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Vorlage

Anschluss Kläranlage Velbert-Hespertal an Bestandskläranlage Essen-Kupferdreh; naturschutzrechtliche Belange

0378/2026/6 04.03.2026 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ruhrverband plant die Aufgabe der Kläranlage Velbert-Hespertal und deren Anschluss an die bestehende Kläranlage Essen-Kupferdreh, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Hierfür ist die Anlage eines etwa 7,3 Kilometer langen Kanalsystems vorgesehen, das einen Freigefällekanal, die Erweiterung eines Ortskanals sowie eine neue Druckrohrleitung umfasst.

Im Zuge der Trassenplanung sind derzeit Erkundungsbohrungen an insgesamt 86 Punkten geplant. Diese befinden sich vorwiegend im Bereich des Straßenkörpers oder auf Flächen des Ruhrverbands. Die geplante Strecke verläuft durch verschiedene Landschaftsschutzgebiete, unter anderem das LSG Baldeneysee und Werdener Ruhraue sowie das LSG Hammer Mark/Moosbachtal und das LSG Hespertal/Halde Pörtingsiepen. Die Auswirkungen der Bohrungen werden als geringfügig und temporär eingestuft; eine naturschutzrechtliche Befreiung wurde aufgrund dieser Einschätzung nicht für erforderlich erklärt.

Das wasserwirtschaftliche Antragsverfahren wird von der Höheren Wasserbehörde geleitet, wobei die Untere Naturschutzbehörde in den Prozess einbezogen wird. Für das spätere Bauvorhaben sind artenschutzrechtliche Prüfungen sowie ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vorgesehen. Zudem wird die Untere Forstbehörde bei waldrechtlichen Belangen beteiligt. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nimmt den aktuellen Sachstand über die geplanten Erkundungsbohrungen zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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