Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 27. Mai 2026 über die Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes informiert. Grundlage für diesen Vorgang ist das Ausscheiden eines Ratsmandats zum 30. April 2026.
Nach dem Ende des Mandats wurde durch den Wahlleiter gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes ein Nachfolger aus der Reserveliste der Partei Alternative für Deutschland festgestellt. Das entsprechende Mitglied hat das Ratsmandat am 5. Mai 2026 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt erworben.
Der Oberbürgermeister soll die Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW vornehmen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch das Gremium.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026kein Ergebnis hinterlegt