Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Vorschlag zur Regelung über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt sollen die im Haushaltesjahr 2025 durch den Stadtkämmerer genehmigten Mittel zur Kenntnis nehmen. Diese umfassen rund 15,6 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln sowie etwa 18,1 Millionen Euro an investiven Verpflichtungsermächtigungen. Teilweise erfolgte die Deckung dieser Mittel aus Erträgen aus dem Verkauf von STEAG-Anteilen.
Zudem wird der Rat um die Beschlussfassung für notwendige Mittelbereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 gebeten. Hierbei handelt es sich um etwa 17,5 Millionen Euro für konsumtive und rund 2,07 Millionen Euro für investive Zwecke, wobei die Deckung durch Mehrerträge und Minderaufwendungen erfolgt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026. Dazu gehören konsumtive Ermächtigungen für die neun Bezirksvertretungen in Höhe von rund 531.000 Euro, was den Planüberschuss 2026 auf etwa 1,48 Millionen Euro reduziert. Für das Jahr 2026 wird zudem eine Gesamtauszahlungsermächtigung im konsumtiven Bereich von circa 25,4 Millionen Euro sowie investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 325,3 Millionen Euro übertragen. Die Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von etwa 586,9 Millionen Euro wird vollständig in das Jahr 2026 übernommen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 20.05.2026einstimmig empfohlen
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