Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Änderung der Bürgschaftsrichtlinie sowie die Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Essen

0946/2026/2 01.07.2026 Stadtkämmerei

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 eine Empfehlung an den Rat der Stadt aussprechen, die eine Änderung der Bürgschaftsrichtlinie sowie eine Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen vorsieht.

Die vorgeschlagene Neufassung der Bürgschaftsrichtlinie regelt die Voraussetzungen, das Antragsverfahren und die Kosten für die Übernahme von Bürgschaften sowie Verpflichtungen aus Gewährverträgen durch die Stadt gemäß § 87 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Gleichzeitig ist eine Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Essen geplant. Diese Richtlinie umfasst die Anlagegrundsätze, die Risikosteuerung sowie die Dokumentation und Überwachung von Kapitalanlagen. Die vorliegenden Änderungen betreffen insbesondere die Konkretisierung des Einsatzes von Spezialfonds als Anlagemöglichkeit. Zudem soll die zulässige Höhe des Aktienanteils innerhalb der Kapitalanlagen der Stadt Essen neu festgelegt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge