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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung), hier: Grundsteuer gerecht gestalten

0931/2026/LINKE 27.05.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) · mehrheitlich nicht empfohlen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur Hebesatzsatzung der Grundsteuer für das Jahr 2026 eingebracht. Die Vorlage fordert, dass die Verwaltung die geplante Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2026 nicht weiterverfolgt. Stattdessen soll dem Rat bis zum 30. Juni 2026 eine überarbeitete Satzung mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorgelegt werden. Dabei soll unter Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verdeutlicht werden, dass die Differenzierung der Korrektur einer durch die Grundsteuerreform entstandenen Entlastung von Nichtwohngrundstücken dient.

Zusätzlich wird eine gesonderte Prüfung der Behandlung gemischter Nutzung von Grundstücken beantragt. Falls eine rechtzeitige Neuregelung nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung die rechtlichen und haushalterischen Folgen darlegen und bis zum vierten Quartal 2026 ein Konzept für eine Grundsteuererhebung ab 2027 vorlegen. Dieses soll unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke sowie weitere Instrumente zur Aktivierung von Bauland prüfen. In der Begründung führt die Fraktion an, dass der geplante einheitliche Hebesatz zu einer Verschiebung der Steuerlast von gewerblichen Flächen hin zu Wohnimmobilien führen würde.

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