Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 8. Juli 2026 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bestehende Vollmacht für Patrick Arnolds zu widerrufen. Damit wird eine Abänderung des Ratsbeschlusses vom 15. Februar 2023 (Ratsdrucksache 0005/2023/2) angestrebt.
Die Grundlage für diesen Widerruf ist das Ausscheiden von Herrn Arnolds aus dem Dienst der Stadt Essen. Bisher war die Person befugt, die Stadt in verschiedenen Gremien wie Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen oder Genossenschaftsversammlungen sowie in ähnlichen Organen zu vertreten. Durch den Widerruf der Vollmacht wird die personelle Besetzung dieser Vertretungsfunktionen im Rahmen des Beteiligungsmanagements angepasst.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026kein Ergebnis hinterlegt