Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule (VHS) entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen bei den Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen sowie Änderungen bei den Regelungen zum Rücktritt von Anmeldungen vor.
Im Bereich der Ermäßigungen sollen künftig auch die Gebühren für Teilnahmebescheinigungen in die Befreiungsregelung einbezogen werden. Zudem ist vorgesehen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte sowie Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung (Kennzeichnung B oder H) bestimmte Einzelveranstaltungen kostenfrei besuchen können. Die Regelungen zu Kostenumlagen für Unterrichtsmaterialien werden ebenfalls erweitert.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Rücktrittsfrist. Während eine Abmeldung bisher bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen muss, soll die Regelung um eine Kulanzmöglichkeit ergänzt werden. In Ausnahmefällen, wenn eine Teilnahme aufgrund unvorhersehbarer, nachweisbarer Gründe – wie etwa einer durch ein Attest belegten Erkrankung – nicht möglich ist, soll eine Befreiung von der Zahlung ermöglicht werden.
Die Anpassungen der seit April 2024 gültigen Entgeltregelung führen laut dem Dokument zu keinen erwarteten Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Kulturausschuss sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 20.05.2026einstimmig empfohlen
- 06.05.2026einstimmig empfohlen