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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 29.01.2026
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Sachstand zum Neubau der A52-Ruhrtalbrücke
- 4.A40-Brücken
- 5.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 GO NRW; hier: Benennung von Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichtern für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb "Grün-blaues Innenstadtband/ Marktkirchenumfeld"Zur Vorlage · 0704/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung genehmigt. Gegenstand der Entscheidung ist die Benennung von Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichtern für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Grün-blaues Innenstadtband/ Marktkirchenumfeld“. Hierbei wurde ein Ratsmitglied als Sachpreisrichterin und ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretende Sachpreisrichterin bestimmt.
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung von Lösungen zur Gestaltung und funktionalen Aufwertung des Innenstadtbereichs sowie die Stärkung der städtebaulichen Vernetzung der Freiräume. Die Bewertung der Planungsarbeiten erfolgt durch ein Preisgericht, das neben Fachpreisrichtern auch Sachpreisrichter umfasst, um die Interessen der Stadt Essen und der politischen Gremien zu repräsentieren.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, um den Zeitplan des Wettbewerbs sowie die bereits terminierte Sitzung des Preisgerichts einzuhalten. Eine reguläre Einberufung des Ausschusses hätte nicht rechtzeitig stattfinden können, was Verzögerungen im Verfahren zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie und zusätzliche Kosten zur Folge gehabt hätte. Die Entscheidung wurde durch den Oberbürgermeister sowie den ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 6.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Gönterstraße Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 0520/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Gönterstraße entscheiden. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 480.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Ausbau Daniel-Eckhardt-Straße“ erfolgen, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns noch Budget zur Verfügung steht.
Hintergrund der Maßnahme ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Zustandsbefahrung durch den TÜV, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn in der Gönterstraße festgestellt hat. Die Umsetzung obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr.
Finanzrechtlich unterliegt das Vorhaben den Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG). Für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, besteht ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern. Die dadurch der Stadt Essen entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Entscheidung über die Mittelbereitstellung nach der Beratung in den entsprechenden Ausschüssen durch den Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wolfskuhle Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 0590/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Wolfskuhle Fahrbahnerneuerung“ beschließen. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 600.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Straße „Wolfskuhle“. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 hatte ergeben, dass die Fahrbahn erneuerungsbedürftig ist. Die Durchführung der Arbeiten dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Das Bauvorhaben ist gemäß dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des §8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch entgehenden Einnahmen der Stadt Essen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht aktuell noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 8.Umgestaltung des Knotenpunkts Amixstraße / Helenenstraße / Husmannshofstraße zur Verbesserung der Rad- und FußverkehrssicherheitZur Vorlage · 0637/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Umgestaltung des Knotenpunkts Amixstraße, Helenenstraße und Husmannshofstraße im Essener Stadtteil Altendorf. Die Maßnahme ist Bestandteil des Arbeitsprogramms Straßeninfrastruktur 2026 und zielt darauf ab, die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen sowie Lücken im Radroutennetz zu schließen.
Für den von der Helenenstraße linksabbiegenden Radverkehr ist eine indirekte Führung mittels rot eingefärbter Aufstellflächen vorgesehen, um das Überqueren von Straßenbahnschienen zu erleichtern. In der Amixstraße sollen die Fahrstreifen für den Autoverkehr reduziert werden, um Platz für einen 15 Meter langen Schutzstreifen für Radfahrende zu schaffen. Gleichzeitig ist dort eine Verbreiterung des Gehwegs geplant. In der Einmündung Husmannshofstraße wird der freifließende Rechtsabbiegestreifen zurückgebaut, was die Erweiterung des Gehwegs sowie die Pflanzung von zwei neuen Bäumen ermöglicht. Auch in diesem Bereich soll ein 20 Meter langer Radfahrstreifen entstehen. Die Querungsstellen für den Fußverkehr werden barrierefrei umgestaltet.
Der Baubeginn ist für Anfang 2027 vorgesehen, wobei die Bauzeit etwa sechs Monate beträgt. Die Kosten werden auf circa 300.000 Euro geschätzt. Während die Bezirksvertretung III keine Bedenken gegen die Planung äußert, soll der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 9.Sachstand KlimaplätzeZur Vorlage · 0658/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Essen wird über den aktuellen Sachstand zur klimaresilienten Umgestaltung der Plätze „Giebelplatz“ und „Marktplatz Überruhr“ informiert. Die beiden Projekte sind Bestandteil des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, welches durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) gefördert wird. Der ursprüngliche Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2026.
Obwohl der Rat der Stadt bereits im Februar 2026 den Baubeginn beschlossen hatte, konnte die Verwaltung die Vergabe der Bauleistungen nicht wie geplant zum Ende Februar starten. Grund hierfür ist das Ausbleiben einer formellen Freigabe durch das BBR, da die baufachliche Prüfung durch die Oberfinanzdirektion-Bau NRW noch nicht abgeschlossen ist. Um den Abschluss der Projekte zu gewährleisten, hat die Verwaltung eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 30. April 2027 beantragt.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Projektabschluss im neuen Zeitraum ist eine Freigabe durch das BBR bis zum 8. Mai 2026. Seitens des Fördergebers wurde mündlich die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahmen sowie die Möglichkeit einer Verlängerung signalisiert, eine schriftliche Bestätigung liegt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.Großer Fahrplanwechsel zum 14. Juni 2026Zur Vorlage · 0578/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am 14. Juni 2026 findet in Essen ein umfassender Fahrplanwechsel im öffentlichen Personennahverkehr statt. Ziel der Neugestaltung ist es, die zukünftigen Veränderungen durch die Inbetriebnahme der Citybahn (Linie 108) vorzubereiten und damit weitere Einzelanpassungen des Netzes zu vermeiden. Die Anpassungen orientieren sich an den Beschlüssen zum Nahverkehrsplan und der Entwicklung der Citybahn.
Im Straßenbahnnetz werden mehrere Linien neu geordnet. Die neue Linie 108 wird zwischen dem Abzweig Katernberg und der Haltestelle Hindenburgstraße verkehren und dabei den neuen Abschnitt der Citybahn nutzen. Die Linie 107 wird in ihrer ursprünglichen Linienführung bis nach Bredeney wiederhergestellt, wobei die Linie 108 die bisherigen Verstärkerfahrten übernimmt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Haus-Berge-Straße werden die Linien 101 und 106 vorübergehend über alternative Strecken geführt. Die Linie 105 wird bis zur Haltestelle Hollestraße verlängert, während die Linie 103 in der Hauptverkehrszeit die Strecke bis Bredeney übernimmt.
Auch im Busnetz ergeben sich Änderungen: Die Linien 154 und 155 werden auf neuen Linienwegen verkehren, während die Linie E93 (EVONIK-Shuttle) eingestellt wird. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen am Hauptbahnhof wird zudem die bisherige Anordnung der Bussteige wiederhergestellt. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Bezirksvertretungen und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen die vorliegende Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant die Umsetzung von Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in Essen. Mit der Vorlage 1449/2025/6 wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, Maßnahmen zur Trennung der Gleistrasen vom motorisierten Individualverkehr umzusetzen. Ziel ist es, die Pünktlichkeit und Fahrplantreue von Stadt- und Straßenbahnen zu erhöhen, indem Rückstaus an Lichtsignalanlagen reduziert werden.
Die geplanten Maßnahmen betreffen mehrere Streckenabschnitte. An der Karnaper Straße soll im Bereich zwischen Waldemey und der Haltestelle Arenbergstraße eine etwa 215 Meter lange Gleistrasse separiert werden. Auf der Altenessener Straße ist eine Abmarkierung im Abschnitt zwischen Heßlerstraße und Nordsternstraße vorgesehen, um die Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge zu verringern. Weitere Maßnahmen umfassen die Steeler Straße zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße sowie die Robert-Koch-Straße und die Klarastraße für die Linien 101 und 106.
Durch die Markierung von Sperrflächen soll verhindert werden, dass Straßenbahnen aufgrund von Rückstau im Autoverkehr ihre vorrangige Signalsteuerung an Knotenpunkten nicht nutzen können. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III und V werden über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Annental Bussteig 2, Änderung der Busbucht zu einem Bussonderstreifen zur ÖPNV-Beschleunigung und Fahrbahnerneuerung der Wuppertaler Straße in Fahrtrichtung Norden zwischen Marie-Juchacz-Straße und WestfalenstraßeZur Vorlage · 0528/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle „Annental“ (Bussteig 2) sowie die Erneuerung der Wuppertaler Straße in Fahrtrichtung Norden zwischen Marie-Juchacz-Straße und Westfalenstraße. Im Rahmen dieser Maßnahme soll die bisherige Busbucht in einen Bussonderstreifen umgewandelt werden, um den Verkehrsfluss des öffentlichen Personennahverkehrs zu beschleunigen. Die Planung sieht zudem eine grundlegende Instandsetzung der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen vor.
Die baulichen Veränderungen umfassen die Installation von 18 cm hohen Sonderborden und taktilen Bodenindikatoren zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Ein neues Wartehäuschen sowie eine dynamische Fahrgastinformation werden errichtet. Während der Gehweg für Fußgänger und Radfahrer verbreitert wird, reduziert sich die Anzahl der öffentlichen Stellplätze im unmittelbaren Bereich von acht auf fünf. Auch die Anzahl der Fahrradabstellplätze sinkt von acht auf fünf. Im Zuge der Arbeiten werden zwei nicht mehr verkehrssichere Haselsträucher im Mittelstreifen durch Neupflanzungen an anderen Standorten ersetzt.
Der Baubeginn ist für Dezember 2026 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa sieben Monaten erwartet wird. Die Kosten für den Umbau der Haltestelle belaufen sich auf rund 200.000 Euro, wobei Fördermittel beantragt werden sollen. Für die Fahrbahnerneuerung und die Anpassung der Beleuchtung sind Kosten in Höhe von etwa 1,6 Millionen Euro beziehungsweise 300.000 Euro veranschlagt, die aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 13.Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme
- 13.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Schlettweg von Lehmanns Brink bis BruktererhangZur Vorlage · 0526/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Schlettweg, die den Bereich von Lehmanns Brink bis Bruktererhang umfasst. Das Vorhaben sieht den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 199.000 Euro.
Die Maßnahme ist technisch notwendig, da die bestehende Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Da die bisher verwendeten Leuchtmittel in der EU nicht mehr hergestellt oder importiert werden dürfen, müssen die alten Lampen ersetzt werden. Zudem sind die Masten nicht mehr standsicher und die Kabel entsprechen nicht mehr den Anforderungen an die Betriebssicherheit. Die Anpassung an aktuelle Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Finanziell ist das Bauvorhaben nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit dieser Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden. In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme aufgrund des geringeren Stromverbrauchs als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 13.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Goethestraße von Cäsarstraße bis ZweigertstraßeZur Vorlage · 0527/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in Essen wird am 30. April 2026 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Goethestraße entscheiden. Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Cäsarstraße und der Zweigertstraße. Die vorliegende Vorlage aus dem Geschäftsbereich 6 sieht den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung vor, um die Anforderungen der DIN-Norm EN 13ert 13201 wieder zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die technische Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass die bisher verwendeten Leuchtmittel in der Europäischen Union nicht mehr hergestellt oder importiert werden dürfen. Zudem weisen die vorhandenen Lichtmasten keine ausreichende Standsicherheit mehr auf. Im Zuge der Maßnahme ist eine Umstellung auf LED-Technik geplant. Die vorläufigen Kosten für das Bauvorhaben werden auf 108.000 Euro geschätzt.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 erfolgt jedoch kein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern; stattdessen werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die neue Technik Strom eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom genutzt wird.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 13.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Krähenbusch von Ottostraße bis KrähenbuschZur Vorlage · 0591/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 30. April 2026 über die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme 25KAG144 in der Straße Krähenbusch im Abschnitt von der Ottostraße bis zum Ende des Krähenbusches. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik, um die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die vorläufigen Kosten für die Maßnahme werden mit 27.000 Euro veranschlagt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot, wobei die entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entsteht keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch führt der durch die Umstellung eingesparte Strom zu einer positiven Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 14.Erneuerung der Lichtsignalanlage 171 Donnerstraße/Prosperstraße/ReuenbergZur Vorlage · 0576/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage 171 an der Kreuzung Donnerstraße, Prosperstraße und Reuenberg beschließen. Die Maßnahme erfordert eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 474.000 Euro für das Jahr 2026, da die Kosten im Haushalt 2025/2026 nicht vorgesehen waren.
Die Erneuerung der Anlage erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Ein wesentlicher Grund für den Austausch des Steuergeräts ist die Abkündigung der GSM-Mobilfunkanbindung an den Verkehrsrechner. Im Rahmen der Maßnahme soll zudem eine Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs für die Straßenbahn durch ein Schutzsignal an der Haltestelle Reuenberg Steig 1 realisiert werden, um die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen zu erhöhen.
Zusätzlich sind bauliche Anpassungen zur Barrierefreiheit vorgesehen, wie etwa eine taktile Pflasterung und das Absenken von Bordsteinen. Der technische Umfang umfasst den Austausch von Masten, Kabeln und der gesamten Signaltechnik sowie die Installation neuer Kontakt- und Stauschleifen auf der Prosperstraße und dem Reuenberg. Die Kosten gliedern sich in 370.000 Euro für die Lichtsignalanlage, 86.000 Euro für den behindertengerechten Umbau sowie 18.000 Euro für die Anpassung der Straßenbeleuchtung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 15.Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 0671/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis zu ändern. Der Änderungsantrag von Taxi Essen e.G. bezieht sich auf die Berechnung des Basispreises innerhalb des seit Januar 2026 bestehenden Tarifkorridors. Dieser Korridor ermöglicht es Taxiunternehmen, Kunden einen Festpreis anzubieten, der bis zu 20 Prozent über dem Basispreis liegen kann.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, die Berechnungsgrundlage für diesen Preis von einer Kombination aus Wegetarif und Zeittarif auf eine Summe aus Grundpreis und Wegetarif umzustellen. Damit entfällt bei Festpreisfahrten die Berücksichtigung des Zeittarifs. Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit einer höheren Praktikabilität, da die neuen Parameter auf feststehenden Daten basieren. Zudem soll durch die Anpassung eine Angleichung an die Berechnungsgrundlage der Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen erreicht werden, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Personenverkehr zu gewährleisten. Der Vorschlag wird von Vertretern der IHK sowie dem Taxiverband unterstützt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 16.Beauftragung von Planungsleistungen für die Maßnahme "FÜ Wilhelm-Nieswandt-Allee"Zur Vorlage · 0575/2026/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Planungsleistungen sowie Vorarbeitskosten für die Maßnahme „FÜ Wilhelm-Nieswandt-Allee“ beschließen. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 650.000 Euro. Bei dem Bauwerk in Altenessen handelt es sich um eine ehemalige Eisenbahnbrücke, die 1990 zu einer Geh- und Radwegüberführung umgebaut wurde. Aufgrund baulicher Mängel an der Stahlkonstruktion, die im Jahr 2023 bei einer Hauptprüfung festgestellt wurden, ist das Bauwerk aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt. Um eine Gefährdung durch herabfallende Teile zu verhindern, wurde die Holzkonstruktion bereits zurückgebaut, um eine Schadensanalyse des Stahlfachwerks zu ermöglichen.
Das Amt für Straßen und Verkehr plant eine Generalsanierung. Ziel ist die Erneuerung der Verkehrsfläche sowie die Behebung von Schäden an der Stahlkonstruktion inklusive eines neuen Korrosionsschutzes. Die Planung soll in mehreren Stufen erfolgen: Zunächst steht eine detaillierte Bauwerksdiagnostik zur Erfassung der Schäden an, gefolgt von der Entwicklung von Instandsetzungskonzepten und der Erarbeitung der ausschreibungsreifen Objektplanung.
Die Kosten für die Planungsleistungen werden auf 550.000 Euro geschätzt, wobei der Mittelabfluss auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 entfällt. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln sowie eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen, die durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Alfredstraße, gedeckt werden sollen.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 17.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme „Fußgängerüberführung Kupferdreh - Heisingen"Zur Vorlage · 0579/2026/6 · Vorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gesamtkosten für die Erneuerung der Fußgängerüberführung zwischen Kupferdreh und Heisingen von 774.000 Euro auf 1.680.300 Euro zu erhöhen. Die Differenz von 906.300 Euro resultiert aus dem Ergebnis der Ausschreibung vom März 2026, bei der das wirtschaftlichste Angebot die städtische Kalkulation überstieg. Als Ursachen für die Kostensteigerung werden umfangreichere Arbeitsschritte sowie höhere Materialpreise im Vergleich zur ursprünglichen Planung angeführt.
Zusätzlich wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 934.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll durch Mittelumschichtungen aus anderen Projekten erfolgen, darunter Maßnahmen an der Heisinger Straße sowie am U-Bahnhof Altenessen-Mitte und der Alfredstraße, da sich deren Baubeginn verschiebt. Da die Bieter den geplanten Fertigstellungstermin im Sommer 2026 derzeit nicht garantieren können, führt die Verwaltung weitere Gespräche zur Sicherstellung des Bauzeitenplans. Die Erneuerung des Brückenbauwerks ist aufgrund von Schäden an der Tragsicherheit erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.Einrichtung einer Bringzone (Elternhaltestelle) an der Grundschule WinfriedschuleZur Vorlage · 0338/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beabsichtigt, an der Grundschule Winfriedschule eine Elternhaltestelle einzurichten. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Einrichtung einer sogenannten Bringzone vor, um die Verkehrssituation vor der Schule zu verbessern.
Die Grundlage für diesen Antrag bilden Anliegen von Schülern sowie ein Schreiben der Schulleitung. In der Vergangenheit wurden Verkehrsbehinderungen durch sogenannte „Elterntaxis“ in der Siepenstraße sowie Verstöße gegen das Halteverbot und das Parken entgegen der Fahrtrichtung dokumentiert. Trotz Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei konnte bisher keine dauerhafte Entspannung der Situation erreicht werden. Insbesondere das Halten von Fahrzeugen auf der Fahrbahn zur Entladung von Kindern führt zu unübersichtlichen Situationen für Kinder, die die Straße überqueren. Ein Ortstermin im November 2025 bestätigte diese Problematik.
Zur Entlastung soll in der Lanterstraße, gegenüber der Hausnummer 13, auf der rechten Seite eine Bringzone eingerichtet werden. Diese ist für fünf Fahrzeuge zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr vorgesehen. Die Schulleitung hat zugesichert, die pädagogische Begleitung sowie die Unterstützung durch die Schule und die Elternschaft zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 19.Erprobung einer temporären Schulstraße an der Grundschule Nordviertel in der Peterstraße / Gertrudisstraße und von Hol- und Bringzonen im SchulumfeldZur Vorlage · 0617/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der Erprobung einer temporären Schulstraße im Bereich der Grundschule Nordviertel zugestimmt. Die Maßnahme umfasst eine Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr in der Peterstraße zwischen Beising- und Gertrudisstraße sowie in der Gertrudisstraße zwischen Eltingstraße und Peterstraße. Die zeitliche Beschränkung soll zu den Bringzeiten zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr sowie zur Mittagszeit zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr erfolgen, wobei Anwohnende durch das Zusatzschild „Bewohner frei“ von der Sperrung ausgenommen bleiben.
Zur Unterstützung dieser Maßnahme werden drei Hol- und Bringzonen in der Kleinen Stoppenberger Straße sowie in der Altesseener Straße eingerichtet. Die Erprobung ist auf einen Zeitraum von einem Jahr angelegt, wobei eine erste Evaluation nach etwa drei Monaten vorgesehen ist. Hintergrund der Initiative ist ein im Rahmen des Förderprojekts Be-MoVe durchgeführter Schulweg-Check, der verkehrsbedingte Situationen im Schulumfeld identifiziert hat.
Zusätzlich wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Einrichtung einer dauerhaften Fußgängerzone zwischen den beiden Standorten der Grundschule zu prüfen. Dabei sollen die technischen Voraussetzungen sowie die Auswirkungen auf die Anbindung von Eckgebäuden und die Parkplatzsituation untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnis gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 20.Gestaltung des U-Bahnhofs Bamlerstraße im Zuge der BrandschutzmaßnahmenZur Vorlage · 0615/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über die geplante Umsetzungsgestaltung des U-Bahnhofs Bamlerstraße informiert. Die Maßnahmen werden von der Ruhrbahn GmbH im Rahmen eines Brandschutzkonzepts durchgeführt, um die sichere Entfluchtung im Brandfall zu gewährleisten.
Zu den baulichen Veränderungen gehört die Erstellung eines Tunnelquerschlags zwischen den beiden Bahnsteigen, der mit Brandschutztüren und Entnahmestellen für Trockenlöschleitungen ausgestattet wird. Zudem werden auf den Bahnsteigen Schutzeinhausungen errichtet, wobei ein Bereich durch eine Spüllüftung rauchfrei gehalten werden soll. Der bisherige Bodenbelag wird durch eine Epoxidharzbeschichtung in Rubinrot ersetzt und um ein taktiles Leitsystem ergänzt. Auch die technische Gebäudeausstattung, einschließlich der Kommunikationstechnik und der Beleuchtungsanlagen, wird an die neuen räumlichen Gegebenheiten angepasst.
Das Gestaltungskonzept der Ruhrbahn GmbH greift die Historie des Bahnhofs auf. Die Wände im Bereich des Querschlags werden mit Fliesenbildern versehen, die stilisierte Ballone darstellen und so einen Bezug zur Luftfahrtgeschichte des Namensgebers sowie der Umgebung herstellen. In Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv ist zudem die Gestaltung einer Informationstafel geplant, die Hintergrundinformationen zum Namen des Bahnhofs vermittelt.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.Einrichtung eines Fahrradhäuschens am DeutschlandhausZur Vorlage · 0634/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Aufstellung eines Fahrradhäuschens am Deutschlandhaus entscheiden. Die Bezirksvertretung I hat hierzu bereits keine Bedenken angemeldet. Hintergrund der Maßnahme ist die Wiederverwendung eines Fahrradhäuschens, das im Zuge von Umbaumaßnahmen auf dem Rathausvorplatz abgebaut und zwischengelagert wurde.
Der geplante Standort befindet sich am Deutschlandhaus in Essen-III. Hagen, nahe dem Seiteneingang zum Hirschlandplatz. Die Aufstellung erfolgt zwischen einem Baumbeet und einem bestehenden Fahrradständer. Durch die Breite des Bürgersteigs bleibt ein Gehweg von etwa vier Metern für Fußgänger erhalten. Bedarf für diese Einrichtung wurde vom Umweltamt, der Grünen Hauptstadtagentur sowie dem Amt für Straßen und Verkehr angemeldet, um die Erreichbarkeit für Mitarbeitende in den umliegenden Dienstgebäuden zu verbessern.
Die Denkmalschutzbehörde hat die Aufstellung bereits genehmigt, und auch die Feuerwehr sowie das Grünflächenamt haben keine technischen Einwände gegen das Vorhaben. Der Aufbau des Fahrradhäuschens kann voraussichtlich zwei bis drei Monate nach der Beschlussfassung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 22.Abschlussbericht Projekt INCLU:DE - Evaluation Lastenrad-FörderprogrammZur Vorlage · 0642/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Evaluation des Essener Lastenrad-Förderprogramms im Rahmen des Projekts INCLU:DE liegt den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vor. Das Projekt, das von ICLEI mit Unterstützung der Stiftung Mercator begleitet wird, verfolgt das Ziel, soziale Gerechtigkeitsaspekte in Klimaschutzmaßnahmen zu integrieren. In Essen wurden die Förderrichtlinien für Lastenräder und Fahrradanhänger im April 2025 angepasst, um durch einen Familien-Bonus sowie einen Bonus für Leistungsbeziehende eine breitere Bevölkerungsgruppe zu erreichen.
Die Auswertung der 84 eingegangenen Anträge zeigt, dass 23 Personen den Familien-Bonus und zwei Personen den Bonus für Leistungsbeziehende nutzten. Der Fördertopf in Höhe von 50.000 Euro war nach rund drei Monaten erschöpft. Umfragen des beauftragten Büros „studio next mobility“ verdeutlichen, dass die bisherigen Antragsteller primär männlich, berufstätig und akademisch gebildet sind. Für diese Gruppe konnte eine Reduktion der Pkw-Nutzung sowie eine Steigerung der Lebensqualität festgestellt werden.
Eine zweite Befragung von Nicht-Nutzern identifizierte infrastrukturelle Barrieren wie ungeeignete Radwege, fehlende Abstellmöglichkeiten und mangelnde Ladestationen als Hindernisse für die Nutzung von Lastenrädern. Der Bericht führt verschiedene Handlungsempfehlungen auf, darunter eine Erhöhung der Förderquote für Haushalte mit geringem Einkommen, die Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften sowie den Ausbau der Fahrradinfrastruktur in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.Luftqualität in Essen 2025: Vorläufige Messergebnisse und Ausblick auf die Herausforderungen durch die novellierte EU-LuftqualitätsrichtlinieZur Vorlage · 0339/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat vorläufige Messergebnisse zur Luftqualität in Essen für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) zeigen, dass die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte zwischen 19 µg/m³ und 34 µg/m³ lagen und damit den aktuellen Grenzwert von 40 µg/m³ an allen Stationen einhielten. Bei den Feinstaubwerten (PM10) wurden Werte zwischen 16 µg/m³ und 25 µg/m³ gemessen, was ebenfalls innerhalb der Grenzwerte liegt, wenngleich ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet wurde. An einer Messstelle an der Gladbecker Straße kam es zu 21 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³, wobei mögliche Ursachen in Wetterlagen oder Baustellen liegen könnten. Die PM2,5-Werte lagen zwischen 9 µg/m³ und 11 µg/m³.
Im Hinblick auf die novellierte EU-Luftqualitätsrichtlinie ergeben erste Einschätzungen für die Jahre 2026 und 2030 mögliche Herausforderungen. In Straßenschluchten mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von mehr als 10.000 Fahrzeugen wird eine Überschreitung der zukünftigen Stickstoffdioxid-Grenzwerte wahrscheinlich. Modellierungen von 50 Straßenabschnitten in Essen bestätigten deutliche Überschreitungen bei Stickstoffdioxid sowie kritische Werte bei PM2,5. Während die PM10-Grenzwerte voraussichtlich 2030 eingehalten werden, könnten die PM2,5-Grenzwerte bereits ab 2026 überschritten werden. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans (4. Runde) im EntwurfZur Vorlage · 0589/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur Fortschreibung des Basis-Lärmaktionsplans der Stadt Essen in der vierten Runde liegt zur Kenntnisnahme vor. Auf Grundlage neuer, kommunaler Daten ermöglicht die aktuelle Umgebungslärmkartierung eine präzisierte Darstellung der Lärmsituation durch Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm. Dabei wird die europaweit einheitliche Berechnungsmethode CNOSSOS-EU angewendet.
Durch die Neuberechnung wurden Schwerpunkte identifiziert und ruhige Gebiete zum Schutz vor künftiger Lärmzunahme festgelegt. Im Gegensatz zu früheren Planungen werden keine festen Auslösewerte mehr angewandt, sondern eine Priorisierung der Bereiche mit hohem Lärmpegel vorgenommen. Die Analyse zeigt, dass ein Teil der Bevölkerung Lärmquellen aus dem Straßenverkehr ausgesetzt ist, insbesondere entlang der A 40 sowie auf Hauptverkehrsachsen. Für den Straßenverkehr wurden 13 Abschnitte mit höchster Priorität und 29 Abschnitte mit hoher Priorität ermittelt.
Der Entwurf umfasst verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung. Dazu gehören die Sanierung von Straßen mit lärmoptimierten Oberflächen, die Förderung des Umweltverbundes sowie technische Vorkehrungen durch die Ruhrbahn. Zudem werden der Erhalt von Schallschutzbauwerken an Autobahnen und Bundesfernbahnen sowie zeitliche Beschränkungen im Flugverkehr aufgeführt. Eine Arbeitsgruppe prüft zudem die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen als potenzielle Maßnahme. Die Vorlage wird in den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der WittenbergstraßeZur Vorlage · 0251/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund einer Bürgeranregung wird die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Wittenbergstraße geprüft. Ein Bürger hatte in diesem Zusammenhang eine Eingabe eingereicht, in der er über häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen und eine damit verbundene Lärmbelästigung berichtet.
Die Verkehrsbehörde hat zur Untersuchung des Sachverhalts Stellungnahmen der Polizei sowie des Umweltamtes angefordert. Nach Angaben der Polizei ist das Unfallgeschehen auf der Wittenbergstraße unauffällig; es liegen keine Hinweise vor, dass überhöhte Geschwindigkeiten die Hauptursache für Unfälle darstellen. Im Jahr 2025 zeigten Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei und das Ordnungsamt bei etwa 172.000 kontrollierten Fahrzeugen eine Überschreitungsrate von lediglich rund 1,1 %. Eine Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung ist aktuell nicht feststellbar, da im betrachteten Abschnitt keine schützenswerten Einrichtungen vorhanden sind, die eine Reduzierung rechtfertigen würden.
Hinsichtlich der Lärmimmissionen ist eine abschließende Klärung noch ausstehend, da die notwendigen Kriterien derzeit vom Umweltamt und dem Amt für Straßen und Verkehr überarbeitet werden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird noch erwartet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung) — verwiesen
- 26.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 26.1Strategische Neuaufstellung zur Sanierung der kommunalen Straßen- und BrückeninfrastrukturZur Vorlage · 0451/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur strategischen Neuaufstellung bei der Sanierung der kommunalen Straßen- und Brückeninfrastruktur eingebracht. Mit der Vorlage Nummer 0451/2026 wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, die Einrichtung einer neuen organisatorischen und rechtlichen Struktur zu prüfen.
Diese Struktur soll außerhalb der Kernverwaltung angesiedelt sein und eine inhouse-fähige Kapazität zur Unterstützung sowie zur operativen Umsetzung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau bieten. Die Untersuchung soll dabei auch die mögliche Einbeziehung bestehender Konzerngesellschaften der Stadt Essen umfassen. Neben der organisatorischen Gestaltung ist zu klären, ob ein solches Modell wirtschaftlich und strukturell zweckmäßig ist.
Der Antrag sieht einen mehrstufigen Beratungsprozess vor. Die Empfehlungen sollen durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bauen erfolgen, bevor der Rat der Stadt Essen über das Anliegen entscheidet. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Vorgang im Anschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.2Smarte Nutzung bestehender Parkflächen und Ausbau von Park-and-Ride-AngebotenZur Vorlage · 0719/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen den Antrag 0719/2026 eingereicht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur Entlastung der Parksituation in verschiedenen Essener Stadtteilen erstellt. Dabei soll untersucht werden, wie bestehende, bislang ungenutzte Parkplatzkapazitäten auf privaten Flächen – beispielsweise von Supermärkten, Discountern sowie Firmen- und Verwaltungsstandorten – außerhalb der Geschäftszeiten für Anwohner nutzbar gemacht werden können.
Im Rahmen dieses Konzepts soll die Verwaltung prüfen, wie eine Kooperation zwischen privaten Eigentümern, der Stadt und digitalen Plattformanbietern organisiert werden kann. Zudem sollen die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Einsatzgebiete ermittelt werden.
Ergänzend wird die Prüfung von Park-and-Ride-Angeboten in öffentlichen oder privaten Parkhäusern beantragt. Hierbei soll untersucht werden, wie zusätzliche Kapazitäten digital zugänglich gemacht werden können und welche Kosten für die Stadt entstehen würden, falls Parkgebühren bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – etwa gegen Vorlage eines gültigen Tickets oder Abonnements – ganz oder teilweise übernommen werden sollen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 26.3Sichere Schulwege – Umsetzungsstand und weiterer HandlungsbedarfZur Vorlage · 0718/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag an den Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse für Verkehr und Mobilität und Schule und Bildung gestellt. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, über den aktuellen Umsetzungsstand des Konzeptes „Sichere Schulwege“ zu berichten und bestehende Defizite darzustellen.
Die Vorlage fordert eine detaillierte Darlegung zum Einsatz der für die Umsetzung vorgesehenen Personalstelle sowie deren Aufgabenbereichen. Zudem soll die Verwaltung aufzeigen, welche Maßnahmen aus den Schulwege-Checks an Grund- und weiterführenden Schulen bereits realisiert wurden und welche Projekte aufgrund von Verzögerungen noch ausstehen. Hierbei sollen auch Prioritäten für die weitere Umsetzung sowie die Kriterien für geplante Schulwege-Checks im Jahr 2026 benannt werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Ermittlung des personellen und finanziellen Bedarfs, der für eine flächendeckende Umsetzung erforderlich ist und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung haben könnte.
Die Fraktion verweist in der Begründung auf die Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr und nennt den zunehmenden Hol- und Bringverkehr als Faktor für Gefahrensituationen vor Schulen. Ziel des Antrags ist eine transparente Darstellung des bisherigen Fortschritts sowie die Klärung der notwendigen Ressourcen zur Sicherstellung sicherer Schulwege.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Antrag soll als Anfrage schriftlich beantwortet werden
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 27.Mitteilungen der Verwaltung
- 28.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 1. Quartal 2026
- 30.Verschiedenes