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Vorlage

Rücklagenbildung bei Betrieben gewerblicher Art

0856/2026/2 01.07.2026 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einen Generalbeschluss zur Rücklagenbildung bei bestimmten Betrieben gewerblicher Art (BgA) zu verabschieden. Die Vorlage betrifft die Gewinne aus den Bereichen Parkhäuser und Parkplätze, die Verpachtung von U-Stadtbahnanlagen, MHKW-Drittumsätze sowie das Krematorium. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass künftige Gewinne dieser Betriebe so lange in die jeweiligen Rücklagen eingestellt werden, bis eine anderweitige Entscheidung getroffen wird.

Die Betriebe gewerblicher Art werden als Regiebetriebe innerhalb des städtischen Haushalts geführt. Um der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne zu entgehen, können die Mittel außerhalb des städtischen Haushalts in die steuerlichen Jahresabschlüsse der jeweiligen Betriebe einfließen. Bisher wurde für jedes Unternehmen jährlich ein separater Ratsbeschluss zur Rücklagenbildung eingeholt. Durch den vorgeschlagenen Vorratsbeschluss sollen die steuerlichen Fristen gewahrt und der administrative Aufwand im Rat reduziert werden, da eine dauerhafte Regelung anstelle jährlicher Einzelentscheidungen angestrebt wird.

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