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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung), hier: Evaluation, soziale Sicherung und Prüfung Grundsteuer C

0920/2026/GRÜNE 27.05.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) · mehrheitlich nicht empfohlen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den Wohnungsmarkt und die Stadtentwicklung zu untersuchen. Beantragt wird ein Quartiers-Monitoring, das die sozialen und wohnungsmarktlichen Folgen des einheitlichen Hebesatzes fortlaufend beobachtet. Die Ergebnisse sollen erstmals im vierten Quartal 2026 sowie danach halbjährlich in den Gremien vorgelegt werden. Der Fokus der Analyse soll auf der Entwicklung von Warmmieten, der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, der sozialen Mischung in den Stadtteilen sowie auf Segregationstendenzen und Verdrängungsdruck liegen.

Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Auswertung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu differenzierten Hebesätzen, um mögliche kommunale Handlungsspielräume zu ermitteln. Der Antrag sieht zudem die Prüfung einer Einrichtung eines Härtefall-Fonds „Wohnen“ für existenzbedrohende Einzelfälle vor. Ergänzend soll die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke untersucht werden, um Anreize zur Flächenmobilisierung zu schaffen und spekulativem Leerstand entgegenzuwirken.

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