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Vorlage

Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2025

0689/2026/2 20.05.2026 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

🟢 Beschlossen 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 über den Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2025 entscheiden. Mit dem Beschlussvorschlag soll sichergestellt werden, dass den im Haushalt der Stadt Essen geführten Betrieben im Rahmen der Gewinnermittlung steuerlich angemessene Zinsaufwendungen und Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen zugeordnet werden können. Dabei kommen die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Grundsätze zur Anwendung.

Für alle im Haushaltsjahr 2025 aufgenommenen Kredite wird ein durchschnittlicher Zinssatz von 2,74 Prozent ausgewiesen. Da der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, dient die Vorlage der Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen. Dieses Vorgehen entspricht der Praxis der vorangegangenen Jahre. Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf jene Betriebe gewerblicher Art, die direkt im Haushalt der Stadt Essen bewirtschaftet werden. Für Betriebe, die in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt werden, ist der entsprechende Nachweis bereits sichergestellt.

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