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Vorlage

Sachstand Rettungsdienstgebühren

0919/2026/3 27.05.2026 Feuerwehr

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen nimmt den Bericht zum Sachstand der Rettungsdienstgebühren zur Kenntnis. Seit Beginn des Jahres 2026 fanden Verhandlungen zwischen Kommunalverbänden, den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Im Fokus stand die Finanzierung von Fehleinsätzen und die Klärung von Kostenunterschieden aus vergangenen Jahren, um eine Beteiligung der Bürger an diesen Kosten zu vermeiden.

Ein Entwurf für einen Musterbeschluss regelt die künftige Kostenverteilung bei sogenannten Fehlfahrten. Diese werden in drei Kategorien unterteilt: Einsätze ohne Patientenkontakt, Einsätze mit Patientenkontakt ohne Transport sowie Einsätze der Gefahrenabwehr. Die Landesverbände der Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der zweiten Kategorie bis zu einem Anteil von 7,5 % der Gesamteinsatzzahlen zur Hälfte. Die restlichen Kosten dieser Kategorie sowie die Kosten der Kategorien A und C sind durch die kommunalen Haushalte zu tragen. Im Gegenzug erfolgt eine Strukturüberprüfung der Rettungsdienstträger unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Diese Regelung gilt vorerst nur für das Jahr 2026. Die finale Bewertung des Musterbeschlusses durch die beteiligten Verbände steht noch aus; bei einer positiven Entscheidung wird der Beschluss in den Rat eingebracht. Die Feuerwehr berechnet aktuell die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Rettungsdienstgebühren und die finanzielle Belastung für das Stadtbudget.

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