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Vorlage

Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)

1089/2026/2 Stadtkämmerei

🟢 Beschlossen 08.07.2026 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei befasst sich mit der Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes für den Zeitraum von 2025 bis 2036 in Essen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung verschiedener Maßnahmen vor, die ein Investitionsvolumen von rund 424,9 Millionen Euro beanspruchen. Davon entfallen etwa 335 Millionen Euro auf Fördermittel. Die Finanzierung basiert auf dem Bundes-Sondervermögen, wobei der Anteil für die Stadt Essen aus den Zuweisungen an das Land Nordrhein-Westfalen resultiert.

Mit dem Beschluss soll die Verwaltung ermächtigt werden, über Kostenerhöhungen von bis zu 30 Prozent pro Maßnahme, gedeckelt auf maximal 5,0 Millionen Euro, abweichend von der Ausschusszuständigkeitsordnung zu entscheiden. Zur Überwachung der Umsetzung ist eine jährliche Berichterstattung im vierten Quartal vorgesehen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2036 freigegeben und bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen sein. Die Koordination der Umsetzung bis zum Jahr 2043 erfolgt durch ein Projektteam im Fachbereich 60.

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