Forstrechtliche Ausgleichsbedarfe der Bauleitplanung und Waldersatzflächenpotentiale in der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung befasst sich mit den forstrechtlichen Ausgleichsbedarfen der Bauleitplanung sowie den Potenzialen für Waldersatzflächen im Esser Stadtgebiet. Aufgrund steigender Ausgleichsverhältnisse, die teilweise Werte von bis zu 1:2,7 erreichen, wird ein Bedarf an Waldersatzflächen prognostiziert. Mit Stand zum 1. Juli 2025 beläuft sich der kumulierte Bedarf auf 69,58 ha bei einer Waldinanspruchnahme von 25,77 ha. Im aktuellen Ökokonto stehen derzeit 0,83 ha Waldersatzflächen zur Verfügung. Als potenziell geeignete Flächen für Erstaufforstungen wurden im Stadtgebiet 33 ha identifiziert. Für das Jahr 2026 ist die Umsetzung einer ersten Tranche von etwa 8,22 ha geplant, die sieben Ersatzaufforstungen umfasst.
Ziel der Vorlage ist die langfristige Entwicklung von Erstaufforstungsflächen zur Sicherung eines Waldökokontos sowie die Kompensation von Waldverlusten. Die identifizierte Flächenkulisse soll den Bedarf grundsätzlich decken, wobei weitere Potenziale in den Folgejahren geprüft werden sollen. Parallel dazu wird der monetäre Wert des Ökopunktes angepasst. Für die Neuanlage von Wald und den Erwerb von Ökopunkten ist für den nächsten Doppelhaushalt eine Mittelanmeldung erforderlich. Eine abschließende Kostenkalkulation liegt aktuell noch nicht vor; eine Berichterstattung erfolgt nach Vorliegen einer Kostenschätzung. Aufgrund der Ausgleichsverhältnisse der Unteren Naturschutzbehörde kann der Erwerb von Ökopunkten im Naturraum „K01 Münsterländisches Tiefland und Westfälisches Tiefland“ notwendig werden. Die Flächenkulisse für Aufforstungen ab 2027 sowie die benötigten Mittel werden in einer gesonderten Mitteilung vorgestellt. Die Vorlage geht dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.03.2026Kenntnis genommen
- 10.03.2026Kenntnis genommen
- 04.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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