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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Formalia, Feststellung der Tagesordnung
- 1.A.Konstituierung des neuen Beirates bei der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 0356/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wird im Rahmen seiner Sitzung am 4. März 2026 konstituiert. Gegenstand der Vorlage des Umweltamtes ist die Wahl einer neuen Besetzung für das Präsidium aus dem Kreis der Mitglieder.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW soll der Beirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung wählen. Der Beirat besteht insgesamt aus 16 Mitgliedern. Für eine erfolgreiche Wahl im ersten Wahlgang ist eine Stimmenmehrheit von mindestens neun Stimmen erforderlich. Sollte in der ersten Runde keine Person diese Mehrheit erreichen, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem diejenige Person gewählt wird, die die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Im Falle eines Gleichstands entscheidet das Los, wobei das älteste anwesende Mitglied das Los zieht.
Die Wahlen erfolgen in getrennten Wahlgängen ohne vorherige Aussprache. Sofern kein Widerspruch gegen eine offene Abstimmung erhoben wird, findet die Wahl durch Handzeichen statt, ansonsten erfolgt sie durch Abgabe von Stimmzetteln. Die Leitung der Wahl übernimmt im Regelfall das älteste anwesende Mitglied, während die gewählte Vorsitzperson anschließend die Wahl der Stellvertretung leitet.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (1. Sitzung)
- 2.Niederschrift Nr. 21 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 28.01.2026
- 3.Abbruch von Bestandsgebäuden - Barkhovenallee 171; Neubau Forensik; naturschutzrechtliche BelangeZur Vorlage · 0340/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Liegendenschaftsbetrieb NRW plant den Neubau einer Maßregelvollzugsanstalt an der Barkhovenallee 171 in Essen. Im Rahmen dieses Vorhabens ist der Abbruch bestehender Gebäude am Standort erforderlich, worüber der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde informiert wurde.
Für den Rückbau der Bestandsgebäude wurde bereits im November 2025 eine Baumfällgenehmigung erteilt, die das Fällen von drei geschützten Einzelbäumen umfasst. Insgesamt sollen bis Ende Februar 2026 neun Bäume außerhalb von Waldflächen gefällt werden, um die Vogelbrutzeit nicht zu beeinträchtigen. Für die Errichtung einer temporären Baustraße ist zudem die Verpflanzung eines Jungbaums der Allee vorgesehen. Etwa 50 Quadratmeter des Landschaftsschutzgebietes „Gellenberg, Pastoratsberg“ werden für diesen Zweck vorübergehend in Anspruch genommen. Diese Eingriffe wurden von der Unteren Naturschutzbehörde unter Auflagen freigegeben.
Zudem ist eine temporäre Waldumwandlung auf einer Fläche von 394 Quadratmetern vorgesehen, die durch die Untere Forstbehörde genehmigt wird. Die Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde in Düsseldorf ist erfolgt. Im weiteren Bauantragsverfahren werden die artenschutzrechtlichen Prüfungen sowie der Schutz der Allee und der umliegenden Landschaftsschutzflächen im Rahmen der Eingriffsregelung betrachtet. Der Beirat wird bei Vorliegen konkreterer Sachstände und Fachgutachten erneut beteiligt.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (1. Sitzung)
- 4.Bebauungsplan Nr. 8/20 „Umbau Friedrichstraße“ hier: Anhörung gemäß § 70 LandesnaturschutzgesetzZur Vorlage · 0343/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 8/20 den Umbau der Friedrichstraße im Stadtteil Südviertel. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet umfasst die Flächen zwischen der Hans-Böckler-Straße und der Kreuzung Bismarckstraße/Alfredstraße. Das Vorhaben ist Teil der Fortführung des Ausbaus der Friedrichstraße sowie des dritten Bauabschnitts des Berthold-Beitz-Boulevards durch das Amt für Straßen und Verkehr. Da die Erweiterung der Straße durch zusätzliche Fahrspuren eine wesentliche bauliche Änderung darstellt, wird ein Planungsrechtsverfahren durchgeführt.
Im Rahmen einer Artenschutz-Vorprüfung (Stufe I) wurden die Auswirkungen auf die lokale Fauna untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebiet als Nahrungshabitat für elf planungsrelevante Fledermausarten dienen kann. Da der Altbaumbestand mit vorhandenen Höhlungen jedoch erhalten bleibt, ist eine Beeinträchtigung der baumbewohnenden Arten ausgeschlossen. Für gebäudebewohnende Fledermausarten besteht aufgrund der geplanten Erhaltung der bestehenden Bebachtung ebenfalls keine Gefährdung. Bei den Vögeln konnten planungsrelevante Arten aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen ausgeschlossen werden. Etwaige Eingriffe in den Naturhaushalt, wie etwa Veränderungen am Baumbestand, sollen durch Neupflanzungen von Straßenbäumen ausgeglichen werden. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat gegen den Bebauungsplan keine Bedenken erhoben.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (1. Sitzung)
- 4.A.Forstrechtliche Ausgleichsbedarfe der Bauleitplanung und Waldersatzflächenpotentiale in der Stadt EssenZur Vorlage · 1980/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung befasst sich mit den forstrechtlichen Ausgleichsbedarfen der Bauleitplanung sowie den Potenzialen für Waldersatzflächen im Esser Stadtgebiet. Aufgrund steigender Ausgleichsverhältnisse, die teilweise Werte von bis zu 1:2,7 erreichen, wird ein Bedarf an Waldersatzflächen prognostiziert. Mit Stand zum 1. Juli 2025 beläuft sich der kumulierte Bedarf auf 69,58 ha bei einer Waldinanspruchnahme von 25,77 ha. Im aktuellen Ökokonto stehen derzeit 0,83 ha Waldersatzflächen zur Verfügung. Als potenziell geeignete Flächen für Erstaufforstungen wurden im Stadtgebiet 33 ha identifiziert. Für das Jahr 2026 ist die Umsetzung einer ersten Tranche von etwa 8,22 ha geplant, die sieben Ersatzaufforstungen umfasst.
Ziel der Vorlage ist die langfristige Entwicklung von Erstaufforstungsflächen zur Sicherung eines Waldökokontos sowie die Kompensation von Waldverlusten. Die identifizierte Flächenkulisse soll den Bedarf grundsätzlich decken, wobei weitere Potenziale in den Folgejahren geprüft werden sollen. Parallel dazu wird der monetäre Wert des Ökopunktes angepasst. Für die Neuanlage von Wald und den Erwerb von Ökopunkten ist für den nächsten Doppelhaushalt eine Mittelanmeldung erforderlich. Eine abschließende Kostenkalkulation liegt aktuell noch nicht vor; eine Berichterstattung erfolgt nach Vorliegen einer Kostenschätzung. Aufgrund der Ausgleichsverhältnisse der Unteren Naturschutzbehörde kann der Erwerb von Ökopunkten im Naturraum „K01 Münsterländisches Tiefland und Westfälisches Tiefland“ notwendig werden. Die Flächenkulisse für Aufforstungen ab 2027 sowie die benötigten Mittel werden in einer gesonderten Mitteilung vorgestellt. Die Vorlage geht dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (1. Sitzung)
- 4.B.Anschluss Kläranlage Velbert-Hespertal an Bestandskläranlage Essen-Kupferdreh; naturschutzrechtliche BelangeZur Vorlage · 0378/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ruhrverband plant die Aufgabe der Kläranlage Velbert-Hespertal und deren Anschluss an die bestehende Kläranlage Essen-Kupferdreh, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Hierfür ist die Anlage eines etwa 7,3 Kilometer langen Kanalsystems vorgesehen, das einen Freigefällekanal, die Erweiterung eines Ortskanals sowie eine neue Druckrohrleitung umfasst.
Im Zuge der Trassenplanung sind derzeit Erkundungsbohrungen an insgesamt 86 Punkten geplant. Diese befinden sich vorwiegend im Bereich des Straßenkörpers oder auf Flächen des Ruhrverbands. Die geplante Strecke verläuft durch verschiedene Landschaftsschutzgebiete, unter anderem das LSG Baldeneysee und Werdener Ruhraue sowie das LSG Hammer Mark/Moosbachtal und das LSG Hespertal/Halde Pörtingsiepen. Die Auswirkungen der Bohrungen werden als geringfügig und temporär eingestuft; eine naturschutzrechtliche Befreiung wurde aufgrund dieser Einschätzung nicht für erforderlich erklärt.
Das wasserwirtschaftliche Antragsverfahren wird von der Höheren Wasserbehörde geleitet, wobei die Untere Naturschutzbehörde in den Prozess einbezogen wird. Für das spätere Bauvorhaben sind artenschutzrechtliche Prüfungen sowie ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vorgesehen. Zudem wird die Untere Forstbehörde bei waldrechtlichen Belangen beteiligt. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nimmt den aktuellen Sachstand über die geplanten Erkundungsbohrungen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (1. Sitzung)
- 5.Berichte der Verwaltung
- 6.Berichte des Vorsitzenden
- 7.Anfragen / Mitteilungen
- 8.Verschiedenes
- 9.Nächster Sitzungstermin am 20.05.2026
- B.Nicht öffentlicher Teil