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Vorlage

Forstrechtliche Ausgleichsbedarfe der Bauleitplanung und Waldersatzflächenpotentiale in der Stadt Essen

1980/2025/6 19.03.2026 Umweltamt

🟢 Beschlossen 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen sieht sich mit einem steigenden Bedarf an Waldersatzflächen konfrontiert, der durch die städtebauliche Entwicklung und Bauvorhaben entsteht. Aufgrund der Einstufung Essens als waldarme Kommune und gestiegener Ausgleichsverhältnisse durch die Untere Forstbehörde muss für jede verlorene Waldfläche ein höherer Anteil an neuem Wald geschaffen werden. Aktuell liegt das Ausgleichsverhältnis häufig bei 1:2,7. Für den Zeitraum der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre wird ein Bedarf von etwa 69,58 Hektar neuer Waldflächen prognostiziert, während im derzeitigen Ökokonto der Stadt lediglich 0,83 Hektar zur Verfügung stehen.

Um diese Differenz auszugleichen, hat die Untere Naturschutzbehörde mögliche Waldersatzflächen im Stadtgebiet ermittelt. Dabei wurden etwa 33 Hektar als potenziell geeignete Flächen für Erstaufforstungen identifiziert, wobei regionale Planungsvorgaben und landwirtschaftliche Belange berücksichtigt wurden. Für das Jahr 2026 ist bereits ein erstes Paket mit sieben Aufforstungsmaßnahmen auf einer Fläche von rund 8,22 Hektar geplant. Zudem plant die Behörde, im Jahr 2026 auf private Flächeneigentümer zuzugehen, um die Einrichtung privater Ökokonten zu ermöglichen. Die Stadt prüft zudem den Ankauf geeigneter Flächen. Eine abschließende Kostenschätzung für die weitere Entwicklung steht noch aus.

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