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Vorlage

Musterbeschluss Rettungsdienst

1117/2026/3 01.07.2026 Feuerwehr

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über eine vorläufige Regelung zur Refinanzierung von Fehlfahrten und Feleinsätzen im Rettungsdienst für das Jahr 2026 entscheiden. Grundlage ist ein Musterbeschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, der eine Einigung zwischen den Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen vorsieht.

Nach dem Beschlussvorschlag werden Fehlfahrten der Kategorie B, bei denen zwar Patientenkontakt stattfand, aber kein Transport erfolgte, bis zu einem Anteil von 15 Prozent der Gesamtfahrten zur Hälfte durch die Krankenkassen mitfinanziert. Kosten für Einsätze ohne Patientenkontakt (Kategorie A) sowie Einsätze aus Gefahrenabwehr (Kategorie C) oder bei Missbrauch werden weiterhin vollumfänglich von den Rettungsdienstträgern getragen. Für das Jahr 202kom6 sollen die Bürgerinnen und Bürger keinen Eigenanteil an den Rettungsdienstgebühren leisten, sofern kein missbräuchliches Verhalten vorliegt oder sie als Privatpatienten auftreten.

Zudem sieht der Entwurf eine Qualitätssicherungsphase für den Rettungsdienst vor, die mit einem Moratorium bei geplanten Ausbauvorhaben einhergeht, um die kommunalen Haushalte zu schützen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die neue Kalkulation der Gebühren für 2026 mit den Krankenkassenverbänden gemäß dem Rettungsgesetz NRW zu erörtern und dem Rat die Ergebnisse nach der Beschlussfassung vorzulegen.

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