Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 03.02.2026
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Vorstellung Jahresbericht 2024 Verbraucherzentrale NRW I Beratungsstelle Essen
- 4.Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG)Zur Vorlage · 1991/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung beschließen. Mit diesem Beschluss wird die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete als strategische Grundlage für die künftige Entwicklung der Wärmeversorgung festgelegt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Planung voranzutreiben und die Wärmeplanung bei Bedarf gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben sowie neuen fachlichen Erkenntnissen zu aktualisieren. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf das vorzeitige Inkrafttreten von Fristen des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Planung verfolgt das Ziel, die Wärmeerzeugung und -versorgung in Essen bis spätestens 2045 schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Die Untersuchung umfasst die sechs gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschritte, einschließlich der Eignungs-, Bestands- und Potenzialanalyse. Der aktuelle Status zeigt, dass die Wärmeversorgung im Essener Stadtgebiet derzeit maßgeblich durch fossile Energieträger geprägt ist. Gas stellt mit 61,7 Prozent den größten Anteil am Endenergiebedarf dar, gefolgt von Heizöl mit 16 Prozent. Die Versorgungssituation variiert regional: In der Innenstadt dominiert die Fernwärme, während im südlichen Stadtgebiet Heizöl vor Gas genutzt wird und das restliche Stadtgebiet primär durch Gas versorgt wird. Die jährlichen CO2-Emissionen aus der Wärmeenergie belaufen sich auf etwa 1.335 Kilotonnen Kohlendioxid-Äquivalente.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2025Zur Vorlage · 1989/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2025 liegt vor. Die Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V., die seit 32 Jahren besteht, umfasst zum Stichtag 30. September 2025 insgesamt 259 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Davon entfallen 233 Patenschaften auf öffentliche Spielplätze ohne Schulhöfe und 26 auf Spielplätze auf Schulhöfen.
Im Berichtszeitraum wurden durch das Spielmobil des Kinderschutzbundes insgesamt 210 Einsätze durchgeführt, darunter Veranstaltungen auf bepateten Spielplätzen sowie Angebote in Schulen. Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften durch die Bezirksvertretungen belief sich im Jahr 2025 auf eine Gesamtsumme von 19.817,50 Euro. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden zudem 14 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von rund 40.753 Euro gefördert.
Der Bericht dokumentiert zudem die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Spielplatzpflege und Reparaturen sowie die Durchführung von Beteiligungsverfahren bei der Gestaltung von Spielplätzen. Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, "Inkubator Energie und Klimaschutz"Zur Vorlage · 0242/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat den zweiten Zwischenbericht zum Projekt „Inkubator Energie und Klimaschutz“ vorgelegt. Das Vorhaben ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und zielt darauf ab, Essen als Standort für Start-ups im Bereich Climate Tech zu stärken. Durch Maßnahmen wie Coaching, die Bereitstellung von Infrastruktur und den Zugang zu Netzwerken soll die Gründung klimafreundlicher Unternehmen gefördert werden.
Die Umsetzung erfolgt unter Federführung der EWG in Kooperation mit Partnern wie dem Innovation-Hub BRYCK und der Universität Duisburg-Essen. Das Projekt ist bis 2029 angelegt, mit rund 1,6 Millionen Euro veranschlagt und wird über das SECAP-Budget sowie Mittel der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
Im Berichtszeitraum von Juni bis Dezember 2025 wurden unter anderem ein Kooperationsvertrag mit BRYCK abgeschlossen und das Stipendienprogramm „Upscaler Academy“ gestartet, durch welches vier Gründerteams gefördert werden. Für das Jahr 2026 sind die Evaluation der bisherigen Aktivitäten sowie der Ausbau der Inkubationsangebote geplant. Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaft sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“Zur Vorlage · 0169/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Stadtentwicklung, Planung und Bauen sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaft werden den zweiten Bericht der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) zum Gewerbegebietsmanagement zur Kenntnis nehmen. Das Projekt ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und verfolgt das Ziel, Klimaschutz sowie Energie- und Ressourceneffizienz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten dauerhaft zu verankern.
Im Rahmen eines Pilotprojekts im Gewerbegebiet Essen-West wurden bereits Datengrundlagen geschaffen, die unter anderem die Analyse von etwa 200 Unternehmen und die Ermittlung von Photovoltaikpotenzialen umfassen. Für das zweite Projektjahr ab Juli 2025 stehen der Aufbau eines Partnernetzwerks sowie die Bereitstellung von Informationen im Fokus. Für das Jahr 2026 sind themenspezifische Workshops, Beratungen und die Erarbeitung eines Klimaschutzteilkonzepts für Essen-West vorgesehen.
Hinsichtlich der weiteren Gebietsausweitung wurde entschieden, das Gewerbegebiet „Ernestine“ im Stadtteil Frillendorf als nächstes Projekt einzubeziehen, da dort aufgrund der Unternehmensstruktur und des Gebäudebestands ein hoher Steuerungsbedarf besteht. Eine Ausweitung auf die Gebiete „Im Teelbruch“ oder den Stadthafen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren auf circa 1,54 Millionen Euro und werden aus dem SECAP-Budget der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, „Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen“Zur Vorlage · 0171/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat den zweiten Zwischenbericht zur Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) vorgelegt. Ziel des Programms ist es, Essen als Standort für internationale Greentech-Unternehmen aus den Bereichen Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu positionieren.
Das mehrstufige Programm umfasst die gezielte Akquise internationaler Firmen sowie die Unterstützung beim Markteintritt in den deutschen Markt. Bei einer erfolgreichen Ansiedlung können Unternehmen finanzielle Vergünstigungen in Form eines „Welcome Packages“ von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Kosten für Konzeption, Akquise und Begleitung belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 856.250 Euro und werden haushaltsneutral über das SECAP-Budget sowie die Grüne Hauptstadt Agentur finanziert.
Nach der Schaffung organisatorischer Grundlagen im ersten Berichtszeitraum (Mai 2024 bis Mai 2025), in dem eine Datenbank mit rund 1.900 Kontakten aufgebaut wurde, lag der Schwerpunkt im Zeitraum von Juni bis Dezember 2025 auf der internationalen Netzwerkpflege. Durch Kooperationen mit Partnern aus Japan, den USA und Großbritannien konnte eine Bewerberpipeline entwickelt werden. Bisher gingen 23 internationale Bewerbungen ein, wobei sich drei Unternehmen derzeit in der Phase des Strategie-Checks befinden. Finanzielle Förderungen wurden bislang noch nicht ausgezahlt, da deren Vergabe an eine verbindliche Ansiedlungsentscheidung gekoppelt ist. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Zwischenbericht und Fortsetzung Essener KlimapaktZur Vorlage · 0215/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt den Zwischenbericht zum Essener Klimapakt zur Kenntnis. Die im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) etablierte Maßnahme zielt darauf ab, Unternehmen und Institutionen in Essen als Klimapartner zu gewinnen und sie bei der Erreichung von Klimaneutralität fachlich zu unterstützen. Bislang sind achtzehn Akteure dem Pakt beigetreten, darunter die Sparkasse Essen, die Stadtwerke Essen AG sowie das Museum Folkwang. Weitere Interessenten wie die Siemens AG Essen oder der Regionalverband Ruhr haben ihr Interesse bekundet.
Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die kostenfreie Unterstützung durch die Stadt bei der Ermittlung einer CO2-Startbilanz und der Erstellung individueller Maßnahmenportfolios. Da der bisherige Rahmenvertrag für externe Beratungsleistungen zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen ist, kann die Verwaltung derzeit keine adäquaten Beratungsangebote mehr anbieten. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Beratungsleistungen neu öffentlich auszuschreiben. Für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 wird vorgeschlagen, entsprechende Mittel für die Fortführung des Klimapaktes anzumelden, wobei ein jährlicher Bedarf von mindestens 100.000 Euro veranschlagt wird. Bis zum Jahr 2030 soll die Zahl der Klimapartner auf 100 steigen, wobei künftig auch verstärkt kleine Unternehmen durch ein niederschwelliges Beratungsangebot angesprochen werden sollen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Kellerwald und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0325/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kellerbergwäldchen im Essener Stadtteil Werden sollen Maßnahmen zur Felshangsicherung durchgeführt werden. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass entlang eines Gehwegs ein bis zu sieben Meter hoher Böschungsbereich mit Felsaufschlüssen und Stützmauern instabil ist. Aufgrund von Stein- und Blockschlägen sowie baulichen Mängeln an den vorhandenen Mauern, wie etwa Rissen oder Durchwurzelungen, wurden bereits Teile des Gehwegs gesperrt.
Zur Behebung der Situation sieht die vorliegende Vorlage eine abschnittsweise Sicherung vor. Geplant ist unter anderem die Übernetzung gefährdeter Bereiche mit hochfestem Stahldrahtgeflecht, das mittels Mikropfählen verankert wird. In exponierten Abschnitten sollen Schutzwälle oder doppelte Schutzplanken errichtet werden. Zudem ist der Rückbau eines stark geschädigten Mauerabschnitts sowie notwendige Vegetationsrückschnitte vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 372.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im aktuellen Haushalt veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll durch eine Umwidmung aus dem Projekt „Forstwirtschaft: Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau sowie die Mittelbereitstellung beschließen, woraufhin die Entscheidung über den Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 11.Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0152/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat den Abschlussbericht zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen vorgelegt. Das Vorhaben geht auf einen Auftrag der CDU- und GRÜNE-Fraktionen aus dem Jahr 2023 zurück und dient der Umsetzung der Klimaschutzziele im Rahmen des Aktionsplans „SECAP“. Die Planung berücksichtigt dabei die rechtlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie bauplanungsrechtliche und naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen.
Die Untersuchung basierte auf Datensätzen des Regionalverbands Ruhr (RVR) und einem Bewertungsverfahren, das Flächen nach Kriterien wie Strahlungsenergie, Entfernung zu Schienen und Autobahnen sowie Eigentumsverhältnissen priorisiert. Nach dem Ausschluss von Schutzgebieten und der Anwendung von Mindestgrößen wurden 29.840 Teilflächen identifiziert. Davon wurden 3.130 Flächen als geeignet eingestuft, die eine Gesamtfläche von etwa 5,38 Quadratkilometern umfassen. Von diesen befinden sich 2.617 Flächen in städtischer Hand und 513 gehören einer Konzerntochter der Stadt Essen. Nach Berechnungen auf Basis von Standardformeln könnten auf diesen Flächen theoretisch rund 538 MW an Photovoltaik-Leistung errichtet werden. Der Bericht wird im März 2026 den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (1. BA) : hier Elektrolyse und Umnutzung ToilettenZur Vorlage · 0377/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz befasst sich mit dem ersten Bauabschnitt zur Instandsetzung des Grugaturms im Essener Grugapark. Der Beschlussvorschlag sieht die Verlegung der Elektrolyseanlage sowie die Umnutzung und Sanierung der Toilettenräume im Turm vor. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden mit 251.000 Euro netto beziehungsweise 299.000 Euro brutto veranschlagt.
Die Verlegung der Anlage, welche zur Desinfektion des Badewassers der Grugatherme dient, ist als Vorbereitung für eine umfassendere Sanierung des denkmalgeschützten Bauwerks vorgesehen. Da die Chlor-Emissionen der derzeit im Turmkeller befindlichen Anlage laut einer Sanierungsstudie zur Beeinträchtigung der Stahlkonstruktionen und der Bausubstribe beitragen, soll die Technik in die angrenzenden, bislang ungenutzten Toilettenräume umgezogen werden. Dort sollen ein separater Technikraum sowie ein Raum zur Chemikalienlagerung entstehen.
Die Kosten für die Anschlusstechnik und bauliche Maßnahmen werden durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ gedeckt. Während die Kosten für eine neue Elektrolyseanlage in Höhe von 85.000 Euro netto vom Pächter, der Kurhaus im Grugapark gGmbH, getragen werden, umfasst der städtische Finanzierungsbedarf die Kosten für die Installation, die technische Gebäudeausrüstung sowie bauliche Anpassungen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 12.Luftqualität in Essen 2025: Vorläufige Messergebnisse und Ausblick auf die Herausforderungen durch die novellierte EU-LuftqualitätsrichtlinieZur Vorlage · 0339/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat vorläufige Messergebnisse zur Luftqualität in Essen für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) zeigen, dass die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte zwischen 19 µg/m³ und 34 µg/m³ lagen und damit den aktuellen Grenzwert von 40 µg/m³ an allen Stationen einhielten. Bei den Feinstaubwerten (PM10) wurden Werte zwischen 16 µg/m³ und 25 µg/m³ gemessen, was ebenfalls innerhalb der Grenzwerte liegt, wenngleich ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet wurde. An einer Messstelle an der Gladbecker Straße kam es zu 21 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³, wobei mögliche Ursachen in Wetterlagen oder Baustellen liegen könnten. Die PM2,5-Werte lagen zwischen 9 µg/m³ und 11 µg/m³.
Im Hinblick auf die novellierte EU-Luftqualitätsrichtlinie ergeben erste Einschätzungen für die Jahre 2026 und 2030 mögliche Herausforderungen. In Straßenschluchten mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von mehr als 10.000 Fahrzeugen wird eine Überschreitung der zukünftigen Stickstoffdioxid-Grenzwerte wahrscheinlich. Modellierungen von 50 Straßenabschnitten in Essen bestätigten deutliche Überschreitungen bei Stickstoffdioxid sowie kritische Werte bei PM2,5. Während die PM10-Grenzwerte voraussichtlich 2030 eingehalten werden, könnten die PM2,5-Grenzwerte bereits ab 2026 überschritten werden. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Forstrechtliche Ausgleichsbedarfe der Bauleitplanung und Waldersatzflächenpotentiale in der Stadt EssenZur Vorlage · 1980/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen sieht sich mit einem steigenden Bedarf an Waldersatzflächen konfrontiert, der durch die städtebauliche Entwicklung und Bauvorhaben entsteht. Aufgrund der Einstufung Essens als waldarme Kommune und gestiegener Ausgleichsverhältnisse durch die Untere Forstbehörde muss für jede verlorene Waldfläche ein höherer Anteil an neuem Wald geschaffen werden. Aktuell liegt das Ausgleichsverhältnis häufig bei 1:2,7. Für den Zeitraum der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre wird ein Bedarf von etwa 69,58 Hektar neuer Waldflächen prognostiziert, während im derzeitigen Ökokonto der Stadt lediglich 0,83 Hektar zur Verfügung stehen.
Um diese Differenz auszugleichen, hat die Untere Naturschutzbehörde mögliche Waldersatzflächen im Stadtgebiet ermittelt. Dabei wurden etwa 33 Hektar als potenziell geeignete Flächen für Erstaufforstungen identifiziert, wobei regionale Planungsvorgaben und landwirtschaftliche Belange berücksichtigt wurden. Für das Jahr 2026 ist bereits ein erstes Paket mit sieben Aufforstungsmaßnahmen auf einer Fläche von rund 8,22 Hektar geplant. Zudem plant die Behörde, im Jahr 2026 auf private Flächeneigentümer zuzugehen, um die Einrichtung privater Ökokonten zu ermöglichen. Die Stadt prüft zudem den Ankauf geeigneter Flächen. Eine abschließende Kostenschätzung für die weitere Entwicklung steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (1. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sportanlage Walpurgistal; hier: Errichtung einer "Pump Track/Skatepool"-Anlage hier: Beantwortung des Antrags 1366/2025/CDUZur Vorlage · 0059/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Antrag der CDU bezüglich der Errichtung einer Pump-Track- und Skatepool-Anlage auf der ehemaligen Sportanlage Walpurgistal Stellung bezogen. Im Rahmen des stadtweiten Konzepts für Trendsportanlagen wurde die Fläche als nicht geeignet eingestuft. Ein wesentlicher Grund ist die Lage der Fläche, welche die eigenständige Erreichbarkeit für die Zielgruppe der 14- bis 19-Jährigen über den öffentlichen Personennahverkehr erschwert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die abgelegene Lage die soziale Kontrolle sowie die städtische Nutzung beeinflussen könnte.
Aufgrund der Lage im planerischen Außenbereich sind bauliche Veränderungen durch ökologische Restriktionen begrenzt. Die Fläche ist Teil des Masterplans Grün und wird als Potenzialfläche für den Schaffung von Waldersatz sowie zur Erweiterung der Kleingartenanlage „Walpurgishöhe II“ betrachtet. Als Alternative für den Stadtbezirk II ist der Umbau der Sportanlage Schillerwiese zu einer vereinsunabhängigen Freizeitsportanlage vorgesehen, dessen Umsetzung ab 2026 geplant ist. Die Suche nach weiteren geeigneten Flächen für die stadtweite Entwicklung von Trendsportanlagen wird fortgesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 16.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 18.1Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren vor MähroboternZur Vorlage · 1274/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Esser Rat hat einen Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz gestellt. Mit dem Antrag Nr. 1274/2025/GRÜNE wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie Einschränkungen der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Stadtgebiet umgesetzt werden können, um Igel und andere nachtaktive Kleintiere in den Dämmerungs- und Nachtzeiten zu schützen.
Der Antrag begründet, dass autonome Mähgeräte eine Gefahrenquelle für Wildtiere darstellen können, da sich der heimische Braunbrustigel bei Kontakt mit den Geräten zusammenrollt, anstatt zu fliehen. Als regulatorisches Instrument wird vorgeschlagen, ein Verbot der Nutzung in der Dämmerung und Nacht über die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Essen zu erlassen. Dabei orientiert sich der Vorschlag an einer bestehenden Regelung in Köln, die den Einsatz auf die Tagesstunden beschränkt. Zusätzlich wird eine flächendeckende Informationskampagne angeregt, um die Kenntnisse der Nutzer über die Risiken für Wildtiere zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.2Außenbeleuchtung für Wege, Plätze und städt. Einrichtungen – Sichtbarkeit schafft SicherheitZur Vorlage · 0399/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0399/2026 eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für eine verbesserte Außenbeleuchtung an städtischen Gebäuden sowie im öffentlichen Raum auszuarbeiten.
Ein Kernpunkt des Antrags ist die Durchführung von Pilotprojekten. Hierfür sollen zwei städtische Gebäudeeinheiten, etwa Schulen, und zwei öffentliche Wege oder Plätze ausgewählt werden. Die Auswahl der Projekte soll nach Kriterien erfolgen, die das subjektive Sicherheitsempfinden in sogenannten Angsträumen verbessern, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Schutz städtischer Gebäude vor Vandalismus gewährleisten.
Bei der technischen Planung sollen zudem energieeffiziente Beleuchtung und eine zielgerichtete Lichtführung berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis spätestens zur zweiten Jahreshälfte 2026 eine erste Einschätzung sowie konkrete Vorschläge für die Pilotierungsphase vorzulegen. Diese Vorlagen sollen auch Kostenschätzungen und Vorschläge zur Finanzierung enthalten. Das Vorhaben ist in die Erstellung eines integrierten Konzepts eingebettet.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 19.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Verschiedenes