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Einrichtung eines befristeten Teilstandorts für die Alfred-Krupp-Schule

1046/2026/4 · Vorlage · 08.07.2026 · Schule

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KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant die Einrichtung eines befristeten Teilstandorts für die Alfred-Krupp-Schule. Ab dem 1. August 2026 soll ein Modulbau in der Kerckhoffstraße 20 als Interimsgebäude genutzt werden. Hintergrund ist die Schulentwicklungsplanung, die aufgrund der Rückkehr zum G9-System und einer Erhöheung der Zügigkeitszahl von drei auf vier am Hauptstandort in der Margaretenstraße einen Erweiterungsbau vorsieht.

Der Teilstandort wird so lange betrieben, bis der Neubau am Hauptstandort fertiggestellt ist und die Nutzung des Erweiterungsgebäudes möglich wird. Dies wird voraussichtlich für mindestens drei Schuljahre, also bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029, erwartet. Der Modulbau umfasst sechs Unterrichtsräume. Geplant ist, dort die Schülerinnen und Schüler der sechsten Jahrgangsstufe unterzubringen. Um den Wechsel zwischen den etwa 400 Meter entfernten Standorten zu minimieren, werden Überlegungen angestellt, zwei der Räume als kombinierte Fachräume für den Fachunterricht zu nutzen. Die Alfred-Krupp-Schule steht der Einrichtung des Teilstandorts offen gegenüber.

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