Abbruch von Bestandsgebäuden - Barkhovenallee 171; Neubau Forensik; naturschutzrechtliche Belange
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Liegendenschaftsbetrieb NRW plant den Neubau einer Maßregelvollzugsanstalt an der Barkhovenallee 171 in Essen. Im Rahmen dieses Vorhabens ist der Abbruch bestehender Gebäude am Standort erforderlich, worüber der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde informiert wurde.
Für den Rückbau der Bestandsgebäude wurde bereits im November 2025 eine Baumfällgenehmigung erteilt, die das Fällen von drei geschützten Einzelbäumen umfasst. Insgesamt sollen bis Ende Februar 2026 neun Bäume außerhalb von Waldflächen gefällt werden, um die Vogelbrutzeit nicht zu beeinträchtigen. Für die Errichtung einer temporären Baustraße ist zudem die Verpflanzung eines Jungbaums der Allee vorgesehen. Etwa 50 Quadratmeter des Landschaftsschutzgebietes „Gellenberg, Pastoratsberg“ werden für diesen Zweck vorübergehend in Anspruch genommen. Diese Eingriffe wurden von der Unteren Naturschutzbehörde unter Auflagen freigegeben.
Zudem ist eine temporäre Waldumwandlung auf einer Fläche von 394 Quadratmetern vorgesehen, die durch die Untere Forstbehörde genehmigt wird. Die Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde in Düsseldorf ist erfolgt. Im weiteren Bauantragsverfahren werden die artenschutzrechtlichen Prüfungen sowie der Schutz der Allee und der umliegenden Landschaftsschutzflächen im Rahmen der Eingriffsregelung betrachtet. Der Beirat wird bei Vorliegen konkreterer Sachstände und Fachgutachten erneut beteiligt.
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