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Vorlage

Sanierung der Fußgängerbrücke am Baldeneysee hier: Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz

0172/2026/6 28.01.2026 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berät über einen Antrag auf Befreiung gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Sanierung der Fußgängerbrücke am Baldeneysee. Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung einer 240 Meter langen Holzkonstruktion des Fußgänger- und Radwegs. Um die Eingriffe in unversiegelte Flächen zu begrenzen, soll die Baustraße über bereits versiegelte Bereiche führen. Als Standort für die Baueinrichtung ist ein asphaltierter Parkplatz am Strauseebogen vorgesehen.

Die Vorhabenfläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Baldeneysee und Werdener Ruhr-aue“. Im Zuge der Arbeiten können Gehölze entlang des Weges leicht zurückgeschnitten werden, um das Lichtraumprofil sicherzustellen; eine Rodung von Bäumen ist nicht beabsichtigt. Eine vorliegende Artenschutzprüfung vom 13. Oktober 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass keine Verbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz berührt werden, sofern die entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt daher die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag.

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