Luftqualität in Essen 2025: Vorläufige Messergebnisse und Ausblick auf die Herausforderungen durch die novellierte EU-Luftqualitätsrichtlinie
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0339/2026/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit den vorläufigen Luftqualitätsmesswerten für das Jahr 2025 sowie den Auswirkungen der novellierten EU-Luftqualitätsrichtlinie. Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte bewegten sich zwischen 19 µg/m³ und 34 µg/m³, womit der Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten wurde. Bei den Feinstaubwerten (PM10) wurden Werte zwischen 16 µg/m³ und 25 µg/m³ gemessen, wobei an der Messstation Gladbecker Straße 21 Überschreitungen des Tagesgrenzwerts von 50 µg/m³ verzeichnet wurden. Die PM2,5-Werte lagen zwischen 9 µg/m³ und 11 µg/m³.
Für die Jahre 2026 und 2030 wird eine Überschreitung der zukünftigen NO2-Grenzwerte in Straßenschluchten mit einem Verkehrsaufkommen von über 10.000 Kfz pro Tag erwartet. In diesem Zusammenhang wird die Fortführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A40 im Bereich Kruppstraße (T80 in Richtung Dortmund und Duisburg) bis zum 31.12.2028 vorgeschlagen. Sollten die ab 2030 geltenden Immissionsgrenzwerte im Jahr 2026 überschritten werden, ist die Erstellung eines Luftqualitätsfahrplans durch die Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadt Essen bis Ende 2028 vorgesehen, um eine mögliche Fristverlängerung bei der EU-Kommission zu ermöglichen. Zur Entwicklung entsprechender Maßnahmen sind stadtweite Luftschadstoffprognosen für die Jahre 2026 und 2030 notwendig. Die Verwaltung steht hierzu im Austausch mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem LANUK NRW und wird die politischen Gremien über das weitere Vorgehen informieren. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2026Kenntnis genommen
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