Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 20.05.2026
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Maßnahmenkatalog: Mehr Sauberkeit im AlltagZur Vorlage · 1088/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1088/2026 eingereicht, um die Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum zu verbessern. Der von Fabian Schrumpf MdL und Philipp Rosenau vorgelegte Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, bestehende Konzepte zur Reinigung und Pflege von Stadtteilen sowie Zentren gezielt weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere Bereiche adressiert werden, in denen die Sauberkeit als beeinträchtigt gilt.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören zusätzliche Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten, die Neukonzeptionierung von Containerstandorten sowie der Austausch von Müllbehältnissen und Stadtmöbeln, etwa durch tiersichere Abfallbehälter. Der Antrag sieht zudem den Einsatz von sogenannten „Mülldetektiven“ an Hotspots, die Erprobung temporärer Videoüberwachung zur Ahndung illegaler Ablagerungen sowie die Erarbeitung eines Rahmens zur Beseitigung von Einkaufswagen im öffentlichen Straßenraum vor. Zudem soll ein Monitoring für Bereiche mit Vandalismus und Schmierereien etabliert und die Bearbeitung von Hinweisen über den Mängelmelder optimiert werden.
Angesichts der Haushaltslage sollen Maßnahmen priorisiert werden, die eine schnelle und sichtbare Wirkung erzielen. Die Verwaltung wird gebeten, zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Potenzialen zu unterscheiden und Möglichkeiten für eine kostenneutrale Umsetzung oder Refinanzierung durch Gebühren und Bußgelder aufzuzeigen. Die Ergebnisse der Ausarbeitung werden bis spätestens November 2026 erwartet.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 4.Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen ArbeitenZur Vorlage · 0630/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 0630/2026/AFD eingebracht, der die Erstellung und Umsetzung eines städtischen Konzepts zur verpflichtenden Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit vorsieht. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Das beantragte Konzept soll eine Übersicht über geeignete kommunale Einsatzbereiche im Stadtgebiet Essen enthalten sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten und Regelungen zur Organisation, Anleitung sowie Aufsicht festlegen. Zudem wird die Anwendung von Leistungskürzungen bei unbegründeter Verweigerung im gesetzlich zulässigen Rahmen gefordert. Eine Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung, dem Ordnungsdienst und städtischen Betrieben, wie etwa der EBE, soll Teil des Konzepts sein.
Als mögliche Einsatzgebiete werden die Reinigung öffentlicher Plätze, Parks und Spielplätze, die Pflege von Grünflächen, der Winterdienst sowie die Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen und in städtischen Einrichtungen angeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach sechs Monaten über den Stand der Umsetzung sowie über die Auswirkungen auf den Haushalt und das Stadtbild zu berichten.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 5.Genehmigung von Dienstreisen vom 30. August bis 2. September 2026 nach Zonguldak und Umgebung (Türkei) sowie vom 17. bis 22. Oktober 2026 nach Tokyo und Koriyama (Japan)Zur Vorlage · 1098/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss berät über die Genehmigung von zwei Dienstreisen im Jahr 2026. Die erste Reise ist für den Zeitraum vom 30. August bis zum 2. September 2026 in die türkische Provinz Zonguldak sowie in die Regionen Karabük und Bartın geplant. An der Delegation nehmen der Oberbürgermeister, verschiedene Ratsmitglieder sowie Vertreter der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) und Unternehmen aus dem Energiesektor teil. Ziel ist die Vertiefung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Energien, Smart-City-Strategien und Transformationsprozesse. Ein Bestandteil des Programms ist eine interkommunale Wirtschaftskonferenz unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters und des Gouverneurs der Provinz Zonguldak.
Eine zweite Reise findet vom 18. bis zum 22. Oktober 2026 nach Koriyama und Tokio in Japan statt. Die Delegation, bestehend aus dem Oberbürgermeister, weiteren Ratsmitgliedern und Vertretern der EWG, beabsichtigt die Fortführung des fachlichen Austauschs mit der Stadt Koriyama. Im Fokus stehen politische Gespräche in der deutschen Botschaft in Tokio sowie im Rathaus von Koriyama zu Themen wie Energieversorgung, GreenTech und technologische Innovationen. Die Kosten für beide Dienstreisen werden nicht durch den städtischen Haushalt, sondern durch die teilnehmenden Ratsmitglieder bzw. deren Fraktionen getragen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 6.Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 1089/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036 beschließen. Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei sieht ein Investitionsvolumen von rund 424,9 Millionen Euro vor, wobei das Fördervolumen etwa 335 Millionen Euro beträgt. Grundlage ist ein Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, von dem ein Teil an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen fließt.
Die Mittelverteilung in Essen orientiert sich an festgesetzten Quoten. Ein Anteil von 50 Prozent ist für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen, während 20 Prozent der Sanierung von Liegenschaften sowie Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen dienen. Die restlichen 30 Prozent entfallen auf Bereiche wie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz. Um eine effiziente Abwicklung zu gewährleisten, wurde die Maßnahmenliste bewusst überzeichnet.
Zudem wird der Verwaltung die Befugnis eingeräumt, bei einzelnen Investitionsmaßnahmen über Kostenerhöhungen von bis zu 30 Prozent – maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Maßnahme – zu entscheiden. Zur Koordination und Abwicklung des Programms wird ein Projektteam im Fachbereich 60 eingerichtet. Die Umsetzung soll durch eine jährliche Berichterstattung im jeweils vierten Quartal begleitet werden. Auch freie Träger können Fördermittel beantragen, worüber die Verwaltung informieren wird.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung)
- 08.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 7.Änderung der Bürgschaftsrichtlinie sowie die Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt EssenZur Vorlage · 0946/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 eine Empfehlung an den Rat der Stadt aussprechen, die eine Änderung der Bürgschaftsrichtlinie sowie eine Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen vorsieht.
Die vorgeschlagene Neufassung der Bürgschaftsrichtlinie regelt die Voraussetzungen, das Antragsverfahren und die Kosten für die Übernahme von Bürgschaften sowie Verpflichtungen aus Gewährverträgen durch die Stadt gemäß § 87 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Gleichzeitig ist eine Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Essen geplant. Diese Richtlinie umfasst die Anlagegrundsätze, die Risikosteuerung sowie die Dokumentation und Überwachung von Kapitalanlagen. Die vorliegenden Änderungen betreffen insbesondere die Konkretisierung des Einsatzes von Spezialfonds als Anlagemöglichkeit. Zudem soll die zulässige Höhe des Aktienanteils innerhalb der Kapitalanlagen der Stadt Essen neu festgelegt werden.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 8.Rücklagenbildung bei Betrieben gewerblicher ArtZur Vorlage · 0856/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einen Generalbeschluss zur Rücklagenbildung bei bestimmten Betrieben gewerblicher Art (BgA) zu verabschieden. Die Vorlage betrifft die Gewinne aus den Bereichen Parkhäuser und Parkplätze, die Verpachtung von U-Stadtbahnanlagen, MHKW-Drittumsätze sowie das Krematorium. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass künftige Gewinne dieser Betriebe so lange in die jeweiligen Rücklagen eingestellt werden, bis eine anderweitige Entscheidung getroffen wird.
Die Betriebe gewerblicher Art werden als Regiebetriebe innerhalb des städtischen Haushalts geführt. Um der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne zu entgehen, können die Mittel außerhalb des städtischen Haushalts in die steuerlichen Jahresabschlüsse der jeweiligen Betriebe einfließen. Bisher wurde für jedes Unternehmen jährlich ein separater Ratsbeschluss zur Rücklagenbildung eingeholt. Durch den vorgeschlagenen Vorratsbeschluss sollen die steuerlichen Fristen gewahrt und der administrative Aufwand im Rat reduziert werden, da eine dauerhafte Regelung anstelle jährlicher Einzelentscheidungen angestrebt wird.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 9.Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Ergebnisse des extern begleiteten Konsolidierungsprojektes und Entscheidung über umzusetzende OptimierungsmaßnahmenZur Vorlage · 0844/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung des sogenannten Szenarios 1 zur Konsolidierung der Theater und Philharmonie Essen GmbH entscheiden. Dieses von der Beratungsgesellschaft actori GmbH erarbeitete Konzept sieht vor, alle fünf künstlerischen Sparten zu erhalten und gleichzeitig Optimierungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehören unter anderem eine Anpassung des Programms durch mehr Vorstellungen bei weniger Neuproduktionen sowie die Reduzierung des Personalbestands um 29 Vollzeitäquivalente auf sozialverträgliche Weise. Ergänzend sollen qualitative Verbesserungen in den Bereichen Strategie, Zielgruppenansprache, Digitalisierung und Finanzcontrolling realisiert werden.
Im Zuge dieser Maßnahmen wird die Errichtung einer mittleren Spielstätte nicht umgesetzt, wodurch ein Beschluss des Rates vom April 2024 aufgehoben wird. Falls erforderlich, sieht der Vorschlag eine einmalige Kapitaleinlage von bis zu fünf Millionen Euro aus dem Haushalt 2027 vor. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Geschäftsführung der Theater und Philharmonie Essen GmbH einen „Zukunftspakt Bühne“ zu erarbeiten und diesen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage der Vorlage sind die Ergebnisse einer externen Untersuchung, die eine angespannte finanzielle Lage aufgrund schwindender Kapitalrücklagen und eines steigenden Finanzierungsbedarfs aufzeigte.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 24.06.2026 · Kulturausschuss (6. Sitzung)
- 9.1Änderungsantrag - Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Ergebnisse des extern begleiteten Konsolidierungsprojektes und Entscheidung über umzusetzende Optimierungsmaßnahmen
- 9.1Änderungsantrag - Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Ergebnisse des extern begleiteten Konsolidierungsprojektes und Entscheidung über umzusetzende OptimierungsmaßnahmenZur Vorlage · 1137/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat einen Änderungsantrag zur Vorlage über die Ergebnisse des Konsolidierungsprojektes der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TUP) eingebracht. Der Antrag sieht eine Modifikation des zeitlichen Ablaufs der Verwaltungsvorlage 0844/2026/2 vor.
Nach dem Entwurf soll die Verwaltung zunächst gemeinsam mit der TUP einen „Zukunftspakt Bühne“ erarbeiten und diesen dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung vorlegen. Die Freigabe einer möglichen einmaligen Kapitaleinlage von bis zu fünf Millionen Euro aus dem Haushalt 2027 soll erst nach der Billigung dieses Paktes durch den Rat erfolgen.
Darüber hinaus beantragt die Ratsgruppe eine Ergänzung hinsichtlich der Drittmittelakquise. Bei der Gewinnung von Sponsoren und weiteren Mitteln für die TUP muss sichergestellt werden, dass keine Verdrängungseffekte zulasten der freien Kulturszene, wie etwa kleinerer Theater oder soziokultureller Zentren, entstehen. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass die Sponsoringaktivitäten der städtischen Einrichtung bestehende oder potenzielle Förderpartnerschaften freier Kulturträger schwächen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 9.2Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Änderungsantrag zur Entscheidung über umzusetzende MaßnahmenZur Vorlage · 1163/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Umsetzung des von der Beratungsgesellschaft actori GmbH erarbeiteten „Szenarios 3“ für die Theater und Philharmonie Essen GmbH fordert. Die Geschäftsführung soll beauftragt werden, die entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung sozial verträglicher Lösungen für die betroffenen Mitarbeiter so schnell wie möglich umzusetzen. Parallel dazu sollen qualitative Verbesserungsmöglichkeiten, die unabhängig von den Optimierungsszenarien identifiziert wurden, durch die Geschäftsführung und die Intendanzen realisiert werden.
Der Antrag sieht zudem vor, das Vorhaben zur Errichtung einer mittleren Spielstätte nicht weiterzuverfolgen und damit den Ratbeschluss vom 24. April 2024 aufzuheben. Für den Haushalt 2027 wird eine einmalige Kapitaleinlage von bis zu fünf Millionen Euro in die Gesellschaft vorgesehen, sofern dies erforderlich ist. Zudem soll die Verwaltung gemeinsam mit der Theater und Philharmonie Essen GmbH einen „Zukunftspakt Bühne“ unter Maßgabe des Szenarios 3 erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass das Szenario 1 nicht den erforderlichen Kostenreduktionseffekt erzielt. Durch die Umsetzung von Szenario 3 soll eine langfristige Defizitreduzierung erreicht werden, wobei das Schauspiel als Gastspielbetrieb fortgeführt, aber die Eigenproduktionssparte abgebaut wird.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.Jugendberufshilfe Essen gGmbH hier: Anpassung der Sicherheitenstellung für die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)Zur Vorlage · 1065/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einer angepassten Verpflichtungserklärung gegenüber der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) zuzustimmen. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Anpassung der Sicherheitsleistung für die Jugendberufshilfe Essen gGmbH (JBH) in Höhe von höchstens 13.884.165 Euro.
Die JBH wurde im Jahr 2015 aus der Jugendhilfe Essen gGmbH ausgegliedert. Zur Sicherung der Rentenanwartschaften der Beschäftigten ist die Mitgliedschaft in der RZVK vorgesehen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Sicherheitsleistung zur Absicherung eines etwaigen Insolvenzrisikos erforderlich. Da eine Absicherung durch die Muttergesellschaft der JBH nicht den Anforderungen entspricht, übernimmt die Stadt Essen als öffentlich-rechtliche Person die Verpflichtung. Diese dient dazu, Ausgleichszahlungen bei einer möglichen Beendigung der Mitgliedschaft in der RZVK abzusichern.
Die Höhe der Sicherheitsleistung wird in einem fünfjährigen Rhythmus auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten überprüft. Nach der letzten Anpassung im Jahr 2023 auf rund 13,4 Millionen Euro liegt nun ein neues Gutachten für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 vor. Dieses beziffert die erforderliche Summe auf 13.884.165 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht gemäß der Gemeindeordnung NRW.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 11.Umstrukturierung der Junior Uni Essen gGmbHZur Vorlage · 1085/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen wurde beauftragt, gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Junior Uni Essen gGmbH (JUE) und der Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) ein Konzept zur Umstrukturierung der JUE zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Anbindung der JUE an die JHE, um organisatorische, prozessuale sowie wirtschaftliche Synergiepotenziale zu nutzen. Dies soll insbesondere die Übernahme zentraler Unterstützungsfunktionen wie Verwaltung, Personalwesen, Controlling und Rechnungswesen durch die JHE beinhalten. Das fertige Umsetzungskonzept soll den zuständigen Gremien spätestens im vierten Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die JUE, deren Gesellschafter die Stadt Essen und die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) sind, bietet außerschulische Bildungsangebote mit einem Schwerpunkt auf MINT-Fächern an. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit von Spenden- und Sponsoringeinnahmen sowie einer strukturellen Unterfinanzierung ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft derzeit durch eine geringe Planbarkeit gekennzeichnet. Die geplante Umstrukturierung zielt darauf ab, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Liquidität der JUE nachhaltig zu sichern, während die inhaltliche und pädagogische Eigenständigkeit der Einrichtung erhalten bleiben soll.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung)
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 12.Musterbeschluss RettungsdienstZur Vorlage · 1117/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine vorläufige Regelung zur Refinanzierung von Fehlfahrten und Feleinsätzen im Rettungsdienst für das Jahr 2026 entscheiden. Grundlage ist ein Musterbeschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, der eine Einigung zwischen den Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen vorsieht.
Nach dem Beschlussvorschlag werden Fehlfahrten der Kategorie B, bei denen zwar Patientenkontakt stattfand, aber kein Transport erfolgte, bis zu einem Anteil von 15 Prozent der Gesamtfahrten zur Hälfte durch die Krankenkassen mitfinanziert. Kosten für Einsätze ohne Patientenkontakt (Kategorie A) sowie Einsätze aus Gefahrenabwehr (Kategorie C) oder bei Missbrauch werden weiterhin vollumfänglich von den Rettungsdienstträgern getragen. Für das Jahr 202kom6 sollen die Bürgerinnen und Bürger keinen Eigenanteil an den Rettungsdienstgebühren leisten, sofern kein missbräuchliches Verhalten vorliegt oder sie als Privatpatienten auftreten.
Zudem sieht der Entwurf eine Qualitätssicherungsphase für den Rettungsdienst vor, die mit einem Moratorium bei geplanten Ausbauvorhaben einhergeht, um die kommunalen Haushalte zu schützen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die neue Kalkulation der Gebühren für 2026 mit den Krankenkassenverbänden gemäß dem Rettungsgesetz NRW zu erörtern und dem Rat die Ergebnisse nach der Beschlussfassung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 13.Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur ärztlichen Besetzung der Intensivtransportwagen der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0602/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die europaweite Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur ärztlichen Besetzung von zwei Intensivtransportwagen (ITW) im Stadtgebiet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit einem Gesamtvolumen von rund 4.000.000 Euro vor. Die zuständigen Ausschüsse für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaftswesen werden dem Rat der Stadt Essen die Annahme dieses Vorschlags empfehlen.
Die derzeitige medizinische Versorgung der Intensivtransporte durch das Universitätsklinikum Essen und das Alfried Krupp Krankenhaus wird über einen Rahmenvertrag sichergestellt, der zum 31. Oktober 2026 ausläuft. Die Neuausschreibung dient der Fortführung dieser Leistung, um die gesetzlich vorgeschriebene Notfallrettung sowie den Transport intensivpflichtiger Patienten zwischen Krankenhäusern weiterhin zu gewährleisten. Der Rettungsdienst in Essen wird durch die Feuerwehr sowie verschiedene Hilfsorganisationen betrieben.
Finanziell wird für die neue Ausschreibung mit jährlichen Kosten von etwa 1.000.000 Euro gerechnet, was eine Steigerung gegenüber den bisherigen jährlichen Kosten von rund 845.000 Euro darstellt. Diese Ausgaben sind ab dem Jahr 2027 in der Haushaltsplanung unter der Produktgruppe Rettungsdienst zu berücksichtigen und werden größtenteils über Gebühren gemäß dem Rettungsgesetz NRW refinanziert.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 14.Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beseitigung von Ölspuren im Essener StadtgebietZur Vorlage · 0601/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr plant die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beseitigung von Ölspuren im Essener Stadtgebiet. Der Vertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren bis zum 31. Januar 2030 umfassen, wobei die Gesamtkosten auf rund 2,2 Millionen Euro geschätzt werden. Damit soll der Nachfolger des aktuellen Vertrags treten, der am 31. Januar 2027 ausläuft.
Die Zuständigkeit für die Beseitigung ausgelaufener Betriebsstoffe zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit liegt bei der Feuerwehr. Für Ölspuren ab einer Größe von etwa 15 Quadratmetern sowie für notwendige Nassreinigungen sind jedoch externe Spezialunternehmen erforderlich, da die Feuerwehr hierfür nicht über ausreichende eigene Ressourcen verfügt.
Es wird mit jährlich durchschnittlich 220 Ölspuren gerechnet. Die Kosten pro Einsatz belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 2.500 Euro, was jährliche Aufwendungen von rund 550.000 Euro entspricht. Die Finanzierung der Leistungen ist in der Produktgruppe „Gefahrenabwehr“ vorgesehen. Die entstandenen Kosten können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich bei den Fahrzeughaltern des verursachenden Fahrzeugs geltend gemacht werden. Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausschreibung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 15.Stiftung Ruhr Museum - Verlängerung der institutionellen Förderung für die Jahre 2027 bis 2031Zur Vorlage · 0857/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die institutionelle Förderung der Stiftung Ruhr Museum für den Zeitraum von 2027 bis 2031 zu verlängern. Der Beschlussvorschlag sieht für das Jahr 2027 eine Basisförderung in Höhe von 5.190.000 Euro vor. Dieser Betrag soll jährlich um die Kostensteigerungen bei Tarifen und Besoldung für maximal 39 Vollzeitäquivalente angepasst werden, was einem jährlichen Zuwachs von etwa 70.000 Euro entspricht. Damit würde sich die jährliche Zuwendung bis zum Jahr 2031 auf voraussichtlich 5.470.000 Euro erhöhen.
Zusätzlich zur finanziellen Förderung umfasst die Vorlage die Fortführung der Personalgestellung von Beschäftigten und Beamtinnen an die Stiftung sowie die kostenfreie Einbeziehung des Kunstleihverkehrs der Stiftung in die städtische Kunstversicherung. Die Verwaltung soll zudem beauftragt werden, die zugrunde liegenden Verträge mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und dem Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Verlängerung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der weiteren Zuwendungsgeber LVR und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der bestehende Zuwendungsvertrag zwischen der Stadt Essen und der Stiftung Ruhr Museum endet zum 31. Dezember 2026.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 03.06.2026 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.Pfingst Open Air Essen (POA) 2027 bis 2029 – ProjektförderungZur Vorlage · 0645/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Projektförderung des Pfingst Open Air Essen (POA) für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Auf Empfehlung der Fachausschüsse für Jugendhilfe, Kultur sowie Haupt-, Finanz- und Wirtschaft wird die Bewilligung einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 350.000 Euro beantragt. Dies entspricht einer Gesamtförderung von 1.050.000 Euro für die drei Jahre.
Das Festival, das seit 1980 als eintrittsfreie Veranstaltung im Löwental in Essen-Werden stattfindet, wird aktuell vom Veranstaltungslabel Indie Radar Ruhr durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die städtische Zuständigkeit für das Projekt beim Kulturamt. Das Programm umfasst verschiedene Musikrichtungen wie Indie, Pop, Hip-Hop und elektronische Musik mit dem Fokus auf die Förderung von Nachwuchsbands.
Die beantragte Förderung in Höhe von 350.000 Euro pro Jahr entspricht der bisherigen Förderhöhe der Jahre 2025 und 2026. Die Vorlage beschreibt, dass die Zuwendung zweckgebunden erfolgt und bei Erreichen eines bestimmten Ertragsziels aus Getränkeverkäufen eine Reduzierung des Betrags vorgesehen ist. Ziel der Festschreibung der Förderung ist die dauerhafte Sicherung des Veranstaltungsangebots. Die entsprechenden Mittel sind in der Mittelfristplanung enthalten und werden im kommenden Doppelhaushalt dem Kulturamt zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 24.06.2026 · Kulturausschuss (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 17.Weiterführung der Vereinbarung zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Essen über die Zusammenarbeit beim Kitaausbau und zur Übernahme von TrägeranteilenZur Vorlage · 0884/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Vereinbarung zwischen der Stadt und den Trägern von Kindertageseinrichtungen fortzuführen und anzupassen. Die Regelung sieht vor, dass die Stadt Essen die Übernahme von Trägeranteilen im Zeitraum vom 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2029 fortsetzt. Ziel der Maßnahme ist es, den Ausbau des frühkindlichen Bildungsangebotes sowie den Erhalt bestehender Einrichtungen zu sichern.
Hintergrund der Vorlage ist ein prognostizierter Bedarf von 672 fehlenden Plätzen im Bereich der Kinder ab drei Jahren zum Ende des Kindergartenjahres 2025/2026. Um die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen zu gewährleisten, übernimmt die Stadt Kostenanteile, die üblicherweise von den freien Trägern getragen werden müssten. Die Vereinbarung umfasst verbindliche Qualitätsstandards, wie etwa die Nutzung des Vormerksystems „Little Bird“, die Bereitstellung zusätzlicher Plätze zur Erfüllung von Rechtsansprüchen sowie die Berücksichtigung der Sozialstruktur bei der Platzvergabe. Eine Ergänzung sieht vor, dass Träger die Platzvergabe für das Folgejahr nicht eigenständig vor einem vom Jugendamt kommunizierten Termin starten dürfen.
Die finanziellen Auswirkungen werden für das Kita-Jahr 2027/2028 auf etwa 18 Millionen Euro geschätzt, während für 2028/2029 mit rund 18,5 Millionen Euro gerechnet wird. Die Förderung dient dazu, die finanzielle Belastung der Träger stabil zu halten, da diese den Betrieb ohne die Zuschüsse nicht aufrechterhalten könnten.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.Sachstand IN/S/O-Prozess – Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0786/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand des IN/S/O-Prozesses in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes Essen legt die Ergebnisse der Personalbemessung zum Stichtag 31. Dezember 2025 dar. Dabei wurde für die Bezirksstellen sowie die Fachgruppe Flüchtlingshilfe für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ein Überhang von drei Vollzeitäquivalenten ermittelt. Dieser Überschuss soll durch einen Ausgleich zwischen den Bezirksstellen sowie durch das Nichtnachbesetzen von Stellen infolge natürlicher Personalfluktuation reduziert werden. Ein Abschluss dieses Verfahrens wird bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 erwartet.
Hinsichtlich der Personalsituation wurden zwischen Januar und Mitte Mai 2026 insgesamt 20 externe Einstellungen im Allgemeinen Sozialdienst vorgenommen, wodurch die Planstellen weitgehend besetzt sind. Zudem ist die Ablösung der Fachsoftware JUAVE geplant. Nach einer internationalen Ausschreibung wird eine neue Software der Firma LogoData® eingeführt, welche auch die Berechnung der Personalbemessung übernehmen soll. Die Projektlaufzeit für diesen Wechsel wird auf 18 bis 24 Monate geschätzt. Während dieser Zeitspanne wird die Durchführung der Personalbemessung voraussichtlich für zwei Jahre ausgesetzt, um die Plausibilität der Dateneingabe im neuen System sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (4. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 19.Ergänzende überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)Zur Vorlage · 1011/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird eine ergänzende überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 12,4 Millionen Euro für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragt. Der Ausschuss empfiełmt dem Rat der Stadt Essen, diesen Betrag bereitzustellen. Die Vorlage basiert auf einer aktualisierten Prognose für das Haushaltsjahr 2026, die einen zusätzlichen Finanzbedarf in der Produktgruppe 1.06.08.01 ausweist.
Zuvor hatte der Rat am 27. Mai 2026 bereits eine Bereitstellung von bis zu 6,8 Millionen Euro beschlossen, um die Zahlungsfähigkeit für die Monate Mai und Juni 2026 sicherzustellen. Die aktuelle Entwicklung zeigt einen Anstieg der Fallzahlen von 740 im Januar 2025 auf 943 im April 2026. Parallel dazu haben sich die durchschnittlichen Kosten pro Fall erhöht: Bei ambulanten Hilfen stiegen die monatlichen Kosten um etwa 38 Prozent, bei stationären Leistungen um etwa 30 Prozent.
Die Vorlage weist darauf hin, dass ohne Anpassungen der Rechtsansprüche oder eine wirksame Entgeltsteuerung mit weiteren jährlichen Mehraufwendungen zwischen 10 und 12 Millionen Euro zu rechnen ist. Zur Untersuchung der Ursachen dieser Kostenentwicklung sowie zur Entwicklung von Steuerungsmaßnahmen führt die Verwaltung derzeit eine interne Analyse durch. Die Finanzierung des beantragten Betrags soll nach derzeitigen Erkenntnissen über das Jahresergebnis erfolgen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 20.Kostenanpassung zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 1035/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenanpassung für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung des Projektbudgets von bisher 27,0 Millionen Euro netto auf insgesamt 33,8 Millionen Euro netto vor. Die Anpassung um 6,8 Millionen Euro netto resultiert aus zwei wesentlichen Faktoren: Zum einen führen allgemeine Preissteigerungen, Inflation sowie krisenbedingte Entwicklungen bei Einzelpositionen zu Mehrkosten von 2,9 Millionen Euro netto. Dieser Betrag beinhaltet einen Kostenpuffer von etwa 1,0 Millionen Euro für Preisänderungen bei Materialien wie Stahl, Zement und Energie sowie Transportleistungen. Zum anderen entstehen durch die fortgeschrittene Planung und die Konkretisierung von Leistungspositionen zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 3,9 Millionen Euro netto.
Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein anzupassendes Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Die Mittelbereitstellung ist für 18,0 Millionen Euro im Jahr 2027 und 7,8 Millionen Euro im Jahr 2028 vorgesehen. Zudem wird der Verwaltung die Befugnis eingeräumt, Anpassungen des Projektbudgets und des dazugehörigen Darlehens bis zu einer Höhe von 10 Prozent der Kosten eigenverantwortlich zu regeln. Dies soll weitere Gremienbeteiligungen bei geringfügigen Kostensteigerungen vermeiden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung)
- 08.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 21.Erhöhung der zu veranschlagenden Baukosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 0836/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1“ zu erhöhen. Die Kosten sollen von 27 Millionen Euro um 29.167.000 Euro auf insgesamt 56.167.000 Euro angehoben werden.
Die Erhöhung begründet sich durch verschiedene Faktoren. Aufgrund von Baugrunduntersuchungen wurden zusätzliche bergbaubedingte Sicherungsarbeiten sowie umfangreiche Untersuchungen notwendig. Die Kosten für die Verfüllung bergbaulicher Stollen belaufen sich auf rund 8 Millionen Euro. Zudem erfordert der Fund asbesthaltigen Materials in einer Trümmerschuttmiete eine neue Entsorgungsplanung, wofür etwa 5 Millionen Euro veranschlagt sind. Weitere Kosten entstehen durch die Kampfmittelbeseitigung sowie den Umgang mit invasiven Pflanzenarten. Durch die Planung des Regionalen Trainingszentrums der Polizei ist zudem der Einbau einer Bohrpfahlwand und zusätzlicher Stützwände erforderlich geworden, was Kosten in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro verursacht. Zudem werden allgemeine Preissteigerungen im Straßenbau berücksichtigt.
Der geplante Abschluss der Bauarbeiten verschiebt sich von Ende 2025 auf das Jahr 2029. Zur Sicherung der Fördermittel wird die Stadt Essen Änderungsanzeigen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einreichen. Die voraussichtliche Fördersumme beläuft sich auf etwa 32,5 Millionen Euro, während der städtische Eigenanteil rund 23,6 Millionen Euro beträgt.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 22.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.3 Friedrichstraße"Zur Vorlage · 0837/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards, konkret für die Maßnahme „BA 3.3 Friedrichstraße“, wird eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten beantragt. Die Kosten sollen von bisher 2.341.000 EUR um 1.490.000 EUR auf insgesamt 3.831.000 EUR steigen. Zudem ist für das Jahr 2026 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 690.000 EUR vorgesehen.
Die Kostensteigerung wird durch verschiedene Faktoren begründet. Aufgrund neuer bergbaulicher Unterlagen sind zusätzliche Ingenieurleistungen erforderlich geworden. Ein bisher nicht berücksichtigter Lüftungsschacht des A40-Tunnels macht eine Umplanung notwendig. Des Weiteren sind weitere Gutachten für die Erstellung des Bebauungsplanes sowie Untersuchungen zu altbergbaulichen Themen und geotechnische Leistungen nahe der Brücke notwendig. Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Bauabschnitt 3.1 haben zudem den Bedarf an zusätzlichen bergbaulichen Leistungen und Kampfmitteluntersuchungen erhöht.
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für 2026 soll durch die Umwidmung von Mitteln aus anderen Projekten erfolgen, konkret aus der Erschließung der Bullmannaue sowie der Erneuerung der Fürstäbtissinstrasse, da sich deren Baubeginn verschoben hat. Die Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen können auch ohne vorliegende Bewilligung zuschussunschädlich vergeben werden, wobei mit dem Eingang von Fördermitteln ab 2028 gerechnet wird.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 23.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Steeler Straße von Hollestraße bis Markgrafenstraße"Zur Vorlage · 0861/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fahrbahnerneuerung der Steeler Straße im Abschnitt zwischen Hollestraße und Markgrafenstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn sowie der Straßenentwässerungseinrichtungen mit Gesamtkosten von 3.940.000 Euro. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt, um die Immissionswerte an der angrenzenden Bebauung zu senken. Zudem werden Fußgängerquerungen barrierefrei mit Bodenindikatoren ausgestattet und die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Steeler Straße/Leopoldstraße modernisiert.
Im Bereich der Haltestelle „Wasserturm“ sind der barrierefreie Umbau der Bussteige 3 und 4 für den Nachtexpress sowie Anpassungen im Rahmen der Gleiserneuerung durch die Ruhrbahn GmbH vorgesehen. Die Arbeiten sollen zeitlich mit den Maßnahmen der Ruhrbahn abgestimmt werden, um die Belastung für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Während der Bauphase ist eine Verkehrsführung auf die jeweils gegenüberliegende Fahrspur geplant, sodass der Verkehr in beide Richtungen weitgehend aufrechterhalten werden kann.
Der Baubeginn ist für Dezember 2026 oder Januar 2027 vorgesehen, wobei die Gesamtdauer etwa sechs Monate beträgt. Zur Finanzierung des Projekts wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel sowie einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 beantragt.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 24.Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils für den Umbau der Jedermann-Sportanlage Schillerwiese im Rahmen des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Förderrunde SKS I)Zur Vorlage · 1020/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Umbau der Jedermann-Sportanlage Schillerwiese soll der kommunale Eigenanteil bereitgestellt werden. Das Projekt ist Teil der ersten Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS I). Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Sportanlage für eine Förderung ausgewählt hat, steht nun die Beantragung der Mittel beim Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) an. Ein solcher Antrag erfordert den Nachweis über den kommunalen Finanzierungsanteil durch einen Ratsbeschluss.
Die voraussichtliche Fördersumme beläuft sich auf 2.728.755 Euro, was einem Anteil von 45 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 6.063.900 Euro entspricht. Der zu bereitstellende kommunale Eigenanteil beträgt 3.335.145 Euro und deckt somit 55 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Die Finanzierung des Eigenanteils ist über den Zeitraum von 2026 bis 2029 vorgesehen. Durch die Aussicht auf Bundesfördermittel verringern sich die durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen bzw. den kommunalen Haushalt zu tragenden Umbaukosten um die entsprechende Fördersumme.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 25.Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (2. BA)Zur Vorlage · 0703/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung des Grugaturms beschließen. Die Vorlage sieht Gesamtkosten in Höhe von 3.040.000 Euro netto bzw. 3.617.000 Euro brutto vor. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten.
Hintergrund der Maßnahme sind Untersuchungsergebnisse, die an den Stahlbauteilen des denkmalgeschützten Turms Querschnittsverluste und einen beschädigten Korrosionsschutz belegen. Da die Standsicherheit der Konstruktion durch diese Mängel beeinträchtigt ist, bleibt der Zugang zur Aussichtsplattform derzeit für den Publikumsverkehr gesperrt. Die geplanten Arbeiten umfassen die Entfernung des alten Anstrichs sowie das Aufbringen eines neuen Korrosionsschutzes unter Verwendung einer vollständigen Einhausung im Unterdruckverfahren. Zudem sind Betoninstandsetzungen, die Erneuerung der Außentreppenanlagen und der Austausch von Glasscheiben vorgesehen. Auch die Prüfung der Entwässerungsleitungen sowie die Installation eines Vogeleinflugschutzes gehören zum Umfang der Maßnahmen.
Die Finanzierung der für 2026 benötigten außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 120.000 Euro für vorbereitende Arbeiten soll durch eine Bereitstellung aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ erfolgen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 26.Stützwand "Jugendherberge Werden" am Pastoratsberg und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0822/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich der Jugendherberge Essen-Werden am Pastoratsberg ist eine Sicherung der Felshänge geplant. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass die etwa 35 Meter lange bestehende Natursteinmauer nicht standsicher ist. Es besteht das Risiko von Verformungen, welche die angrenzende Kleingartenanlage sowie den darüber verlaufenden öffentlichen Gehweg beeinträchtigen könnten.
Als technische Lösung wird der Bau einer neuen Konstruktion in Form von bewehrter Erde vorgeschlagen. Das Vorhaben sieht den Rückbau der bestehenden Stützmauer und die anschließende Herstellung einer steilen Böschung mit einer Neigung von 1:1,5 vor. Die Umsetzung muss unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes sowie denkmalrechtlicher Vorgaben erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf circa 260.000 Euro. Da dieser Betrag nicht im Haushalt 2026 veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über die Sammelposition „Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau der Felshangsicherungsmaßnahme sowie die entsprechende Mittelbereitstellung beschließen.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 0181/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Weiterführung der fünften Staffel des Kita-Ausbauprogramms entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt an der Helen-Keller-Straße 10 in das Programm aufzunehmen und die Kostenanpassungen bei einzelnen Projekten zu bestätigen. Durch diese Änderungen erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Ausbauprogramms von bisher 58,53 Millionen Euro brutto auf 62,04 Millionen Euro brutto.
Die aktuelle Bedarfsplanung zeigt für den Ü3-Bereich einen Fehlbedarf von 672 Betreuungsplätzen, während im U3-Bereich ein Überhang von 248 Plätzen besteht. Zur Deckung des Bedarfs sind in den Jahren 2026 und 2027 jeweils zwei neue Kitas geplant. Während einige Standorte wie die Hubertstraße 25 bereits in Betrieb sind, verzögert sich die Fertigstellung der Kita Kellinghausstraße 24 aufgrund von Planungsänderungen und einer Insolvenz eines Bauunternehmens voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2028.
Aufgrund des Mangels an geeigneten neuen Baustandorten in den Stadtgebieten wird die Verwaltung keine sechste Staffel des Ausbauprogramms einleiten. Der Fokus soll sich künftig auf die Sanierung und den Ersatz von Bestandsgebäuden konzentrieren, unter anderem an der Hülsmannstraße, der Helen-Keller-Straße und der Mölleneystraße.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 28.Turnhallensanierungsprogramm hier: Fortführung des Sanierungsprogramms mit dem Paket VZur Vorlage · 0644/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird um die Fortführung des Turnhallensanierungsprogramms, Paket V, gebeten. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag sind die abgeschlossenen Grundlagenermittlungen der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE), welche zu einer Neuausrichtung einiger Bauvorhaben sowie zu veränderten Kostenschätzungen führen. Während ursprünglich für mehrere Standorte Generalsanierungen vorgesehen waren, wird nun für das Gymnasium Borbeck, das Maria-Wächtler-Gymnasium und die Berliner Schule die Variante Abbruch und Neubau empfohlen.
Durch diese Änderungen sowie durch neue Erkenntnisse an anderen Standorten erhöhen sich die veranschlagten Gesamtkosten des Programms von zuvor 33,4 Millionen Euro auf aktuell rund 61 Millionen Euro. So steigt der Bedarf für die Generalsanierung der Turnhalle am Berufskolleg West von 4,7 Millionen auf 11 Millionen Euro aufgrund statischer Mängel an der Fassade. Bei der Erich-Kästner-Gesamtschule wird trotz Kostensteigerungen auf eine Sanierung gesetzt, um Baugrundrisiken zu vermeiden. Im Gegensatz dazu sinken die geschätzten Kosten für den Neubau der Turnhalle der Tiegelschule auf 4,9 Millionen Euro. Die Finanzierung der Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 ist derzeit durch bestehende Mittel gesichert; eine Entscheidung über den Baubeginn und die finale Budgetierung erfolgt in einem separaten Verfahren.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 28.1Änderungs- und Prüfantrag zur Drucksache 0644/2026/7 - Hier: Turnhallensanierungsprogramm Paket V – Kostenexplosion stoppen, Budgethoheit des Rates wahren und Schulerweiterungen schützen!Zur Vorlage · 1087/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat mit der Vorlage 1087/2026/EBB-FDP einen Antrag im Rat der Stadt Essen eingebracht, der eine Abänderung und Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Drucksache 0644/2026/7 bezüglich des Turnhallensanierungsprogramms Paket V vorsieht. Die Fraktion fordert, die vorläufige Kostenschätzung für das Paket V in Höhe von rund 61 Millionen Euro zur Kenntnis zu nehmen.
Im Rahmen des Antrags wird die GVE GmbH angewiesen, für die Standorte Gymnasium Borbeck, Maria-Wächtler-Gymnasium und Berliner Schule eine Wirtschaftlichkeits- und Lebenszyklusanalyse vorzulegen. Dabei soll geprüft werden, ob Neubauvarianten inklusive der Bauzeiten und Abbruchkosten langfristig kostengünstiger als optimierte Generalsanierungen sind. Für das Berufskolleg Essen-West wird zudem ein Statusbericht über den statischen Zustand des Gebäudekomplexes gefordert, bevor die Leistungsphase 3 der Planung beginnt.
Hinsichtlich der Finanzierung lehnt die Fraktion ab, die Kostensteigerung von etwa 27,6 Millionen Euro durch Mittel aus dem Pool-Topf „Schulerweiterungen“ im Doppelhaushalt 2027/2028 zu decken. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein alternatives, budgetneutrales Deckungskonzept vorzulegen. Dieses soll gewährleisten, dass die Mittel für den Ausbau von Klassenzimmern und reguläre Schulbauten durch die Kostenentwicklungen im Turnhallenprogramm nicht reduziert werden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 29.Turnhallensanierungsprogramm hier: Fortsetzung Sachstandsbericht 1. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 0684/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen eines Sachstandsberichts über den Fortgang des Turnhallensanierungsprogramms für das erste Halbjahr 2026 informiert. Von insgesamt 143 Turn- und Sporhallen befinden sich aktuell 54 Maßnahmen in verschiedenen Stadien, darunter abgeschlossene, laufende oder geplante Projekte. Seit der letzten Berichterstattung konnten fünf weitere Sanierungen erfolgreich abgeschlossen werden, unter anderem an der Tuttmannschule, der Abendrealschule Eiberg, der Jakob-Muth-Schule sowie den Schulen an der Heinrich-Strunk-Straße und am Abzweig Grabenstraße.
Bei den laufenden Projekten ist die Wiederinbetriebnahme der Turnhalle der Hinsbeckschule aufgrund eines Wasserschadens voraussichtlich erst ab Mitte oder Ende 2028 möglich. An der Montessori-Schule sind Arbeiten an der Decke und dem Sportboden im Gange, eine Übergabe wird für das Schuljahr 2026/2027 erwartet. Zudem ist ein Kostenanstieg bei der Sanierung der Turnhalle Am Hellweg zu verzeichnen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Kostenanpassung für die Sanierung der Sporthalle der Gustav-Heinemann-Gesamtschule. Die veranschlagten Kosten steigen von rund 11,08 Millionen Euro um 400.000 Euro auf insgesamt 11,48 Millionen Euro brutto. Grund hierfür sind unter anderem eine verlängerte Bauüberwachung sowie zusätzliche Arbeiten an Türen und Bodenfliesen. Die Finanzierung der verbleibenden Differenz von 150.000 Euro soll durch eine Mittelumschichtung aus dem Projekt zur Erweiterung des Carl-Humann-Gymnasiums erfolgen. Insgesamt belaufen sich die aktuellen Investitionen in städtische Schulturnhallen auf rund 234,7 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung)
- 30.Kostenanpassung bei der Brandschutzsanierung des Berufskollegs OstZur Vorlage · 0697/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Brandschutzsanierung des Berufskollegs Ost wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts sollen sich von bisher 10.521.000 Euro brutto auf voraussichtlich 14.369.000 Euro brutto erhöhen, was einer Steigerung von 3.848.000 Euro entspricht. Die Maßnahme befindet sich im letzten Bauabschnitt, wobei die Fertigstellung der Bauleistung für Ende Juni 2026 geplant ist.
Die Erhöhung der Kosten begründet sich unter anderem durch eine verlängerte Bauzeit, da das Vorhaben in kleinere Abschnitte gegliedert wurde. Dies führte zu einem höheren Planungsaufwand sowie zu Preisanpassungen durch beauftragte Firmen und Fachplaner. Zudem wurden Insolvenzen einzelner Auftragnehmer sowie unvorhersehbare bauliche Erfordernisse im Bereich der Elektroverteilung und der Baunebenkosten verzeichnet. Auch Mengenmehrnahmen, die erst nach dem Demontieren von Wand- und Deckenverkleidungen sichtbar wurden, tragen zur Kostensteigerung bei.
Da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ Ende 2024 ausgelaufen ist, erfolgt die Finanzierung nun vollständig aus den Haushaltsmitteln der Stadt Essen. Das Projekt ist derzeit mit rund 13.677.000 Euro brutto finanziert. Zur Deckung der Differenz ist im Haushaltsjahr 2026 eine Mittelumschichtung in Höhe von 692.000 Euro aus dem Projekt zur Erweiterung des Grashofgymnasiums vorgesehen. Der Beschlussvorschlag wird den zuständigen Ausschüssen zur Empfehlung und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 31.Bürgerzentrum "Villa Rü", Giradetstraße 21 hier: GeneralsanierungZur Vorlage · 0688/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Generalsanierung des Bürgerzentrums „Villa Rü“ in der Giradetstraße. Das vom Jugendamt betriebene Gebäude dient als Veranstaltungsort für verschiedene Altersgruppen sowie für rund 60 lokale Vereine und Initiativen. Um den Weiterbetrieb der Einrichtung sicherzustellen und eine Schließung zu vermeiden, sollen bauliche, brandschutztechnische und technische Mängel behoben werden.
Der vorliegende Beschluss sieht die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Sanierungsmaßnahmen bis zur Leistungsphase 3 der HOAI vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Ertüchtigung der Statik, die Erneuerung der Brandschutzanlagen sowie den Ausbau der Barrierefreiheit durch den Einbau einer Aufzugsanlage und die Verbreiterung von Türen. Zudem sind die Instandsetzung technischer Anlagen wie Heizung und Elektrik sowie die Sanierung von Schadstoffen vorgesehen.
Die Kosten für die aktuelle Planungsphase werden auf bis zu 920.000 Euro brutto geschätzt. Für das Jahr 2026 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 290.000 Euro beantragt. Das gesamte Sanierungsvolumen wird nach einer ersten Grobkostenschätzung auf mindestens 17,6 Millionen Euro brutto beziffert. Der Baubeginn der Generalsanierung ist für November 2027 vorgesehen, wobei eine detaillierte Kostenberechnung und ein Baubeginnbeschluss im zweiten Quartal 2027 angestrebt werden.
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- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 31.1TOP 9 Ergänzungsantrag - Bürgerzentrum "Villa Rü" hier: „Generalsanierung der Villa Rü – Beauftragung der Planungsleistungen bis HOAI-Leistungsphase 3“Zur Vorlage · 1084/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat mit der Vorlage 1084/2026/VOLT-PARTEI einen Ergänzungsantrag zur Generalsanierung der Villa Rü eingereicht. Der Antrag fordert, den bestehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung um detaillierte Angaben zur Kosten- und Risikodarstellung zu erweitern.
Nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 soll die Verwaltung eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorlegen, in der wesentliche Risiken wie die Bausubstanz, Schadstoffe sowie Auswirkungen von Baupreissteigerungen und Inflation ausgewiesen werden. Zudem wird die Darstellung verschiedener Kosten- und Terminszenarien sowie die Ausweisung eines Risikopuffers für die Haushaltsplanung beantragt. Ein aktualisierter Projektplan mit Meilensteinen und die Identifizierung von Terminrisiken sollen ebenfalls Teil der Planung sein.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine halbjährliche Berichterstattung des zuständigen Fachausschusses über den Stand der Kostenentwicklung und des Zeitplans vor, wobei relevante Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Beteiligungskonzeptes für die betroffenen Nutzergruppen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Ratsgruppe begründet das Ersuchen damit, angesichts der Haushaltslage der Stadt Essen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung des Sanierungsprojekts zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 32.Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Realisierung des Leitprojektes „Eigentümerforum“Zur Vorlage · 0960/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung des Leitprojektes „Eigentümerforum“ beschließen. Das Vorhaben ist Bestandteil des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches im Juli 2025 verabschiedet wurde. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat die Umsetzung des Projektes bereits empfohlen.
Das Forum ist als zentrale Austauschplattform zwischen Immobilieneigentümern der Innenstadt und der Stadtverwaltung konzipiert. Ziel ist es, gemeinsame Entwicklungsperspektiven für das Stadtzentrum zu diskutieren, Handlungsbedarfe zu identifizieren und ein Netzwerk zwischen Eigentümern, potenziellen Investoren und der Verwaltung aufzubauen. Die Veranstaltungen sollen ab dem vierten Quartal 2026 jährlich stattfinden. Als Veranstaltungsorte sind wechselnde Immobilien in der Innenstadt vorgesehen, die als Beispiele für urbane Transformation dienen können. Das Programm soll Fachvorträge, interaktive Arbeitsphasen sowie Führungen umfassen.
Die Durchführung obliegt der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) gemeinsam mit der Essen Marketing GmbH (EMG), dem Allbau, dem Amt für Stadtplanung und -entwicklung sowie der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Kosten für den Zeitraum von 2026 bis 2032 belaufen sich auf voraussichtlich 36.000 Euro und sind in der Maßnahme „Innenstadtbüro und Quartiersmanagement“ enthalten, wobei der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt bei 10.800 Euro liegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 33.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 34.Mitteilungen der Verwaltung
- 35.Sachstandsbericht zum Bau einer Live Entertainment-Arena in Essen
- 36.Abschluss eines neuen Pachtvertrages zwischen GVE und Rot-Weiss Essen e. V.
- 37.Mietangelegenheit
- 38.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 39.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil