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Vorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 GO NRW; hier: Benennung von Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichtern für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb "Grün-blaues Innenstadtband/ Marktkirchenumfeld"

0704/2026/7 30.04.2026 Geschäftsbereich 7

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung genehmigt. Gegenstand der Entscheidung ist die Benennung von Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichtern für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Grün-blaues Innenstadtband/ Marktkirchenumfeld“. Hierbei wurde ein Ratsmitglied als Sachpreisrichterin und ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretende Sachpreisrichterin bestimmt.

Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung von Lösungen zur Gestaltung und funktionalen Aufwertung des Innenstadtbereichs sowie die Stärkung der städtebaulichen Vernetzung der Freiräume. Die Bewertung der Planungsarbeiten erfolgt durch ein Preisgericht, das neben Fachpreisrichtern auch Sachpreisrichter umfasst, um die Interessen der Stadt Essen und der politischen Gremien zu repräsentieren.

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, um den Zeitplan des Wettbewerbs sowie die bereits terminierte Sitzung des Preisgerichts einzuhalten. Eine reguläre Einberufung des Ausschusses hätte nicht rechtzeitig stattfinden können, was Verzögerungen im Verfahren zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie und zusätzliche Kosten zur Folge gehabt hätte. Die Entscheidung wurde durch den Oberbürgermeister sowie den ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität unterzeichnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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