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Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)

1089/2026/2 · Vorlage · 08.07.2026 · Stadtkämmerei

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Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036 beschließen. Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei sieht ein Investitionsvolumen von rund 424,9 Millionen Euro vor, wobei das Fördervolumen etwa 335 Millionen Euro beträgt. Grundlage ist ein Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, von dem ein Teil an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen fließt.

Die Mittelverteilung in Essen orientiert sich an festgesetzten Quoten. Ein Anteil von 50 Prozent ist für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen, während 20 Prozent der Sanierung von Liegenschaften sowie Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen dienen. Die restlichen 30 Prozent entfallen auf Bereiche wie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz. Um eine effiziente Abwicklung zu gewährleisten, wurde die Maßnahmenliste bewusst überzeichnet.

Zudem wird der Verwaltung die Befugnis eingeräumt, bei einzelnen Investitionsmaßnahmen über Kostenerhöhungen von bis zu 30 Prozent – maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Maßnahme – zu entscheiden. Zur Koordination und Abwicklung des Programms wird ein Projektteam im Fachbereich 60 eingerichtet. Die Umsetzung soll durch eine jährliche Berichterstattung im jeweils vierten Quartal begleitet werden. Auch freie Träger können Fördermittel beantragen, worüber die Verwaltung informieren wird.

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Beratungen

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