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Vorlage

Bebauungsplan Nr. 8/20 „Umbau Friedrichstraße“ hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz

0343/2026/6 04.03.2026 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 8/20 den Umbau der Friedrichstraße im Stadtteil Südviertel. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen zwischen der Hans-Böckler-Straße und der Kreuzung Bismarckstraße/Alfredstraße. Das Vorhaben ist Teil der Fortführung des Ausbaus der Friedrichstraße sowie des dritten Bauabschnitts des Berthold-Beitz-Boulevards durch das Amt für Straßen und Verkehr. Da die Erweiterung der Straße durch zusätzliche Fahrspuren eine wesentliche bauliche Änderung darstellt, wird ein Planungsrechtsverfahren durchgeführt.

Im Rahmen einer Artenschutz-Vorprüfung (Stufe I) wurden die Auswirkungen auf die lokale Fauna untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebiet als Nahrungshabitat für elf planungsrelevante Fledermausarten dienen kann. Da der Altbaumbestand mit vorhandenen Höhlungen jedoch erhalten bleibt, ist eine Beeinträchtigung der baumbewohnenden Arten ausgeschlossen. Für gebäudebewohnende Fledermausarten besteht aufgrund der geplanten Erhaltung der bestehenden Bebachtung ebenfalls keine Gefährdung. Bei den Vögeln konnten planungsrelevante Arten aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen ausgeschlossen werden. Etwaige Eingriffe in den Naturhaushalt, wie etwa Veränderungen am Baumbestand, sollen durch Neupflanzungen von Straßenbäumen ausgeglichen werden. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat gegen den Bebauungsplan keine Bedenken erhoben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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