Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 03.02.2026
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Vorstellung Jahresbericht 2024 Verbraucherzentrale NRW I Beratungsstelle Essen
- 4.Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG)Zur Vorlage · 1991/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Essen legt die Strategie für eine schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme bis spätestens 2045 fest. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Gebiete gemäß den gesetzlichen Vorgaben in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete einzuteilen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen. Für das Jahr 2025 beläuft sich der Wärmebedarf auf 5.177,8 GWh, wobei Gas mit 61,7 % der Endenergie den größten Anteil ausmacht.
Die Potenzialanalyse identifiziert theoretische Möglichkeiten für erneuerbare Energien von rund 66 TWh/a, unter anderem durch Aufdach-Solarthermie, oberflächennahe Geothermie und industrielle Abwärme. Die Stadtwerke Essen haben 13 Gebiete für dezentrale Wärmenetze identifiziert, wobei für sechs Gebiete bereits Planungen vorliegen. Ein Zielszenario sieht vor, die CO2-Emissionen von aktuell 1.335 kT CO2-Äquivalenten pro Jahr bis 2045 auf 3 kT CO2 zu senken.
Die Transformation umfasst den Ausbau der Fernwärme sowie die Umstellung des Gasnetzes in den Gebieten Karnap, Hafen und Westviertel auf Wasserstoff ab 2037. Bis 2045 sollen 42 % der Gebäude durch Wärmenetze oder Wasserstoff und 58 % durch dezentrale Lösungen versorgt werden. Durch Sanierungsmaßnahmen und klimatische Effekte wird eine Reduktion des Wärmebedarfs um 16,5 % angestrebt. Die Verwaltung soll die Planung in die nächste Phase überführen, Beteiligungsprozesse koordinieren und über Fortschritte an den Rat der Stadt Essen berichten. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 25. März 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2025Zur Vorlage · 1989/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2025 liegt vor. Die Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V., die seit 32 Jahren besteht, umfasst zum Stichtag 30. September 2025 insgesamt 259 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Davon entfallen 233 Patenschaften auf öffentliche Spielplätze ohne Schulhöfe und 26 auf Spielplätze auf Schulhöfen.
Im Berichtszeitraum wurden durch das Spielmobil des Kinderschutzbundes insgesamt 210 Einsätze durchgeführt, darunter Veranstaltungen auf bepateten Spielplätzen sowie Angebote in Schulen. Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften durch die Bezirksvertretungen belief sich im Jahr 2025 auf eine Gesamtsumme von 19.817,50 Euro. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden zudem 14 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von rund 40.753 Euro gefördert.
Der Bericht dokumentiert zudem die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Spielplatzpflege und Reparaturen sowie die Durchführung von Beteiligungsverfahren bei der Gestaltung von Spielplätzen. Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, "Inkubator Energie und Klimaschutz"Zur Vorlage · 0242/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat den zweiten Zwischenbericht zum Projekt „Inkubator Energie und Klimaschutz“ vorgelegt. Das Vorhaben ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und zielt darauf ab, Essen als Standort für Start-ups im Bereich Climate Tech zu stärken. Durch Maßnahmen wie Coaching, die Bereitstellung von Infrastruktur und den Zugang zu Netzwerken soll die Gründung klimafreundlicher Unternehmen gefördert werden.
Die Umsetzung erfolgt unter Federführung der EWG in Kooperation mit Partnern wie dem Innovation-Hub BRYCK und der Universität Duisburg-Essen. Das Projekt ist bis 2029 angelegt, mit rund 1,6 Millionen Euro veranschlagt und wird über das SECAP-Budget sowie Mittel der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
Im Berichtszeitraum von Juni bis Dezember 2025 wurden unter anderem ein Kooperationsvertrag mit BRYCK abgeschlossen und das Stipendienprogramm „Upscaler Academy“ gestartet, durch welches vier Gründerteams gefördert werden. Für das Jahr 2026 sind die Evaluation der bisherigen Aktivitäten sowie der Ausbau der Inkubationsangebote geplant. Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaft sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“Zur Vorlage · 0169/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Stadtentwicklung, Planung und Bauen sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaft werden den zweiten Bericht der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) zum Gewerbegebietsmanagement zur Kenntnis nehmen. Das Projekt ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und verfolgt das Ziel, Klimaschutz sowie Energie- und Ressourceneffizienz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten dauerhaft zu verankern.
Im Rahmen eines Pilotprojekts im Gewerbegebiet Essen-West wurden bereits Datengrundlagen geschaffen, die unter anderem die Analyse von etwa 200 Unternehmen und die Ermittlung von Photovoltaikpotenzialen umfassen. Für das zweite Projektjahr ab Juli 2025 stehen der Aufbau eines Partnernetzwerks sowie die Bereitstellung von Informationen im Fokus. Für das Jahr 2026 sind themenspezifische Workshops, Beratungen und die Erarbeitung eines Klimaschutzteilkonzepts für Essen-West vorgesehen.
Hinsichtlich der weiteren Gebietsausweitung wurde entschieden, das Gewerbegebiet „Ernestine“ im Stadtteil Frillendorf als nächstes Projekt einzubeziehen, da dort aufgrund der Unternehmensstruktur und des Gebäudebestands ein hoher Steuerungsbedarf besteht. Eine Ausweitung auf die Gebiete „Im Teelbruch“ oder den Stadthafen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren auf circa 1,54 Millionen Euro und werden aus dem SECAP-Budget der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, „Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen“Zur Vorlage · 0171/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat den zweiten Zwischenbericht zur Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) vorgelegt. Ziel des Programms ist es, Essen als Standort für internationale Greentech-Unternehmen aus den Bereichen Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu positionieren.
Das mehrstufige Programm umfasst die gezielte Akquise internationaler Firmen sowie die Unterstützung beim Markteintritt in den deutschen Markt. Bei einer erfolgreichen Ansiedlung können Unternehmen finanzielle Vergünstigungen in Form eines „Welcome Packages“ von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Kosten für Konzeption, Akquise und Begleitung belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 856.250 Euro und werden haushaltsneutral über das SECAP-Budget sowie die Grüne Hauptstadt Agentur finanziert.
Nach der Schaffung organisatorischer Grundlagen im ersten Berichtszeitraum (Mai 2024 bis Mai 2025), in dem eine Datenbank mit rund 1.900 Kontakten aufgebaut wurde, lag der Schwerpunkt im Zeitraum von Juni bis Dezember 2025 auf der internationalen Netzwerkpflege. Durch Kooperationen mit Partnern aus Japan, den USA und Großbritannien konnte eine Bewerberpipeline entwickelt werden. Bisher gingen 23 internationale Bewerbungen ein, wobei sich drei Unternehmen derzeit in der Phase des Strategie-Checks befinden. Finanzielle Förderungen wurden bislang noch nicht ausgezahlt, da deren Vergabe an eine verbindliche Ansiedlungsentscheidung gekoppelt ist. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Zwischenbericht und Fortsetzung Essener KlimapaktZur Vorlage · 0215/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt den Zwischenbericht zum Essener Klimapakt zur Kenntnis. Die im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) etablierte Maßnahme zielt darauf ab, Unternehmen und Institutionen in Essen als Klimapartner zu gewinnen und sie bei der Erreichung von Klimaneutralität fachlich zu unterstützen. Bislang sind achtzehn Akteure dem Pakt beigetreten, darunter die Sparkasse Essen, die Stadtwerke Essen AG sowie das Museum Folkwang. Weitere Interessenten wie die Siemens AG Essen oder der Regionalverband Ruhr haben ihr Interesse bekundet.
Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die kostenfreie Unterstützung durch die Stadt bei der Ermittlung einer CO2-Startbilanz und der Erstellung individueller Maßnahmenportfolios. Da der bisherige Rahmenvertrag für externe Beratungsleistungen zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen ist, kann die Verwaltung derzeit keine adäquaten Beratungsangebote mehr anbieten. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Beratungsleistungen neu öffentlich auszuschreiben. Für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 wird vorgeschlagen, entsprechende Mittel für die Fortführung des Klimapaktes anzumelden, wobei ein jährlicher Bedarf von mindestens 100.000 Euro veranschlagt wird. Bis zum Jahr 2030 soll die Zahl der Klimapartner auf 100 steigen, wobei künftig auch verstärkt kleine Unternehmen durch ein niederschwelliges Beratungsangebot angesprochen werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Kellerwald und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0325/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kellerbergwäldchen im Essener Stadtteil Werden sollen Maßnahmen zur Felshangsicherung durchgeführt werden. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass entlang eines Gehwegs ein bis zu sieben Meter hoher Böschungsbereich mit Felsaufschlüssen und Stützmauern instabil ist. Aufgrund von Stein- und Blockschlägen sowie baulichen Mängeln an den vorhandenen Mauern, wie etwa Rissen oder Durchwurzelungen, wurden bereits Teile des Gehwegs gesperrt.
Zur Behebung der Situation sieht die vorliegende Vorlage eine abschnittsweise Sicherung vor. Geplant ist unter anderem die Übernetzung gefährdeter Bereiche mit hochfestem Stahldrahtgeflecht, das mittels Mikropfählen verankert wird. In exponierten Abschnitten sollen Schutzwälle oder doppelte Schutzplanken errichtet werden. Zudem ist der Rückbau eines stark geschädigten Mauerabschnitts sowie notwendige Vegetationsrückschnitte vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 372.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im aktuellen Haushalt veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll durch eine Umwidmung aus dem Projekt „Forstwirtschaft: Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau sowie die Mittelbereitstellung beschließen, woraufhin die Entscheidung über den Rat der Stadt erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 11.Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0152/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Abschlussbericht zur Umsetzung des Realisierungskonzepts für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Essen basiert auf einem Beschluss des Rates vom 22. März 2023. Im Rahmen einer Analyse wurden von ursprünglich 9.514 Eignungsflächen 29.840 geeignete Teilflächen identifiziert. Davon wurden 3.130 Flächen mit einer Bewertung von mindestens 25 Punkten als gut geeignet eingestuft. Diese umfassen eine Gesamtfläche von etwa 5,38 km², wobei 2.617 Flächen der Stadt Essen und 513 Flächen einer Konzerntochter zugeordnet sind. Die theoretische Installationskapazität auf diesen Flächen beläuft sich auf 538 MW.
Die Untersuchung zeigt eine Verteilung der Teilflächen über die Stadtteile, wobei Bergeborbeck mit 232 Teilflächen den höchsten Wert aufweist. Zu den untersuchten Flächenarten gehören unter anderem Parkplatzflächen, Gewerbe- und Industrieflächen. Zudem wurden durch die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen und Westnetz elf weitere Potenzialflächen ergänzt, deren Netzanschlusskapazität rund 9 MW beträgt. Für den Messeparkplatz P 10 ist die Errichtung eines Solar-Carports mit einer Leistung von etwa 11 MWp vorgesehen.
Der Bericht führt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten auf, darunter die EEG-Förderung, Zuschüsse des Programms „Klimaschutztechnik“ von progres.nrw sowie EU-Förderungen über „Horizont Europa“. Zudem werden Kreditangebote der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie Darlehen der NRW.Bank für Agri-PV-Anlagen genannt. Die Verwaltung begleitet die Einzelmaßnahmen und informiert den Rat über die Planungsstände.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (1. BA) : hier Elektrolyse und Umnutzung ToilettenZur Vorlage · 0377/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0377/2026/6 behandelt den ersten Bauabschnitt zur Sanierung des Grugaturms. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Verlegung einer Elektrolyseanlage sowie die Sanierung und Umnutzung von Toilettenräumen. Ziel dieser Arbeiten ist es, Schäden an der Baukonstruktion durch chlorhaltige Emissionen zu verhindern und die Vorbereitung für eine umfassende Grundinstandsetzung zu leisten.
Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 251.000 Euro netto, was einem Bruttobetrag von 299.000 Euro entspricht. Die Kosten für die neue Elektrolyseanlage in Höhe von 85.000 Euro netto werden von der Kurhaus im Grugapark gGmbH getragen. Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 251.000 Euro erforderlich, die aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ finanziert werden soll.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Verlegung und Umnutzung beschließen und dem Rat der Stadt Essen die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für März 2026 vorgesehen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 durchgeführt und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Die Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung NRW werden als gegeben ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 12.Luftqualität in Essen 2025: Vorläufige Messergebnisse und Ausblick auf die Herausforderungen durch die novellierte EU-LuftqualitätsrichtlinieZur Vorlage · 0339/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0339/2026/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit den vorläufigen Luftqualitätsmesswerten für das Jahr 2025 sowie den Auswirkungen der novellierten EU-Luftqualitätsrichtlinie. Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte bewegten sich zwischen 19 µg/m³ und 34 µg/m³, womit der Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten wurde. Bei den Feinstaubwerten (PM10) wurden Werte zwischen 16 µg/m³ und 25 µg/m³ gemessen, wobei an der Messstation Gladbecker Straße 21 Überschreitungen des Tagesgrenzwerts von 50 µg/m³ verzeichnet wurden. Die PM2,5-Werte lagen zwischen 9 µg/m³ und 11 µg/m³.
Für die Jahre 2026 und 2030 wird eine Überschreitung der zukünftigen NO2-Grenzwerte in Straßenschluchten mit einem Verkehrsaufkommen von über 10.000 Kfz pro Tag erwartet. In diesem Zusammenhang wird die Fortführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A40 im Bereich Kruppstraße (T80 in Richtung Dortmund und Duisburg) bis zum 31.12.2028 vorgeschlagen. Sollten die ab 2030 geltenden Immissionsgrenzwerte im Jahr 2026 überschritten werden, ist die Erstellung eines Luftqualitätsfahrplans durch die Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadt Essen bis Ende 2028 vorgesehen, um eine mögliche Fristverlängerung bei der EU-Kommission zu ermöglichen. Zur Entwicklung entsprechender Maßnahmen sind stadtweite Luftschadstoffprognosen für die Jahre 2026 und 2030 notwendig. Die Verwaltung steht hierzu im Austausch mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem LANUK NRW und wird die politischen Gremien über das weitere Vorgehen informieren. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Forstrechtliche Ausgleichsbedarfe der Bauleitplanung und Waldersatzflächenpotentiale in der Stadt EssenZur Vorlage · 1980/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung befasst sich mit den forstrechtlichen Ausgleichsbedarfen der Bauleitplanung sowie den Potenzialen für Waldersatzflächen im Esser Stadtgebiet. Aufgrund steigender Ausgleichsverhältnisse, die teilweise Werte von bis zu 1:2,7 erreichen, wird ein Bedarf an Waldersatzflächen prognostiziert. Mit Stand zum 1. Juli 2025 beläuft sich der kumulierte Bedarf auf 69,58 ha bei einer Waldinanspruchnahme von 25,77 ha. Im aktuellen Ökokonto stehen derzeit 0,83 ha Waldersatzflächen zur Verfügung. Als potenziell geeignete Flächen für Erstaufforstungen wurden im Stadtgebiet 33 ha identifiziert. Für das Jahr 2026 ist die Umsetzung einer ersten Tranche von etwa 8,22 ha geplant, die sieben Ersatzaufforstungen umfasst.
Ziel der Vorlage ist die langfristige Entwicklung von Erstaufforstungsflächen zur Sicherung eines Waldökokontos sowie die Kompensation von Waldverlusten. Die identifizierte Flächenkulisse soll den Bedarf grundsätzlich decken, wobei weitere Potenziale in den Folgejahren geprüft werden sollen. Parallel dazu wird der monetäre Wert des Ökopunktes angepasst. Für die Neuanlage von Wald und den Erwerb von Ökopunkten ist für den nächsten Doppelhaushalt eine Mittelanmeldung erforderlich. Eine abschließende Kostenkalkulation liegt aktuell noch nicht vor; eine Berichterstattung erfolgt nach Vorliegen einer Kostenschätzung. Aufgrund der Ausgleichsverhältnisse der Unteren Naturschutzbehörde kann der Erwerb von Ökopunkten im Naturraum „K01 Münsterländisches Tiefland und Westfälisches Tiefland“ notwendig werden. Die Flächenkulisse für Aufforstungen ab 2027 sowie die benötigten Mittel werden in einer gesonderten Mitteilung vorgestellt. Die Vorlage geht dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (1. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sportanlage Walpurgistal; hier: Errichtung einer "Pump Track/Skatepool"-Anlage hier: Beantwortung des Antrags 1366/2025/CDUZur Vorlage · 0059/2026/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Antrag der CDU bezüglich der Errichtung einer Pump-Track- und Skatepool-Anlage auf der ehemaligen Sportanlage Walpurgistal Stellung bezogen. Im Rahmen des stadtweiten Konzepts für Trendsportanlagen wurde die Fläche als nicht geeignet eingestuft. Ein wesentlicher Grund ist die Lage der Fläche, welche die eigenständige Erreichbarkeit für die Zielgruppe der 14- bis 19-Jährigen über den öffentlichen Personennahverkehr erschwert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die abgelegene Lage die soziale Kontrolle sowie die städtische Nutzung beeinflussen könnte.
Aufgrund der Lage im planerischen Außenbereich sind bauliche Veränderungen durch ökologische Restriktionen begrenzt. Die Fläche ist Teil des Masterplans Grün und wird als Potenzialfläche für den Schaffung von Waldersatz sowie zur Erweiterung der Kleingartenanlage „Walpurgishöhe II“ betrachtet. Als Alternative für den Stadtbezirk II ist der Umbau der Sportanlage Schillerwiese zu einer vereinsunabhängigen Freizeitsportanlage vorgesehen, dessen Umsetzung ab 2026 geplant ist. Die Suche nach weiteren geeigneten Flächen für die stadtweite Entwicklung von Trendsportanlagen wird fortgesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 16.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 18.1Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren vor MähroboternZur Vorlage · 1274/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Esser Rat hat einen Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz gestellt. Mit dem Antrag Nr. 1274/2025/GRÜNE wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie Einschränkungen der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Stadtgebiet umgesetzt werden können, um Igel und andere nachtaktive Kleintiere in den Dämmerungs- und Nachtzeiten zu schützen.
Der Antrag begründet, dass autonome Mähgeräte eine Gefahrenquelle für Wildtiere darstellen können, da sich der heimische Braunbrustigel bei Kontakt mit den Geräten zusammenrollt, anstatt zu fliehen. Als regulatorisches Instrument wird vorgeschlagen, ein Verbot der Nutzung in der Dämmerung und Nacht über die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Essen zu erlassen. Dabei orientiert sich der Vorschlag an einer bestehenden Regelung in Köln, die den Einsatz auf die Tagesstunden beschränkt. Zusätzlich wird eine flächendeckende Informationskampagne angeregt, um die Kenntnisse der Nutzer über die Risiken für Wildtiere zu erweitern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.2Außenbeleuchtung für Wege, Plätze und städt. Einrichtungen – Sichtbarkeit schafft SicherheitZur Vorlage · 0399/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0399/2026 eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für eine verbesserte Außenbeleuchtung an städtischen Gebäuden sowie im öffentlichen Raum auszuarbeiten.
Ein Kernpunkt des Antrags ist die Durchführung von Pilotprojekten. Hierfür sollen zwei städtische Gebäudeeinheiten, etwa Schulen, und zwei öffentliche Wege oder Plätze ausgewählt werden. Die Auswahl der Projekte soll nach Kriterien erfolgen, die das subjektive Sicherheitsempfinden in sogenannten Angsträumen verbessern, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Schutz städtischer Gebäude vor Vandalismus gewährleisten.
Bei der technischen Planung sollen zudem energieeffiziente Beleuchtung und eine zielgerichtete Lichtführung berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis spätestens zur zweiten Jahreshälfte 2026 eine erste Einschätzung sowie konkrete Vorschläge für die Pilotierungsphase vorzulegen. Diese Vorlagen sollen auch Kostenschätzungen und Vorschläge zur Finanzierung enthalten. Das Vorhaben ist in die Erstellung eines integrierten Konzepts eingebettet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 19.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Verschiedenes