Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 20.05.2026
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Maßnahmenkatalog: Mehr Sauberkeit im AlltagZur Vorlage · 1088/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1088/2026 eingereicht, um die Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum zu verbessern. Der von Fabian Schrumpf MdL und Philipp Rosenau vorgelegte Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, bestehende Konzepte zur Reinigung und Pflege von Stadtteilen sowie Zentren gezielt weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere Bereiche adressiert werden, in denen die Sauberkeit als beeinträchtigt gilt.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören zusätzliche Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten, die Neukonzeptionierung von Containerstandorten sowie der Austausch von Müllbehältnissen und Stadtmöbeln, etwa durch tiersichere Abfallbehälter. Der Antrag sieht zudem den Einsatz von sogenannten „Mülldetektiven“ an Hotspots, die Erprobung temporärer Videoüberwachung zur Ahndung illegaler Ablagerungen sowie die Erarbeitung eines Rahmens zur Beseitigung von Einkaufswagen im öffentlichen Straßenraum vor. Zudem soll ein Monitoring für Bereiche mit Vandalismus und Schmierereien etabliert und die Bearbeitung von Hinweisen über den Mängelmelder optimiert werden.
Angesichts der Haushaltslage sollen Maßnahmen priorisiert werden, die eine schnelle und sichtbare Wirkung erzielen. Die Verwaltung wird gebeten, zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Potenzialen zu unterscheiden und Möglichkeiten für eine kostenneutrale Umsetzung oder Refinanzierung durch Gebühren und Bußgelder aufzuzeigen. Die Ergebnisse der Ausarbeitung werden bis spätestens November 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 4.Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen ArbeitenZur Vorlage · 0630/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 0630/2026/AFD eingebracht, der die Erstellung und Umsetzung eines städtischen Konzepts zur verpflichtenden Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit vorsieht. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Das beantragte Konzept soll eine Übersicht über geeignete kommunale Einsatzbereiche im Stadtgebiet Essen enthalten sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten und Regelungen zur Organisation, Anleitung sowie Aufsicht festlegen. Zudem wird die Anwendung von Leistungskürzungen bei unbegründeter Verweigerung im gesetzlich zulässigen Rahmen gefordert. Eine Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung, dem Ordnungsdienst und städtischen Betrieben, wie etwa der EBE, soll Teil des Konzepts sein.
Als mögliche Einsatzgebiete werden die Reinigung öffentlicher Plätze, Parks und Spielplätze, die Pflege von Grünflächen, der Winterdienst sowie die Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen und in städtischen Einrichtungen angeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach sechs Monaten über den Stand der Umsetzung sowie über die Auswirkungen auf den Haushalt und das Stadtbild zu berichten.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 5.Genehmigung von Dienstreisen vom 30. August bis 2. September 2026 nach Zonguldak und Umgebung (Türkei) sowie vom 17. bis 22. Oktober 2026 nach Tokyo und Koriyama (Japan)Zur Vorlage · 1098/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss berät über die Genehmigung von zwei Dienstreisen im Jahr 2026. Die erste Reise ist für den Zeitraum vom 30. August bis zum 2. September 2026 in die türkische Provinz Zonguldak sowie in die Regionen Karabük und Bartın geplant. An der Delegation nehmen der Oberbürgermeister, verschiedene Ratsmitglieder sowie Vertreter der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) und Unternehmen aus dem Energiesektor teil. Ziel ist die Vertiefung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Energien, Smart-City-Strategien und Transformationsprozesse. Ein Bestandteil des Programms ist eine interkommunale Wirtschaftskonferenz unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters und des Gouverneurs der Provinz Zonguldak.
Eine zweite Reise findet vom 18. bis zum 22. Oktober 2026 nach Koriyama und Tokio in Japan statt. Die Delegation, bestehend aus dem Oberbürgermeister, weiteren Ratsmitgliedern und Vertretern der EWG, beabsichtigt die Fortführung des fachlichen Austauschs mit der Stadt Koriyama. Im Fokus stehen politische Gespräche in der deutschen Botschaft in Tokio sowie im Rathaus von Koriyama zu Themen wie Energieversorgung, GreenTech und technologische Innovationen. Die Kosten für beide Dienstreisen werden nicht durch den städtischen Haushalt, sondern durch die teilnehmenden Ratsmitglieder bzw. deren Fraktionen getragen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 6.Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 1089/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei befasst sich mit der Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes für den Zeitraum von 2025 bis 2036 in Essen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung verschiedener Maßnahmen vor, die ein Investitionsvolumen von rund 424,9 Millionen Euro beanspruchen. Davon entfallen etwa 335 Millionen Euro auf Fördermittel. Die Finanzierung basiert auf dem Bundes-Sondervermögen, wobei der Anteil für die Stadt Essen aus den Zuweisungen an das Land Nordrhein-Westfalen resultiert.
Mit dem Beschluss soll die Verwaltung ermächtigt werden, über Kostenerhöhungen von bis zu 30 Prozent pro Maßnahme, gedeckelt auf maximal 5,0 Millionen Euro, abweichend von der Ausschusszuständigkeitsordnung zu entscheiden. Zur Überwachung der Umsetzung ist eine jährliche Berichterstattung im vierten Quartal vorgesehen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2036 freigegeben und bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen sein. Die Koordination der Umsetzung bis zum Jahr 2043 erfolgt durch ein Projektteam im Fachbereich 60.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 7.Änderung der Bürgschaftsrichtlinie sowie die Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt EssenZur Vorlage · 0946/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 eine Empfehlung an den Rat der Stadt aussprechen, die eine Änderung der Bürgschaftsrichtlinie sowie eine Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen vorsieht.
Die vorgeschlagene Neufassung der Bürgschaftsrichtlinie regelt die Voraussetzungen, das Antragsverfahren und die Kosten für die Übernahme von Bürgschaften sowie Verpflichtungen aus Gewährverträgen durch die Stadt gemäß § 87 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Gleichzeitig ist eine Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Essen geplant. Diese Richtlinie umfasst die Anlagegrundsätze, die Risikosteuerung sowie die Dokumentation und Überwachung von Kapitalanlagen. Die vorliegenden Änderungen betreffen insbesondere die Konkretisierung des Einsatzes von Spezialfonds als Anlagemöglichkeit. Zudem soll die zulässige Höhe des Aktienanteils innerhalb der Kapitalanlagen der Stadt Essen neu festgelegt werden.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 8.Rücklagenbildung bei Betrieben gewerblicher ArtZur Vorlage · 0856/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einen Generalbeschluss zur Rücklagenbildung bei bestimmten Betrieben gewerblicher Art (BgA) zu verabschieden. Die Vorlage betrifft die Gewinne aus den Bereichen Parkhäuser und Parkplätze, die Verpachtung von U-Stadtbahnanlagen, MHKW-Drittumsätze sowie das Krematorium. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass künftige Gewinne dieser Betriebe so lange in die jeweiligen Rücklagen eingestellt werden, bis eine anderweitige Entscheidung getroffen wird.
Die Betriebe gewerblicher Art werden als Regiebetriebe innerhalb des städtischen Haushalts geführt. Um der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne zu entgehen, können die Mittel außerhalb des städtischen Haushalts in die steuerlichen Jahresabschlüsse der jeweiligen Betriebe einfließen. Bisher wurde für jedes Unternehmen jährlich ein separater Ratsbeschluss zur Rücklagenbildung eingeholt. Durch den vorgeschlagenen Vorratsbeschluss sollen die steuerlichen Fristen gewahrt und der administrative Aufwand im Rat reduziert werden, da eine dauerhafte Regelung anstelle jährlicher Einzelentscheidungen angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 9.Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Ergebnisse des extern begleiteten Konsolidierungsprojektes und Entscheidung über umzusetzende OptimierungsmaßnahmenZur Vorlage · 0844/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2026/2 befasst sich mit den Ergebnissen eines externen Konsolidierungsprojektes der Theater und Philharmonie Essen GmbH, das im Zeitraum von November 2025 bis April 2026 durchgeführt wurde. Die Untersuchung zeigt eine angespannte Finanzlage auf, bei der ein Verzehr der Kapitalrücklage bis Juli 2026 prognostiziert wird. Bis zum Haushalt 2031 wird eine kumulierte Deckungslücke von etwa 60,2 Millionen Euro erwartet.
Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des sogenannten Szenarios 1 durch die Geschäftsführung vor. Dieses beinhaltet die Berücksichtigung der Ergebnisse in der Finanzplanung für die Spielzeit 2<0xE2><0x80><0xAF>026/2<0xE2><0x80><0xAF>027 sowie die Realisierung qualitativer Verbesserungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einstellung der Errichtung einer mittleren Spielstätte, wodurch der Ratsbeschluss vom 24. April 2024 aufgehoben werden soll. Zur Finanzierung wird eine mögliche einmalige Kapitaleinlage aus dem Haushalt 2027 in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro sowie jährliche kalkulatorische Zinsen von maximal 185.000 Euro vorgesehen. Zudem soll die Verwaltung einen „Zukunftspakt Bühne“ erarbeiten.
Im Rahmen der Untersuchung wurden alternative Szenarien betrachtet: Szenario 2 sieht eine Reduktion des Spielbetriebs um etwa 24 Prozent und einen Personalabbau vor, während Szenario 3 die Einstellung des Schauspiel-Ensembles sowie die Umwandlung der Spielstätten Grillo und ADA in Gastspielstätten vorsieht. Die identifizierten Optimierungspotenziale belaufen sich auf rund 6,68 Millionen Euro. Die Umsetzung des empfohlenen Szenarios 1 erfordert eine Anpassung der städtischen Zuschüsse ab 2027. Die Begleitung des Prozesses sollen die Verwaltung und die actori GmbH übernehmen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 24.06.2026 · Kulturausschuss (6. Sitzung)
- 9.1Änderungsantrag - Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Ergebnisse des extern begleiteten Konsolidierungsprojektes und Entscheidung über umzusetzende Optimierungsmaßnahmen
- 9.1Änderungsantrag - Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Ergebnisse des extern begleiteten Konsolidierungsprojektes und Entscheidung über umzusetzende OptimierungsmaßnahmenZur Vorlage · 1137/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat einen Änderungsantrag zur Vorlage über die Ergebnisse des Konsolidierungsprojektes der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TUP) eingebracht. Der Antrag sieht eine Modifikation des zeitlichen Ablaufs der Verwaltungsvorlage 0844/2026/2 vor.
Nach dem Entwurf soll die Verwaltung zunächst gemeinsam mit der TUP einen „Zukunftspakt Bühne“ erarbeiten und diesen dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung vorlegen. Die Freigabe einer möglichen einmaligen Kapitaleinlage von bis zu fünf Millionen Euro aus dem Haushalt 2027 soll erst nach der Billigung dieses Paktes durch den Rat erfolgen.
Darüber hinaus beantragt die Ratsgruppe eine Ergänzung hinsichtlich der Drittmittelakquise. Bei der Gewinnung von Sponsoren und weiteren Mitteln für die TUP muss sichergestellt werden, dass keine Verdrängungseffekte zulasten der freien Kulturszene, wie etwa kleinerer Theater oder soziokultureller Zentren, entstehen. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass die Sponsoringaktivitäten der städtischen Einrichtung bestehende oder potenzielle Förderpartnerschaften freier Kulturträger schwächen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 9.2Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Änderungsantrag zur Entscheidung über umzusetzende MaßnahmenZur Vorlage · 1163/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Umsetzung des von der Beratungsgesellschaft actori GmbH erarbeiteten „Szenarios 3“ für die Theater und Philharmonie Essen GmbH fordert. Die Geschäftsführung soll beauftragt werden, die entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung sozial verträglicher Lösungen für die betroffenen Mitarbeiter so schnell wie möglich umzusetzen. Parallel dazu sollen qualitative Verbesserungsmöglichkeiten, die unabhängig von den Optimierungsszenarien identifiziert wurden, durch die Geschäftsführung und die Intendanzen realisiert werden.
Der Antrag sieht zudem vor, das Vorhaben zur Errichtung einer mittleren Spielstätte nicht weiterzuverfolgen und damit den Ratbeschluss vom 24. April 2024 aufzuheben. Für den Haushalt 2027 wird eine einmalige Kapitaleinlage von bis zu fünf Millionen Euro in die Gesellschaft vorgesehen, sofern dies erforderlich ist. Zudem soll die Verwaltung gemeinsam mit der Theater und Philharmonie Essen GmbH einen „Zukunftspakt Bühne“ unter Maßgabe des Szenarios 3 erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass das Szenario 1 nicht den erforderlichen Kostenreduktionseffekt erzielt. Durch die Umsetzung von Szenario 3 soll eine langfristige Defizitreduzierung erreicht werden, wobei das Schauspiel als Gastspielbetrieb fortgeführt, aber die Eigenproduktionssparte abgebaut wird.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.Jugendberufshilfe Essen gGmbH hier: Anpassung der Sicherheitenstellung für die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)Zur Vorlage · 1065/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einer angepassten Verpflichtungserklärung gegenüber der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) zuzustimmen. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Anpassung der Sicherheitsleistung für die Jugendberufshilfe Essen gGmbH (JBH) in Höhe von höchstens 13.884.165 Euro.
Die JBH wurde im Jahr 2015 aus der Jugendhilfe Essen gGmbH ausgegliedert. Zur Sicherung der Rentenanwartschaften der Beschäftigten ist die Mitgliedschaft in der RZVK vorgesehen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Sicherheitsleistung zur Absicherung eines etwaigen Insolvenzrisikos erforderlich. Da eine Absicherung durch die Muttergesellschaft der JBH nicht den Anforderungen entspricht, übernimmt die Stadt Essen als öffentlich-rechtliche Person die Verpflichtung. Diese dient dazu, Ausgleichszahlungen bei einer möglichen Beendigung der Mitgliedschaft in der RZVK abzusichern.
Die Höhe der Sicherheitsleistung wird in einem fünfjährigen Rhythmus auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten überprüft. Nach der letzten Anpassung im Jahr 2023 auf rund 13,4 Millionen Euro liegt nun ein neues Gutachten für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 vor. Dieses beziffert die erforderliche Summe auf 13.884.165 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht gemäß der Gemeindeordnung NRW.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 11.Umstrukturierung der Junior Uni Essen gGmbHZur Vorlage · 1085/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen wurde beauftragt, gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Junior Uni Essen gGmbH (JUE) und der Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) ein Konzept zur Umstrukturierung der JUE zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Anbindung der JUE an die JHE, um organisatorische, prozessuale sowie wirtschaftliche Synergiepotenziale zu nutzen. Dies soll insbesondere die Übernahme zentraler Unterstützungsfunktionen wie Verwaltung, Personalwesen, Controlling und Rechnungswesen durch die JHE beinhalten. Das fertige Umsetzungskonzept soll den zuständigen Gremien spätestens im vierten Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die JUE, deren Gesellschafter die Stadt Essen und die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) sind, bietet außerschulische Bildungsangebote mit einem Schwerpunkt auf MINT-Fächern an. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit von Spenden- und Sponsoringeinnahmen sowie einer strukturellen Unterfinanzierung ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft derzeit durch eine geringe Planbarkeit gekennzeichnet. Die geplante Umstrukturierung zielt darauf ab, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Liquidität der JUE nachhaltig zu sichern, während die inhaltliche und pädagogische Eigenständigkeit der Einrichtung erhalten bleiben soll.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 12.Musterbeschluss RettungsdienstZur Vorlage · 1117/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine temporäre Regelung zur Refinanzierung von Fehlfahrten und Fehleinsätzen im Rettungsdienst für das Jahr 2026 beschließen. Die Vorlage basiert auf dem Musterbeschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und sieht eine hälftige Refinanzierung von bis zu 15 Prozent der Fehlfahrten der Kategorie B durch die Krankenkassenverbände vor. Diese Kategorie umfasst medizinische Versorgungen ohne Transport sowie Todesfeststellungen ohne Maßnahmen. Kosten für Einsätze der Kategorie A, die keinen Patientenkontakt beinhalten, sowie der Kategorie C, welche die Gefahrenabwehr ohne medizinische Behandlung oder Transport umfasst, werden nicht mitfinanziert. Zudem sollen missbräuchliche Einsätze von der Refinanzierung ausgeschlossen bleiben.
Für das Jahr 2026 soll zudem festgelegt werden, dass für Bürger kein Eigenanteil an den Rettungsdienstgebühren anfällt, sofern kein Missbrauch vorliegt oder eine Privat- bzw. Selbstzahlung erfolgt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die neue Gebührenkalkulation mit den Krankenkassenverbänden zu erörtern. Der Rat nimmt die daraus resultierende Haushaltsbelastung sowie die Einleitung einer Qualitätssicherungsphase zur Strukturüberprüfung zur Kenntnis. Parallel dazu plant die Bundesregierung eine Novellierung des SGB V zur Reform der Notfallversorgung, wobei Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die Digitalisierung und Leitstellenvernetzung vorgesehen sind. Das Land prüft zudem die Umsetzung eines neuen Vertragsmodells zum 1. Januar 2027.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 13.Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur ärztlichen Besetzung der Intensivtransportwagen der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0602/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die europaweite Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur ärztlichen Besetzung von zwei Intensivtransportwagen (ITW) im Stadtgebiet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit einem Gesamtvolumen von rund 4.000.000 Euro vor. Die zuständigen Ausschüsse für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaftswesen werden dem Rat der Stadt Essen die Annahme dieses Vorschlags empfehlen.
Die derzeitige medizinische Versorgung der Intensivtransporte durch das Universitätsklinikum Essen und das Alfried Krupp Krankenhaus wird über einen Rahmenvertrag sichergestellt, der zum 31. Oktober 2026 ausläuft. Die Neuausschreibung dient der Fortführung dieser Leistung, um die gesetzlich vorgeschriebene Notfallrettung sowie den Transport intensivpflichtiger Patienten zwischen Krankenhäusern weiterhin zu gewährleisten. Der Rettungsdienst in Essen wird durch die Feuerwehr sowie verschiedene Hilfsorganisationen betrieben.
Finanziell wird für die neue Ausschreibung mit jährlichen Kosten von etwa 1.000.000 Euro gerechnet, was eine Steigerung gegenüber den bisherigen jährlichen Kosten von rund 845.000 Euro darstellt. Diese Ausgaben sind ab dem Jahr 2027 in der Haushaltsplanung unter der Produktgruppe Rettungsdienst zu berücksichtigen und werden größtenteils über Gebühren gemäß dem Rettungsgesetz NRW refinanziert.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 14.Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beseitigung von Ölspuren im Essener StadtgebietZur Vorlage · 0601/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr plant die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beseitigung von Ölspuren im Essener Stadtgebiet. Der Vertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren bis zum 31. Januar 2030 umfassen, wobei die Gesamtkosten auf rund 2,2 Millionen Euro geschätzt werden. Damit soll der Nachfolger des aktuellen Vertrags treten, der am 31. Januar 2027 ausläuft.
Die Zuständigkeit für die Beseitigung ausgelaufener Betriebsstoffe zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit liegt bei der Feuerwehr. Für Ölspuren ab einer Größe von etwa 15 Quadratmetern sowie für notwendige Nassreinigungen sind jedoch externe Spezialunternehmen erforderlich, da die Feuerwehr hierfür nicht über ausreichende eigene Ressourcen verfügt.
Es wird mit jährlich durchschnittlich 220 Ölspuren gerechnet. Die Kosten pro Einsatz belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 2.500 Euro, was jährliche Aufwendungen von rund 550.000 Euro entspricht. Die Finanzierung der Leistungen ist in der Produktgruppe „Gefahrenabwehr“ vorgesehen. Die entstandenen Kosten können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich bei den Fahrzeughaltern des verursachenden Fahrzeugs geltend gemacht werden. Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausschreibung entscheiden.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 15.Stiftung Ruhr Museum - Verlängerung der institutionellen Förderung für die Jahre 2027 bis 2031Zur Vorlage · 0857/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Verlängerung der institutionellen Förderung der Stiftung Ruhr Museum für den Zeitraum von 2027 bis 2031. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Personalgestellung von Beschäftigten und Beamtinnen sowie Beamtinnen fortzuführen und die Stiftung kostenfrei in die städtische Kunstversicherung einzubeziehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Verträge mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und dem Land Nordrhein-Westfalen anzupassen.
Die jährliche Förderung soll ab 2027 einen Betrag von 5.190.000 Euro betragen und bis zum Jahr 2031 auf 5.470.000 Euro ansteigen. Zusätzlich übernimmt die Stadt die jährlichen Tarif- und Besoldungskostensteigerungen für maximal 39 Vollzeitäquivalente, was einem Betrag von etwa 70.000 Euro pro Jahr entspricht. Die Verlängerung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des LVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Grundlage der Finanzierung bildet ein Vertrag aus dem Jahr 2007 zur dauerhaften Sicherung der Stiftung. Eine Beendigung der Finanzierungszusage würde gemäß der Stiftungssatzung die Rückübertragung der Stiftung an die Stadt Essen zur Folge haben, wobei die Förderungen durch das Land und den LVR in einem solchen Fall auf maximal fünf Jahre begrenzt wären. Die Fortführung der Förderung auf vertraglicher Basis dient somit der Vermeidung zusätzlicher finanzieller Folgen. Eine Vor-Einschätzung zur Klimarelevanz des Vorhabens liegt vor. Der Rat der Stadt Essen soll am 08.07.2026 über die Vorlage entscheiden.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.Pfingst Open Air Essen (POA) 2027 bis 2029 – ProjektförderungZur Vorlage · 0645/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Projektförderung des Pfingst Open Air Essen (POA) für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Auf Empfehlung der Fachausschüsse für Jugendhilfe, Kultur sowie Haupt-, Finanz- und Wirtschaft wird die Bewilligung einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 350.000 Euro beantragt. Dies entspricht einer Gesamtförderung von 1.050.000 Euro für die drei Jahre.
Das Festival, das seit 1980 als eintrittsfreie Veranstaltung im Löwental in Essen-Werden stattfindet, wird aktuell vom Veranstaltungslabel Indie Radar Ruhr durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die städtische Zuständigkeit für das Projekt beim Kulturamt. Das Programm umfasst verschiedene Musikrichtungen wie Indie, Pop, Hip-Hop und elektronische Musik mit dem Fokus auf die Förderung von Nachwuchsbands.
Die beantragte Förderung in Höhe von 350.000 Euro pro Jahr entspricht der bisherigen Förderhöhe der Jahre 2025 und 2026. Die Vorlage beschreibt, dass die Zuwendung zweckgebunden erfolgt und bei Erreichen eines bestimmten Ertragsziels aus Getränkeverkäufen eine Reduzierung des Betrags vorgesehen ist. Ziel der Festschreibung der Förderung ist die dauerhafte Sicherung des Veranstaltungsangebots. Die entsprechenden Mittel sind in der Mittelfristplanung enthalten und werden im kommenden Doppelhaushalt dem Kulturamt zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 24.06.2026 · Kulturausschuss (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 17.Weiterführung der Vereinbarung zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Essen über die Zusammenarbeit beim Kitaausbau und zur Übernahme von TrägeranteilenZur Vorlage · 0884/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Vereinbarung zwischen der Stadt und den Trägern von Kindertageseinrichtungen fortzuführen und anzupassen. Die Regelung sieht vor, dass die Stadt Essen die Übernahme von Trägeranteilen im Zeitraum vom 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2029 fortsetzt. Ziel der Maßnahme ist es, den Ausbau des frühkindlichen Bildungsangebotes sowie den Erhalt bestehender Einrichtungen zu sichern.
Hintergrund der Vorlage ist ein prognostizierter Bedarf von 672 fehlenden Plätzen im Bereich der Kinder ab drei Jahren zum Ende des Kindergartenjahres 2025/2026. Um die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen zu gewährleisten, übernimmt die Stadt Kostenanteile, die üblicherweise von den freien Trägern getragen werden müssten. Die Vereinbarung umfasst verbindliche Qualitätsstandards, wie etwa die Nutzung des Vormerksystems „Little Bird“, die Bereitstellung zusätzlicher Plätze zur Erfüllung von Rechtsansprüchen sowie die Berücksichtigung der Sozialstruktur bei der Platzvergabe. Eine Ergänzung sieht vor, dass Träger die Platzvergabe für das Folgejahr nicht eigenständig vor einem vom Jugendamt kommunizierten Termin starten dürfen.
Die finanziellen Auswirkungen werden für das Kita-Jahr 2027/2028 auf etwa 18 Millionen Euro geschätzt, während für 2028/2029 mit rund 18,5 Millionen Euro gerechnet wird. Die Förderung dient dazu, die finanzielle Belastung der Träger stabil zu halten, da diese den Betrieb ohne die Zuschüsse nicht aufrechterhalten könnten.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.Sachstand IN/S/O-Prozess – Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0786/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand des IN/S/O-Prozesses in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes Essen legt die Ergebnisse der Personalbemessung zum Stichtag 31. Dezember 2025 dar. Dabei wurde für die Bezirksstellen sowie die Fachgruppe Flüchtlingshilfe für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ein Überhang von drei Vollzeitäquivalenten ermittelt. Dieser Überschuss soll durch einen Ausgleich zwischen den Bezirksstellen sowie durch das Nichtnachbesetzen von Stellen infolge natürlicher Personalfluktuation reduziert werden. Ein Abschluss dieses Verfahrens wird bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 erwartet.
Hinsichtlich der Personalsituation wurden zwischen Januar und Mitte Mai 2026 insgesamt 20 externe Einstellungen im Allgemeinen Sozialdienst vorgenommen, wodurch die Planstellen weitgehend besetzt sind. Zudem ist die Ablösung der Fachsoftware JUAVE geplant. Nach einer internationalen Ausschreibung wird eine neue Software der Firma LogoData® eingeführt, welche auch die Berechnung der Personalbemessung übernehmen soll. Die Projektlaufzeit für diesen Wechsel wird auf 18 bis 24 Monate geschätzt. Während dieser Zeitspanne wird die Durchführung der Personalbemessung voraussichtlich für zwei Jahre ausgesetzt, um die Plausibilität der Dateneingabe im neuen System sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 19.Ergänzende überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)Zur Vorlage · 1011/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird eine ergänzende überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 12,4 Millionen Euro für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragt. Der Ausschuss empfiełmt dem Rat der Stadt Essen, diesen Betrag bereitzustellen. Die Vorlage basiert auf einer aktualisierten Prognose für das Haushaltsjahr 2026, die einen zusätzlichen Finanzbedarf in der Produktgruppe 1.06.08.01 ausweist.
Zuvor hatte der Rat am 27. Mai 2026 bereits eine Bereitstellung von bis zu 6,8 Millionen Euro beschlossen, um die Zahlungsfähigkeit für die Monate Mai und Juni 2026 sicherzustellen. Die aktuelle Entwicklung zeigt einen Anstieg der Fallzahlen von 740 im Januar 2025 auf 943 im April 2026. Parallel dazu haben sich die durchschnittlichen Kosten pro Fall erhöht: Bei ambulanten Hilfen stiegen die monatlichen Kosten um etwa 38 Prozent, bei stationären Leistungen um etwa 30 Prozent.
Die Vorlage weist darauf hin, dass ohne Anpassungen der Rechtsansprüche oder eine wirksame Entgeltsteuerung mit weiteren jährlichen Mehraufwendungen zwischen 10 und 12 Millionen Euro zu rechnen ist. Zur Untersuchung der Ursachen dieser Kostenentwicklung sowie zur Entwicklung von Steuerungsmaßnahmen führt die Verwaltung derzeit eine interne Analyse durch. Die Finanzierung des beantragten Betrags soll nach derzeitigen Erkenntnissen über das Jahresergebnis erfolgen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 20.Kostenanpassung zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 1035/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1035/2026/6) aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Anpassung der Kosten für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“. Das Projektbudget soll von ursprünglich 27,0 Millionen Euro netto auf insgesamt 33,8 Millionen Euro netto erhöht werden. Diese Steigerung um 6,8 Millionen Euro netto setzt sich aus allgemeinen Preissteigerungen und krisenbedingten Mehrkosten in Höhe von 2,9 Millionen Euro netto sowie aus zusätzlichen Aufwendungen durch den Planungsfortschritt in Höhe von 3,9 Millionen Euro netto zusammen. Zu den Kostenfaktoren gehören unter anderem Preissteigerungen in den Kostengruppen 300, 400 und 500, ein Zuschlag für Material und Energie sowie neue Anforderungen wie die Ertüchtigung von Regolen, Fluchtwegsicherungen und die Vorbereitung der Ausbaustufe 3.
Die Finanzierung soll über ein anzupassendes Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von maximal 33,8 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Der Mittelabfluss ist für die Jahre 2025 bis 2028 geplant, wobei die größten Tranchen in den Jahren 2027 und 2028 anfallen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Budgetanpassungen bis zu einer Höhe von 10 % eigenverantwortlich zu entscheiden. Zur Risikominimierung sollen Preisgleitklauseln in den Verträgen aufgenommen werden. Aufgrund noch ausstehender Baugenehmigungen verschiebt sich der Baubeginn der Rohbauarbeiten auf frühestens das dritte Quartal 2026, während die Fertigstellung weiterhin für das dritte Quartal 2028 vorgesehen ist.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (8. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 21.Erhöhung der zu veranschlagenden Baukosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 0836/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1“ zu erhöhen. Die Kosten sollen von 27.000.000 EUR um 29.167.000 EUR auf insgesamt 56.167.000 EUR angehoben werden. Die Kostensteigerung setzt sich aus bergbaubedingten Sicherungsarbeiten in Höhe von etwa 8 Mio. EUR, der Entsorgung asbesthaltigen Trümmerschutts für circa 5 Mio. EUR, Erdarbeiten inklusive Kampfmittel- und Pflanzenmanagement für rund 8,5 Mio. EUR sowie notwendigen Stützwänden für etwa 5,2 Mio. EUR sowie allgemeinen Preissteigerungen zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 12.517.000 EUR, während eine Fördersumme von 32.546.450 EUR vorgesehen ist. Durch die Anpassung verschiebt sich die Bauzeit von Ende 2025 auf Ende 2029, wobei der voraussichtliche Mittelabfluss bis zum Jahr 2031 reicht. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2027/2028 im Projekt 5.660103 angemeldet.
Gegenstand ist zudem die Durchstreckung des Boulevard von der Frohnhauser- bis zur Hans-Böckler-Straße als Fortführung des bestehenden Projekts. Die Maßnahme soll die inneren Stadtringe entlasten und ist eine Voraussetzung für das neue Linienkonzept des ÖPNV mit Anschluss an das U-Stadtbahnnetz. Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse gemäß den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau, welche das Projekt sowie die einzelnen Bauabschnitte umfassen. Die Stadt Essen hat sich bereits für den ersten Bauabschnitt verpflichtet und strebt die zügige Fertigstellung weiterer Abschnitte an. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 22.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.3 Friedrichstraße"Zur Vorlage · 0837/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards, konkret für die Maßnahme „BA 3.3 Friedrichstraße“, wird eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten beantragt. Die Kosten sollen von bisher 2.341.000 EUR um 1.490.000 EUR auf insgesamt 3.831.000 EUR steigen. Zudem ist für das Jahr 2026 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 690.000 EUR vorgesehen.
Die Kostensteigerung wird durch verschiedene Faktoren begründet. Aufgrund neuer bergbaulicher Unterlagen sind zusätzliche Ingenieurleistungen erforderlich geworden. Ein bisher nicht berücksichtigter Lüftungsschacht des A40-Tunnels macht eine Umplanung notwendig. Des Weiteren sind weitere Gutachten für die Erstellung des Bebauungsplanes sowie Untersuchungen zu altbergbaulichen Themen und geotechnische Leistungen nahe der Brücke notwendig. Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Bauabschnitt 3.1 haben zudem den Bedarf an zusätzlichen bergbaulichen Leistungen und Kampfmitteluntersuchungen erhöht.
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für 2026 soll durch die Umwidmung von Mitteln aus anderen Projekten erfolgen, konkret aus der Erschließung der Bullmannaue sowie der Erneuerung der Fürstäbtissinstrasse, da sich deren Baubeginn verschoben hat. Die Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen können auch ohne vorliegende Bewilligung zuschussunschädlich vergeben werden, wobei mit dem Eingang von Fördermitteln ab 2028 gerechnet wird.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 23.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Steeler Straße von Hollestraße bis Markgrafenstraße"Zur Vorlage · 0861/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fahrbahnerneuerung der Steeler Straße im Abschnitt zwischen Hollestraße und Markgrafenstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn sowie der Straßenentwässerungseinrichtungen mit Gesamtkosten von 3.940.000 Euro. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt, um die Immissionswerte an der angrenzenden Bebauung zu senken. Zudem werden Fußgängerquerungen barrierefrei mit Bodenindikatoren ausgestattet und die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Steeler Straße/Leopoldstraße modernisiert.
Im Bereich der Haltestelle „Wasserturm“ sind der barrierefreie Umbau der Bussteige 3 und 4 für den Nachtexpress sowie Anpassungen im Rahmen der Gleiserneuerung durch die Ruhrbahn GmbH vorgesehen. Die Arbeiten sollen zeitlich mit den Maßnahmen der Ruhrbahn abgestimmt werden, um die Belastung für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Während der Bauphase ist eine Verkehrsführung auf die jeweils gegenüberliegende Fahrspur geplant, sodass der Verkehr in beide Richtungen weitgehend aufrechterhalten werden kann.
Der Baubeginn ist für Dezember 2026 oder Januar 2027 vorgesehen, wobei die Gesamtdauer etwa sechs Monate beträgt. Zur Finanzierung des Projekts wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel sowie einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 beantragt.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 24.Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils für den Umbau der Jedermann-Sportanlage Schillerwiese im Rahmen des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Förderrunde SKS I)Zur Vorlage · 1020/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Umbau der Jedermann-Sportanlage Schillerwiese soll der kommunale Eigenanteil bereitgestellt werden. Das Projekt ist Teil der ersten Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS I). Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Sportanlage für eine Förderung ausgewählt hat, steht nun die Beantragung der Mittel beim Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) an. Ein solcher Antrag erfordert den Nachweis über den kommunalen Finanzierungsanteil durch einen Ratsbeschluss.
Die voraussichtliche Fördersumme beläuft sich auf 2.728.755 Euro, was einem Anteil von 45 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 6.063.900 Euro entspricht. Der zu bereitstellende kommunale Eigenanteil beträgt 3.335.145 Euro und deckt somit 55 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Die Finanzierung des Eigenanteils ist über den Zeitraum von 2026 bis 2029 vorgesehen. Durch die Aussicht auf Bundesfördermittel verringern sich die durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen bzw. den kommunalen Haushalt zu tragenden Umbaukosten um die entsprechende Fördersumme.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 25.Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (2. BA)Zur Vorlage · 0703/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung des Grugaturms im Grugapark verabschieden. Die Maßnahme ist erforderlich, da Korrosionsschäden, Querschnittsverluste an Stahlträgern sowie Schimmelbefund die Standsicherheit des Bauwerks beeinträchtigen. Die geplanten Arbeiten umfassen die Erneuerung des Korrosionsschutzes mittels Unterdruckverfahren, Betoninstandsetzungen, die Sanierung der Außentreppen sowie den Einbau eines Vogeleinflugschutzes. Die Gesamtkosten für diesen zweiten Bauabschnitt belaufen sich auf 3.040.000 Euro netto bzw. 3.617.000 Euro brutto. Diese Summe setzt sich aus Baukosten, Maßnahmen zum Denkmalschutz und zur Anlagentechnik, Zulagen für Einhausung und Absturzsicherung sowie Planungs-, Steuerungs- und Fachplanerleistungen zusammen, inklusive einer Sicherheitsmarge von 15 Prozent.
Für die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 120.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt, wobei die Deckung aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ erfolgen soll. Der Bedarf für die Jahre 2027 und 2028 wird mit insgesamt 2.920.000 Euro angemeldet. Die Gesamtkosten der Sanierung beider Bauabschnitte belaufen sich auf 3.291.000 Euro. Die Maßnahme wird als klimapositiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Entscheidung nach der Vorlage der Empfehlungen durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss erfolgt.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 26.Stützwand "Jugendherberge Werden" am Pastoratsberg und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0822/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich der Jugendherberge Essen-Werden am Pastoratsberg ist eine Sicherung der Felshänge geplant. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass die etwa 35 Meter lange bestehende Natursteinmauer nicht standsicher ist. Es besteht das Risiko von Verformungen, welche die angrenzende Kleingartenanlage sowie den darüber verlaufenden öffentlichen Gehweg beeinträchtigen könnten.
Als technische Lösung wird der Bau einer neuen Konstruktion in Form von bewehrter Erde vorgeschlagen. Das Vorhaben sieht den Rückbau der bestehenden Stützmauer und die anschließende Herstellung einer steilen Böschung mit einer Neigung von 1:1,5 vor. Die Umsetzung muss unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes sowie denkmalrechtlicher Vorgaben erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf circa 260.000 Euro. Da dieser Betrag nicht im Haushalt 2026 veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über die Sammelposition „Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau der Felshangsicherungsmaßnahme sowie die entsprechende Mittelbereitstellung beschließen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 0181/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Nummer 0181/2026/7 befasst sich mit dem Umsetzungsstand der fünften Staffel des Kita-Ausbauprogramms. Gegenstand der Vorlage ist die Aufnahme des Projekts Helen-Keller-Straße 10 in das Programm sowie die Anpassung der Kosten für Einzelprojekte. Durch diese Änderungen erhöht sich das beschlossene Investitionsvolumen des Ausbauprogramms von 58,53 Millionen Euro brutto um 3,51 Millionen Euro brutto auf insgesamt 62,04 Millionen Euro brutto. Der Rat der Stadt soll die Kostenveränderungen beschließen, während die haushaltsrechtlichen Anpassungen durch den Stadtkämmerer ohne weiteren Beschluss vorgenommen werden können. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, IV, V, VII und VIII nehmen den Bericht zur Kenntnis. Der Bericht dokumentiert zudem die Entwicklung des Betreuungsbedarfs, wobei im Bereich der Kinder ab drei Jahren zum 30. September 2025 ein Bedarf von 672 Plätzen besteht, während im Bereich der Kinder unter drei Jahren ein Überhang von 248 Plätzen vorliegt.
Hinsichtlich der einzelnen Bauvorhaben ist die Fertigstellung am Von-Ossietzky-Ring 22 für das erste Quartal 2028 geplant, wobei keine Kostensteigerungen erwartet werden. An der Danziger Straße 22 besteht kein Neubau-Bedarf mehr, wodurch ein Kostenrahmen von über 3,1 Millionen Euro aus dem Programm entfällt. Die Kita Hülsmannstraße 79 weist aufgrund der Marktsituation Mehrkosten von 700.000 Euro auf; die Inbetriebnahme ist für das Kita-Jahr 2027/2028 vorgesehen. Für die Mölleneystraße 16 dient ein Kostenrahmen von 8,1 Millionen Euro als Planungsgrundlage, eine Kostenschätzung wird für September 2026 erwartet. Die Generalsanierung der Helen-Keller-Straße 10 wird mit etwa 6,16 Millionen Euro als wirtschaftlicher gegenüber einem Neubau mit 7,11 Millionen Euro eingestuft. An der Germaniastraße 54 sind Gesamtkosten von 4,35 Millionen Euro für 85 Plätze veranschlagt. Insgesamt sind Projekte bis 2026 mit rund 48,7 Millionen Euro finanziert.
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- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 28.Turnhallensanierungsprogramm hier: Fortführung des Sanierungsprogramms mit dem Paket VZur Vorlage · 0644/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird um die Fortführung des Turnhallensanierungsprogramms, Paket V, gebeten. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag sind die abgeschlossenen Grundlagenermittlungen der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE), welche zu einer Neuausrichtung einiger Bauvorhaben sowie zu veränderten Kostenschätzungen führen. Während ursprünglich für mehrere Standorte Generalsanierungen vorgesehen waren, wird nun für das Gymnasium Borbeck, das Maria-Wächtler-Gymnasium und die Berliner Schule die Variante Abbruch und Neubau empfohlen.
Durch diese Änderungen sowie durch neue Erkenntnisse an anderen Standorten erhöhen sich die veranschlagten Gesamtkosten des Programms von zuvor 33,4 Millionen Euro auf aktuell rund 61 Millionen Euro. So steigt der Bedarf für die Generalsanierung der Turnhalle am Berufskolleg West von 4,7 Millionen auf 11 Millionen Euro aufgrund statischer Mängel an der Fassade. Bei der Erich-Kästner-Gesamtschule wird trotz Kostensteigerungen auf eine Sanierung gesetzt, um Baugrundrisiken zu vermeiden. Im Gegensatz dazu sinken die geschätzten Kosten für den Neubau der Turnhalle der Tiegelschule auf 4,9 Millionen Euro. Die Finanzierung der Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 ist derzeit durch bestehende Mittel gesichert; eine Entscheidung über den Baubeginn und die finale Budgetierung erfolgt in einem separaten Verfahren.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 28.1Änderungs- und Prüfantrag zur Drucksache 0644/2026/7 - Hier: Turnhallensanierungsprogramm Paket V – Kostenexplosion stoppen, Budgethoheit des Rates wahren und Schulerweiterungen schützen!Zur Vorlage · 1087/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat mit der Vorlage 1087/2026/EBB-FDP einen Antrag im Rat der Stadt Essen eingebracht, der eine Abänderung und Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Drucksache 0644/2026/7 bezüglich des Turnhallensanierungsprogramms Paket V vorsieht. Die Fraktion fordert, die vorläufige Kostenschätzung für das Paket V in Höhe von rund 61 Millionen Euro zur Kenntnis zu nehmen.
Im Rahmen des Antrags wird die GVE GmbH angewiesen, für die Standorte Gymnasium Borbeck, Maria-Wächtler-Gymnasium und Berliner Schule eine Wirtschaftlichkeits- und Lebenszyklusanalyse vorzulegen. Dabei soll geprüft werden, ob Neubauvarianten inklusive der Bauzeiten und Abbruchkosten langfristig kostengünstiger als optimierte Generalsanierungen sind. Für das Berufskolleg Essen-West wird zudem ein Statusbericht über den statischen Zustand des Gebäudekomplexes gefordert, bevor die Leistungsphase 3 der Planung beginnt.
Hinsichtlich der Finanzierung lehnt die Fraktion ab, die Kostensteigerung von etwa 27,6 Millionen Euro durch Mittel aus dem Pool-Topf „Schulerweiterungen“ im Doppelhaushalt 2027/2028 zu decken. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein alternatives, budgetneutrales Deckungskonzept vorzulegen. Dieses soll gewährleisten, dass die Mittel für den Ausbau von Klassenzimmern und reguläre Schulbauten durch die Kostenentwicklungen im Turnhallenprogramm nicht reduziert werden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 29.Turnhallensanierungsprogramm hier: Fortsetzung Sachstandsbericht 1. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 0684/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen eines Sachstandsberichts über den Fortgang des Turnhallensanierungsprogramms für das erste Halbjahr 2026 informiert. Von insgesamt 143 Turn- und Sporhallen befinden sich aktuell 54 Maßnahmen in verschiedenen Stadien, darunter abgeschlossene, laufende oder geplante Projekte. Seit der letzten Berichterstattung konnten fünf weitere Sanierungen erfolgreich abgeschlossen werden, unter anderem an der Tuttmannschule, der Abendrealschule Eiberg, der Jakob-Muth-Schule sowie den Schulen an der Heinrich-Strunk-Straße und am Abzweig Grabenstraße.
Bei den laufenden Projekten ist die Wiederinbetriebnahme der Turnhalle der Hinsbeckschule aufgrund eines Wasserschadens voraussichtlich erst ab Mitte oder Ende 2028 möglich. An der Montessori-Schule sind Arbeiten an der Decke und dem Sportboden im Gange, eine Übergabe wird für das Schuljahr 2026/2027 erwartet. Zudem ist ein Kostenanstieg bei der Sanierung der Turnhalle Am Hellweg zu verzeichnen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Kostenanpassung für die Sanierung der Sporthalle der Gustav-Heinemann-Gesamtschule. Die veranschlagten Kosten steigen von rund 11,08 Millionen Euro um 400.000 Euro auf insgesamt 11,48 Millionen Euro brutto. Grund hierfür sind unter anderem eine verlängerte Bauüberwachung sowie zusätzliche Arbeiten an Türen und Bodenfliesen. Die Finanzierung der verbleibenden Differenz von 150.000 Euro soll durch eine Mittelumschichtung aus dem Projekt zur Erweiterung des Carl-Humann-Gymnasiums erfolgen. Insgesamt belaufen sich die aktuellen Investitionen in städtische Schulturnhallen auf rund 234,7 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 30.Kostenanpassung bei der Brandschutzsanierung des Berufskollegs OstZur Vorlage · 0697/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Brandschutzsanierung des Berufskollegs Ost wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts sollen sich von bisher 10.521.000 Euro brutto auf voraussichtlich 14.369.000 Euro brutto erhöhen, was einer Steigerung von 3.848.000 Euro entspricht. Die Maßnahme befindet sich im letzten Bauabschnitt, wobei die Fertigstellung der Bauleistung für Ende Juni 2026 geplant ist.
Die Erhöhung der Kosten begründet sich unter anderem durch eine verlängerte Bauzeit, da das Vorhaben in kleinere Abschnitte gegliedert wurde. Dies führte zu einem höheren Planungsaufwand sowie zu Preisanpassungen durch beauftragte Firmen und Fachplaner. Zudem wurden Insolvenzen einzelner Auftragnehmer sowie unvorhersehbare bauliche Erfordernisse im Bereich der Elektroverteilung und der Baunebenkosten verzeichnet. Auch Mengenmehrnahmen, die erst nach dem Demontieren von Wand- und Deckenverkleidungen sichtbar wurden, tragen zur Kostensteigerung bei.
Da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ Ende 2024 ausgelaufen ist, erfolgt die Finanzierung nun vollständig aus den Haushaltsmitteln der Stadt Essen. Das Projekt ist derzeit mit rund 13.677.000 Euro brutto finanziert. Zur Deckung der Differenz ist im Haushaltsjahr 2026 eine Mittelumschichtung in Höhe von 692.000 Euro aus dem Projekt zur Erweiterung des Grashofgymnasiums vorgesehen. Der Beschlussvorschlag wird den zuständigen Ausschüssen zur Empfehlung und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 31.Bürgerzentrum "Villa Rü", Giradetstraße 21 hier: GeneralsanierungZur Vorlage · 0688/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Generalsanierung des Bürgerzentrums „Villa Rü“ in der Giradetstraße. Das vom Jugendamt betriebene Gebäude dient als Veranstaltungsort für verschiedene Altersgruppen sowie für rund 60 lokale Vereine und Initiativen. Um den Weiterbetrieb der Einrichtung sicherzustellen und eine Schließung zu vermeiden, sollen bauliche, brandschutztechnische und technische Mängel behoben werden.
Der vorliegende Beschluss sieht die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Sanierungsmaßnahmen bis zur Leistungsphase 3 der HOAI vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Ertüchtigung der Statik, die Erneuerung der Brandschutzanlagen sowie den Ausbau der Barrierefreiheit durch den Einbau einer Aufzugsanlage und die Verbreiterung von Türen. Zudem sind die Instandsetzung technischer Anlagen wie Heizung und Elektrik sowie die Sanierung von Schadstoffen vorgesehen.
Die Kosten für die aktuelle Planungsphase werden auf bis zu 920.000 Euro brutto geschätzt. Für das Jahr 2026 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 290.000 Euro beantragt. Das gesamte Sanierungsvolumen wird nach einer ersten Grobkostenschätzung auf mindestens 17,6 Millionen Euro brutto beziffert. Der Baubeginn der Generalsanierung ist für November 2027 vorgesehen, wobei eine detaillierte Kostenberechnung und ein Baubeginnbeschluss im zweiten Quartal 2027 angestrebt werden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 31.1TOP 9 Ergänzungsantrag - Bürgerzentrum "Villa Rü" hier: „Generalsanierung der Villa Rü – Beauftragung der Planungsleistungen bis HOAI-Leistungsphase 3“Zur Vorlage · 1084/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat mit der Vorlage 1084/2026/VOLT-PARTEI einen Ergänzungsantrag zur Generalsanierung der Villa Rü eingereicht. Der Antrag fordert, den bestehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung um detaillierte Angaben zur Kosten- und Risikodarstellung zu erweitern.
Nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 soll die Verwaltung eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorlegen, in der wesentliche Risiken wie die Bausubstanz, Schadstoffe sowie Auswirkungen von Baupreissteigerungen und Inflation ausgewiesen werden. Zudem wird die Darstellung verschiedener Kosten- und Terminszenarien sowie die Ausweisung eines Risikopuffers für die Haushaltsplanung beantragt. Ein aktualisierter Projektplan mit Meilensteinen und die Identifizierung von Terminrisiken sollen ebenfalls Teil der Planung sein.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine halbjährliche Berichterstattung des zuständigen Fachausschusses über den Stand der Kostenentwicklung und des Zeitplans vor, wobei relevante Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Beteiligungskonzeptes für die betroffenen Nutzergruppen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Ratsgruppe begründet das Ersuchen damit, angesichts der Haushaltslage der Stadt Essen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung des Sanierungsprojekts zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 32.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Realisierung des Leitprojektes „Eigentümerforum“Zur Vorlage · 0960/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung des Leitprojektes „Eigentümerforum“ beschließen. Das Vorhaben ist Bestandteil des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches im Juli 2025 verabschiedet wurde. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat die Umsetzung des Projektes bereits empfohlen.
Das Forum ist als zentrale Austauschplattform zwischen Immobilieneigentümern der Innenstadt und der Stadtverwaltung konzipiert. Ziel ist es, gemeinsame Entwicklungsperspektiven für das Stadtzentrum zu diskutieren, Handlungsbedarfe zu identifizieren und ein Netzwerk zwischen Eigentümern, potenziellen Investoren und der Verwaltung aufzubauen. Die Veranstaltungen sollen ab dem vierten Quartal 2026 jährlich stattfinden. Als Veranstaltungsorte sind wechselnde Immobilien in der Innenstadt vorgesehen, die als Beispiele für urbane Transformation dienen können. Das Programm soll Fachvorträge, interaktive Arbeitsphasen sowie Führungen umfassen.
Die Durchführung obliegt der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) gemeinsam mit der Essen Marketing GmbH (EMG), dem Allbau, dem Amt für Stadtplanung und -entwicklung sowie der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Kosten für den Zeitraum von 2026 bis 2032 belaufen sich auf voraussichtlich 36.000 Euro und sind in der Maßnahme „Innenstadtbüro und Quartiersmanagement“ enthalten, wobei der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt bei 10.800 Euro liegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 33.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 34.Mitteilungen der Verwaltung
- 35.Sachstandsbericht zum Bau einer Live Entertainment-Arena in Essen
- 36.Abschluss eines neuen Pachtvertrages zwischen GVE und Rot-Weiss Essen e. V.
- 37.Mietangelegenheit
- 38.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 39.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil