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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung vom 17.06.2026
- 1.AUmstrukturierung der Junior Uni Essen gGmbHZur Vorlage · 1085/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen wurde beauftragt, gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Junior Uni Essen gGmbH (JUE) und der Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) ein Konzept zur Umstrukturierung der JUE zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Anbindung der JUE an die JHE, um organisatorische, prozessuale sowie wirtschaftliche Synergiepotenziale zu nutzen. Dies soll insbesondere die Übernahme zentraler Unterstützungsfunktionen wie Verwaltung, Personalwesen, Controlling und Rechnungswesen durch die JHE beinhalten. Das fertige Umsetzungskonzept soll den zuständigen Gremien spätestens im vierten Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die JUE, deren Gesellschafter die Stadt Essen und die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) sind, bietet außerschulische Bildungsangebote mit einem Schwerpunkt auf MINT-Fächern an. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit von Spenden- und Sponsoringeinnahmen sowie einer strukturellen Unterfinanzierung ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft derzeit durch eine geringe Planbarkeit gekennzeichnet. Die geplante Umstrukturierung zielt darauf ab, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Liquidität der JUE nachhaltig zu sichern, während die inhaltliche und pädagogische Eigenständigkeit der Einrichtung erhalten bleiben soll.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 01.07.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (7. Sitzung)
- 2.Aktueller Sachstand zu den Anmeldungen an den Essener Grundschulen zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 1075/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung in Essen hat den aktuellen Sachstand der Anmeldungen an den städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027 zur Kenntnis genommen. Laut der vorliegenden Vorlage von Beigeordnetem Al Ghusain belaufen sich die Anmeldungen zum Stichtag 19. Juni 2026 auf insgesamt 5.631 Kinder an den 86 städtischen Grundschulen. Dies entspricht einer Steigerung von 75 Anmeldungen gegenüber dem Erhebungszeitpunkt am 1. Oktober 2025. Die Verteilung der Anmeldungen umfasst 4.133 Plätze an Gemeinschaftsgrundschulen, 1.343 an katholischen und 155 an evangelischen Grundschulen.
Im Vergleich zum Oktober 2025 ist die Zahl der noch nicht angemeldeten schulpflichtigen Kinder von 589 auf 145 gesunken. Zudem wurden 158 Kinder durch das Gesundheitsamt oder die Schulleitungen zurückgestellt. Für 527 Kinder liegt ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs vor, wobei 292 Anträge auf Förderschulen und 235 auf allgemeine Schulen entfallen. Obwohl die Entscheidungen über die Aufnahme bereits getroffen wurden, wird mit weiteren Änderungen durch Zuzüge oder Nachmeldungen bis zum Schuljahresbeginn gerechnet. In einigen Fällen konnten die Wünsche nach bestimmten Schulstandorten nicht erfüllt werden, was zu Ablehnungen führte.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.Aktueller Sachstand der Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen – Sekundarstufe I – zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0991/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule und Bildung hat die aktualisierten Anmeldezahlen für den Übergang in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2026/2027 zur Kenntnis genommen. Von den rund 5.595 Kindern der vierten Klassen sind mit Stand Ende April 5.432 Kinder angemeldet, was einer Quote von 97 Prozent entspricht.
Die Verteilung auf die verschiedenen Schulformen zeigt unterschiedliche Entwicklungen. Die Gymnasien verzeichnen mit 2.545 Anmeldungen einen Anteil von 45,5 Prozent. Realschulen sind mit 1.372 Anmeldungen (24,5 Prozent) und Gesamtschulen mit 1.239 Anmeldungen (22,1 Prozent) vertreten. Die Hauptschulen weisen mit 120 Anmeldungen (2,1 Prozent) die geringste Nachfrage auf; hier zeigt sich, dass Kinder trotz entsprechender Empfehlung vermehrt an Gesamtschulen angemeldet werden.
Aufgrund eines Überhangs an Anmeldungen an städtischen Gymnasien wurden mit Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf an sieben Schulen zusätzliche Klassen gebildet. Dies betrifft die Alfred-Krupp-Schule, die Gymnasien Essen-Überruhr, Essen-Werden sowie das Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck und das Maria-Wächtler-Gymnasium. Zudem bildeten das Don-Bosco-Gymnasium und das B.M.V.-Gymnasium Mehrklassen, um den jeweiligen Anmeldeüberhang auszugleichen. Die Anzahl der Kinder ohne Anmeldung ist auf einem niedrigen Niveau.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.AEinrichtung eines befristeten Teilstandorts für die Alfred-Krupp-SchuleZur Vorlage · 1046/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einrichtung eines befristeten Teilstandorts für die Alfred-Krupp-Schule. Ab dem 1. August 2026 soll ein Modulbau in der Kerckhoffstraße 20 als Interimsgebäude genutzt werden. Hintergrund ist die Schulentwicklungsplanung, die aufgrund der Rückkehr zum G9-System und einer Erhöheung der Zügigkeitszahl von drei auf vier am Hauptstandort in der Margaretenstraße einen Erweiterungsbau vorsieht.
Der Teilstandort wird so lange betrieben, bis der Neubau am Hauptstandort fertiggestellt ist und die Nutzung des Erweiterungsgebäudes möglich wird. Dies wird voraussichtlich für mindestens drei Schuljahre, also bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029, erwartet. Der Modulbau umfasst sechs Unterrichtsräume. Geplant ist, dort die Schülerinnen und Schüler der sechsten Jahrgangsstufe unterzubringen. Um den Wechsel zwischen den etwa 400 Meter entfernten Standorten zu minimieren, werden Überlegungen angestellt, zwei der Räume als kombinierte Fachräume für den Fachunterricht zu nutzen. Die Alfred-Krupp-Schule steht der Einrichtung des Teilstandorts offen gegenüber.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.BSchule als sicherer Ort – 2. Umsetzungspaket mit dem Schwerpunkt präventiv-pädagogischer MaßnahmenZur Vorlage · 1024/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das zweite Umsetzungspaket des Gesamtkonzeptes „Schule als sicherer Ort“ beschließen. Das Vorhaben umfasst schwerpunktmäßig präventiv-pädagogische Maßnahmen. Während der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung abgeben soll, wird der Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme berufen.
Im Rahmen einer bereits durchgeführten Pilotphase wurden 21 Schulen verschiedener Schulformen, darunter Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs, für Gewaltpräventionsprogramme ausgewählt. Dabei kommen Programme wie Lions Quest, Fairplayer.Manual, Faustlos sowie Fit for life zum Einsatz. Die Implementierung dieser Maßnahmen ist für das Schuljahr 2026/27 vorgesehen, wobei eine Evaluation für das Jahr 2027 geplant ist. Zur Prävention sexualisierter Gewalt wurden für das Jahr 2026 bereits die Kosten für das Programm „Mein Körper gehört mir“ für 49 Grundschulen und vier Förderschulen übernommen.
Das zweite Umsetzungspaket sieht für die Jahre 2027 und 2028 die Förderung von 63 Schulen vor, wobei die Gesamtkosten auf maximal 467.500 € geschätzt werden. Die jährlichen Sachkosten für die Schulung von Lehrkräften belaufen sich auf jeweils 183.750 €, wovon bis zu 43 % über das Startchancen-Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend refinanzierbar sind. Für das Programm „Mein Körper gehört ein“ werden jährlich 100.000 € für bis zu 55 Schulen veranschlagt. Die Kosten für die Umsetzung in den Jahren 2027 und 2028 werden jeweils mit 233.750 € beziffert. Ziel ist eine flächendeckende Unterstützung aller städtischen Schulen bis zum Jahr 2030. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll über Änderungsnachweisungen zum Haushalt 2027/28 erfolgen.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.CPilotierung eines digitalen Bestell- und Abrechnungssystems sowie Sachstandsbericht zu den zentralen Handlungsfeldern bei der Essensversorgung der Schulen der Stadt EssenZur Vorlage · 0914/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0914/2026/4 befasst sich mit der Pilotierung eines digitalen Bestell- und Abrechnungssystems für die Mittagsverpflegung an gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I und II sowie mit einem Sachstandsbericht zur Essensversorgung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Rat der Stadt die Pilotierung und den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Die Einführung des Systems ist ab dem Schuljahr 2026/2027 in einem gestuften Rollout geplant. In der ersten Prioritätsstufe sind insgesamt 15 Standorte vorgesehen, darunter zwei Gesamtschulen sowie weitere 13 Schulen. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsmittel des Fachbereichs Schule. Die investiven Kosten für die Hardware belaufen sich auf insgesamt 45.000 Euro, wobei sich die Kosten auf die verschiedenen Schulformen wie Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen verteilen. Die geschätzten konsumtiven Kosten für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 umfassen verschiedene Beträge für die jeweiligen Schulformen.
Zudem ist die Implementierung des Systems an gebundenen Förderschulen sowie eine Prüfung weiterer Schulformen nach Bedarfsermittlung vorgesehen. Ein Pilotprojekt an einer Gesamtschule mit der RGE Servicegesellschaft mbH soll im nächsten Schuljahr ein Snackangebot ohne Vorbestellung testen. Weitere Ziele der Weiterentwicklung sind die Qualitätssteigerung nach DGE-Standards, die Barrierefreiheit, die Einbindung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Reduktion von Lebensmittelabfällen. Zur Begleitung der Maßnahmen wurde im Herbst 2025 eine Stelle geschaffen.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.DNeugründung der Grundschule im Moltkeviertel, städtische Grundschule und Einrichtung eines befristeten Teilstandorts für die Pestalozzi-Schule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum 01. August 2027Zur Vorlage · 1078/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, zum 1. August 2027 die „Grundschule im Moltkeviertel“ an der Moltkestraße 31-33 zu gründen. Die Schule soll zunächst zweizügig starten und die vollständige Zweizügigkeit mit acht Klassen bis zum Schuljahr 2030/2031 durch einen sukzessiven Aufbau ab der ersten Jahrgangsstufe erreichen. Voraussetzung für diesen Aufbau ist das Erreichen einer Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig soll ab demselben Datum ein befristeter Teilstandort der Pestalozzi-Schule für die Primarstufe am selben Standort genutzt werden, um dem steigenden Bedarf an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung zu begegnende.
Für die Erstausstattung mit Mobiliar und IT sind im Haushaltsjahr 2027 investive Mittel in Höhe von 700.000 Euro vorgesehen. Die jährlichen IT-Kosten belaufen sich auf insgesamt 9.750 Euro. Zudem entstehen Personalkosten für eine Schulsekretärin und einen Schulhausmeister, die im Jahr 2027 bei 42.622 Euro liegen und ab 2028 auf 102.292 Euro ansteigen. Die Verwaltung übernimmt gemäß Schulgesetz NRW die Bereitstellung der Sachausstattung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt den Beschluss. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Bestimmung der Schulart durchzuführen und die Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen. Ein Schulträgerbeschluss zu den schulorganisatorischen Maßnahmen steht noch aus.
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- 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 4.Beschlusskontrolle
- 5.Anträge
- 5.1Einheitliche digitale Arbeitsplattform für Essener Schulen schaffenZur Vorlage · 1090/2026/EBB/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die EBB/FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Schaffung einer einheitlichen digitalen Arbeitsplattform für Essener Schulen eingebracht. Das Vorhaben richtet sich an die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, den aktuellen Stand der an den Schulen eingesetzten Office-, Cloud- und Kollaborationslösungen zu untersuchen. Dabei sollen Kriterien wie die Kompatibilität zwischen verschiedenen Endgeräten, die Lehrplankonformität, die Leistungsfähigkeit der Systeme sowie der administrative Aufwand betrachtet werden. Zudem soll die Nutzung von Softwarelizenzen der Stadt Essen und deren Akzeptanz bei Lehrkräften und Schülern geprüft werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Erarbeitung von Konzepten für eine neue digitale Arbeitsumgebung, die sowohl Microsoft 365 Education als auch europäische oder Open-Source-basierte Alternativen vergleichen. Der Vergleich soll Aspekte wie Funktionalität, Datenschutz, Akzeptanz sowie die anfallenden Investitions-, Betriebs- und Lizenzkosten umfassen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Vorlage eines Umsetzungsvorschlags mit einem Zeitplan für eine möglichst schnelle Einführung.
Die Begründung der Fraktion hebt hervor, dass derzeit keine einheitliche, plattformübergreifende Arbeitsumgebung an den Schulen existiere, was die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Verwaltung und Schülerschaft beeinträchtige. Ziel sei es, durch eine leistungsfähige Plattform die digitale Bildung zu stärken und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund zu fördern.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.1.1Einheitliche digitale Arbeitsplattform für Essener Schulen schaffen, hier: Digitale Souveränität und gleichberechtigte Teilhabe sichernZur Vorlage · 1191/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Änderung und Ergänzung eines bestehenden Vorhabens zur Einführung einer digitalen Arbeitsplattform für die städtischen Schulen vorgelegt. Der Antrag fordert, dass Konzepte zur Einführung einer solchen Plattform ausschließlich auf öffentlich finanzierten oder europäischen Open-Source-Lösungen basieren sollen. In diesem Zusammenhang soll insbesondere die Nutzung von LOGINEO NRW LMS als Ergänzung zu LOGINEO NRW geprüft werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Sicherstellung der Bildungsgerechtigkeit durch die kostenfreie Bereitstellung aller für den Unterricht erforderlichen Anwendungen für Schülerinnen und Schüler. Bei der Erarbeitung eines Anforderungskatalogs sollen zudem Vertreterinnen und Vertreter der Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler und die schulischen IT- und Medienbeauftragten einbezogen werden.
Darüber hinaus verlangt der Antrag eine transparente Darstellung der dauerhaften Personal-, Schulungs- und Supportkosten. Dabei soll sichergestellt werden, dass durch die Einführung der Plattform keine zusätzliche Arbeitsbelastung für Lehrkräfte oder weiteres Schulpersonal entsteht. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die technologische Abhängigkeit von privaten Anbietern zu reduzieren und die digitale Souveränität der Schulen zu fördern.
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- 07.07.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 6.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 7.Mitteilungen
- 8.Mietangelegenheit
- 9.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil