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Vorlage

Jugendberufshilfe Essen gGmbH hier: Anpassung der Sicherheitenstellung für die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)

1065/2026/2 08.07.2026 Beteiligungsmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einer angepassten Verpflichtungserklärung gegenüber der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) zuzustimmen. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Anpassung der Sicherheitsleistung für die Jugendberufshilfe Essen gGmbH (JBH) in Höhe von höchstens 13.884.165 Euro.

Die JBH wurde im Jahr 2015 aus der Jugendhilfe Essen gGmbH ausgegliedert. Zur Sicherung der Rentenanwartschaften der Beschäftigten ist die Mitgliedschaft in der RZVK vorgesehen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Sicherheitsleistung zur Absicherung eines etwaigen Insolvenzrisikos erforderlich. Da eine Absicherung durch die Muttergesellschaft der JBH nicht den Anforderungen entspricht, übernimmt die Stadt Essen als öffentlich-rechtliche Person die Verpflichtung. Diese dient dazu, Ausgleichszahlungen bei einer möglichen Beendigung der Mitgliedschaft in der RZVK abzusichern.

Die Höhe der Sicherheitsleistung wird in einem fünfjährigen Rhythmus auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten überprüft. Nach der letzten Anpassung im Jahr 2023 auf rund 13,4 Millionen Euro liegt nun ein neues Gutachten für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 vor. Dieses beziffert die erforderliche Summe auf 13.884.165 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht gemäß der Gemeindeordnung NRW.

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