dabei wird für das Projekt „Erstausstattung Realschulen“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 850.000 Euro sowie für das Projekt „Erstausstattung Gymnasien“ eine außerplanmäßige Bereitstellung von 1.450.000 Euro beantragt.
Die zusätzlichen Bedarfe resultieren aus laufenden Schulbaumaßnahmen, Sanierungen und Erweiterungen. Betroffen sind unter anderem die Abendrealschule Eiberg, die Realschule am Schloss Borbeck sowie das Carl-Humann-Gymnasium und das Gymnasium Essen-Überruhr. Die Bereitstellung der Mittel dient dazu, den ordnungsgemäßen Schulbetrieb zum Schuljahresbeginn 2026/2027 zu gewährleisten. Zur Deckung der Kosten sollen Mittel aus dem Projekt „Erstausstattung Gesamtschulen“ genutzt werden, da es bei dortigen Maßnahmen zu Verzögerungen im Baufortschritt gekommen ist. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6 hier: Sachstand der baulichen Umsetzung der Entwurfsplanung und Vorstellung der Konzepte für den Umzug sowie den Betrieb am neuen StandortZur Vorlage · 0506/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6 fort. Nach Beschlüssen des Rates wurden die Gesamtprojektkosten auf rund 24,6 Millionen Euro angepasst, um bibliotheksspezifische bauliche Maßnahmen und technische Anforderungen abzudecken. Das Projekt ist als zentraler Baustein der Innenstadt- und Bildungsstrategie konzipiert.
Der Innenausbau des Gebäudes am Markt 5/6 befindet sich im Zeitplan. Nach der Übergabe durch den Vermieter im Oktober 2025 werden derzeit Arbeiten an der Elektrik, der Datentechnik sowie die Einrichtung von Magazinen und Gastronomieflächen durchgeführt. Die Eröffnung der neuen Zentralbibliothek ist für den 24. Oktober 20<0xC2>6 vorgesehen.
Der Umzug erfolgt in drei Phasen, beginnend mit den Arbeitsplätzen der Mitarbeitenden ab Juni 2026, gefolgt von den Medienbeständen im Freihandbereich und dem Magazin. Insgesamt sind rund 280.000 Medien betroffen. Im Zuge dessen wird der Betrieb am bisherigen Standort Gildehof zum 27. Juli 2026 eingestellt. Für die Sammlung der Krupp’schen Bücherhalle ist vor dem Umzug eine Reinigung aufgrund von Schimmelpilzbefall notwendig; hierfür wurde bereits ein Förderantrag gestellt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt EssenZur Vorlage · 0557/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule (VHS) entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen bei den Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen sowie Änderungen bei den Regelungen zum Rücktritt von Anmeldungen vor.
Im Bereich der Ermäßigungen sollen künftig auch die Gebühren für Teilnahmebescheinigungen in die Befreiungsregelung einbezogen werden. Zudem ist vorgesehen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte sowie Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung (Kennzeichnung B oder H) bestimmte Einzelveranstaltungen kostenfrei besuchen können. Die Regelungen zu Kostenumlagen für Unterrichtsmaterialien werden ebenfalls erweitert.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Rücktrittsfrist. Während eine Abmeldung bisher bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen muss, soll die Regelung um eine Kulanzmöglichkeit ergänzt werden. In Ausnahmefällen, wenn eine Teilnahme aufgrund unvorhersehbarer, nachweisbarer Gründe – wie etwa einer durch ein Attest belegten Erkrankung – nicht möglich ist, soll eine Befreiung von der Zahlung ermöglicht werden.
Die Anpassungen der seit April 2024 gültigen Entgeltregelung führen laut dem Dokument zu keinen erwarteten Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Kulturausschuss sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Nutzungs- und Entgeltordnungen für die Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadteilarbeit in kommunaler TrägerschaftZur Vorlage · 0043/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über angepasste sowie neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für verschiedene Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadtteilarbeit in kommunaler Trägerschaft entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Aktualisierung der bestehenden Regelungen für das Bürgerhaus Oststadt, das Bürgerzentrum Villa Rü sowie das Jugend- und Bürgerzentrum Werden vor. Dabei wird insbesondere zwischen einer stundenweisen und einer ganztägigen Nutzung von Räumlichkeiten unterschieden. Während die Höhe der Entgelte im Vergleich zu 2019 weitgehend unverändert bleibt, wurde für das Bürgerhaus Oststadt eine Regelung zur Raumvermietung an Privatpersonen nach 22 Uhr angepasst, um soziale und gemeinwohlorientierte Angebote zu stärken.
Zudem werden die Regelungen für fünf weitere Einrichtungen synchronisiert, wobei die Bedingungen für eine kostenfreie Raumnutzung präzisiert wurden. Diese gilt nun ausdrücklich sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für die Umsetzung von Projekten innerhalb der Einrichtungen. Parallel dazu werden erstmals neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Begegnungszentrum Kraysel sowie die Stadtteilbüros KaBüZe und M.56 vorgeschlagen. Für das Kooperationsprojekt Haus für Bildung und Kultur Storp 9, bei dem die Raumvergabe über den Verein Storp 9 e.V. erfolgt, ist keine eigene kommunale Ordnung vorgesehen, jedoch sollen Fremdnutzungen bestmöglich an die bestehenden Vorgaben der anderen Einrichtungen angeglichen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)Zur Vorlage · 0813/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von bis zu 6.800.000 Euro für die Produktgruppe der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung über diese zusätzlichen Mittel empfehlen.
Der Mehrbedarf resultiert aus steigenden Fallzahlen und Kosten, die bei der Haushaltsplanung im Jahr 2024 nicht vorhersehbar waren. Insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen, etwa bei Schulbegleitungen und Integrationshilfen, ist eine Entwicklung zu verzeichnen, welche die ursprünglichen Annahmen übersteigt. Als Gründe für diese Entwicklung werden unter anderem eine verbesserte Diagnostik, eine gestiegene Sensibilisierung sowie die Anforderungen aus der inklusiven Beschulung angeführt.
Da die Haushaltsmittel für das Jahr 2026 voraussichtlich nicht bis zum Jahresende zur Deckung der gesetzlichen Verpflichtungen ausreichen werden, ist die Bereitstellung der Mittel vorgesehen. Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll nach derzeitigen Erkenntnissen über das Jahresergebnis erfolgen. Um die Zahlungsfähigkeit für die Zahlläufe im Mai und Juni 2026 zu gewährleisten, ist die beantragte Maßnahme notwendig. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich am 27. Mai 2026 über den Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Änderung der "Grundsätze für die Straßenbenennung"Zur Vorlage · 0792/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die „Grundsätze für die Straßenbenennung“ zu ändern, um eine einheitliche Regelung für Erläuterungsschilder an Straßennamen zu schaffen. Ziel ist es, Informationen über Namensgeber, Ereignisse oder Orte bereitzustellen, was insbesondere bei historisch belasteten Biografien zur Transparenz beitragen und kostspielige Umbenennungen vorbeugen kann.
Die Neuregelung sieht vor, dass Erläuterungsschilder den ordnungsbehördlichen Charakter der Straßenbeschilderung nicht beeinträchtigen dürfen. Daher werden die Abmessungen auf eine maximale Höhe von 100 mm und eine Breite von maximal 600 mm begrenzt, wobei die Breite stets geringer als die des eigentlichen Straßennamensschildes sein muss. Der Text ist auf drei Zeilen mit jeweils höchstens 50 Zeichen zu beschränken. Bei komplexeren oder kontroversen Themen werden alternativ Gedenktafeln oder touristische Informationstafeln bevorzugt, um eine detailliertere Darstellung zu ermöglichen.
Die Verwendung von QR-Codes auf den Schildern wird abgelehnt, da technische und rechtliche Risiken wie der Datenschutz, die notwendige Pflege der Webseiten sowie die Gefahr des Missbrauchs durch unbefugte Weiterleitungen bestehen. Der Vorschlag wurde bereits vom Ältestenrat befürwortet. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird am 20. Mai 2026 eine Empfehlung abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 über die Änderung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Gönterstraße Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 0520/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Gönterstraße entscheiden. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 480.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Ausbau Daniel-Eckhardt-Straße“ erfolgen, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns noch Budget zur Verfügung steht.
Hintergrund der Maßnahme ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Zustandsbefahrung durch den TÜV, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn in der Gönterstraße festgestellt hat. Die Umsetzung obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr.
Finanzrechtlich unterliegt das Vorhaben den Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG). Für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, besteht ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern. Die dadurch der Stadt Essen entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Entscheidung über die Mittelbereitstellung nach der Beratung in den entsprechenden Ausschüssen durch den Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wolfskuhle Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 0590/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Wolfskuhle Fahrbahnerneuerung“ beschließen. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 600.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Straße „Wolfskuhle“. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 hatte ergeben, dass die Fahrbahn erneuerungsbedürftig ist. Die Durchführung der Arbeiten dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Das Bauvorhaben ist gemäß dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des §8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch entgehenden Einnahmen der Stadt Essen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht aktuell noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Erneuerung der Lichtsignalanlage 171 Donnerstraße/Prosperstraße/ReuenbergZur Vorlage · 0576/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage 171 an der Kreuzung Donnerstraße, Prosperstraße und Reuenberg beschließen. Die Maßnahme erfordert eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 474.000 Euro für das Jahr 2026, da die Kosten im Haushalt 2025/2026 nicht vorgesehen waren.
Die Erneuerung der Anlage erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Ein wesentlicher Grund für den Austausch des Steuergeräts ist die Abkündigung der GSM-Mobilfunkanbindung an den Verkehrsrechner. Im Rahmen der Maßnahme soll zudem eine Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs für die Straßenbahn durch ein Schutzsignal an der Haltestelle Reuenberg Steig 1 realisiert werden, um die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen zu erhöhen.
Zusätzlich sind bauliche Anpassungen zur Barrierefreiheit vorgesehen, wie etwa eine taktile Pflasterung und das Absenken von Bordsteinen. Der technische Umfang umfasst den Austausch von Masten, Kabeln und der gesamten Signaltechnik sowie die Installation neuer Kontakt- und Stauschleifen auf der Prosperstraße und dem Reuenberg. Die Kosten gliedern sich in 370.000 Euro für die Lichtsignalanlage, 86.000 Euro für den behindertengerechten Umbau sowie 18.000 Euro für die Anpassung der Straßenbeleuchtung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Neuer Verwaltungscampus - Vorstellung des Ergebnisses der Entwurfswerkstatt und Beauftragung des prämierten Entwurfs zur Erstellung einer vertiefenden KonzeptplanungZur Vorlage · 0549/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungsmittel für das Projekt Neubau Verwaltungscampus von 300.000 Euro auf insgesamt 900.000 Euro brutto beschließen. Damit einhergehend wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 600.000 Euro beantragt. Zudem soll das Architekturbüro Peter Bastian Architekten mit der Erstellung einer vertiefenden Konzeptplanung beauftragt werden, wobei die Immobilien Management Essen GmbH (IME) mit der Vorbereitung weiterer Realisierungsschritte betraut wird.
Das Vorhaben ersetzt die ursprüngliche Planung eines BürgerRathaus und zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Essen, der Feuerwehr und dem städtischen Ordnungsamt durch räumliche Nähe zu stärken. Im Rahmen einer Entwurfswerkstatt wurden Konzepte von drei Architekturbüros – Peter Bastian Architekten, ASTOC Architects and Planners GmbH sowie Christoph Ingenhoven Architects GmbH – geprüft.
Nach der Bewertung durch eine Fachjury unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Best wurde der Entwurf von Peter Bastian Architekten als bestzumsetzbar prämiert. Der Plan sieht im ersten Bauabschnitt einen L-förmigen Baukörper entlang der Varnhorststraße vor, der den Zugang zur Polizeiwache ermöglichen soll. Ein zweiter Bauabschnitt an der Steeler Straße soll einen U-förmigen Baukörper umfassen. Ergänzt wird das Konzept durch eine Wohnbebauung im Bereich zwischen Alfredistraße und Steeler Straße, um das neue Quartier städtebaulich in die Umgebung einzubinden.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 27.Neubau Tiegelschule, Tiegelstraße 29, 45141 Essen hier: Kostenanpassung im laufenden Projekt TiegelschuleZur Vorlage · 0479/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenanpassung beim Neubau der Tiegelschule beraten. Die Vorlage sieht vor, die veranschlagten Gesamtkosten des Bauvorhabens von bisher rund 29,4 Millionen Euro brutto um etwa 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 32,3 Millionen Euro brutto zu erhöhen.
Die Kostensteigerungen sind laut der Sachverhaltsdarstellung auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Ein Wasserschaden im Zuge der Inbetriebnahme der Heizungsanlage machte zusätzliche Trocknungsmaßnahmen und Nacharbeiten an den Bodenbelägen erforderlich. Zudem führten unzureichende Leistungen einzelner Gewerke, insbesondere bei Putz- und Fassadenarbeiten, zu Mehraufwendungen für Nachbesserungen sowie für die Zwischenlagerung von Materialien und zusätzliche Anfahrten. Weitere kostentreibende Faktoren sind Lieferengpässe, Planungsanpassungen bei der Möbelausstattung sowie gestiegene Materialpreise.
Der Rohbau wurde Mitte 2024 fertiggestellt, derzeit finden Arbeiten am Innenausbau statt. Die Fertigstellung des Projekts ist für den Sommer 2026 geplant. Zur Deckung der Mehrkosten ist eine Mittelumschichtung vorgesehen. Dabei sollen Mittel aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule genutzt werden, da dort im Haushaltsjahr 2026 ein geringerer Mittelabfluss prognostiziert wird.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Maria-Wächtler-Gymnasium, Abzweig Isenbergstraße 77, 45130 Essen hier: Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereiches / Schulentwicklungsplanung G9Zur Vorlage · 0160/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn zur Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereichs am Maria-Wächtler-Gymnasium in Rüttenscheid beschließen. Die Maßnahme an der Isenbergstraße 77 umfasst die Modernisierung der Chemie- und Biologieräume, um den Anforderungen der Schulentwicklungsplanung G9 gerecht zu werden.
Die geplanten Arbeiten sollen sicherstellen, dass im Chemieraum ein Unterrichtsbetrieb für bis zu 32 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist. Hierfür ist unter anderem der Einbau eines Stahlträgers zum Ersatz einer tragenden Wand sowie die Erneuerung des Deckenversorgungssystems vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten, um den laufenden Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Der erste Abschnitt umfasst die Biologieräume und soll im Sommer 2026 beginnen, mit einem voraussichtlichen Abschluss im April 2027. Im zweiten Schritt werden die Chemieräume umgebaut, wobei der Baubeginn für April oder Mai 2027 geplant ist. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme wird für April 2028 erwartet. Neben baulichen Veränderungen an Wänden und Decken sind auch Arbeiten an der Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation sowie eine mögliche Schadstoffsanierung Teil des Vorhabens.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.200.000 Euro brutto. Davon entfallen 884.000 Euro auf die Baugewerke, die aus Instandhaltungsrücklagen finanziert werden sollen. Die Kosten für die neue Ausstattung in Höhe von 316.000 Euro werden durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen gedeckt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22,45326 Essen Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort hier: KostenanpassungZur Vorlage · 0336/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Projekt eines Interimsgebäudes an der Mallinckrodtstraße 11, das als Ersatzlösung für den geplanten Erweiterungsbau des Leibniz-Gymnasiums dient, wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten sollen von bisher rund 4.620.000 Euro brutto auf insgesamt 5.313.000 Euro brutto steigen, was einer Erhöhung um 693.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerung resultiert unter anderem aus dem Ergebnis des Vergabeverfahrens für das Gewerk Modulbau, dessen Auftragssumme mit rund 3.993.000 Euro höher ausfiel als die ursprüngliche Schätzung. Zudem steigen die Baunebenkosten um 235.000 Euro, da aufgrund fehlender interner Kapazitäten externe Fachplanungsleistungen beauftragt werden müssen. Ein weiterer Faktor ist die Aufnahme der Ertüchtigung von Sanitärräumen in die Interimsmaßnahme. Teilweise konnten diese Steigerungen durch eine Reduzierung des Sicherheitsbeiwerts sowie geringere Aufwendungen bei der Grundstückserschließung abgefedert werden.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Tiefbau- und Gründungsarbeiten Mitte April 2026 vor. Nach der Anlieferung der Module im Mai soll der Innenausbau bis Mitte August 2026 abgeschlossen sein, sodass die Übergabe an die Nutzer für Ende August 2026 vorgesehen ist. Die Finanzierung der Differenz erfolgt durch eine Mittelumschichtung in Höhe von 473.000 Euro aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule innerhalb des bestehenden Deckungsrings.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das 2. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 0606/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das zweite Halbjahr 2025 dokumentiert den Abschluss vergangener Investitionsprogramme sowie die Planung künftiger Mittel. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG 2) wurden alle 25 angemeldeten Maßnahmen, darunter Sanierungen von Schulturnhallen, Toiletten und einer Schule, abgerechnet. Trotz teilweiser Bauverzögerungen an der Cranachschule und dem Maria-Wächtler-Gymnasium konnte die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel in Höhe von rund 56,73 Millionen Euro sichergestellt werden.
Für den Zeitraum von 2025 bis 2036 steht der Stadt Essen im Rahmen des NRW-Infrastrukturgesetzes ein Förderbudget für Sachinvestitionen von rund 335,02 Millionen Euro zur Verfügung. Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt nach Vorlage der Rechnungsbelege. Eine entsprechende Ratsvorlage zur Festlegung der Maßnahmenliste befindet sich in Vorbereitung.
Zudem werden weitere Förderprogramme angeführt. Bei der Förderung des Ganztagsausbaus an Grundschulen (OGS) wurden bereits über sieben Millionen Euro aus dem bewilligten Gesamtbetrag von rund 26,2 Millionen Euro abgerufen; die Programmlaufzeit wurde bis Ende 2029 verlängert. Im Bereich der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde ein Förderantrag für den Erweiterungsneubau des Theo-Heuss-Gymnasiums über etwa 200.100 Euro eingereicht. Künftig soll die Akquise von Fördermitteln, insbesondere für Großprojekte ab 15 Millionen Euro, im Fokus stehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Beteiligung der Stadt Essen an der Auslobung zur Ausrichtung der e-REGIONALE 2033Zur Vorlage · 0804/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme an der Bewerbung um die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“. Bei diesem Wettbewerb der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht es darum, Regionen als Experimentierräume für die zukünftige Entwicklung zu etablieren. Die geplante Bewerbung erfolgt im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Oberhausen sowie dem Kreis Recklinghausen. Innerhalb Essens sollen dabei insbesondere die Stadtbezirke V und VI berücksichtigt werden.
Das Leitmotiv der Ausschreibung lautet „Weniger wird Zukunft“. Ziel ist es, strukturelle Veränderungen wie Bevölkerungsrückgang oder Infrastrukturwandel als Chance für eine Neuausrichtung zu nutzen. Durch die Nutzung von Experimentierklauseln im Landes- oder Bundesrecht sollen geschützte Räume geschaffen werden, in denen neue Lösungsansätze in den Bereichen Stadtentwicklung, Mobilität, Energie und Innovation getestet werden können. Die Verwaltung soll die gemeinsame Bewerbung so vorbereiten, dass sie bis zum 20. Juli 2026 über das Online-Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden kann.
Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Kommunen unter Einbindung relevanter Akteure wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen. Im Falle eines Zuschlags sollen die teilnehmenden Gebiete bis zum Jahr 2033 von einem priorisierten Zugang zu Fördermitteln profitieren, um Projekte zur Gestaltung des strukturellen Wandels umzusetzen. Ein Zwischenpräsentationsjahr ist für 2029 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 32.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 33.Mitteilungen der Verwaltung
- 34.Zukunft der Abfallwirtschaft hier: Leistungsverträge zwischen Stadt Essen und EBEErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 35.Werkstätten der Theater und Philharmonie Essen GmbHErgebnis: einstimmig empfohlen
- 36.Beschaffung von 21 Krankentransportwagen - Beauftragung und KostenerhöhungErgebnis: einstimmig empfohlen
- 37.Philharmonie Essen / Saalbau hier: Vertragsangelegenheiten zur BetriebsführungErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 38.Museum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 39.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 40.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 41.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil