Konstituierung des neuen Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wird im Rahmen seiner Sitzung am 4. März 2026 konstituiert. Gegenstand der Vorlage des Umweltamtes ist die Wahl einer neuen Besetzung für das Präsidium aus dem Kreis der Mitglieder.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW soll der Beirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung wählen. Der Beirat besteht insgesamt aus 16 Mitgliedern. Für eine erfolgreiche Wahl im ersten Wahlgang ist eine Stimmenmehrheit von mindestens neun Stimmen erforderlich. Sollte in der ersten Runde keine Person diese Mehrheit erreichen, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem diejenige Person gewählt wird, die die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Im Falle eines Gleichstands entscheidet das Los, wobei das älteste anwesende Mitglied das Los zieht.
Die Wahlen erfolgen in getrennten Wahlgängen ohne vorherige Aussprache. Sofern kein Widerspruch gegen eine offene Abstimmung erhoben wird, findet die Wahl durch Handzeichen statt, ansonsten erfolgt sie durch Abgabe von Stimmzetteln. Die Leitung der Wahl übernimmt im Regelfall das älteste anwesende Mitglied, während die gewählte Vorsitzperson anschließend die Wahl der Stellvertretung leitet.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026kein Ergebnis hinterlegt