Neuwahl des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 mit der Neuwahl des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde befassen. Da die Amtszeit der aktuellen Mitglieder mit dem Ende der laufenden Ratsperiode ausläuft, ist eine Neubesetzung erforderlich. Der Beirat hat gemäß Landesnaturschutzgesetz die Aufgabe, die Belange von Natur und Landschaft zu vertreten, Vorschläge für deren Schutz und Entwicklung zu unterbreiten sowie bei Fehlentwicklungen einzugreifen. Er kann zudem bei Befreiungen von Naturschutzvorschriften oder dem Landschaftsplan der Stadt Essen als Beteiligter mit einem Widerspruchsrecht fungieren.
Der Beirat umfasst 16 Mitglieder aus verschiedenen Verbänden, darunter der NABU, der BUND, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie Vertretungen aus der Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, dem Sportbund und dem Imkerwesen. Die Verwaltung schlägt vor, zur Besetzung des Beirates erneut einen einheitlichen Wahlvorschlag anzunehmen. Dieser umfasst sowohl die regulären Mitglieder als auch deren Stellvertreter. Ein solcher gemeinsamer Vorschlag kann durch zwei getrennte Abstimmungen einstimmig beschlossen werden. Sollte keine Einigung über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, müsste die Wahl gemäß der Gemeindeordnung NRW durch Einzelabstimmungen über die einzelnen Kandidaten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026einstimmig beschlossen
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