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Vorlage

Musterbeschluss Rettungsdienst

1117/2026/3 Feuerwehr

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll eine temporäre Regelung zur Refinanzierung von Fehlfahrten und Fehleinsätzen im Rettungsdienst für das Jahr 2026 beschließen. Die Vorlage basiert auf dem Musterbeschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und sieht eine hälftige Refinanzierung von bis zu 15 Prozent der Fehlfahrten der Kategorie B durch die Krankenkassenverbände vor. Diese Kategorie umfasst medizinische Versorgungen ohne Transport sowie Todesfeststellungen ohne Maßnahmen. Kosten für Einsätze der Kategorie A, die keinen Patientenkontakt beinhalten, sowie der Kategorie C, welche die Gefahrenabwehr ohne medizinische Behandlung oder Transport umfasst, werden nicht mitfinanziert. Zudem sollen missbräuchliche Einsätze von der Refinanzierung ausgeschlossen bleiben.

Für das Jahr 2026 soll zudem festgelegt werden, dass für Bürger kein Eigenanteil an den Rettungsdienstgebühren anfällt, sofern kein Missbrauch vorliegt oder eine Privat- bzw. Selbstzahlung erfolgt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die neue Gebührenkalkulation mit den Krankenkassenverbänden zu erörtern. Der Rat nimmt die daraus resultierende Haushaltsbelastung sowie die Einleitung einer Qualitätssicherungsphase zur Strukturüberprüfung zur Kenntnis. Parallel dazu plant die Bundesregierung eine Novellierung des SGB V zur Reform der Notfallversorgung, wobei Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die Digitalisierung und Leitstellenvernetzung vorgesehen sind. Das Land prüft zudem die Umsetzung eines neuen Vertragsmodells zum 1. Januar 2027.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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